21 Ergebnisse für „wohnung arg“

Leserforumvon malle6 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 23.10.2013 11:25
Ansonsten ist Ihre Vorstellung vom Ablauf schon korrekt - zunächst muß allerdings eine Wohnung gefunden werden. Und ich darf darauf hinweisen, daß ein gemeinsamer Hauptmietvertrag schon vielen Paaren im Trennungsfall arg auf die Füße gefallen ist - der kann nämlich nur gemeinsam aufgelöst werden. ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!" Am 23.10.2013 von malle6 hallo, ja uns ist es eigtl egal, ob ich, sie oder wir beide im mietvertrag stehen...denke eher nur ich. ich hab auch gelesen, das man 1 jahr "auf probe" zusammenleben darf, OHNE das ein das geld gekürzt wird, aber ob man damit so einfach durchkommt..quasi ist es ja auch so..zum 1. mal in eigener wohnung, schauen obs klappt etc vor allem hab ich sorge, dass das amt sich da quer stellt zwecks "erlaubnis" umziehen zu dürfen ----------------- "" -- Editiert malle6 am 23.10.2013 12:48 Am 23.10.2013 von muemmel ich hab auch gelesen, das man 1 jahr "auf probe" zusammenleben darf Korrekt - aber nur, wenn man keine gemeinsamen Kinder hat. ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Leserforumvon Schlängchen | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 08.01.2007 09:18
Da ich aber als Kraftfahrer eigendlich tätig bin (keine geregelte planbare arbeitszeit), werde ich auch nirgends eingestellt als alleinerziehender. so werde ich jetzt wohl früher oder später ALG2 beantragen müssen. darum hab ich jetzt fragen die sich auf das ALG2/SOZIALSYSTEM beziehen. als erstes. ich wohne noch in einem haus, welches ich mit meiner exfrau bewohnt habe. nun werd ich mir eine wohnung nehmen müssen. frage 1: wie gross darf die wohnung sein und wie teuer frage 2: bekommt man irgendwie umzugskostenhilfe oder generell hilfe beim umzug? ... Die haben erst eine harte scheidungssache hinter sich und ich hab angst das die schulischen leistungen die jetzt wieder sehr gut sind durch einen schulwechsel arg beeinträchtigt werden. frage 3: was kann/muss/sollte ich noch alles beantragen?
Leserforumvon DiWe | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 27.08.2010 13:47
Sie wohnte im E- Haus, mit eigener Wohnung, bekam das Auto von uns finanziert. ... Dieses alles hat auch mich gesundheitlich arg in Mitleidenschaft gezogen :-(. Nun bin ich inzwischen geschieden und lebe allein mit meiner Tochter 13 Jahre in einer 58qm großen Wohnung.
Leserforumvon Alulida | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 16 Antworten | 20.07.2007 23:23
Nun habe ich eine Wohnung ganz in der Nähe gefunden, die ich wirklich unbedingt haben möchte. ... Achso, ein ALG 2 Empfäbnger hat nur Anspruch auf irgeneine Wohnung, nicht auf eine bestimmte Wohngegend... ... Ich habe nun wirklich schon arg lang gesucht und das einzige bislang auffindbare an Wohnungen zu dem Preis, waren einige ganz wenige Schuppen in der hinterletzen Gegend.
Leserforumvon MirkoV | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 07.12.2010 14:27
Hier mal die Abfolge: - die Betroffene wohnte bei Ihren Eltern und bekam 03/2005 Zwillinge - da die Wohnung zu klein wurde zog sie in eine eigene Wohnung 08/05 in eine eigene Wohnung und kaufte sich dazu eine Küche (von ihrem eigenen Geld), die Rechnung läuft auf 08/205 gezahlt wurde sie erst, wegen der Lieferzeit 10.05 - 05/08 wurde gleichzeitig der ALG2 Antrag gestellt - am 19.10.05 bekam sie Antwort " das Ihr Antrag vom 19.10.05 abgeleht wurde - die Ablehnung bezog sich hauptsächlich auf zuviel vermögen, weil die Kauf der Küche zwar getätigt war, die Zahlung aber noch nicht fällig war, wo der Antrag zwischen 08/05 und 10/05 bei der ARG verschlampt war weiß sie nicht - nach mehreren Einsprüchen sowie Wohnungsbesichtigungen der ARGE und Kontoauszugnachreichungen wurde der Küchenkauf nie berücksichtigt und der Antrag immer wegen zuviel Vermögen abgeleht - daraufhin wurde am 22.06.06 Klage beim Sozialgericht eingereicht - am 27.07.06 kam es zu einem Erötterungstermin bei Gericht, da sich wegen dem Eingangstermin das Antrags keine Beweise finden konnten wurde ein Vergleich geschlossen das die ARGE der Antrag nochmal mit Vermögensstand 19.10.05 prüfen soll (da war das geld wurde entsprechend der Küchenrechnung erst am 28.01.05 überweisen) - an einer erneuten Prüfung durch die ARGE änderte sich am Bescheid nichts und nach mehreren Widersprüchen und Ablehnungen wurde am 03.01.07 erneut Klage eingereicht - am 13.06.07 wurde erneut ein Erörterungstermin gesetzt mit dem Ergebniss das die Verhandlung vertagt wird und noch weitere Unterlagen über den Küchenkauf beizubringen sind (Bestellung, Lieferscheine etc.) - am 03.07.07 wurden die Unterlagen beim Gericht eingereicht - in der Stellungnahme der ARGE erkennt diese nun auf einmal als Antragstermin den 08.08.05 an obwohl eseinen Vergleich gab in dem der Antragstermin auf den 19.10.05 festgelegt wurde und stellt fest das der Küchenkauf zum Antragstermin noch nicht stattgefunden hatte - n ach mehreren Nachfragen bei Gericht kam es am 01.09.09 zu einem weiteren Erörterungstermin ; entgegen der ersten beiden Erörterungstermine bei denen die unterschiedlichen Richter immer der ARGE nachelegten den Fall positiv zu entscheiden war es beim 3. ... Denn schließlich würde der Klägerin ja am 11/05 ALG2 zustehen da das Vermögen dann unterhalb der Schongrenze lag und der Küchenkauf notwendig war da in der neuen Wohnung keine Küche vorhanden war.
Leserforumvon huhn | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 15.06.2011 12:31
Hallo, mein Mann hat am 30.3.11 einen Mietvertrag für seine eigene Wohnung unterschrieben. ... Das scheint auf den ersten Blick doch arg wenig. ... Er lebte aber vom 1.4. in seiner eigenen Wohnung.
Leserforumvon Radrenner | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 07.07.2009 15:42
Hast Du denn schon eine neue Wohnung? ... Ja, ich habe chon eine neue Wohnung in Aussicht. ... Als Richtwert, ich bin mit einer 60 qm Wohnung inkl.
Leserforumvon MisterBash | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 21.04.2017 14:48
Das JC stellt sich das also so vor, dass ich möglichst nur ein Mal fahre und zwar am gleichen Tag hin und zurück und sofort eine Wohnung finde. ... Es geht mir konkret darum, dass sämtliche Kosten, die durch die Wohnungssuche entstehen, vom JC übernommen werden, bis ich tatsächlich eine Wohnung gefunden habe. ... Ich muss ehrlich sagen, dass ich es schon arg heftig finde, mich hier rechtfertigen zu müssen, für etwas wofür ich rein gar nichts kann.
Leserforumvon Elster10 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 17.12.2010 08:59
Tochter (33 Jahre alt) lebt seit ca. 6 Jahren mit ihrem Freund zusammen in einer Wohnung. ... Nun trennen sich die beiden, sie zieht alleine in eine kleine Wohnung. ... Dann finde ich " bene m. - persona amata der Geliebte (ein Geliebter) / die Geliebte" Na gut, das stimmt nicht, also besser einzelne Wörter eingeben: "Multo" gibt es nicht, also "molto - arg, empfindlich, gewaltig, sehr, viel".
Leserforumvon kuehnchen1985 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 21.03.2011 08:53
Sinnvoll wäre es sicher gewesen, zumindest eine Liste mit den benötigten Gegenständen nebst Preisen beizulegen. 110,- € scheinen mir auch arg wenig, wobei natürlich die Frage bleibt, was darin alles enthalten sein soll. ... Sie bezieht dann demnächst eine eigene Wohnung.
Leserforumvon christelle29 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 20 Antworten | 17.12.2021 19:39
Eine Wohnung wurde angemietet in Zeiten in denen der Mieter gut verdient hat, aber dann fällt der Mieter in Hartz 4. ... Nach Ende der Mietdauer kann das JC sicher dazu auffordern, sich eine preiswertere Wohnung zu suchen. ... [/quote] Das Jobcenter wird den Mieter niemals auffordern, sich eine preiswertere Wohnung zu suchen.
Leserforumvon gentle_knight | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 03.05.2010 18:29
Ich meine - ich ziehe ja nicht spasseshalber um, sondern muss nachweislich Ende nächsten Monats spätestens eh aus der jetzigen Wohnung raus. --- Desweiteren: Ich wohne hier derzeit mit einer zweiten Person, die ebenfalls mietfrei wohnt, und ebenfalls aus der Wohnung muss. Wir beziehen die neue Wohnung also wieder gemeinsam - macht einfach Sinn, wenn man gut miteinander klar kommt. ... Sehe ich vorliegend nicht so, da die derzeitige Wohnung zwingend geräumt werden muss.
Leserforumvon Gesagtgetan | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 10.12.2009 19:26
Die erzwungene Kündigung der jetzigen Wohnung. 2. ... Teurer sollte die neue Wohnung also nicht sein. ... Aber ich muss ja aus der Wohnung raus...
Leserforumvon Lea87 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 27 Antworten | 11.08.2016 20:45
Jedes Kind bewohnt eine Etage (Wohnung). ... Aber in die Wohnung darf Kind Nummer 2 nicht. ... Und Wohnung wird Kind 2 ja gestellt.
Leserforumvon thinner | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 16.02.2008 16:11
Du schreibst, Du hast bereits eine Wohnung gefunden. ... Die Ausstattung der Wohnung mit Bodenbelägen gehört regeltmässig zu den Pflichten des Vermieters. ... Du Behörden brauchen immer ein paar Tage für die Antragsbearbeitung und der Vermieter will sicherlich die Wohnung schnell vermieten.
Leserforumvon Michael1963 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 20 Antworten | 20.06.2009 10:43
Ich muss organisieren, wer gießt meine Pflanzen, wer leert den Briefkasten, wer lüftet die Wohnung ab und an während meiner Abwesenheit, des Weiteren habe ich Haustiere, die ich zu Bekannten unterbringen muss, die 350 km entfernt wohnen, usw..
Leserforumvon mum4 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 17 Antworten | 13.03.2009 10:36
Weil Du mittellos bist, aber in einer teuren Wohnung wohnst, eine Schar Kinder von unterschiedlichen Vätern und einen Ausländer sich als momentanen Freunden ausgesucht hast. ... Deiner Aussage nach versuchst DU hier gerade mich als eine assoziale schl...pe darzustellen bevor Du überhaupt einen Menschen bewerten oder verurteilen kannst ,solltest Du ihn schon etwas kennen das nur als kleiner Tip und.. die wohnung ist nicht überteuert da mir vorher 840 euro zustanden und ich 800 miete kalt bezahle noch fragen oder bösartige vermutungen?
Leserforumvon Moeka | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 21 Antworten | 27.02.2013 11:53
Zu guter Letzt kann ggf. auch Anspruch auf eine größere Wohnung bestehen, was aber natürlich darauf ankommt, wie groß die jetzige Wohnung ist. ... Falls Ihr sowas nicht gemacht habt, finde ich das ja arg leichtsinnig.
Leserforumvon guest-12311.01.2024 23:22:20 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 22.05.2023 22:30
Klar, kann ich die einzelnen Posten nun sicherlich schätzen, aber der Kaminfeger z.B. wird sicher prozentual gesehen nicht so arg gestiegen sein, wie die Heizkosten... ... Da sowohl ich als auch meine Mitbewohnerin erst seit kurzem in der Wohnung wohnen & diese zuvor mehrere Monate leer stand, bringt leider auch ablesen nichts (& würde vermutlich zu lange dauern).
Leserforumvon Alex1979 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 35 Antworten | 29.09.2007 10:59
Hallo, brauche mal dringend euren Rat. Weil ich mir hier Sorgen mach das ganze Wochenende und das Arbeitsamt es ja scheinbar nicht als notwendig erachtet, mal zurückzurufen. Ich habe vom Arbeitsamt 3 Vermittlungsvorschläge bekommen, bei denen MUSS man sich ja bewerben.
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