Hausverwaltung außerordentlich kündigen
2,67 von 5 Sterne
Jetzt meine Frage: Was ist notwendig um der Hausverwaltung außerordentlich zu kündigen? ... Am 5.2.2011 von Heike J Die neue Fassung des WEG gilt seit Juli 2007. ----------------- "Heike aus Bochum" Am 5.2.2011 von wohni Du hast jetzt die Möglichkeit, ein Schreiben an die Verwaltung aufzusetzen und eine außerordentliche Eigentümerversammlung einfordern.
Anwalt legt Mandat nieder - Verwalter inaktiv
4,5 von 5 Sterne
Er beruft keine eigentümerversammlung ein um einen neuen Anwalt zu beauftragen. ... Als der Verwalter merkte, dass es Tendenzen gab, den Beschluss anzufechten, hat er eine neue Eigentümerversammlung einberufen. ... In einer außerordentlich Eigentümerversammlung urde dann von allen Anwesenden (4 von 6) die Ablehnung beschlossen. ----------------- " "
Wir wollen ihn kündigen, Vertrag geht noch über 1 Jahre, daher geht nur außerordentlich. ... Wir waren vor Gericht und wir sind von Gericht bevollmächtigt eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen. ... Am 7.12.2017 von Spezi-2 Zitat:und wir sind von Gericht bevollmächtigt eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen.
schlechter Kabelempfang
2,83 von 5 Sterne
Nun ist es so, dass die Parteien unten im Haus einen sehr guten Empfang haben, wir in den oberen Etagen jedoch einen außerordentlich schlechten Empfang. ... Dieses Problem wurde in der Eigentümerversammlung angesprochen und wir haben auch gesagt, dass wir nicht mehr bereit seien, für eine nicht gebrachte Leistung zu zahlen. Wir haben eine Kündigung geschrieben und das Hausgeld entsprechend gekürzt, weil dieses Problem in der Eigentümerversammlung auch angesprochen wurde.
Verwalter stellt keine Kontaktdaten zur Verfügung
3 von 5 Sterne
Diese Möglichkeit gibt es z.Z. zu außerordentlich günstigen Bedingungen. ... Dann muss A wohl doch eine außerordentliche Eigentümerversammlung beantragen. ... Am 12.7.2018 von Tobias F Zitat (von kassandra24):Dann muss A wohl doch eine außerordentliche Eigentümerversammlung beantragen.
Leserforumvon guest-12326.07.2011 06:13:33
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WEG, Wohnungseigentum, Immobilien
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6 Antworten
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23.07.2011 23:19
Zu den Fakten: Der alte Hausverwalter hat mit sofortiger Wirkung außerordentlich gekündigt zum 30.06.2011. ... Am 01.07.2011 war die erste außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen vom letzten Beiratsmitglied! ... Zur Folge hatte das, dass am 21.07.2011 eine zweite Eigentümerversammlung stattfand!
Leserforumvon guest-12325.05.2018 10:18:44
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WEG, Wohnungseigentum, Immobilien
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4 Antworten
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24.05.2018 13:50
•Der Verwalter ist von der Beschränkung des § 181 BGB – soweit gesetzlich zulässig – befreit." 4.Unsere Verwaltervertag AGB: •Der Verwalter ist seinerseits berechtigt, Untervollmacht zu erteilen. 5.Unsere Verwaltervertag AGB: •Für jede außerordentliche Eigentümerversammlung steht dem Verwalter eine gesonderte Gebühr in Höhe von …..€ zzgl. ... Als außerordentlich gilt jede zweite u. jede weitere Eigentümerversammlung pro Kalenderjahr.
Am 28.8.2018 von 3113 Vielleicht haben auch mehr als 25 % der ET den ehemaligen Verwalter bevollmächtigt in Ihrem Namen eine außerordentlich ETV einzuberufen... Am 28.8.2018 von Tobias F Zitat (von 3113):Vielleicht haben auch mehr als 25 % der ET den ehemaligen Verwalter bevollmächtigt in Ihrem Namen eine außerordentlich ETV einzuberufen... ... Der VB kann weder jemanden bitten noch beauftragen eine Eigentümerversammlung einzuberufen bzw. dazu einzuladen.
Ausgenommen sind bauliche Veränderungen mit außerordentlich hohen Kosten oder Maßnahmen, die sich nicht in angemessener Zeit amortisieren." ... [/quote] Die Hausverwaltung hat genau das zu machen, was in der Eigentümerversammlung beschlossen hat. ... Im Vorfeld muss es bereits einen Tagesordnungspunkt mit Ausführungen hierzu gegeben haben, die in der Eigentümerversammlung besprochen und über die abgestimmt wurde.
Die nächste reguläre Eigentümerversammlung ist in etwa 8 Monaten. ... Die Eigentümerversammlung beschließt, dass der Verwalter den Unternehmer beauftragt, der das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
MFG bibbi Am 8.6.2018 von hh War der potentielle neue Verwalter auf der Eigentümerversammlung anwesend? ... Dann wird eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen auf der der Neue gewählt wird.
X und Y sind mit dem Miteigentümer Z1, insbesondere mit dem Ehepartner (Z2) außerordentlich unzufrieden. ... Da X und Y auch andere Probleme mit Z2 haben, erwägen diese, den Eigentumsentzug gegen Z1 in der Eigentümerversammlung zu beantragen (weil Z1 als Eigentümer die Umsetzung der Hausordnung gegenüber Z2 offenbar nicht hinlänglich durchsetzt).