107 Ergebnisse für „verwalter kündigung“

Leserforumvon Halle | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 25.06.2013 09:03
Wenn ja, wie muss die Kündigung aussehen bzw. wie muss dazu ein Beschluss von der WEG gefasst sein? ... An sich wollten wir den Verwalter mit einem Umlaufbeschluss kündigen. ... Eine Kündigung des Vertrages vor Ablauf der o.g.
Leserforumvon chocoletta | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 26.08.2009 12:05
Fehlen Verwalter und Beirat, muss ein einer vom Gericht bevollmächtigt werden. ... Es wäre m.E. auch zu prüfen, ob die fristlose Kündigung des seitherigen Verwalters überhaupt rechtswirksam ist. ... Im Übrigen würde ich trotz erfolgter Kündigung seitens des Vorverwalters (die ich ja für rechtsunwirksam halte) in der Versammlung über eine sofortige Abberunfung und fristlose Kündigung des Vorverwalters durch die Gemeinschaft beschließen.
Leserforumvon Dieter_HH | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 25.08.2012 15:47
Wie geht es weiter, wenn der Verwalter vorzeitig fristlos kündigt und wir Wohnungseigentümer nicht sofort einen neuen Verwalter aber auch keinen Beirat haben? ... Es muss schon ein sehr schwerwiegender Grund vorliegen für eine fristlose kündigung ! ... Ich würde zunächst überhaupt prüfen, ob die fristlose Kündigung rechtens war !
Leserforumvon van Mouten | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 10 Antworten | 17.07.2009 10:46
Kündigung aussprechen? Wir müssen dann bei der ETV eine Abberufung beschließen, eine Kündigung des Verwaltervertrags ausdrücklich erklären (Zustellung der Kündigung per Einschreiben). ... Ist die Zustellung der Kündigung, während der ETV, an den Verwalter zulässig, gerade im Beisein von Zeugen?
Leserforumvon t_k | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 14 Antworten | 20.03.2010 11:44
Als Verwalter befugt zu Handeln ist er auch ohne Vertrag. ... Ihr könnt jetzt höchstens schnellstmöglich eine Sonder ETV anleiern und dort beschliessen, dass der abgeschlossene Vertrag mit der Firma zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen ist, dem Verwalter nahelegen solche Eigenmächtigkeiten zu unterlassen da andernfalls eine fristlose Kündigung erfolgt. ... Beschluss 4: "Beschluss einen oder mehrere Eigentümer, oder Beirat zu ermächtigen im Namen der Gemeinschaft, des Verbandes - hier dann Eure Adresse - die Aufgrund des unberechtigten Vertragsabschlusses durch den Verwalter entstandenen und bis zur Kündigung entstehenden Mehrkosten - also Differenz alte Firma neue Firma - gerichtlich geltend zu machen und dazu auch einen Anwalt zu beauftragen."
Leserforumvon Hobby_Verwalterin | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 04.02.2014 19:18
Der Verwalter ist berechtigt, Untervollmacht an einen Versicherungsmakler zu erteilen." Darf der Verwalter somit tun was er möchte auch wenn das die WEG mehr kostet? ... ABER: In aller Regel enthalten die Teilungserklärungen oder Verwalterverträge bereits entsprechende Regelungen, welche den Verwalter zum Abschluss sowie zur Kündigung von Versicherungsverträgen berechtigen.
Leserforumvon Empfangsdame | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 12 Antworten | 02.12.2019 17:45
Wie genau müsste der Antrag auf „Abwahl und Kündigung" auf der Tagesordnung formuliert sein? ... Wie genau müsste der Antrag auf „Abwahl und Kündigung" auf der Tagesordnung formuliert sein?... Geschäftsleute (Verwalter) u.
Leserforumvon chocoletta | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 10 Antworten | 07.07.2009 20:08
Kündigung des Hausmeister, Beschluss ist von 2008!)... Fristlose Kündigung geht nur bei wichtigem Grund. ... Am besten ihr sucht schon nach einem neuen Verwalter.
Leserforumvon Dinsche | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 22 Antworten | 13.05.2019 20:44
Heute habe ich mit einem Verwalter gesprochen, der beides hat: Verwalter-Erlaubnis und Makler-Erlaubnis. ... Ich bin mir nicht einmal sicher, ob die WEG im Hinblick auf die fehlende Erlaubnis zur fristlosen Kündigung des Verwaltervertrages berechtigt wäre. ... Eine außerordentliche Kündigung wäre dann zumindest zu prüfen.
Leserforumvon gaga92 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 1 Antwort | 07.02.2014 10:20
Macht sich der Verwalter eventuell schadensersatzpflichtig, weil die WEG jetzt unerwartet handlungsunfähig wird? ... Welche Arbeiten muss der Verwalter noch durchführen: - Abrechnung 2013? ... Wie sollte die WEG auf die Kündigung reagieren: Verwalterbestellung zum Kündigungstermin zurücknehmen, oder auf Vertragserfüllung bis zu einer geordneten Übergabe an einen (noch zu suchenden) Nachfolger bestehen?
Leserforumvon 3113 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 10 Antworten | 21.02.2020 15:27
Nun umfasst die Tätigkeit Verwalter gemäß WEG nun einmal bestimmte Dinge nicht. ... Ob die Kündigung dann jedoch vor Gericht Bestand haben wird ist eine andere Frage, die u.a. auch mit dem Kündigungsgrund zu tun hätte. ... Die Kündigung von Mietverhältnissen wird von den Aufgaben eines Verwalters nach WEG nicht umfasst.
Leserforumvon BB_Rechtbiene | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 55 Antworten | 30.10.2023 19:15
Selbst dann, wenn der Eigentümer-Verwalter kein zertifizierter Verwalter ist, reichen i.d.R. qualifizierte Mehrheiten. ... Für eine vorzeitige Kündigung und Abberufung benötigt es ja wieder eine Beschlussmehrheit, die bei 13:2 nicht ersichtlich ist. ... Am 2.11.2023 von BB_Rechtbiene [quote=R.M.]Für eine vorzeitige Kündigung und Abberufung benötigt es ja wieder eine Beschlussmehrheit, die bei 13:2 nicht ersichtlich ist.
Leserforumvon joebeuel | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 13.09.2018 10:13
Der Verwalter hat die ihm gem. ... Trotzdem muss er natürlich nicht bei jeder Gelegenheit die Versicherung wechseln, also auch nicht bei einem Sonderkündigungsrecht (genauso wie die reguläre Kündigung nicht zwingend erfolgen muss). ... Aus dem Gesetz ergibt sich keinerlei Handlungsverpflichtung, weder zur Kündigung noch zum Abschluss einer Versicherung.
Leserforumvon remi77 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 26.06.2014 13:42
Die 8 Parteien meinten das die Gründe für eine Fristlose kündigung reichen würden. ... Jetzt hat der Verwalter eine Anfechtngsklage eingeleitet. ... Es sei denn, der Verwalter zieht seine Klage zurück.
Leserforumvon wohni | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 19.06.2011 13:52
Der Verwalter beauftragt einen Anwalt mit der Verteidigung der Beklagten. 3. Der Anwalt kommuniziert nur mit dem Verwalter, nicht mit den Beklagten. 4. ... Selbst für eine fristlose Kündigung und Abberufung dürfte es in den meisten Fällen nicht ausreichen.
Leserforumvon van Mouten | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 30.08.2009 10:39
Nun erfolgt die Kündigung. ... Der neu bestellte Verwalter? ... Ist die Kündigung wirksam beschlossen und protokolliert und war der seitherige Verwalter selbst anwesend, ist m.E. eine schriftliche Kündigung nicht erforderlich (kein Schriftformerfordernis).
Leserforumvon investmentclub | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 30.06.2021 16:43
Wenn ich jetzt mal etwas spekuliere, was investmentclub und Spezi-2 vielleicht meinen: Ein Verwalter kann (inzwisschen) jederzeit durch Beschluss der Eigentümerversammlung abberufen werden. ... Eine Abberufung des Verwalters ist KEINE Kündigung des Verwaltervertrages. ... Das neue WEG regelt nunmehr lediglich, das - bei Fehlen einer vereinbarten Kündigungsfrist (z.B. fest vereinbarte Vertragslaufzeit) - bei längerer als 6 Monate dauernder Kündigungsfrist - bei "Vergessen" der rechtzeitigen Kündigung der Verwaltervertrag spätestens sechs Monate nach der Abberufung endet (ohne dass es einer Kündigung bedarf) Der abberufene Verwalter hat also längstens 6 Monate weiter Anspruch auf seine Vergütung, sofern nicht kürzere Fristen vereinbart wurden und fristgerecht gekündigt wurde.
Leserforumvon ZaKEleven | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 24.06.2015 11:43
Lautete der Antrag auf Abbestellung des Verwalter und Kündigung des Verwaltervertrages (vor Ablauf der regulären Bestellzeit)? ... :Lautete der Antrag auf Abbestellung des Verwalter und Kündigung (Kündigung Mietvertrag durch Mieter) des Verwaltervertrages (vor Ablauf der regulären Bestellzeit)? ... Allerdings ohne Kündigung Mietvertrag durch Mieter, weil alles Eigentümer.
Leserforumvon bibbi1403 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 16 Antworten | 08.06.2018 14:13
Einen Verwalter wählen, der nichts von der Wahl ahnt? ... Dann sucht Euch jetzt mal einen neuen Verwalter, der bereit ist, das Chaos aufzuräumen. ... Sie können hierfür einen Verwalter bestellen.
Leserforumvon Ninchen123 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 21 Antworten | 09.04.2012 11:41
Nur wie kann ich dieses wenn der Verwalter jegliche Kommunikation einstellt? ... Und dem Verwalter "zusetzen" geht nach hinten los. ... Wenn eine nicht unverzüglich erstellte Beschlusssammlung ein Grund für Abwahl und fristlose Kündigung ist, so sehe ich die Unmöglichkeit/Verweigerung der Einsichtnahme ebenfalls als Grund für die Abwahl. ----------------- "lg.
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