88 Ergebnisse für „stimmrecht eigentümerversammlung“

Leserforumvon Fritz Walter | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 21.10.2012 13:10
Stimmt es, daß ich bei der Eigentümerversammlung kein Stimmrecht habe, wenn ich z.B. die Genehmigung für das aufstellen eines Automaten auf dem Grundstück der Hausgemeinschaft möchte ? ... Es kommt darauf wessem Nutzen dieser Automat dient, nur Dir, dann hast Du ein Stimmrecht. Beinhaltet das Aufstellen oder der Automat einen Vertrag zwischen Dir und der Gemeinschaft - also die Vornahme eines Rechtsgeschäfts - dann bist Du vom Stimmrecht ausgeschlossen, §25,Abs.5 WEG ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Leserforumvon go423083-72 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 07.09.2015 09:37
Hallo, §25 Abs.2 WEG lautet: steht ein Wohnungseigentum mehreren gemeinschaftlich zu, so können sie das Stimmrecht nur einheitlich ausüben. ... Kann das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung auch hier nur ausgeübt werden, wenn sich alle 3 Teileigentümer einig sind, oder würde hierfür auch die Mehrheit ausreichen, also wenn sich 2 von 3 einig wären ? Viele Dank -- Editier von go423083-72 am 07.09.2015 09:40 Am 7.9.2015 von AntoineDF Hallo "go423083-72", wenn ein WE mehreren WEer gemeinschaftlich zusteht, bestimmt § 25 Abs. 2 S. 2 WEG, dass die MitWEer ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben können.
Leserforumvon Neu-Eigentümer | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 25.01.2015 15:58
Laut notariellem Kaufvertrag ging das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung mit Unterzeichnung des Kaufvertrags auf uns über (exakter Wortlaut: "Der Veräußerer bevollmächtigt den Erwerber bereits zum heutigen Zeitpunkt das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung auszuüben.") ... Grundsätzlich hat der im Grundbuch eingetragene Eigentümer das Stimmrecht. quote:Laut notariellem Kaufvertrag ging das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung mit Unterzeichnung des Kaufvertrags auf uns über (exakter Wortlaut: "Der Veräußerer bevollmächtigt den Erwerber bereits zum heutigen Zeitpunkt das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung auszuüben.") Da euch hier eine Vollmacht ausgestellt wurde solltet Ihr diese dem Verwalter vorlegen (woher soll er es sonst wissen), denn so wie ich das sehe habt ihr ab das Stimmrecht.
Leserforumvon Hollandi | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 16.01.2009 15:28
Er hat auch kein Stimmrecht ausgeübt. ... Wenn ja, hat er ein Stimmrecht oder haben das nur die Wohnungseigentümer. ... Er muß eingeladen werden, und er hat ein Stimmrecht, und seine Stimme hat das gleiche Gewicht wie die eines jeden anderen Eigentümers auch.
Leserforumvon errorratte | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 18.12.2012 18:03
Mir stellt sich jetzt die Frage welches Stimmrecht ich bei einfachen Mehrheitsentscheidungen habe. ... In unserer Teilungserklärung steht aber folgendes: Die Beschlüsse der Eigentümer werden grundsätzlich in einer Eigentümerversammlung gefasst.
Leserforumvon stoerenfrieda | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 17.11.2009 09:35
Uns stellt sich die Frage, ab wann der Bauträger bei der Eigentümerversammlung ein Stimmrecht hat, da für das erste bezogene Haus (10 WG) in den nächsten Tagen eine Eigentümerversammlung ansteht. ... Am 17.11.2009 von Thorsten D. du solltest in der Teilungserklärung nachschauen wie das stimmrecht geregelt ist. da steht dann entweder : das stimmrecht ergibt sich aus dem WEG, oder abgestimmt wird nach miteigentumsanteilen oder abgestimmt wird nach einheiten irgendsoeine formulierung ist dort niedergeschrieben, findet sich in der teilungserklärung nichts zum stimmrecht gilt das gesetz, und das sagt : jeder eigentümer hat eine stimme unabhängig davon wieviele einheiten ihm gehören für euch würde das dann bedeuten dass der bauträger trotz den vielen wohnungen nur eine stimme hat bei miteigentumsanteilen oder einheiten werdet ihr solange keine chance gegen den bauträger haben wie nicht alle wohnungen verkauft sind. deswegen kann ich immer nur raten, bevor man eine wohnung kauft sollte man immer erst genau lesen was in der teilungserklärung drinsteht und sich darüber gut informieren was das bedeutet und nur kaufen wenn man damit leben kann. ansonsten gibt es hinterher meisst ein böses erwachen ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen" Am 17.11.2009 von wohni Wenn man noch so am Anfang von allem steht, hat man immer noch die Möglichkeit zu entscheiden, ob man sich ins WEG-Recht tief hineinhängt oder ob man ohne Mucken einfach nur zahlt, was die Mehrheit beschließt. ... Er kann doch n nicht nur sein Recht (Stimmrecht) nutzen, er muß doch auf Pflichten haben???
Leserforumvon Tantewilla | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 15.05.2009 20:48
Diese hat sie am Mittwoch per notariellem Vertrag übertragen bekommen.Da die Eigentümerversammlung schon nächste Woche stattfindet, hat sie vom Voreigentümer eine Vollmacht, das Stimmrecht auszuüben. ... Darf ich als Ehemann mit ihr an der Eigentümerversammlung nächste Woche teilnehmen?
Leserforumvon Malphow | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 04.09.2023 09:14
Diese soll jetzt bald abgestimmt werden in der Eigentümerversammlung. ... Diese wurde auch bei der Eigentümerversammlung abgestimmt und beschlossen. ... [/quote] Ja laut Teilungserklärung gilt das Stimmrecht nach MEA.
Leserforumvon berndrf | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 1 Antwort | 03.08.2015 10:32
Laut Teilungserklärung in der Versammlung hat er das alleinige Stimmrecht 20 und wir gerade 2. ... Und müssen uns Verwalterverträge , Hausmeister uns bei der Eigentümerversammlung vorgelegt werden ?
Leserforumvon noname668 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 16.04.2010 12:29
Wie schaut es beim Stimmrecht bei einer Eigentümerversammlung aus? ... Dann hat der Mann XY gute Chancen, sofern er seine Frau mit im Boot hat: bei Stimmrecht nach Kopf (Kopfprinzip, gesetzliches Stimmrecht nach WEG) hat jeder Eigentümer 1 Stimme, d.h. 1 Stimme habt Ihr 1 Stimme hat Frau XY 1 Stimme haben Herr und Frau XY GEMEINSAM letztere kann nur gemeinschaftlich ausgeübt werden, d.h. stimmt Frau XY für die ED-Wo. anders als Herr XY, dann ist diese Stimme ungültig. bei Stimmrecht nach Einheiten (Objektprinzip) hat jede Wohnung eine Stimme, im Ergebnis wie oben. bei Stimmrecht nach Wert (Miteigentumsanteilen) hängt es von deren Größe ab. ... Steht ein Wohnungseigentum mehreren gemeinschaftlich zu, so können sie das Stimmrecht nur einheitlich ausüben.
Leserforumvon Thorsten D. | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 10 Antworten | 06.12.2009 17:27
Hallo, mal ne Frage zum Stimmrecht.........
Leserforumvon Richard23 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 10 Antworten | 29.03.2011 07:41
Sofern es zwei Stimmrechte sind, kann Bruder 1 dem Bruder 2 eine Vollmacht für die Eigentümerversammlung zur Ausübung beider Stimmrechte erteilen?
Leserforumvon Roland 5555 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 08.06.2009 22:34
Unsere Eigentümerversammlung besteht daher aus 3 Personen. ... Dieses so vereinbarte Stimmrecht gilt bis auf wenige Ausnahmen : Abstimmungen nach § 16/4, dort gilt zwingend das Kopfprinzip § 25 WEG Die von Dir angesprochene Stimmrechtsmajorisierung gibt es tatsächlich, allerdings ist der sogenannte "Minderheitenschutz" an enge Grenzen geknüpft.
Leserforumvon prinzessin100 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 15 Antworten | 17.07.2017 14:55
Es gab vom Hausverwalter eine Einladung zur Eigentümerversammlung. ... Deshalb gibt es eine Tagesordnung und die Möglichkeit, sein Stimmrecht mit Weisungen zu übertragen. ... Am 18.7.2017 von lawfee Der Zeitpunkt einer Eigentümerversammlung ist von Bedeutung, so dass eine Eigentümerversammlung nicht zur Unzeit stattfinden darf.
Leserforumvon Newton36352 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 04.10.2012 14:14
Liebe Forumsgemeinde, ich möchte eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen (Zweck: Änderung der Hausordnung). ... MfG ----------------- "" Am 4.10.2012 von yunglo Hallo, 1.) also ich denke, daß eine Änderung der Hausordnung nicht dringend genug ist, um eine Außerordentliche Eigentümerversammlung zu rechtfertigen. ... In dieser dürfte auch das Stimmrecht - Kopfprinzip - Objektprinzip oder Wertprinzip hervorgehen.
Leserforumvon Newton36352 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 04.10.2012 14:09
Liebe Forumsgemeinde, ich möchte eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen (Zweck: Änderung der Hausordnung). ... MfG Am 4.10.2012 von R.M. quote:eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen (Zweck: Änderung der Hausordnung) Mal ehrlich: ist das wirklich so dringend, dass dazu eine außerordentliche Versammlung erforderlich ist? ... Ich könnt Euer Stimmrecht nur gemeinsam und einheitlich ausüben.
Leserforumvon biskini | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 05.05.2011 09:28
Die Eigentümerversammlung hat der Verwalter einzuberufen. ... Mindestens einmal im Jahr findet eine Eigentümerversammlung statt. ... Stimmrecht pro Wohnung. 1/4 der Stimmen wären 2.
Leserforumvon go488882-19 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 24.04.2018 09:14
Jedoch wurde zur Eigentümerversammlung bisher immer meine Oma eingeladen. ... Zitat (von go488882-19):Jedoch wurde zur Eigentümerversammlung bisher immer meine Oma eingeladen. ... Zitat (von go488882-19):Jedoch wurde zur Eigentümerversammlung bisher immer meine Oma eingeladen.
Leserforumvon Pilotboy | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 17.11.2010 15:26
In diesem Moment entnehme ich aus meinen Unterlagen eine zuvor ausgefüllte Vertretungsvollmacht auf meine Freundin, überreiche sie dem Verwalter und nehme ab dann nur noch ohne Stimmrecht an der Versammlung teil. ... Entweder seid ihr beide Eigentümer oder nicht - nur das zählt bei der Eigentümerversammlung. ... Da aber vor der Eigentümerversammlung die Themen feststehen, könnt ihr euch austauschen und du kannst ihre Argumente vorbringen (so sie denn auch deine sind).
Leserforumvon Wassermädchen | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 06.11.2022 10:08
In einem Teilungsvertrag ist folgendes festgelegt: Jeder mit Sondereigentum an einer Wohneinheit verbundene Miteigentumsanteil - auch wenn er mehreren Miteigentümern zusteht- gewährt eine Stimme. Wie ist das zu verstehen? Wird hier in der Eigentümmerversammlung nach Wertprinzip bzw.
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