161 Ergebnisse für „eigentümer einberufen“

Leserforumvon Newton36352 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 04.10.2012 14:09
Liebe Forumsgemeinde, ich möchte eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen (Zweck: Änderung der Hausordnung). ... Müssen bei einem rechnerischen Ergebnis von 1,25 de facto 2 Eigentümer zustimmen oder reicht hier 1 Stimme? ... Mehrere Eigentümer eines Eigentumsrechtes (einer Wohnung) haben auch nur eine Stimme .
Leserforumvon Newton36352 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 0 Antworten | 04.10.2012 14:12
Liebe Forumsgemeinde, ich möchte eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen (Zweck: Änderung der Hausordnung). ... Müssen bei einem rechnerischen Ergebnis von 1,25 de facto 2 Eigentümer zustimmen oder reicht hier 1 Stimme?
Leserforumvon Newton36352 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 04.10.2012 14:14
Liebe Forumsgemeinde, ich möchte eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen (Zweck: Änderung der Hausordnung). ... Müssen bei einem rechnerischen Ergebnis von 1,25 de facto 2 Eigentümer zustimmen oder reicht hier 1 Stimme? ... Es wären also schon zwei Eigentümer für eine Einberufung erforderlich. 3.)
Leserforumvon berndf123 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 18.09.2020 10:31
Bisher hat kein Eigentümer meine Tops erhalten zur Abstimmung. ... Bisher hat kein Eigentümer meine Tops erhalten zur Abstimmung. ... Eine Bearbeitungszeit beim Verwalter und eine Postlaufzeit muss ja auch noch einkalkuliert werden. 3. rechtlich besteht kein Anspruch aufs Aufnahme von Tagesordnungspunkten, es sei denn:Zitat (von WEG):Die Versammlung der Wohnungseigentümer muß von dem Verwalter in den durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer bestimmten Fällen, im übrigen dann einberufen werden, wenn dies schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe von mehr als einem Viertel der Wohnungseigentümer verlangt wird.Natürlich ist der Verwalter gut beraten, die Wünsche der Eigentümer aufzunehmen, er muss sich aber nicht 16 Tage vor der Versammlung unter Druck setzen lassen, alle anderen Aufgaben und Tätigkeiten stehen und liegen lassen, nur weil einer der Eigentümer meint, mit dem Finger zu schnippen ...
Leserforumvon rrrobot | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 20.04.2011 10:44
Kann der Eigentümer, der evtl. eine Wohnung in München hat aber in Hamburg wohnt seine Fahrtkosten oder ähnliches verlangen? ... Auch wenn eine außerordentliche Versammlung im verschulden des verwalters liegen sollte steht dem Eigentümer kein Schadensersatz für Zeitaufwand und Fahrtkosten zu. Der Eigentümer hat zur Wahrung seiner Interessen ja auch die Möglichkeit, weisungsgebundene Vollmacht zu erteilen.
Leserforumvon fb495569-16 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 1 Antwort | 17.07.2018 12:33
Miteigentümer - mein Sohn - hat eine Miteigentümerversammlung einberufen, bei welcher er mit seinen 2/3 Anteilen fast überall alleine entscheiden kann und wird. ... Er ist zwar 2/3 Eigentümer für das Haus mit 4 Wohnungen, hat aber nur für 1 Wohnung das Nutzungs- und Fruchtgenußrecht.
Leserforumvon bibbi1403 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 20 Antworten | 21.06.2018 06:29
Entweder habt ihr doch einen Beirat und du weisst das nur nicht (ja, das soll es geben) oder der/die unterzeichnenden Eigentümer haben bei Gericht die Ermächtigung beantragt, zu einer Eigentümerversammlung einberufen zu dürfen. Alternativ möchte man eine Vollversammlung der Eigentümer, dann sind Beschlüsse auch möglich, ohne dass die ETV durch einen Bevollmächtigten einberufen wurde. ... Eigentlich darf die Eigentümerversammlung nur durch einen Verwalter oder den Beiratsvorsitzenden einberufen werden.
Leserforumvon Zipp | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 19 Antworten | 28.11.2009 11:01
Oder generell wenn Du als Eigentümer auch Verwalter bist ? ... Ich bin einfacher Eigentümer. ... Somit sind die Eigentümer hier nicht gewohnt, wissen nichts, kennen nichts.
Leserforumvon guest-12326.07.2011 06:13:33 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 23.07.2011 23:19
B. den Verwalter, einen anderen Eigentümer oder den Ehegatten. ... Viele Eigentümer sagen Tippiboy wir brauchen Dich! ... Am 01.07.2011 war die erste außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen vom letzten Beiratsmitglied!
Leserforumvon SallyKay | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 11 Antworten | 30.09.2009 11:10
Selber einberufen geht nicht und er muß nicht, so lange nicht 25 % der Eigentümer danach verlangen.... ... Selber einberufen geht nicht und er muß nicht, so lange nicht 25 % der Eigentümer danach verlangen.... ... Ist die Bruchteilsgemeinschaft Eigentümer mehrer Einheiten, dann bleibt es bei einem Eigentümer.
Leserforumvon Frank Severin | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 11 Antworten | 05.02.2009 23:46
Alle anderen Eigentümer sind mit der Verwaltung ja auch weitgehend zufrieden. ... Damals gabs den speziellen Eigentümer allerdings auch noch nicht... ... Naja - wenn eine "professionelle" Verwaltung bei der EV als erstes zu hören bekommt, daß die heute gefassten Beschlüsse alle sowieso Quatsch seien, weil die EV 13 Tage (statt 14 Tage Soll) vorher einberufen wurde, dann wird sie vermutlich auch Schwierigkeiten haben, neutral demjenigen gegenüber zu bleiben...
Leserforumvon biskini | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 05.05.2011 09:28
Gibt es eine Möglichkeit, dass wir Eigentümer selber einen Termin einberufen um den Hausverwalter abzusetzen, oder muss es letzten Endes nur noch übers Amtsgericht gehen? ... Ein einzelner Eigentümer darf aber nicht einberufen, weil dieser - solange verwalter nicht vorhanden - nicht die Befugnis hat. ... Ich dachte vielleicht an so ne Art "Sondereinberufung" wenn per Umlaufbeschluß die Eigentümer dieses einberufen oder so ähnlich.
Leserforumvon Julia M | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 12.01.2010 13:47
Wir haben zusammen mit einem anderen Eigentümer knapp unter 50% der Eigentumsanteile an einem 6 Parteien Mehrfamilenhaus. ... Können wir nun auch ohne die Teilnahme der anderen einen Beschluß fällen und eine erneute Sitzung einberufen? ... Wenn die Versammlung nicht beschlussfähig ist, muss der Verwalter eine neue Versammlung einberufen, die dann auf jeden Fall beschlussfähig ist.
Leserforumvon butterkeks72 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 10 Antworten | 09.07.2012 11:44
Ist diese Versammlung überhaupt rechtfähig, da nicht vom Verwalter einberufen? ... Wenn nun ein Verwaltungsbeirat und ein Verwalter nicht mehr greifbar ist bzw. fehlt, dann werden meines Erachtens die entsprechenden Eigentümer, die dies wünschen und das Quorum (25%) erfüllen, die ETV einberufen. ... D.h. eigentlich müsste er einberufen...
Leserforumvon urlaubreif | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 24.03.2020 08:33
Meine HV möchte ebenfalls eine fiktive EV einberufen und mit Vollmachten über die Jahresabrechnung 2019, Verwalterentlastung und Wirtschaftsplan 2020 abstimmen lassen. ... Am 24.3.2020 von Tobias F Zitat (von urlaubreif):Meine HV möchte ebenfalls eine fiktive EV einberufen Na ja, möchten darf doch jeder was er gerne möchte. ... Berry Am 24.3.2020 von Harry van Sell Zitat (von urlaubreif):Meine HV möchte ebenfalls eine fiktive EV einberufen Es gibt keine fiktive EV ...
Leserforumvon Huber Max | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 06.05.2009 09:00
Nun haben wir eigenständig eine Versammlung ohne den jetztigen HV einberufen - zwecks Abstimmung (Beschlussfassung) für die neue HV ab 01.01.2010. Nun sagt unser alter (noch jetziger) Hausverwalter, dass dies nichtig ist, da diese Versammlung er einberufen hätte müssen. ... Recht hat er damit, dass er diese Versammlung hätte einberufen müssen, dies steht nach dem WEG nur dem Verwalter zu, weigert sich dieser pflichtwidrig auch dem Vorsitzenden des Beirats, und falls es den nicht gibt jedem anderen Eigentümer auf Antrag bei Gericht.
Leserforumvon kassandra24 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 13 Antworten | 07.12.2022 15:30
Und die Eigentümerversammlung kann ja auch so einfach von jedem einberufen werden. ... [/quote] In dem die anderen Befugten eine einberufen. ... Und ich fragte hier, was zu tun ist, weil sich einige erreichbare Eigentümer nicht einig sind, ob normale Eigentümer eine Eigentümerversammlung einberufen dürfen oder nicht.
Leserforumvon Deniz03 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 28.09.2010 11:11
Darf der Verwalter eine aussenordentlichen Versammlung einberufen, auch wenn dies nicht von den Eigentümern verlangt wurde (er möchte mit den Eigentümern eine Personalentlassung beschliessen)? ... Der Verwalter darf soviele Versammlungen einberufen wie er möchte, dem steht nichts entgegen. ... a) nein - ao ETV nicht notwendig b) nein - siehe oben c) ja - Kosten hat Verwaltung zu tragen ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Leserforumvon Höllenweib | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 15.03.2012 15:23
Der HV will aber erst im September eine Eigentümerversammlung einberufen. ... Der Verwalter will keine vorzeitige Versammlung einberufen. ... Dann kommen womöglich alle Eigentümer zur Kasse oder wie?
Leserforumvon Frido-Michi | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 21.01.2014 08:08
Danke ----------------- "" Am 21.1.2014 von biskini Hallo Frido-Michi, nein darf er nicht, da die Einberufung einer Eigentümerversammlung durch das Gesetz geregelt ist, und diese sagt ziemlich deutlich dass eine Eigentümerversammlung lediglich durch den Verwalter einberufen werden kann, bzw. durch den Verwaltungsbeirat sofern der Verwalter sich weigert (oder es keinen Verwalter gibt). ... Ist aber auch kein Verwaltungsbeirat bestellt (wie bei Euch) hat trotzdem der Eigentümer KEINE Befugnis eine Versammlung einzuberufen, es sei denn er wurde vom Gericht dafür bestellt.... Da ihr euch in Eurer WEG darauf verständigt habt, dass der besagte Eigentümer die "Verwaltung" übernimmt, ist dieser auch erstmal Verwalter (auch wenn nur Hobby oder wie auch immer) und hat demnach entsprechend Pflichten zu erfüllen, da er sich sonst haftbar macht.
123·5·9