364 Ergebnisse für „beschluss beschlussfassung“

Leserforumvon leoha | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 29.05.2009 11:17
Hallo, in unserer Eigentümerversammlung wurde ein Mehrheitsbeschluss mit einer knappen Mehrheit gefasst, wie müsste ich bei einer Beschlussfassung von 50% dafür und 50% dagegen verfahren, oder damit umgehen. wo ist dies geregelt? ... Ein Beschluss ist mehrheitlich angenommen, wenn mehr als 50% mit dafür gestimmt haben. Sind es genauso viele Ja wie Nein-Stimmen (50/50), dann ist der Beschluss nicht angenommen, also nicht gefasst, da keine Mehrheit.
Leserforumvon sabine71 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 0 Antworten | 23.07.2014 16:56
Die Beschlussfassung darüber erfolgte mehrheitlich in einem allgemeinen Sanierungsbeschluss nach Ausschreibung der Firma xy. ... Hätte nicht aufgrund der optischen Änderung (und Änderung der im Kaufvertrag festgelegten Ausführung) ein seperater Beschluss gefasst werden müssen.
Leserforumvon schumi0205 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 01.10.2010 10:44
kann ein bestehender Beschluss einfach so ignoriert werden ? ... Wenn die Mehrheit dieses Vorgehen des Beirats als in Ordnung empfindet und die Erhöhung der Kosten absegnet - JA Wäre die Mehrheit dagegen, würde also gegen die Kostenerhöhung stimmen, müsste gleichzeitig Beschluss gefasst werden wer für die Mehrkosten haftbar zumachen ist, bzw. von wem die Gemeinschaft Schadenersatz fordert. Der bestehende Beschluss, 2500 Euro Ausgabe, sollte und darf natürlich nicht ignoriert werden.
Leserforumvon dwbu | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 15 Antworten | 26.01.2013 19:38
Ladungsfehler) ist der Beschluss zunächst wirksam und kann innerhalb 1 Monats ab Beschlussfassung angefochten werden. ... Der Betroffener selbst hat aber keine Beschlussfassung diesbezüglich weder gesehen noch persönlich erhalten. ... Sie müssen die Beschlussfassung erhalten.
Leserforumvon Roland-S | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 12.10.2021 01:22
[/quote] Der Beschluss wäre nichtig. ... Ein solcher Beschluss wäre nichtig. ... Der Beschluss muss konkretisiert sein und alle WE ihre Zustimmung zur Beschlussfassung in „Textform" abgeben.
Leserforumvon maya9094 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 07.07.2010 12:27
Wenn die Anfechtungsfrist (1 Monat ab Beschlussfassung) abgelaufen ist, kann nicht mehr angefochten werden. ... Gründe für einen unwirksamen Beschluss sind nicht erkennbar. ... Wenn ALLE Eigentümer unterschreiben und die Beschlussfassung rechtssicher formuliert ist, reicht ein schriftlich abgefasster Beschluss mit allen Unterschriften.
Leserforumvon Suiwababbial | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 17.06.2010 12:36
Hallo zusammen, kann ein Beschluss verwirken (verjähren) und wenn ja, nach welchem Zeitraum? ... Jahr nach dieser Beschlussfassung ist dieser Beschluss nicht umgesetzt bzw. soll im 6. ... Ist der Beschluss noch gültig oder müsste er inzwischen neu gefasst werden?
Leserforumvon Suiwababbial | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 0 Antworten | 04.06.2012 16:10
Eine WEG wickelt Ihre Gewährleistung ab und fasst darüber folgende Beschlüsse: Beschluss A Zur Durchführung und Erledigung der Mängelbeseitigungsansprüche das Gemeinschaftseigentum betreffend aus den Bauträgerkaufverträgen beschließt die Wohnungseigentümergemeinschaft, dass alle Gewährleistungsansprüche aus den Bauträgerkaufverträgen an die Wohnungseigentümergemeinschaft übertragen werden. ... Wenn nicht ausreichend Instandhaltungsrücklage vorhanden ist, wird der Verwalter verpflichtet in Absprache mit dem Beirat zu einer außerordentlichen Eigentümerversammlung einzuladen, in der über eine Sonderumlage und deren Höhe Beschluss gefasst werden soll. ... Entspricht es der ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn sich der Verwalter die Ansprüche für die WEG abtreten lässt bzw. reicht dafür der gefasst Beschluss aus oder müsste die WEG über die Gewährleistungsabtretung komplett neu Beschluss fassen.
Leserforumvon skorpion*22 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 14.11.2017 11:10
Die bereits geschilderte Beschlussfassung stammt aus dem Jahr 1998 (die bauliche Veränderung an sich, wurde 1996 vorgenommen). ... Im Protokoll steht: „Es ist das Protokoll herauszusuchen, in welchem die seinerzeitige Beschlussfassung aufgeführt ist. ... Eine endgültige Beschlussfassung über den Antrag erfolgt dann in Verbindung mit der außerordentlichen Eigentümerversammlung vor Ort."
Leserforumvon hegowa | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 13 Antworten | 24.09.2012 16:57
Ist ein solcher Beschluss nun anfechtbar oder nichtig? ... Je nach Mehrheitsverhältnissen wird es zu einer Beschlussfassung kommen. ----------------- "lg. ... Ich wollte eigentlich nur wissen, bzw. bestätigt haben, dass ein Beschluss darüber, dass alle Eigentümer für den Außenanstrich selbst zu sogern haben, nichtig ist, wenn es in der TV anders vereinbart ist und die TV keine Klausel zur Beschlussfassung enthält.
Leserforumvon loosisocke | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 24.07.2013 13:11
es wurde ein Beschluss bei der letzten ETV gefasst, der so aus sah: 1x ja, 1x Enthaltung und 1x nein.Der Tagesordnungspunkt wurde lt Verwalter abgelehnt. ... Welcher Beschluss ist nun rechtens? ... Diese Beschluss-Sammlung kann man einsehen und die Beschlüsse anfechten und zwar innerhalb einer Monatsfrist ab ET-Versammlung.
Leserforumvon o.günzel | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 13 Antworten | 25.04.2016 15:22
Mit der Verkündung wäre die Beschlussfassung abgeschlossen und der Beschluss ist zunächst rechtswirksam. ... Mit der Verkündung wäre die Beschlussfassung abgeschlossen und der Beschluss ist zunächst rechtswirksam. ... Dies können nur Mitglieder der Eigentümergemeinschaft binnen 1 Monat nach Beschlussfassung.
Leserforumvon Barni Gröllheimer | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 16.06.2011 11:05
Grosse Wohnanlage (mehr als 50 WE) Es ist eine umfassende energetische Sanierung im 7- stelligen Bereich geplant: Nach WEG § 22/2 ist für einen gültigen Beschluss der Sanierung eine 3/4 Mehrheit und mind. 50% der Miteigentumsanteile erforderlich. ... Andererseits, bei Ausfall einzelner Eigentümer haften die anderen mit und dieser Punkt will wohlüberlegt sein und ich halte das für enorm wichtig, dass der Verwalter dies klar benennt vor der Beschlussfassung.
Leserforumvon Dinsche | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 42 Antworten | 05.11.2009 23:31
Es wurde genau geschaut, dass Brutto und nicht Netto von der HV in der Beschlussfassung eingetragen wurde. ... Es wurde in der Beschlussfassung nicht fest gehalten, wann und wie ich das Geld an die Miteigentümerin zu zahlen hätte, wenn sie in Vorlage geht. ... Muss die HV sich dann an den Beschluss halten und den Auftrag vergeben, obwohl ich bereits gleich morgen den Beschluss anfechte?
Leserforumvon klaus13 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 09.07.2009 21:54
Der Verwalter hat ja den Beschluss umzusetzen, und den Auftrag entsprechend zu erteilen. ... Zu 2 ) Den Beschluss kannst Du ignorieren, der Fahradkeller ist für Fahrräder da. ... Das Angebot ist nur die Grundlage, der Auftrag erfolgt gemäß Beschlussfassung nur für einen Teil des Angebotes.
Leserforumvon poohchen | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 23 Antworten | 13.07.2019 08:52
Am 13.7.2019 von poohchen Hallo, der Verwalter kannte den Entwurf der Beschlussfassung und wusste um die Eiligkeit. ... Einen Beschluss haben Sie mir bisher nicht zukommen lassen. ... Ihm diesen Beschluss ohne Zugangsnachweis zu schicken, war ein Fehler.
Leserforumvon Frank Severin | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 02.09.2009 01:02
Diese "Endlos-Diskussion", stand die bauliche Veränderung auf der Tagesordnung als Beschlussfassung in der ETV? Wenn es dazu einen Beschluss gab und er nicht angefochten wurde, so ist er verbindlich für alle. ... Wenn nicht alle Eigentümer antworten innerhalb der Fristsetzung, kommt dieser Beschluss nicht zu Stande.
Leserforumvon Selva | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 13.06.2012 13:25
D.h., kann aus diesem Beschluss der einzelne Eigentümer verpflichtet werden, seinen bestehenden Vertrag mit dem Wohlfahrtsverband zu kündigen? ... Vgl. §§ 20, Abs, 1, 21 Abs. 1 WEG, Bärmann, § 21, Rdn. 1, 2 Für Wartungsverträge wie etwa Dachwartung, Liftwartung, Antennenwartung, Maschinenwartung, Wartung der Sprinkleranlage usw. gilt, dass auch hier die Verwalterin zuvor eine Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft herbeizuführen hat. ... D.h., kann aus diesem Beschluss der einzelne Eigentümer verpflichtet werden, seinen bestehenden Vertrag mit dem Wohlfahrtsverband zu kündigen?
Leserforumvon hergi | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 11.08.2009 22:33
Dann die Anfechtungsfrist verstrichen ist und keiner den Negativ-Beschluss angefochten hat. ... Es geht halt wieder um die Frage, ist der Beschluss rechtskräftig, wenn die Beschlussqualität nur nach ME-anteilen erreicht ist? ... Wenn kein Eigt. den Beschluss anficht wird er bestandskräftig.
Leserforumvon guest-12324.10.2011 13:23:32 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 9 Antworten | 14.02.2009 08:02
oder braucht man gar keinen Beschluss? ... Ich denke die einzige Beschlussfassung wäre die welche Art Pass gemacht wird, zumindest dann wenn beide Arten Pass möglich sind. ... Der Beschluss kann aber mit einfacher Mehrheit gefasst werden.
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