326 Ergebnisse für „wohngeld job“

Leserforumvon gainsbourg | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 27.08.2008 17:18
Hallo, folgende Situation: Ich bin Student und beziehe im aktuellen Semester Wohngeld (der Bezugszeitraum beträgt immer 6 Monate - also ein Semester - dann muss ein neuer Antrag gestellt werden). Die Universität hat mir einen einmaligen Job angeboten (Seminarleitung), der einmalig mit exakt 300€ entlohnt wird. ... (Erhöht sich das Einkommen während der Wohngeldbezugszeit monatlich um mehr als 15%, muss man es dem Amt mitteilen) Ist es nun so, dass die Wohngeldstelle die zusätzliche Einnahme von 300€ auch durch die 6 Monate teilt - meinem Einkommen vom Zeitpunkt der Antragstellung hinzurechnet und danach entsprechend das Wohngeld neu errechnet?
Leserforumvon gainsbourg | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 27.08.2008 17:17
Hallo, folgende Situation: Ich bin Student und beziehe im aktuellen Semester Wohngeld (der Bezugszeitraum beträgt immer 6 Monate - also ein Semester - dann muss ein neuer Antrag gestellt werden). Die Universität hat mir einen einmaligen Job angeboten (Seminarleitung), der einmalig mit exakt 300€ entlohnt wird. ... (Erhöht sich das Einkommen während der Wohngeldbezugszeit monatlich um mehr als 15%, muss man es dem Amt mitteilen) Ist es nun so, dass die Wohngeldstelle die zusätzliche Einnahme von 300€ auch durch die 6 Monate teilt - meinem Einkommen vom Zeitpunkt der Antragstellung hinzurechnet und danach entsprechend das Wohngeld neu errechnet?
Leserforumvon Aruj | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 03.08.2010 12:30
Daher meine Frage: Ist es wirklich so, das ein 400 euro Job anders (zum Vorteil der WG-Beziehenden) angerechnet wird, als wenn er brutto im zu versteuernden EK mehr verdient ? Danke und Gruss Am 3.8.2010 von guest-12317.05.2011 21:04:02 Wenn die Ausbildung grundsätzlich BAB-fähig ist, dann ist ein Wohngeld-Anspruch ohnehin fraglich.
Leserforumvon Quo Vadis | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 04.04.2010 13:20
Sie geht einem "Mini-Job" nach und bezieht z.Zt. Wohngeld in Höhe von 327 € . ... Meine Frage ist nun welche Auswirkung dieses Zusammenziehen auf das Wohngeld hat, ob es zum Teil oder komplett wegfällt -Danke- ----------------- ""
Leserforumvon reinibe | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 19 Antworten | 10.08.2013 21:22
Oder kann man mich ZWINGEN in diesem Fall sofort in ein Job Center zu gehen, und meine Zeit auf die Angebote dort zu verwenden, wenn ich aber erst mal für mich einen passenden Job suchen will? ... Damit mein Polster aber ausreichend lange reicht (bis ich einen Job gefunden habe) hoffte ich auf ein Wohngeld. ... Bekomme ich nun Wohngeld?
Leserforumvon IchMachZeuge | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 21.10.2004 18:43
Hallo erstmal, ich kenne jemanden der laut eigener Aussage Wohngeld bekommt weil er schon einige Zeit ohne Job ist, - alles schön und gut - aber der Mann wohnt bei seiner Freundin der diese Wohnung gehört, bzw. der Bank gehört. ... Meine Frage : ist es nicht so das dieser Mann wenn er bei seiner Freundin lebt kein Anspruch auf Wohngeld hat ?
Leserforumvon Guoki77 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 13.11.2016 10:59
kennt sich jemand aus mit wohngeld? habe ein problem habe ein mimi job wo ich 347€ bekomme. meine frau ist in elternzeit und bekommt 520€ +190 kindergeld.wohngledamt sagt das ist ein fall für den jobcenter also Hartz4. meine frage ist wieviel müsste ich noch zusäzlich verdienen das ich anspruch auf wohngeld habe? und nicht vom Job center?
Leserforumvon jerujeru | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 22.07.2010 09:32
mahlzeit, ich hab da ein paar fragen und ich konnte noch nichts so wirklich dazu finden.ich hab gelesen das man mit alg1 auch wohngeld beantragen kann.Die Sachlage ist die.Ich wohne mit meiner freundin zusammen (eheähnliche gemeinschaft) ich bekomm 429 euro alg1 und bekam 114 euro aufstockung alg2.Meine freundin studiert bekommt, bafög,unterhalt,kindergeld und hat neuerdings einen job wo sie 244 euro verdient.... Ich seh für mich leider auch zur zeit keine chance nen job zu bekommen, chronisch erkrankt, hab eine autoimmunerkrankung und xxx bewerbungen ohne erfolg. ... wir werden beim wohngeld antrag ja zusammen veranschlagt denk ich mal weil wir ja auch beide im mietvertrag stehen. wie schon gesagt, ich bekomm 429 euro, sie ca 900. miete ist 350 euro 60m² kalt + 30 nebenkosten ohne heizung. ich hab da mal auf Biallo.de Das Verbraucherportal für private Finanzen den wohngeld rechner gemacht der sagt mir : Sie wohnen in Recklinghausen im Bundesland Nordrhein-Westfalen (Mietenstufe 3) zusammen mit einem weiteren Familienmitglied: zu berücksichtigende Miete: 411,00€ monatliches Wohngeld: 137,00€ kann das richtig sein ?
Leserforumvon LoneGunman | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 06.11.2013 06:58
Ich habe einen Job und bekomme 1.400 €, dazu bekommen wir noch etwa 350 € Wohngeld und 420 € Kinderzuschlag. ... Nun stellt sich mir die Frage, ob es sich lohnt, noch einen 400 € Job zu machen. Wieviel wird dann davon auf das Wohngeld angerechnet?
Leserforumvon guest-12316.03.2022 21:56:28 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 20.03.2016 17:11
Als erstes möchte ich erwähnen, dass es das erstmal ist, dass wir Wohngeld im Sinne des Lastenzuschuss für Wohneigentümer beziehen und positiv erstaunt sind über die Höhe des mtl. ... Das Heizöl anscheinend nicht dazugehört wurde uns schon mitgeteilt, dass obliegt der Grundsicherung und soll eigentlich nach Bedarf aufgrund einer Rente auf Zeit für meinen Mann und der (angeblichen) Erwerbsfähigkeit meiner Person vom Job Center gezahlt werden (wogegen das Job Center sich weigert, wegen der Regelung, das Bürger nicht von Zwei staatlichen Einrichtungen/Behörden Leistungen beziehen dürfen) weigert. Wobei dies eigentlich nur zur Geltung kommt, wenn die Leistungen für das selbe gezahlt wird (Wohngeldamt= Betriebskosten und Job Center=Betriebskosten, aber nicht wenn das Wohngeldamt= Betriebskosten und das Job Center= Heiölkosten/ Ölbeschaffung zur Warmwasseraufbereitung). 2.
Leserforumvon guest-12307.05.2013 17:24:02 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 17.03.2013 10:34
Einnahmen mtl: Kindergeld 180,-- Zuschuss Eltern 150 € Eigener Verdienst z.Z. 100,-- Sie will sich einen zweiten Job suchen um mehr zu verdient (höchstens 450,-- - eher weniger) Miete ca. 300,-- kalt Was wird auf das Wohngeld angerechnet? ... Anspruch auf Wohngeld besteht weil kein Anspruch auf Bafög besteht. ... Das mit der Unterhaltspflicht und dem Wohngeld war schon eine erstgemeinte Frage.
Leserforumvon Krümel1005 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 16.12.2017 12:24
Wohngeld habe ich direkt beantragt, also ab dem 1.10.17. ... Um die Zeitspanne bis zum Wohngeld zu überbrücken habe ich Unterstützung von meiner Familie (Mutter und Großmutter) erhalten. ... Da voraussichtlich weitere Praktika anstehen kommt ein Job vorerst nicht infrage, da sonst mein Hauptstudium auf der Strecke bleibt.
Leserforumvon watjetzt | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 25.02.2011 12:00
seit über eienem jahr bezehe ich auf grund eines sportunfalls krankengeld. ebenfalls im januar 2010 ist auch der unterhaltsvorschuß für meine tochter ausgelaufen. auch den 400 euro job den ich noch zusätzlich ausübte kann ich nicht mehr wahr nehmen. alles in allem fehlen mir monatlich ca. 600,00 euro. aus diesem grund beantragte ich im märz letzten jahres wohngeld. nach vier monatiger bearbeitungszeit (wobei jedes formular das gebraucht wurde nach und nach einzeln angefordert wurde)erhielt ich dann 130,00 euro wg für zwei monate dann wieder zwei monate nichts ich mußte einen neuen antrag stellen, erhielt wieder einen monat 130,00 euro, dann einen monat nichts und dann nur noch 68,00 euro. jetzt erhalte ich gerade wieder nichts und mußte den dritten antrag innerhalb von 12 monaten stellen. meine finanziellen verhältnisse haben sich in dieser zeit nicht verändert. ist dieser ablauf normal?
Leserforumvon Dimebag | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 10.01.2007 23:40
Nun ist die Firma leider Pleite und sie ist auf der Suche nach einem neuen Job. ... Aber ab wann spielt der Umzug keine Rolle mehr, so dass sie auf jeden Fall Wohngeld bekommt? ... Den Job hat sie sich dann erst gesucht.
Leserforumvon fb432267-95 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 12.01.2016 20:38
Hallo ....mir stellt sich die frage .... wenn man wohngeld beantragt und grade einen Job angetreten hat... dann werden ja die Einkünfte der nächsten 12 Monate und daraus der Durchschnitt genommen zur Berechnung oder? ... Das durch 12 geteilt wird is klar, aber sind dann immer noch ca 160 Euro die zwar angerechnet würden, welche man aber nicht zur Verfügung hat.... man beantragt doch wohngeld um die mietkosten tragen zu können.... wenn die jetzt 160 Euro mehr Einkommen anrechnen als man hat kann man die miete ja immernoch nicht zahlen -.- was n das für quak... *_* -- Editier von fb432267-95 am 12.01.2016 20:39 Am 14.1.2016 von Rechtsanwalt David Witzel http://www.123recht.net/Wohngeld-Einkommensanrechnung-__a157147.html
Leserforumvon Froggy_3002 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 30.08.2010 07:04
Nun habe ich mir überlegt, Wohngeld zu beantragen, da ich gerne ab jetzt eine Abendschule besuchen möchte, um einen Realschulbschluss nachzuholen, und das ist mir mit ABG 2 nicht möglich. So, wenn ich nun allerdings Wohngeld bekommen würde, muesste ich für meinen Unterhalt, da ich von zu Hause mit keiner Unterstüzung rechnen kann, einen 400 Euro Job annehmen und könnte abends in die Schule gehen, nur bin ich dann nicht krankenversichert, oder ?! ... Wohngeld soll ein Zuschuss sein und nicht den Grundbedarf decken.
Leserforumvon Christin dt | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 19.02.2010 21:42
Wir beziehen als Familie Wohngeld mein Sohn hat zur Zeit einen 400,00 Euro Job. ... Mir wurde gesagt das er keinen Anspruch auf Wohngeld hat ??
Leserforumvon Sunbee 1 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 07.02.2006 18:17
hallo ihr wissenden kann es im einzelfall günstiger sein, statt ergänzend alg2 zum alg1 zu beantragen, einen antrag auf wohngeld zu stellen? ... Er hat ja als Alg 1-Empfänger einen Anspruch auf das Wohngeld. ... Am 9.2.2006 von Sunbee 1 @mümmel danke, das wird aber jemanden freuen. er bekommt ein jahr alg 1 und wenn die berechnung richtig ist, wohngeld dazu. so wird sein neustart einfacher und er kann bewerbungen *raushauen* bis er n job hat!
Leserforumvon *kristin* | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 15.02.2011 20:42
Bei Wohngeld darf die Wohnung teurer sein. ... Das gilt bei Wohngeld ebenso wie beim ALG II. ... Da ich über keinerlei Rücklagen verfüge (gehe erst seit Dezember wieder arbeiten,weil vorher Kita und Job nicht vereinbahrt waren) hatte ich vorsichtig angefragt zwecks Kaution.
Leserforumvon jokerjoka | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 09.09.2010 22:01
Ich kann mir aber erst eine leisten wenn ich wohngeld bekommen würde.... ... oder kann mir sagen ob ich wohngeld bekommen werde? ... Wenn du keinen Job findest, bekommst du ALG II und das sind 359 € + (angemessene) Miete.
123·5·10·15·17