19 Ergebnisse für „sanierung balkonsanierung“

Leserforumvon mpfeiffer2 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 24.01.2014 21:15
Muss ich für die Kosten der Balkonsanierung mit aufkommen? ... Bitte erkläre uns zunächst mal, welche Bauteile der Balkone "aus Holz" sind und was genau Gegenstand der "Sanierung" sein soll. Außerdem: - Gibt es schon einen Beschluss zur Sanierung?
Leserforumvon chocoletta | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 24.02.2011 09:50
----------------- "" Am 28.2.2011 von TiA2010 Zum Thema Balkonsanierung findest du hier einiges. Eine Wertverbesserung stellt eine Sanierung nicht unbedingt dar, sondern in erster Linie geht es hier um den Werterhalt. ... Zu prüfen ist übrigens die Kostenübernahme eines Teils der Sanierung durch den jeweiligen Sondereigentümer, denn bei Balkons gehört die Bodenoberplatte und alles nach innen (also Brüstung usw.) dem Sondereigentümer (schau mal in die Teilungserklärung, da steht bestimmt, dass der Balkon zum Sondereigentum gehört (dies gilt dann nur für die genannten Teile). ----------------- ""
Leserforumvon aryja | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 19 Antworten | 25.05.2013 19:24
Balkone gehören ja zum Sondereigentum; Balkongeländer aber zum Gemeinschaftseigentum, für deren Sanierung demzufolge die Gemeinschaft zuständig wäre, wenn die Teilungserklärung dem nicht entgegensteht. ... Die Balkonsanierung sei nur von den Eigentümern mit den Balkonen zu bezahlen und zwar entsprechend der Größe der Balkone, weil der Passus der Teilungserklärung so ausgelegt wird, dass DIES der Sinn dieses merkwürdigen Satzes sei. 2. ... Denn davon hängt es ja nun ab, wie die Kostenverteilung bei dieser sehr kostenintensiven Balkonsanierung erfolgen darf. -- Editiert aryja am 26.05.2013 10:01 Am 26.5.2013 von Roland-S Soo unklar ist das alles IMO nicht - aber man muss es halt auch verstehen wollen.
Balkon Sanierung 3,25 von 5 Sterne
Leserforumvon KL6 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 02.03.2009 22:06
Allerdings gibt der Neue §16/4 die Möglichkeit Sanierungskosten demjenigen zu zulasten der den Nutzen an der Sanierung hat. http://www.dittmann-wohnungsverwalter.de/index.php?option=com_content&view=article&id=1730:kaum-zu-glauben-kosten-der-balkonsanierung-koennen-dem-sondereigentuemer-allein-auferlegt-werden&catid=19&Itemid=77 Ihr braucht zur Änderung des gesetzlichen oder des vereinbarten Verteilerschlüssels nach Massgabe des §16/4 die Zustimmung von 5 Eigentümern, was da es zwei betroffene Balkone sind wohl eher nicht erreicht werden wird.
Leserforumvon 66sumse | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 09.07.2019 16:30
Die Balkone der RH wurden bereits vor längerer Zeit saniert, da der Balkon über mir einen eigenen Abfluss hat, hieß es zunächst, die Sanierung dieses Balkons sei nicht erforderlich. Bei der Balkonsanierung der RH hat man eine andere Befestigung der Balkongeländer gewählt, als ursprünglich. ... Dies habe ich auf nach der Sanierung verschoben, da ich nicht wollte, dass die neue Markise gleich wieder verdreckt.
Leserforumvon Negev | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 02.12.2013 13:09
Überrascht stellte ich fest, das sich die Balkonsanierung auf insgesamt 6426 € (inkl. ... Die Gesamtrechnung der Sanierung beinhaltete 6.426 €. ... Wann wurde denn die Sanierung ausgeführt?
Leserforumvon Coquus | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 14.12.2017 13:23
Im vorliegenden Fall mußte von den Balkonbesitzern einer WEG „ganz dringend" bis spätestens April 2014 je 2000 € Sonderumlage für die Balkonsanierung eingezahlt werden. ... Sollte die Durchführung der Balkonsanierung weiter nicht absehbar sein, dann kann die WEG beschließen, die Sonderumlage wieder an die betroffenen Eigentümer auszuzahlen und erst dann wieder anzufordern, wenn mit der Balkonsanierung konkret begonnen wird. Außerdem sollt der Verwalter darlegen, warum bislang nicht mit der Sanierung begonnen wurde.
Leserforumvon MK_DE | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 1 Antwort | 04.05.2015 11:30
Muss die WEG die Sanierung bezahlen da Bodenbeläge & Beton der Balkone Gemeinschaftseigentum sind? Laut $14 WEG muss ein Eigentümer doch sein Sondereigentum (Balkon) so nutzen, dass den anderen Eigentümer kein Nachteil entsteht - das steht für mich im Widerspruch dazu, dass nun alle die Kosten der Sanierung tragen müssen.
Leserforumvon Bernie0711 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 27.09.2011 23:14
Die bei der Sanierung anfallenden Kosten teilt der Verwalter folgendermaßen auf: Erneuerung der Balkonbrüstung und das Gerüst zahlt die Gemeinschaft, meine Oma soll den Rest zahlen, 5200 Euro für die ca. 16 qm Balkon.
Leserforumvon Coquus | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 18 Antworten | 03.08.2017 15:40
Liebes 123-Recht-Forum, vor drei Jahren sollten meine Eltern „ganz dringend" 2000 € zur Balkonsanierung einzahlen (Betonplatte, Geländer). ... Bei den weiteren erwähnten Balkonsanierung/Betonplatte und Fliesen gehe ich davon aus, dass einer oder mehrere weitere Balkone sanierungsbedürftig sind. ... Also erst klären, welchen Umfang die Balkonsanierung haben soll.
Leserforumvon 66sumse | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 04.01.2021 15:56
Hallo, zusammen, im Jahr 2019 fand in unserer WEG eine Balkonsanierung statt. Nachdem die Wand vor der Sanierung trocken war, wird diese nun nass, Wasser läuft in der Wand runter. Die Sanierung wurde also fehlerhaft durchgeführt.
Leserforumvon Yogi1 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 17.04.2013 21:51
Im Falle einer notwendigen Sanierung oliegt es also Dir, diese Sachen vorher zu entfernen und nachher wieder selbst zu montieren.
Leserforumvon flow09 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 22.12.2015 20:44
Guten Tag, auf unserer Eigentümerversammlung im Jahr 2014 haben wir die fällige Balkonsanierung beschlossen. ... Da das Verfahren aber noch nicht abgeschlossen ist, kann mit der Sanierung noch nicht begonnen werden. ... Die Kosten durch die nicht begonnene Sanierung sind enorm.
Verwalterpflichten 2,67 von 5 Sterne
Leserforumvon Kettwig | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 31.01.2010 18:32
Ich wohne seit einigen Jahren in einer Eigentumswohnung und es wurde nun bereits 3 Jahre in Folge in der Eigentümerversammlung über die Sanierung der Balkone sowie der Außenfassade gesprochen. ... Also: Beschlussfassung zur Balkonsanierung auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung legen lassen.
Leserforumvon svenkin | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 26.03.2009 07:31
Nun steht eine Balkonsanierung an. ... Der Beschluß umfasst nur die Zustimmung zur Sanierung der Balkone.
Leserforumvon KausH | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 21.07.2010 23:30
Hallo, in dem Haus wo wir eine DG Wohnung haben stand eine Balkonsanierung an, da die tragenden Träger durchgefault waren. ... Hatte mich aber im Internet schlau gemacht und in Erfahrung bringen können, dass tragende Teile bzw. deren Sanierung auf Kosten der Gemeinschaft gehen, auch wenn nur die beiden DG Balkons betroffen waren. ... Das kann doch nicht sein, zumal der Anwaltbesuch ohne Beschluss oder jegliche Information erfolgte und es letztlich nur darum ging, dass sie dachten sie brauchten bei der Sanierung nichts mit zu zahlen.
Leserforumvon ev-teilnehmer | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 0 Antworten | 05.06.2015 12:22
Der Großteil der in der Jahresabrechnung an die Eigentümer weitergegebenen Kosten rührt jedoch von einer Balkonsanierung her, die aus der Instandhaltungsrücklage finanziert worden war (also nicht aus dem Geld des vergangenen Wirtschaftsjahres). Die Begleitung dieser Sanierung durch einen Architekten hatte die Eigentümergemeinschaft übrigens auch im Vorfeld autorisiert; das diesbezüglich gezahlte Honorar ist also korrekt. Bei der Balkonsanierung hat es jedoch erhebliche Kostenüberschreitungen gegeben, von denen die Eigentümer erst mit der Einladung zur EV erfahren haben.
Leserforumvon jaeger-90 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 20 Antworten | 10.03.2010 22:41
wir haben in unserer letzten versammlung beschlossen eine sanierung in höhe von 160000€ durchzuführen. nun hat uns unsere hausverwaltung in der kostenaufstellung 5% der bausumme als baubetreuung in rechnung gestellt. bei der letzten sanierung waren es 1,5%. nun haben sie, nach anfrage von mir, soviel mehr zeit investiert dass sie die 1,5% auf 5% erhöhen müssen. können die das machen ohne dass wir sowas vorher beschließen? ... ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen" Am 11.3.2010 von ichweissnich Hallo Wenn dieses Beispiel Schule macht,muss der Eigentümer in Zukunft bei jeder Balkonsanierung 5% Aufpreis berücksichtigen. ... Das hat i.d.R. nichts mit einer so umfangreichen Sanierung und der entsprechenden Mehrarbeit zu tun. zu den Nebenproblemen: quote:Diesen Preis finde ich schon unangemessen hoch.
Belege für Eigentümer ? 2,45 von 5 Sterne
Leserforumvon Kampfhuhn | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 19 Antworten | 14.03.2010 17:04
Bei uns wurde innerhalb des vergangenen Jahres eine Balkonsanierung durchgeführt. ... Balkonsanierung,die wahrscheinlich bei 3000€ - 4000€ angesiedelt ist. Diese Sanierung wurde bei unserer letzten Versammlung beschlossen und auch ausgeführt,ohne eine Baubeaufsichtigungsgebühr beschlossen zu haben.
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