Dort steht im § 28 Abs. 3 " Der Verwalter hat nach Ablauf des Kalenderjahrs eine Abrechnung aufzustellen." ... Es ist per Gesetz geregelt dass immer derjenige Verwalter die Abrechnung zu machen hat, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit die Verwaltung innehat . ... Eines ist klar, eine Abrechnung macht der Verwalter der WEG, wer auch immer das Amt hat.
Unser Verwalter hat es bis heute nicht fertig gebracht, die Jahresabrechnung für 2013 zu erstellen. ... Wie kann ich ihn "zwingen" mir meine Abrechnung zukommen zu lassen? ... Mehr als ein Viertel der Eigentümer kann den Verwalter (schriftlich!)
Insgesamt ergibt die vom Verwalter erstellte Einzelabrechnung eine Nachzahlung von ca 30 € für den Eigentümer. ... Daraufhin schreibt er an den Verwalter, welcher wie bereits beschrieben auch schriftl. antwortet. ... Er möchte, dass der Verwalter noch vor der Versammlung die Abrechnung korrigiert.
Die Abrechnung hat alle mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums betreffenden Einnahmen und Ausgaben einschließlich der Abrechnung der Hauswartkasse zu enthalten ...... Aus der Rechtsprechung ist zu entnehmen, dass ein Verwalter grundsätzlich die Abrechnung bis 30.06. des Folgejahres vorzulegen hat. ... Von der Frist ausgenommen sind Umstände, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, z.B. wenn der WEG-Verwalter seinerseits die WEG-Abrechnung nicht rechtzeitig vorlegt.
Muss diese bei der Abrechnung 2009 überhaupt zahlen? ... So können die Eigentümer den Beschluss der Abrechnung ablehnen und eine neue Abrechnung verlangen. ... Also , eine Anfechtung der Abrechnung bringt rein gar nichts, zumindest nicht mit der Begründung Verwalter hat eigenmächtig Vertrag geschlossen , bzw.
Es gab Probleme mit dem vorherigen Verwalter, so dass der neue Verwalter für das Jahr 2013 eine neue Abrechnung erstellt hat. ... Ich habe den Verwalter gebeten, eine korrekte Abrechnung zu erstellen. ... D.h. der Verwalter darf die von den Eigentümern beschlossene Abrechnung gar nicht ändern.
Unsere neue Verwalterin verlangt für das Aufbuchen, also das Neuerstellen, der Abrechnung pro Eigt. 25 Euro netto, ist auch genehmigt per Beschluss. ... Da man im Vorfeld bereits weiss, dass die Abrechnung falsch war, gibt es ja keinen Grund den Verwalter zu entlasten. Oder wird dem Verwalter mit Ausnahme von der Abrechnung die Teil-Entlastung erteilt In der von mir vorgetragenen Frage/Fall würde der durch Verwalter verursachte Schadenersatzanspruch erst nach Ablauf der Anfechtungsfrist festgestellt.
Verwalter ändert Eigentümer wissendlich falsch
2,5 von 5 Sterne
Dabei haben wir festgestellt, dass der Verwalter zunächst für die "ALteigentümerin" (Januar und Februar) und für die neuen Eigentümer (Ab März) eine Abrechnung erstellt hat. ... Dann hat die Tochter der Alteigentümerin, die eine andere Wohnung in der WE besitzt, den Verwalter dazu gebracht, die Abrechnung der Alteigentümerin(Mutter) nicht auf den Namen der Mutter, sondern auf ihren Namen(Tochter) umzuschreiben. ... Somit wäre dann eine solche Abrechnung anfechtbar.
Jetzt meine Frage, auch wenn die anderen Eigentümer den Verwalter entlastet haben und die Abrechnung somit akzeptiert wurde, frage ich mich warum die WEG die Kosten trägt? ... Schöne Grüsse Mirko -- Editier von djcroatia am 11.01.2016 16:56 Am 11.1.2016 von Heike J Der Verwalter erstellt zwar die Abrechnung, aber die WEG beschließt sie. ... >>> Fehler in der Versammlung benennen und die anderen Eigentümer nach Möglichkeit davon zu überzeugen, keine falsche Abrechnung abzusegnen und natürlich den Verwalter nicht zu entlasten!
Diese Mehrkosten finden sich in der Abrechnung unter der Postion Instandhaltung und können somit nicht auf evtl. ... Die ETG hat den Verwalter aufgefordert die Abrechnung neu zu erstellen und auch die Heizkostenabrechnung neu erstellen zu lassen. ... Zitat:Die ETG hat den Verwalter aufgefordert die Abrechnung neu zu erstellen und auch die Heizkostenabrechnung neu erstellen zu lassen.
Die andere Partei hat uns vor 3 jahren gedrängt ein Schriftstück dass die Partei zum Verwalter bestimmt wird Das haben wir dummerweise unterschrieben. ... Leider ist die verwaltende Partei nicht sehr kooperativ, wir würden aber den Verwalter gerne absetzen. ... Wie kann man den Verwalter denn loswerden ohne gleich vor Gericht zugehen????
Es sei denn, im Verwaltervertrag oder der TE ist geregelt, dass die Abrechnung Ende des Jahres fällig ist. 3.Auch muss sich die WEG nun um die laufenden Zahlungen kümmern und um die Übergabe der Verwaltungsakten und Gelder. ... Eine mutige Aussage OHNE zu wissen wieso keine ETV stattfand und ob die Abrechnung 2017 evtl. im schriftlichen Verfahren beschlossen wurde. ... Es sei denn, im Verwaltervertrag oder der TE ist geregelt, dass die Abrechnung Ende des Jahres fällig ist.
Hallo, unser Verwalter reagiert nicht auf Anfragen bezüglich unserer Jahresabrechnung für 2009. ... Man hat aber die Möglichkeit den Verwalter auf Vorlage der Abrechnung zu verklagen, dies ergibt sich aus § 28, Abs.3, 3. WEG Die geschickteste Variante ist einen Anwalt aufsuchen und diesen den Verwalter anschreiben lassen, man kann hierbei ruhig eine beabsichtigte Klageerhebung durchblicken lassen. ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen" Am 16.1.2011 von werner_r Auch für 2009 ?
Mittlerweile ist der Verwalter verstorben. ... Laut der Abrechnung des Verwalters wurde der Betrag als "Forderung gegen Altverwalter" - exakter Text liegt grade nicht vor - ausgebucht. ... Hierzu habe ich momentan eine Anfrage / Korrekturwunsch an den Verwalter gesandt.
Hat der Verwalter dies schuldhaft versäumt, müsste die Gemeinschaft beschließen, dass dies vom Verwalter zu zahlen ist. ... Ihr könntet ggf. nur als einzelner Eigentümer gegen den Verwalter klagen. ... Er überwacht die Abrechnung und stimmt sich ggf. mit dem Verwalter ab. ----------------- "" Am 22.1.2014 von muroo292 Aber als Beirat bzw Vorsitzender ist er doch das Sprachrohr für alle Eigentümer und müsste doch dem Verwalter auf die Füße tretten.Wie sehe das mit der Klage aus wenn 3 von 9 Eigentümern die Klage einreichen würden,müssten diese die Anwaltskosten selber tragen?
Die Abrechnung geht an den neuen Eigentümer. ... Das Guthaben oder Nachzahlung aus der Abrechnung gehört demjenigen der bei Erstellung/Genehmigung der Abrechnung ET ist. ... Oder holt der Verwalter den Gesamtbetrag von neuem Eigentümer, dieser muß dann intern mit seinem Vorgänger regeln ?
Vielen Dank. -- Editiert Meister_Petz am 13.05.2012 18:15 Am 13.5.2012 von gaga92 Die Frage solltest du besser dem Verwalter stellen, denn der hat die Abrechnung erstellt. ... Falls die Abrechnung beschlossen wird sollte man sie unverzüglich anfechten. ... Ich gehe davon aus, dass der Widerspruch gegenüber dem Verwalter erfolgte.
Dieser Posten ist in der Abrechnung zu beanstanden und vom Verwalter zu korrigieren. ... Dieser Posten ist in der Abrechnung zu beanstanden und vom Verwalter zu korrigieren. ... NICHT, dass der Verwalter das und das genau so machen muss.
Verwalter oder Eigentümer? ... Die Abrechnung wird durch die ETV beschlossen, nicht durch den Verwalter. ... Daher kann es bei der Abrechnung immer nur darum gehen, wer welchen Anteil zahlt und nicht darum was insgesamt zu zahlen ist.
Unrechtmässige Kosten auf Abrechnung
3 von 5 Sterne
Und, stimmt der Betrag auf Deiner Abrechnung mit dem Kostenvoranschlag überein? ... Und, stimmt der Betrag auf Deiner Abrechnung mit dem Kostenvoranschlag überein? ... Aufgrund der Stimmverhältnisse wird es wohl zur Genehmigung der Abrechnung kommen - und somit auch zur Genehmigung meiner Abrechnung.