53 Ergebnisse für „wohnung wohnungswechsel“

Leserforumvon Sandy692 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 14.07.2010 00:59
Die Wohnung liegt 200 Euro über dem ihr zustehenden Mietsatz, zwei schulpflichtige Kinder leben bei ihr. Sie Wohnt seit 8 Jahren dort, arbeitet hart für zu wenig Geld in einer Kantine in einem Krankenhaus, hat sie irgend eine Möglichkeit gegen den Zwangsweisen Auszug und Wohnungswechsel entgegenzutreten? ... Wohnung/Haus mit Garten in Berlin West.
Leserforumvon Valerio | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 04.10.2023 04:33
Erstattet das Amt die Kosten für die neue Wohnung und ist ein Umzug überhaupt erlaubt? ... [quote=Valerio]Unterstützung bei (unfreiwilligem) Wohnungswechsel[/quote] Wo kommt der unfreiwillige Wohnungswechsel her? ... [quote=Harry van Sell]Wo kommt der unfreiwillige Wohnungswechsel her?
Leserforumvon Isy22 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 12.09.2009 21:38
Hallo@all, ich bin nach der Trennung von meinem Mann im Haus meiner Mutter untergekommen in der Wohnung meiner verstorbenen Oma.Es ist aber von beiden Seiten nur als Übergangslösung vereinbahrt.Wir haben trotzdem einen Mietvertrag gemacht,da meine Mutter(Rentner) die Kosten der Wohnung nicht tragen kann.Die Miete wird derzeit von der ARGE getragen.Meine Nichte(24) bekommt die Wohnung,wollte eigentlich schon rein,hat aber gewartet wegen mir.Sie wohnt schon seit Geburt bei meiner Mutter.Es ist auch testamentarisch festgelegt daß sie nach Omas Tod die Wohnung bekommt und später auch das Haus,dafür muß sie mal die Pflege meiner Mutter übernehmen und die meines Stiefvaters.Gebrechlich ist meine Mutter jetzt schon ein wenig,sie hat ein künstliches Hüftgelenk,viele Arbeiten fallen ihr schwer.Nun könnte ich eine Wohnung haben,die in der Miete zwar angemessen scheint,nur sie kostet mehr wie hier.Ich würde gerne wissen ob die Eigenbedarfskündigung von der ARGE angefochten werden kann oder wie die Formulierung sein müßte.Es ist noch zu erwähnen daß meine Nichte mit ihrer Schwester hier einzieht,die muß sich immer noch mit 22 ein Zimmer mit ihrem Bruder teilen.
Leserforumvon fb317875-10 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 16.10.2011 13:04
Nun will ich umziehen, allerdings ist KEINE Wohnung für 3 Personen zu finden, die eben nur 310 Euro kalt kostet. ... Ich werd noch bescheuert, ich suche wie doof nach Arbeit und Wohnung, aber nix klappt. ... ----------------- "" Am 18.10.2011 von quiddje Dir bleibt die Mögöcihkeit, bei der zuständigen Wohnungspflege die Wohnung für unbewohnbar erklären zu lassen.
Leserforumvon gloegg | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 21.02.2010 01:45
Familie A bewohnt eine Wohnung in Nordrhein-Westfalen mit einem Wohnberechtigungsschein. ... Nun kostet die "neue" WBS-Wohnung jedoch (pro Quadratmeter) mehr Kaltmiete als die "alte" WBS-Wohnung. Familie A meint, vor einiger Zeit mal einen Artikel gelesen zu haben, dass Mieter einer Wohnung mit WBS auch auf anderen Wegen die WBS-Wohnung wechseln können, wenn sie dafür eine preiswertere WBS-Wohnung frei machen.
Leserforumvon Mariposa 128 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 22.07.2023 22:55
Jedenfalls bekam ich dann zur Antwort dass meine ausgesuchte Wohnung nicht angemessen ist. ... Darin standen für den Ort der Wohnung folgende Richtwerte: max. 45m² und eine Kaltmiete bis zu 265,05€ Demnach ist die Wohnung nach dem Stand von 2022 angemessen, zumindest in den Kosten. ... Eine alternativ Wohnung hätte ich zur Not noch, da habe ich grünes Licht vom Amt, jedoch ist es nicht da wo ich hin möchte.
Leserforumvon conny4712 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 13.10.2015 17:03
Aktuelle Wohnung 70 m2 Kaltmiete 225€ zzgl. 140€ Nebenkosten Neue Wohnung hat (leider) 92 m2 und Kaltmiete 280€ und 120€ Nebenkosten. ... Gutachten vom Arzt liegen auch vor das ein Wohnungswechsel Befürwortet wird. ... Die Wohnung nach 1.5 Jahren suche endlich eine gefunden die ich auch mieten könnte nur leider mit 92m2 für das Jobcenter zu groß.
Leserforumvon beijing | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 13.10.2010 11:13
Nun ist es so, dass der Bearbeiter der zuständigen ARGE vor Ort die Aufstellung der kompletten Wohnkosten für die Wohnung in Berlin haben will. ... Denn das JobCenter hier ist doch für die neue Wohnung zuständig. ... Man sagte ihr wortwörtlich: "Ansonsten wird man sie dabei unterstützen in eine preiswertere Wohnung vor Ort zu ziehen."
Leserforumvon M07 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 14.04.2005 19:07
Ich bin dann erstmal von der gemeinsam genutzten Wohnung in eine andere Wohnung gezogen, die ich als Zweitwohnung deklariert habe. ... Da ich von der GEZ nichts gehört hatte und ab 12/04 meine Zweitwohnung als Erstwohnung beim Einwohnermeldeamt deklariert habe (nicht der GEZ mitgeteilt) ging ich davon aus die Gebühren würden jetzt für die neue Wohnung anfallen.
Leserforumvon tintenkleks | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 20.10.2007 12:54
Da diese Wohnung eh zu klein ist was auch das Jugendamt sagt . ... Es handelt sich übrigens um eine 108m² grosse Wohnung. ... Der Landkreis wo die Wohnung ist gewährt 414 .
Leserforumvon Kleinstverteilung | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 28.05.2010 15:04
Ich bewohne derzeit eine 1 Zimmer Wohnung mit 34qm wo ich 270€ an Warmmiete bezahle. ... Wie große darf die Wohnung sein? ... Dort steht aber nichts drin,wegen Wohnungswechsel. ----------------- "Leben und leben lassen!!"
Leserforumvon Mileys | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 14.11.2009 14:29
Habe einen Antrag für den Wohnungswechsel von der aktuelle Arge bekommen, war mit der Vermieterbescheinigung der neuen Wohnung beim zukünftigen Amt und jetzt wurde von denen bescheinigt, das die Wohnung unangemessen ist Dies auch nur weil sie knapp 15 € über dem Satz liegt und zudem über 68qm groß ist. Ich bin gerne bereit, diesen Betrag daruf zu zahlen, da die Wohnung direkt neben meinen Eltern liegt und ich dadurch schon Lebensmittelkosten spare Kann ich denn trotzdem umziehen? ... Neue Wohnung anmieten, alte Wohnung kündigen, umziehen.
ALG2 & Wohnung 5 von 5 Sterne
Leserforumvon guest-12327.06.2022 18:41:11 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 18 Antworten | 20.06.2022 10:19
Leider ist seine aktuelle Miete deutlich zu teuer, aber er möchte in seiner aktuellen Wohnung irgendwie bleiben können. Übernommen werden circa 500 € Kaltmiete, aber die Wohnung kostet 800 €. ... Eine Absenkung der nach Satz 1 unangemessenen Aufwendungen muss nicht gefordert werden, wenn diese unter Berücksichtigung der bei einem Wohnungswechsel zu erbringenden Leistungen unwirtschaftlich wäre.
Leserforumvon Polomaik | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 07.12.2004 11:59
Eine zu große Wohnung oder eine zu hohe Miete, ist so lange zu akzeptieren, sagt das Gesetz, "wie es dem allein stehenden Hilfsbedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate." ... Am 7.12.2004 von Polomaik Die Wohnung ist recht günstig! ... Einer Aufforderung zum Wohnungswechsel muss eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für einen Zeitraum von in der Regel 2 Jahren vorangehen.
Leserforumvon icecycle | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 26.11.2009 12:14
Geschieht dies nicht, gibts für die neue Wohnung keine Kaution und der Umzug wird auch nicht bezahlt. Außerdem darf die neue Wohnung nicht teurer sein als die alte, weil kein Cent mehr Miete bezahlt wird als vorher. ... Eine Zustimmung zum Wohnungswechsel ist niemals erforderlich.
Leserforumvon kathi1310 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 13.02.2007 09:25
Mein Lebensgefährte könne doch in meine Wohnung (60qm, 3Zi.) hinzuziehen, da er schon mal kurzfristig bei mir gemeldet war und bei mir gewohnt habe. ... Der zukünftige Vermieter der neuen Wohnung (75qm, 3Zi.) wartet auf die Bescheinigung vom Amt (der Hausmeister hat und OHNE dessen Zustimmung schon Zutritt zu der neuen Wohnung gewährt, damit wir renovieren können, womit wir so gut wie fertig wären), dass die Mietkosten übernommen werden... ohne diese Bescheinigung gibt es keinen neuen Mietvertrag.Und den Wohnberechtigungsschein benötige ich auch noch für die neue Wohnung, den ich ohne diese Zusichewrung sicher auch vergessen kann. ... WIr hatten schon eine Wohnung gefunden und da die Zeit knapp war mit Antrag stellen usw. zogen wir um und streckten das Geld voraus.
Leserforumvon SaNe1112 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 23.06.2015 08:20
Aufgrund der Krankheit können Sie nicht mehr in der alten Wohnung bleiben, da Sie dort immer 63 Stufen rauf und runter müssen. Jetzt beziehen Sie eine neue Wohnung.
Leserforumvon go_hooters | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 04.08.2005 21:00
Zur Zeit lebe ich zu Zweit in einer 1 Zimmer "Wohnung" und möchte in naher Zukunft mal umziehen.Was muss ich beachten(bekomme Hartz4)und wie groß darf die Wohnung sein? ... Steh mir evtl eine größere Wohnung zu? ... Wenn er in eine angemessene Wohnung umzieht bzw. umziehen 'darf' bekommt er die KdU für diese Wohnung. quote:Ich bin mir nicht sicher, ob Du überhaupt eine Genehmigung für einen Umzug in eine 55-60qm große Wohnung bekommst.
Leserforumvon 030pegasus | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 26.05.2009 13:09
Nun wurde ich zu einem Wohnungswechsel aufgefordert. ... iCH WÄRE SEHR DANKBAR;SCHNELL aNTWORT ZU BEKOMMEN;DA DIE ZEIT DRÄNGT: dESWIETERN HABE ICH NOCH MIETSSCHULDEN;DIE DIE ARGE ABLEHNT;DADURCH BEKOMME ICH BER KEINE NEUE wOHNUNG;DENN MIT MIETSSCHULDEN SIEHT DAS SCHLECHT AUS. glg pegasus
Leserforumvon Katakis | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 18.01.2009 14:38
HAllo Ich habe im mom ein Problem mit der ARGE ich möchte ein Wohnungswechsel durch führen da wir Schimmel in der Wohnung haben nun hängen ja mehrere Sachen da mit drin. Ich hatte ein Wohnungsangebot abgegeben für eine 2 Raumwohnung 72m² KM 280 Betriebskosten 80€ Heizung 60€ Wir sind ein 2 Personen Haushalt Diese Wohnung wurde mir nicht genemigt weil die Nebenkosten zu hoch sind. ... Weil bei meiner jetzigen Wohnung bekomm ich vom Amt 334€ dazu und ich bezahle 360€ warm also müsste ich ja selber 26€ Warmwasser zur Miete dazu zahlen und wenn ich das jetzt umrechne die neu Wohnung kostent mir warm 420€ und wenn ich dann die 26€ Warmwasser abzieh bin ich bei 394€ also würde ich ja den Regelsatz von 408€ nicht überschreiten oder rechne bzw sehe ich das jetzt verkehrt?
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