254 Ergebnisse für „beschluss anfechtung“

Leserforumvon klaus13 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 09.07.2009 21:54
Rettungswege : Meine Recherche der lokalen rechtlichen Bestimmungen läuft noch; ggf: Nichtigkeit oder Anfechtung? ... Auch hier wieder : Nichtigkeit oder Anfechtung? ... Meine Frage hierzu : Auch wieder Nichtigkeit oder Anfechtung?
Leserforumvon Grundsatz | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 14 Antworten | 05.11.2013 16:25
Ob eine erneute Anfechtung stattfindet ist erst mal dahingestellt. ... Nun versucht ein Eigentümer diesen Beschluss durch eine Anfechtung auszubremsen. ... Wird dieser dann mit der erforderlichen Mehrheit angenommen, könnte es noch sinnvoll sein ebenfalls zu beschließen, wie im Fall einer erneuten Anfechtung zu verfahren wäre.
Leserforumvon Taboule | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 19.06.2013 22:36
Hintergund: eine Anfechtung eines unklar formulierten Beschlusses wurde vom Richter mit der Begründung zurückgewiesen, dieser könne nur formal angefochten werden, nicht inhaltlich da es ein "vorbereitenden Beschluss" sei. ... Gruss Am 20.6.2013 von Heike J Ich kann mir vorstellen, dass der Richter damit sagen will, dass der schwammige Beschluss einen weiteren konkreteren Beschluss vorbereitet. ... Entweder ergibt sich aus einem Beschluss eine Regelung, dann muss diese ordnungsgemässer Verwaltung entsprechen oder er ist für ungültig zu erklären, oder es ergibt sich keine erkennbare Regelung, dann ist der Beschluss nichtig.
Leserforumvon winnewupp | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 14.05.2012 07:38
Hallo Ist ein Beschluss anfechtbar der nicht auf der Tagesordnug stand,sondern unter sonstige Maßnahmen beschlossen wurde. mfg Winnewupp ----------------- "" Am 14.5.2012 von Heike J Er ist anfechtbar (wie zunächst jeder Beschluss innerhalb eines Monats). Dass der TOP nicht auf der TO stand, kann ein Grund für die erfolgreiche Anfechtung sein, muss es aber nicht zwingend. Wenn der Richter meint, dass der Beschluss auch bei rechtzeitiger Ankündigung nicht anders gelaufen wäre, kann er die Anfechtung auch ablehnen. ----------------- "Heike aus Bochum"
Leserforumvon Lucilla123 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 20.03.2023 17:18
Welches Ergebnis könnte eine Anfechtung haben? ... [quote=Lucilla123]Welches Ergebnis könnte eine Anfechtung haben?[/quote] Anfechtung gültig, Anfechtung nicht gültig, ein Vergleich
Leserforumvon Robby57 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 19.10.2013 18:16
Frage: Ist hier zwingend ein neuer Beschluß erforderlich? ... Aber normaler weise hat die Anfechtung die Umsetzung des Beschlusses nicht gehemmt oder aufgefhoben. ... Sind die Kosten drastisch höher, freut es die Eigentümer erst recht nicht - und wenn die Maßnahme wieder beschlossen wird, ist er vor einer Anfechtung eben auch nicht sicher.
Leserforumvon michky | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 10.09.2011 11:26
Guten Tag :-) Angenommen dem Beschluss den VW abzulösen würde nicht entsprochen, der VW bliebe bestellt, - gegen den Beschluss würde dann Klage eingereicht. ... Und wäre ein solche Abstimmung/Beschluss überhaupt zulässig, - oder der Beschluss nichtig? ... Das ist ein sogenannter Zweitbeschluss, wird der nach einem Monat bestandskräftig weil nicht angefochten, dann erledigt sich die Anfechtung des ersten Beschlusses.
Leserforumvon Newton36352 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 03.04.2013 08:35
Guten Morgen, gestern kam in einer Diskussion die Frage auf, ob ein Wohnungseigentümer, der im Rahmen einer ordentlichen Eigentümerversammlung einem Beschluss zugestimmt hat, diesen fristgerecht anfechten kann. ... Siehe z.B. http://www.ribbrock-bockelmann.de/wohnungseigentumsrecht/keine-anfechtung-bei-vorheriger-zustimmung Es war lange umstritten, ob das auch für Eigentümerversammlungen gilt; mehrheitlich wurde das bestritten. ... Also im Prinzip: Keine (eigene) Anfechtung nach (eigener) Zustimmung.
Leserforumvon Offerte | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 25.03.2014 20:27
Ist dann der Beschluss nicht durchführbar ? ... Ist dann der Beschluss nicht durchführbar ? ... Ob bei "Versetzung" evtl. eine Anfechtung der Beschlüsse möglich ist (weil eben gemeint gewesen sein sollte "Versetzung sofern möglich"), ist eine andere Frage. ----------------- ""
Leserforumvon zahl.meister | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 11 Antworten | 16.10.2022 19:53
Allerdings stellt sich die Frage, was bei einer erfolgreichen Anfechtung erreicht würde. ... Da festgestellt wurde, dass es einen entsprechenden anzufechtenden Beschluss überhaupt nicht gibt. ... Da festgestellt wurde, dass es einen entsprechenden anzufechtenden Beschluss überhaupt nicht gibt.
Leserforumvon maya9094 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 07.07.2010 12:27
Haben die Eigentümer noch eine Möglichkeit, den mittlerweile rechtskräftigen Beschluss einvernehmlich anzufechten? ... Auch wenn die Anfechtungsfrist noch nicht abgelaufen ist, hat die Anfechtung wenig Aussicht auf Erfolg, sofern der Sanierungsbeschluss ordnungsgemäß zustandegekommen ist. Gründe für einen unwirksamen Beschluss sind nicht erkennbar.
Leserforumvon kiepet | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 25.06.2011 18:31
Mit dem Aushang soll ein Beschluss zur Sanierung d.Treppe gefasst werden. ... Der Beschluß kommt erst zustande, wenn die letzte Zustimmung beim Verwalter eingegangen ist. Frage: ist unser Aushang zum Ankreuzen ein Umlauf-Beschluss und kann man über das blose Ankreuzen einen Beschluss herbeiführen?
Leserforumvon Dinsche | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 42 Antworten | 05.11.2009 23:31
Kann/Darf dieser Beschluss so überhaupt umgesetzt werden? ... grins also gut, der lebensgefährte hat kein anwesenheitsrecht, auch wenn dies mal beschlossen wurde, so ein beschluss verstösst gegen die gesetzliche nichtöffentlichkeit der eigentümerversammlung wenn er auf dauer gefasst ist. wenn die tochter ihren freund dabei haben will so muss sie ihn bevollmächtigen, geht das laut te nicht, pech gehabt. einzige möglichkeit wäre dann bei jeder etv ein GoA auf bleibeerlaubniss des freundes- muss einstimmig sein so jetzt zum beschluss, das wie und warum und die verdachtsmomente sind recht uninteressant und auch eher nicht relevant. wichtig wäre allerdings die beschlossene finanzierung der sanierung, also wie soll sie bezahlt werden, gibt es dazu nichts ist der beschluss zu unbestimmt und wird auf anfechtung aufgehoben oder sogar für nichtig erklärt. warum, man kann nicht eine firma per beschluss für arbeiten beauftragen ohne gleichzeitig zu beschliessen wie das ganze bezahlt wird. ein vermerk dass das geld von der tochter vorgeschossen wird ist nicht ausreichend, weil damit immer noch nicht klar geregelt ist was wie bezahlt wird, also ein teil über rücklage ein teil sonderumlage, etc.etc. du solltest dich mit der hv zusammensetzen, den beschluss anfechten, die hv bestimmt ja den anwalt der die beiden anderen vertritt, mit dem kann sie sich ja absprechen, oder am besten wärs wenn die hv selbst gegen den beschluss mitklagt, begründung siehe oben frist zur anfechtung : ein monat nach beschlussfassung, nicht nach erhalt des protokolls ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen" Am 6.11.2009 von Dinsche Auf Dich ist, wie immer Verlass! ... Muss die HV sich dann an den Beschluss halten und den Auftrag vergeben, obwohl ich bereits gleich morgen den Beschluss anfechte?
Leserforumvon Mauseschnuffel | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 16.04.2011 17:55
Ein Verwalter hat Aufträge vergeben, zu denen er nicht befugt war (Beschluss der EV). ... Wenn noch möglich (1 Monat) Beschluss-Anfechtung erwirken. ... Hier also der Link Verwalterhaftung Einfügen möchte ich noch das man erst nach erfolgtem Beschluss der Jahresabrechnung diesen Beschluss anfechten kann und die Anfechtung richtet sich gegen die Eigentümergemeinschaft,nicht gegen den Verwalter.
Leserforumvon ?Zack! | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 04.04.2022 13:52
Ein weitere Punkt für eine Anfechtung liegt darin, dass die Einladung im Abstand von 1 (einer!) ... Allein aus diesem Grund ist dieser Beschluss auf jeden Fall anfechtbar (innerhalb 30 Tagen) wenn nicht sogar nichtig.
Leserforumvon Tantewilla | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 05.06.2009 18:47
Nun, erstmal ist das Protokoll nicht das Mass der Dinge, ein Beschluss kommt erst zustande wenn er vom Versammlungsvorsitzenden - in der Regel der Verwalter - verkündet wird. ... Der Beirat hat mit der Anfechtung von Beschlüssen nur insoweit etwas zutun, als dass er Eigentümer ist. Die Frist zur Anfechtung von Beschlüssen endet einen Monat nach der Beschlussfassung, die Klage ist beim zuständigen Amtsgericht schriftlich einzureichen - Zuständig = das Amtsgericht an dem Ort wo die Wohnanlage ist.
Leserforumvon Ninchen123 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 31 Antworten | 14.06.2012 14:00
Genau wie im Beschluss um Erlaubniss usw gefragt. ... Du hast gegen diesen Beschluss form und fristgerecht eine Anfechtungsklage eingereicht aber das Gericht hat den Beschluss der WEG bestätigt. ... Es wird im Ergebnis also vom Zeitpunkt der Beschlussfassung abhängen, ob der Beschluss nichtig oder nur anfechtbar und damit mangels Anfechtung gültig ist.
Leserforumvon Selva | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 13.06.2012 13:25
D.h., kann aus diesem Beschluss der einzelne Eigentümer verpflichtet werden, seinen bestehenden Vertrag mit dem Wohlfahrtsverband zu kündigen? ... D.h., kann aus diesem Beschluss der einzelne Eigentümer verpflichtet werden, seinen bestehenden Vertrag mit dem Wohlfahrtsverband zu kündigen? ... Anfechten kann man immer - es ist stets nur die Frage, ob die Anfechtung Aussicht auf Erfolg hat.
Leserforumvon WE 1 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 16 Antworten | 08.03.2011 16:45
Die Wahl eines Beirats mit zwei Personen ist mangels entsprechender Vereinbarung fehlerhaft und bei einer Anfechtung aufzuheben. ... Eine fehlerhafte Besetzung des Beirats für diesen Einzelfall ist dagegen nur anfechtbar und der Beschluss wird vom Gericht bei einer Anfechtung für ungültig zu erklären sein. ----------------- "" Am 9.3.2011 von WE 1 Hallo erst mal. ... Vielleicht nennst du einfach mal den Beschluss im Wortlaut.
Leserforumvon alfredeugen | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 20.08.2015 14:01
Der zwischenzeitliche Versuch eines Eigentümers, die Beschluss-Sammlung einzusehen, war nicht möglich weil das Verwalterbüro nicht erreichbar war. ... Wo müsste ggf der Beschluss, der gar nicht in der TG steht, für ungültig erklärt werden. ... Sie sollten aber indes prüfen, ob a) die Anfechtungsfrist wirklich nicht schuldhaft versäumt wurde und b) ob eine Anfechtung und eine evtl. anschließende Klage Aussicht auf Erfolg versprechen.
123·5·10·13