273 Ergebnisse für „verwalter neu“

Leserforumvon oldwattsche | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 17.10.2015 10:22
Diesen Vertrag solltet ihr dem neu bestellten Verwalter in jedem Fall an die Hand geben. ... So etwas wird in einem Vertrag nicht drinstehen, wenn wir einen neuen Verwalter bestellen. Der neue Verwalter ist nämlich annähernd handlungsunfähig, wenn der Nichtmehr-Verwalter noch auf den Unterlagen der Gemeinschaft sitzt.
Leserforumvon RitaLinda | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 22 Antworten | 04.10.2019 21:45
Wenn also jemand "sein" Wohnzimmer neu tapezieren will, dann benötigt er dafür die Zustimmung der übrigen Eigentümer? ... Wenn also jemand "sein" Wohnzimmer neu tapezieren will, dann benötigt er dafür die Zustimmung der übrigen Eigentümer? ... Wie ich das sehe heißt das: Auf einen Verwalter hat
Leserforumvon LesskaHH | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 18.04.2013 09:14
Hallo, ich bin neu hier und starte gleich mal mit einer für mich sehr dringenden Frage. ... Der Verwalter verdient an Markler, Handwerker etc mit. ... Der Rest ist aber OK: sofort dem Verwalter seine Vollmacht entziehen.
Leserforumvon keesdewit | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 1 Antwort | 12.02.2023 10:14
Ich habe immer gedacht weil es die Innenseite ist, wir müssen das selber neu machen und bezahlen. Stimmt das, oder ist es doch Gemeinschaftseigentüm und kann ich die Verwalter fragen das neu ein zu kitten?
Leserforumvon manneier | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 11.01.2021 15:10
Erst 8 Monate nach Ablauf der Bestellung/Vertrag wurde auf einer aoETV der Verwalter neu bestellt. ... Danke Am 12.1.2021 von Roland-S Zitat (von manneier):Erst 8 Monate nach Ablauf der Bestellung/Vertrag wurde auf einer aoETV der Verwalter neu bestellt.So etwas kommt öfter vor. ... Du wirst Dein Ärgernis (diesen Verwalter) nur los, wenn er nicht immer wieder neu bestellt wird / oder Du gegen diese Bestellungen erfolgreich klagst.
Leserforumvon Dinsche | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 11 Antworten | 20.11.2018 12:20
Wir (3 ME) haben mal wieder einen neuen Verwalter. ... Zitat (von Dinsche):Die Neugestaltung des Gartens ist offensichtlich eine bauliche Veränderung, Kann durchaus sein, aber sicher nicht allein durch das Setzen von Kantensteinen oder rausrupfen und neu bepflanzen an einigen Stellen. ... Hat der Verwalter eigentlich eine Zulassung?
Leserforumvon Mauseschnuffel | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 16.04.2011 17:18
Dabei haben wir festgestellt, dass der Verwalter zunächst für die "ALteigentümerin" (Januar und Februar) und für die neuen Eigentümer (Ab März) eine Abrechnung erstellt hat. ... Somit kann es also keine Alt - oder- Neu Eigentümer geben. ... Allerdings dahingehend das der Verwalter nicht ordnungsgemäß verwaltet hat und somit fristlos kündbar wäre. ----------------- "Sternedeutung ist mit Atheismus vergleichbar"
Leserforumvon zahl.meister | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 15 Antworten | 04.09.2017 21:07
In #0 steht, dassderVerwalter einen neuen Verwaltervertrag anbietet (und darin stehen auch die von Ihm geforderten Gebühren, allerdings neu auch Gebühren für die Verwaltung der Garagen. ... Am 11.9.2017 von zahl.meister In meinem Beispiel ist allerdings beides der Fall: Erhöhung der Verwaltergebühr pro Einheit um ca. 25 %, plus neu, eine zusätzliche Gebühr für die Garagen. ... Garagen), insgesamt 200 € mtl. an den Verwalter.
Leserforumvon michky | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 07.11.2008 18:30
Hallo - darf ein WEG Verwalter in Vertretung der WEG vor Gericht einen Vergleich schließen der einen angefochten WEG Negativbeschluss zum Inhalt hat und somit erledigt ist? ... Dir mal recht geb, deshalb ist es auch total wichtig wer zum Verwalter bestellt wird, man sollte bei sowas immer sehr genau prüfen und Erkundigungen einziehen. ... Am 9.11.2008 von michky ... hier sind leider nicht mal die 'gleichgültigen' eigentümer unter ein hut zu kriegen -, auch von wegen den 'unlustigen' verwalter zu canceln, bzw. 2009 nicht neu zu bestellen :-( sonntagsgr. :-)
Leserforumvon Babbelchen | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 20.11.2013 12:50
- Kann man dem Verwalter die Kosten zu Lasten legen?? ... Ja, der Verwalter hat sich nicht korrekt und umsichtig verhalten. ... Damals waren wir noch neu in der Runde.
Leserforumvon bobbes | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 22.12.2011 18:25
Tagesordnungspunkte dafür zu benennen : Beschluss 1: Der Verwalter wird aufgefordert die neu verlegten Platten zu entfernen und den Ursprungszustand wieder herzustellen. ... Die Bevollmächtigung aus Beschluss 2 gilt im Falle einer Nichtzahlung durch den Verwalter auch hier. ... Aber: Das berechtigt den Verwalter bei der geschilderten Beschlusslage noch lange nicht den Auftrag so deutlich über den Beschluss hinaus zu erweitern.
Leserforumvon schnackepuh | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 14 Antworten | 16.03.2015 12:57
Hallo liebe Leute, ich bin ganz neu hier und hätte einmal eine Frage. ... Dazu habe ich eine Frage. der Verwalter stellt bei uns den Hausmeister. ... Ich bin erst neu im Verwaltungsbeirat und da wir ein Mehrgenerationenhaus sind und am anfang hier nur ältere Leute gewohnt haben, haben die alles abgenickt und unterschrieben.
Leserforumvon Schneewanderer2312 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 14 Antworten | 10.09.2022 16:07
Hallo, WEG ohne Verwalter und ohne Hausordnung. ... Es hat noch nie eine Hausordnung bestanden oder wurde ein Verwalter eingesetzt. ... Im Übrigen gilt, dass eine WEG, ohne bestellten Verwalter, sich selbst verwaltet.
Leserforumvon lillith17 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 38 Antworten | 01.10.2022 10:40
Notverwalter gibt es ja nach WEG neu nicht mehr. ... Weder WEG alt noch neu. ... [/quote]Das ist mir neu.
Leserforumvon Mauseschnuffel | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 20.05.2022 23:03
Ein Eingentümer (besitzt mehrere Wohnungen) möchte zwei Wohnungen neu aufteilen (zimmer von einer zu anderen Wohnung) und dann eine der beiden Wohnungen verkaufen. ... Mauseschnuffel Am 21.5.2022 von hh [quote=Mauseschnuffel]Kann die Eiegntümergemeinschaft den Verwalter beauftragen (bevollmächtigen) die Teilungsänderung (wirksam) beim Notar unterschreiben?[/quote] Ja, dann muss jeder Eigentümer dem Verwalter eine notarielle Vollmacht erteilen.
Leserforumvon BB_Rechtbiene | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 55 Antworten | 30.10.2023 19:15
Und was würde dann passieren, wäre dann der alte Verwalter wieder im Amt? ... Selbst dann, wenn der Eigentümer-Verwalter kein zertifizierter Verwalter ist, reichen i.d.R. qualifizierte Mehrheiten. ... Selbst dann, wenn der Eigentümer-Verwalter kein zertifizierter Verwalter ist, reichen i.d.R. qualifizierte Mehrheiten.
Leserforumvon ?Zack! | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 02.11.2020 12:48
Die Reform des WEG Rechts ab 1.12.d.J. bringt uns persönlich als Eigentümer einer von insgesamt 8 Wohnungen. die einem Eigentümer gehören, der gleichzeitg Verwalter ist, erhebliche Nachteile. ... , Balkone sind neu, Fallrohre außen ebenfalls.! ... Der Verwalter möchte z.B. die Glasbausteine im Treppenhaus gegen Fenster austauschen. 4.
Leserforumvon joschi06 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 22.06.2020 00:32
Hallo, ich bin neu hier im Forum und würde gerne euren Rat einholen. Wir sind eine WEG mit 4 Reihenhäusern und haben noch keinen WEG-Verwalter. ... Fall, dass der gewerbliche Verwalter bestellt wird, ist es IMO sinnvoll die Laufzeit des Verwaltervertrages an die Tätgkeitszeit als Verwalter zu koppeln. - Was vergessen?
Leserforumvon Offerte | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 14.02.2014 12:31
Wie der Titel schon sagt, wurde bei der Änderung des WEG im Jahr 2007 auch die Kontoführung neu geregelt. ... Diese Konten werden jedoch von einem Bevollmächtigten geführt (Verwalter). ... Du hast aber die MÖglichkeit dir vom Verwalter die Bankauszüge zeigen zu lassen.
Leserforumvon geheim | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 1 Antwort | 19.10.2015 10:52
Wahrscheinlich kommt der Schaden vom Dach, welches neu eingedeckt werden müsste. Das Problem ist das der Verwalter sich um diesen und auch andere Schäden einfach nicht kümmert.
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