166 Ergebnisse für „eigentümer stimmrecht“

Leserforumvon Neu-Eigentümer | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 25.01.2015 15:58
Laut notariellem Kaufvertrag ging das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung mit Unterzeichnung des Kaufvertrags auf uns über (exakter Wortlaut: "Der Veräußerer bevollmächtigt den Erwerber bereits zum heutigen Zeitpunkt das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung auszuüben.") ... Neu-Eigentümer Am 25.1.2015 von Tobias F quote:Nun wurde in der WEG ein Umlaufbeschluss gestartet. ... Grundsätzlich hat der im Grundbuch eingetragene Eigentümer das Stimmrecht. quote:Laut notariellem Kaufvertrag ging das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung mit Unterzeichnung des Kaufvertrags auf uns über (exakter Wortlaut: "Der Veräußerer bevollmächtigt den Erwerber bereits zum heutigen Zeitpunkt das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung auszuüben.")
Leserforumvon errorratte | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 18.12.2012 18:03
Hallo zusammen, Ich habe mir dieses Jahr eine Wohnung gekauft und demnächst steht die erste Eigentümer Versammlung an. Mir stellt sich jetzt die Frage welches Stimmrecht ich bei einfachen Mehrheitsentscheidungen habe. ... In unserer Teilungserklärung steht aber folgendes: Die Beschlüsse der Eigentümer werden grundsätzlich in einer Eigentümerversammlung gefasst.
Leserforumvon icecycle | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 15.06.2011 19:45
Gemäß Teilungserklärung hat jeder Eigentümer soviel Stimme wie seine Miteigentumsanteile. 1 Eigentümer kauft die anderen Wohnungen ein nach der anderen ab, so hat er doch immer mehr Stimmrecht, zum Schluß allein das Sagen ? ... Die WEG erlischt, sobald ein Eigentümer alleiniger Eigentümer aller Wohnungen ist, denn ein einzelner Eigentümer ist keine Gemeinschaft. ... Ach so: was das mit Stimmrecht Erweiterung zu tun hat, erschließt sich mir nicht, denn das Stimmrecht wird nicht erweitert, es wird nur anders verteilt. ----------------- "lg.
Leserforumvon expattim | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 9 Antworten | 17.10.2022 21:19
Ich bin Eigentümer einer Wohnung und dann gibt es noh 3 andere Eigentümer. ... [quote=expattim]Ich bin Eigentümer einer Wohnung[/quote] Ja, aber im welcher konkreten juristischen Form, gibt ja einige? Am 17.10.2022 von AR377 [quote=expattim]Ich bin Eigentümer einer Wohnung und dann gibt es noh 3 andere Eigentümer.
Leserforumvon Hollandi | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 16.01.2009 15:28
Er hat auch kein Stimmrecht ausgeübt. ... Wenn ja, hat er ein Stimmrecht oder haben das nur die Wohnungseigentümer. ... Eigentümer ist immer derjenige der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.
Leserforumvon hmartin726 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 09.10.2010 21:47
Superschnelle Antwort :-) In dem Text wird von einem Eigentümer als Verwalter geschrieben... Bei uns ist es so das unser Verwalter kein Eigentümer ist. Hat er trotzdem kein Stimmrecht?
Leserforumvon Fritz Walter | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 21.10.2012 13:10
Stimmt es, daß ich bei der Eigentümerversammlung kein Stimmrecht habe, wenn ich z.B. die Genehmigung für das aufstellen eines Automaten auf dem Grundstück der Hausgemeinschaft möchte ? ... Es kommt darauf wessem Nutzen dieser Automat dient, nur Dir, dann hast Du ein Stimmrecht. Beinhaltet das Aufstellen oder der Automat einen Vertrag zwischen Dir und der Gemeinschaft - also die Vornahme eines Rechtsgeschäfts - dann bist Du vom Stimmrecht ausgeschlossen, §25,Abs.5 WEG ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Leserforumvon Offerte | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 04.06.2014 17:31
Es wurde eine Hausordnung aufgestellt und danach hatten sich die Eigentümer zu richten. ... Hausordnung erstellen) aufgestellt und danach hatten sich die Eigentümer zu richten. ... Was bitte hat eine Hausordnung mit dem Stimmrecht zu tun?
Leserforumvon noname668 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 16.04.2010 12:29
Wie schaut es beim Stimmrecht bei einer Eigentümerversammlung aus? ... Dann hat der Mann XY gute Chancen, sofern er seine Frau mit im Boot hat: bei Stimmrecht nach Kopf (Kopfprinzip, gesetzliches Stimmrecht nach WEG) hat jeder Eigentümer 1 Stimme, d.h. 1 Stimme habt Ihr 1 Stimme hat Frau XY 1 Stimme haben Herr und Frau XY GEMEINSAM letztere kann nur gemeinschaftlich ausgeübt werden, d.h. stimmt Frau XY für die ED-Wo. anders als Herr XY, dann ist diese Stimme ungültig. bei Stimmrecht nach Einheiten (Objektprinzip) hat jede Wohnung eine Stimme, im Ergebnis wie oben. bei Stimmrecht nach Wert (Miteigentumsanteilen) hängt es von deren Größe ab. ... Da Mann XY wie auch Frau XY ständig sich in beiden Wohnungen aufhalten, müsste doch dieser Paragraph gültig sein oder nur wenn man sie als Eigentümer sieht?
Leserforumvon gifti666 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 17.04.2010 08:39
Die Mehrheit der anderen Eigentümer (nach meiner Kenntnis derzeit 7 Personen mit 413,26/1000) möchte aber den Verwalter wechseln. ... Ist es sinnvoll und vor allem rechtlich möglich oder gar rechtlich begründbar das Stimmrecht nicht nach MEA zu verteilen sondern nach Köpfen. ... Also durch eine Vereinbarung aller Eigentümer. ----------------- "Heike aus Bochum" Am 25.4.2010 von sika0304 Hier handelt es sich aber um eine neue Gemeinschaft (vermute ich mal, da der Bauträger noch 6 Wohnungen hat), d.h. es ist bewußt das Stimmrecht in der Teilungserklärung so gestaltet worden.
Leserforumvon Stellas | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 25 Antworten | 26.01.2020 12:56
Wenn das gesetzliche Stimmrecht gilt, dann hat jeder Eigentümer nur eine Stimme unabhängig davon, wieviele Wohnungen ihm gehören. ... Wenn das gesetzliche Stimmrecht gilt, dann hat jeder Eigentümer nur eine Stimme unabhängig davon, wieviele Wohnungen ihm gehören. ... Wenn das gesetzliche Stimmrecht gilt, dann hat jeder Eigentümer nur eine Stimme unabhängig davon, wieviele Wohnungen ihm gehören.
Leserforumvon chocoletta | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 12.11.2009 14:22
Eine dumme Frage zum Stimmrecht bzgl. ... ----------------- "" Am 12.11.2009 von Dinsche Pro Wohnung nur 1 Stimme, auch wenn 2 Eigentümer im Grundbuch stehen. ----------------- " " Am 12.11.2009 von Thorsten D. Und mal noch ergänze, sollte jemand zwei Wohnungen besitzen hat er bei euch auch nur eine Stimme, würde auch für zwei Personen im Grundbuch je Wohnung gelten wenn sie zwei Wohnungen haben. ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Leserforumvon katzenschnute | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 19 Antworten | 04.05.2011 16:28
WEG (Kopfprinzip) habt ihr 1 Stimmrecht, da ihr als 1 Eigentümer (Person 1 + Person 2) geltet. ... Stimmrecht je Miteigentumsanteil. ... Zum Stimmrecht und der Bevollmächtigung....
Leserforumvon Bandito76 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 1 Antwort | 19.09.2010 09:37
Eigentümer C möchte nun seine Wohnung verkaufen - Eigentümer B möchte diese Wohnung gern kaufen. ... Heißt das, dass Eigentümer B dann bei Eigentümerversammlungen auch doppeltes Stimmrecht hätte? Wenn, dann könnte Eigentümer B den Eigentümer A immer überstimmen...
Leserforumvon Zipp | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 19 Antworten | 28.11.2009 11:01
Nach einem Blick in die Teilungserkläung kann ich nichts darüber lesen, ob ein Eigentümer als Hausverwalter ein Stimmrecht hat. ... Oder generell wenn Du als Eigentümer auch Verwalter bist ? ... Ich bin einfacher Eigentümer.
Leserforumvon Roland 5555 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 08.06.2009 22:34
Dieses so vereinbarte Stimmrecht gilt bis auf wenige Ausnahmen : Abstimmungen nach § 16/4, dort gilt zwingend das Kopfprinzip § 25 WEG Die von Dir angesprochene Stimmrechtsmajorisierung gibt es tatsächlich, allerdings ist der sogenannte "Minderheitenschutz" an enge Grenzen geknüpft. ... Wenn Ihr nachweisen könnt dass z.B. dabei "Vetterleswirtschaft" betrieben wird und gegen einen so gefassten Beschluss klagt, wird der "Minderheitenschutz" greifen. ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen" Am 9.6.2009 von Roland 5555 Danke für die Beantwortung meiner Frage.
Leserforumvon Roland-S | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 02.11.2019 20:54
Folgende Ausgangslage Bei einer ETV ist absehbar, dass ein Teilnehmer kein Stimmrecht haben wird. ... Dann schlage ich folgendes vor: Die anwesenden Eigentümer besprechen die Tagesordnungspunkte, die Beschlussanträge werden ausformuliert und jeder der anwesenden ET erteilt dem Verwalter ein (ggfls. weisungsgebundene) Vollmacht, zu diesen TOPs in der Wiederholungsversammlung das Stimmrecht auszuüben. ... :Dann schlage ich folgendes vor: Die anwesenden Eigentümer besprechen die Tagesordnungspunkte, die Beschlussanträge werden ausformuliert und jeder der anwesenden ET erteilt dem Verwalter ein (ggfls. weisungsgebundene) Vollmacht, zu diesen TOPs in der Wiederholungsversammlung das Stimmrecht auszuüben.
Leserforumvon ViperMaster | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 08.08.2012 17:23
----------------- " " Am 8.8.2012 von ichweissnich Hallo Weil zwei Eigentümer einer Wohnung nur ein Stimmrecht ausüben dürfen,sollte es auch keinen Beirat geben der nur zur z.B. ... Der § 25/2 sagt klar das es nur ein Stimmrecht je Wohnung geben kann. quote:Jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme. ... Das Stimmrecht hat in keiner Weise etwas mit den Aufgaben des Verwaltungsbeirats zu tun!
Leserforumvon Thorsten D. | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 10 Antworten | 06.12.2009 17:27
Hallo, mal ne Frage zum Stimmrecht......... ... Begründung: Das Ehepaar ist i.d.R. zu je 1/2 im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. ... Als Eigentümer ist also die 2-Personen-Gesellschaft zu betrachten.
Leserforumvon megathomas | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 06.02.2011 00:58
Hallo, nach meiner Suche hier im Forum bin ich mir sicher, dass nur im Grundbuch eingetragene Eigentümer zur Eigentümerversammlung einzuladen sind. ... Was ist, wenn der noch nicht im Grundbuch eingetragene Käufer nun zur Versammlung - zu der er ja eingeladen wurde - geht und dann "sein" Stimmrecht ausübt. ... Der neue Käufer kann mit Einverständnis der anderen Eigentümer als Gast ohne Stimmrecht teilnehmen. ----------------- "Heike aus Bochum" Am 6.2.2011 von megathomas Hallo Heike, tja, eine wirklich sehr gute Frage!
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