4.275 Ergebnisse für „arbeit kündigung“

Leserforumvon julia87s | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 23.06.2019 14:46
Da ich keine Lust mehr auf die Arbeit habe und gelesen habe, dass man gute Chancen hat die Sperrfrist zu umgehen von 12 Wochen wenn man nachweisen kann das man schon längerfristig Krank war wegen der Arbeit. ... Bei bestehendem Kündigungsschutz wird der Arbeitgeber ohne wichtigen Grund keine Kündigung aussprechen. ... Eine selbstverschuldete Kündigung wäre aber ein Grund für eine Sperrfrist.
Leserforumvon samba14 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 03.12.2016 16:11
Es handelt sich um eine geringfügige Arbeit, der Lohn beträgt 80 Euro pro Monat. ... Zitat (von samba14):1.) war der Text des AN tatsächlich eine Kündigung? Nein, bei einer Kündigung muß die Schriftform gewahrt sein.
Leserforumvon Ron1601 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 30.06.2004 13:39
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, daher hat Di Dein Chef noch nicht wirksam gekündigt. ... Biete ihm deine Arbeit doch noch mal zusätzlich an, wenn er annimmt ist alles geklärt, du bist dann weiterhin beschäftigt. ... Ich würde ihn schon schriftlich darauf hinweisen, auch auf die Gefahr hin, dass Du dann die schriftliche Kündigung erhälst.
Leserforumvon Arbeit 75 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 08.04.2011 12:55
Eine sozial ungerechtfertigte Kündigung? ... Tatsächlich gehen meine Kollegen aber in Arbeit unter und es wurden und werden Neueinstellungen vorgenommen. ... Dazu kommt noch, dass ich nach der Ankündigung der Kündigung zum Arbeitsamt gegangen bin, mit der Aussage, dass ich vermute eine Kündigung zu erhalten.
Leserforumvon Fernmeldetechniker | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 16.10.2018 17:52
Ist diese Kündigung rechtens ? ... Am 16.10.2018 von Harry van Sell Zitat (von Fernmeldetechniker):Kündigung obwohl Arbeit da ist Ganz offenbar eben nicht: Zitat (von Fernmeldetechniker):Die Fa. ... Sie können sich damit gegebenenfalls ein großes Ei ins Nest setzen, begonnen mit einer Sperre bei der Agentur für Arbeit.
Leserforumvon sparer | Arbeitsrecht | 24 Antworten | 23.03.2008 03:27
Ist es überhaupt sinnvoll eine Kündigung während der Probezeit anzufechten? ... Meiner Meinung nach muss der dich entweder mit Arbeit versorgen oder kündigen. ... Ich gehe nicht zur Arbeit, bleibe aber weiterhin im Arbeitsverhältnis.
Leserforumvon guest-12303.10.2011 11:56:21 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 03.10.2011 10:55
hallo habe mich neu hier angemeldet, da ich ein paar probleme mit der arbeit habe.. hoffe ich bin hier richtig! ... "dummerweise" kommt noch dazu, das ich von mittwoch auch donnertag krank wurde. donnerstag ging ich noch zur arbeit, aber umso länger der tag wurde, umso mieser ging es mir. eig wollte ich freitag schon arbeiten, allein um die kündigung abzugeben und bestätigen zu lassen. allerdings hab ich die ganze nacht nicht geschlafen, nur vor mich hingehustet, und war morgends so heiser, alles drehte sich, hatte ohrenschmerzen, das ich letzendlich nur ne email schrieb (mittlerweile mache ich mit der alten arbeit alles nur noch schriftlich, sollte es zu streitereien kommen), das ich mich leider krank melden müssen, zum arzt gehe und nachher meine krankmeldung bringe. der arzt meinte dann, ich brauch keine medikamente, soll mich einfach nur ausruhen. schrieb mich also fr-so krank. ich fuhr zur arbeit, gab krankmeldung und kündigung ab. eig hätte mein chef ja ehen müssen, das ich krank bin?? ich sah aus wie ein zombie und klang wie kermit der frosch, hatte trotz warmen wetter sogar winterjacke an, weil mir so kalt war. heute wollte ich eig wieder zur arbeit, gestern gings mir wieder besser. heute wars allerdings wieder schlechter, das halsweh wieder stark, der druck auf kopf und ohren immer noch da, so das ich beschloss, daheim zu bleiben und morgen nochmal zum arzt zu gehen.
Leserforumvon lost | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 20.10.2010 08:38
Ihre Arbeit würde am 1. ... In dem Arbeitsvertrag hat sie in der Probezeit 4 Wochen zum Monatsende. ----------------- "" Am 20.10.2010 von altona01 http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/kuendigung/kuendigung_beschaeftigungsbeginn.htm Kurz gesagt, wenn eine Kündigung vor Arbeitsantritt nicht im Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist, dann kann sie vorher kündigen. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss immer schriftlich erfolgen.
Leserforumvon grapefruit | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 22.02.2012 14:00
Deshalb würde der mündliche Arbeitsvertrag gelten, über den wir nicht viel wissen, und A kann sich auch an nichts erinnern, außer das es hieß wenn genug Arbeit da ist werde er beschäftigt, wenn nicht, dann nicht. Am 16.12.11 wurde A gekündigt (zum 30.1.12) und hat seit dem 17.12.11 nicht mehr in der Firma gearbeitet, auf Nachfrage wie sich denn die Zeit bis zur Vollendung seiner Kündigung gestalten wird hieß es er wird eingesetzt wenn Arbeit da ist. ... Ich weiß das nach § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes mind. 10h pro Woche bezahlt werden müssen bei Arbeit auf Abruf, auch wenn es keinen Vertrag gibt und auch wenn diese Arbeitsstunden nicht erbracht wurden.
Leserforumvon JT655 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 13.06.2022 20:43
.) - Entgeltfortzahlung - ja, keine Frage, wenn und da du zur Arbeit eingeteilt warst. - Wenn dich der AG freistellt, hat er dir gleichwohl Lohn zu zahlen bis zum letzten Tag. ... Nach dem TzBfG wäre bei 'Arbeit auf Abruf' ein Unterschreiten um 20% erlaubt (ich habe jetzt nicht nachgesehen).
Leserforumvon marzi101 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 27.10.2010 14:26
Beim Gespräch mit meinem Chef hat sich herausgestellt, dass er mir nur mit 40 % Arbeitszeit entgegenkommt und ich dafür Mo-Do je 4 Stunden ca. 13 km (einfache Fahrstrecke) zur Arbeit kommen soll. ... Ich habe diesen Weg gewählt da ich nicht weiß wie schnell ich wieder Arbeit bekomme und eigentlich im alten Büro nicht mehr arbeiten kann. ... Ich vermute marzi101 hat bereits im April die Kündigung für den 30.11. erhalten. ----------------- "" Am 28.10.2010 von marzi101 Halle zusammen, ja ich habe die Kündigung am 27.4.2010 erhalten worin steht das ich zum 30.11.2010 gekündigt bin.
Leserforumvon 4rbeitsrecht | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 04.07.2019 17:32
Am 4.7.2019 von 4rbeitsrecht Die Arbeit fängt Montag an und ich habe trotz Druck auf die Firma die Kündigung zurückzuziehen, bevor die Arbeit anfängt, den Widerruf der Kündigung nicht erhalten. ... Zitat (von wirdwerden):Geh am Montag hin, nimm Deine Arbeit auf Korrekt. ... Wenn Du also am Montag keinen genehmigten Urlaub hast, dann müsstest Du auch bei wirksamer Kündigung zur Arbeit erscheinen.
Leserforumvon DADA_das_Kopfkissen | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 14.01.2012 21:19
Worauf wir alle diese Arbeit abgelehnt haben. ... Nun hatte ich am 14.01.2012 die Kündigung via Einschreiben-Einwurf im Briefkasten. ... Aber wenn man jetzt schon die Kündigung hat, dann kann man doch nur gewinnen.
Leserforumvon Fachwirt84 | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 05.08.2022 19:13
Moin zusammen, ich habe meinen Job gekündigt und fange zum 1.10. eine neue Arbeit an. ... Und kann mich ein Arbeitgeber ins Büro holen ohne Arbeit zu haben? ... Da könntest du den AG auf Zuweisung angemessener Arbeit verklagen.
Leserforumvon Mendez_Mike | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 24.11.2016 15:24
Jetzt wurde ich schriftlich von der Arbeit „bis auf weiteres" freigestellt unter Anrechnung meines Urlaubs. ... Das würde nämlich bedeuten, dass mein AG darauf bestehen kann, dass ich die letzte Dezemberwoche noch zur Arbeit erscheine. ... Der genaue Wortlaut der Freistellung: Sehr geehrt… Im Nachtrag zur Kündigung vom xx.xx. stelle ich Sie hiermit ab sofort bis auf weiteres von Ihrer Arbeitsleistung frei.
Leserforumvon fb357129-24 | Arbeitsrecht | 32 Antworten | 23.08.2016 20:37
Und außerdem wäre meine Arbeit ja nur ein kleiner Teil ihrer Arbeit. ... Eine Kündigung ist also relativ leicht möglich. ... Meine Ausführungen zum Kündigungsschutz nach dem KSchG beziehen sich auf eine mögliche arbeitgeberseitige Kündigung und nicht auf eine Kündigung durch Sie.
Leserforumvon SaraBuBu | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 09.05.2007 09:54
Was heißen soll, sie hätte überhaupt oder nur selten Zeit ihrer Arbeit nachzukommen. ... Aber auch so eine Kündigung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes möglich. ... Eine problemlose Kündigung ist daher erst 4 Monate nach der Entbindung möglich.
Leserforumvon go420614-40 | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 15.07.2020 14:32
Im Grunde möchte ich nur wissen: 1.Wäre eine Kündigung rechtens, „nur" weil ich als Mitarbeiter sage, ich will die Nachfolge eines zukünftigen Ruheständlers nicht antreten, weil es mir nicht liegt/keinen Spaß macht, auch wenn ich die Arbeit trotzdem erledige, mich die Firma aber jetzt als ein nicht tragbares Risiko betrachtet? ... Am 15.7.2020 von Harry van Sell Zitat (von go420614-40):1.Wäre eine Kündigung rechtens, „nur" weil ich als Mitarbeiter sage, ich will die Nachfolge eines zukünftigen Ruheständlers nicht antreten, weil es mir nicht liegt/keinen Spaß macht, auch wenn ich die Arbeit trotzdem erledige, mich die Firma aber jetzt als ein nicht tragbares Risiko betrachtet? ... Ein Selbstläufer wird die Kündigung nicht, aber die Chancen sind vorhanden.
Leserforumvon RTX | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 02.06.2020 11:45
Nun ist es so das ich ab Juli schon neue Arbeit haben könnte....Vertrag habe ich aber noch nicht. ... Möchte nicht auf Abfindung verzichten müssen Nun ja - der alte AG kann auch einfach die Kündigung zurücknehmen und Sie auffordern, wieder zur Arbeit zu kommen: Insbesondere dann, wenn er genau weiß, dass Sie dieser Aufforderung wegen der neuen Arbeit nicht nachkommen können... ... Ohne Abfindung, Stellen sich die Gründe als nichtig heraus, ist die Kündigung nicht gültig.
Leserforumvon guest-12319.02.2011 10:50:13 | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 30.07.2010 15:43
Ich seh das so, wenn das Betriebsklima in der Firma so schlecht ist, das man seelisch darunter leidet, muß man die Arbeit nicht annehmen. ----------------- "" Am 31.7.2010 von altona01 @Harry_van_Sell, wenn die Kündigung z.B. verhaltensbedingt ist und die AfA das irgendwie erfährt, dann ja. Wenn nichts in der Kündigung steht, hakt m.W. keiner nach. ... Mit einer Krankmeldung dürfte sich dann auch der Arbeitsvertrag in Luft auflösen mit der Kündigung des Arbeitgebers!!
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