35 Ergebnisse für „waisenrente anspruch“

Leserforumvon doctore85 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 18.07.2014 11:08
Es geht um die Rückzahlung einer Waisenrente in der Zusatzversorgung. ... Aus diesem Grund wurde auch Ihre Waisenrente überprüft und berichtigt. ... Ab dem 1.1.2007 richtet sich der Anspruch auf Waisenrente in der Zusatzversorgung nach der Dauer des Kindergeldanspruchs" Noch ein paar Eckdaten: - 1.12.2009 Beginn Auszahlung Waisenrente - Januar 2010 wurde ich 25 - Januar 2012 Einstellung der Zahlung zu meinem 27.
Leserforumvon Alex_98 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 09.11.2018 20:39
Habe aber in der zeit auch Kindergeld bekommen, nur keine waisenrente. ... Vielen Dank im Voraus Am 12.11.2018 von smogman Die Voraussetzungen aus § 48 SGB VI (Waisenrente) und § 32 EStG (Kindergeld) sind fast wortgleich. ... Bezüglich der Rente steht z.B. geschrieben: Die Voraussetzungen für eine Zahlung der Waisenrente sind regelmäßig dann als gegeben anzusehen, wenn durch geeignete Unterlagen nachgewiesen wird, dass das Praktikum im obigen Sinne zwingend vorgeschrieben ist beziehungsweise verlangt, gewünscht oder empfohlen wird.
Leserforumvon Eagle9102 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 07.04.2010 17:39
Prinzipiell wäre es logisch, wenn der Anspruch erst dann besteht, wenn ich einen Antrag gestellt habe. Oder gibt es doch die Möglichkeit einen Anspruch auf die nicht-erhaltenen Zahlungen zu erheben? Eine Antwort wäre super Mfg ----------------- "" Am 7.4.2010 von muemmel Hi, bei verspäteter Antragstellung gibt es nur 12 Monate rückwirkend Waisenrente.
Leserforumvon Patwro | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 10.05.2020 02:58
Hallo zusammen, ich habe bei meinem BAföG-Amt einen Härtefallantrag nach §23 Absatz 5 eingereicht, da ich eine Waisenrente in Höhe von 233€ (114€ aus Deutschland und 119€ aus Polen) erhalte, aber sehr hohe Studiengebühren an einer staatlichen Universität im Ausland zahlen muss, welche durch den Bedarf nicht gedeckt werden können. ... Im BAföG §23 Absatz 5 wird aber auch die Waisenrente genannt. Meine Frage ist, ob das Bafög-Amt hier im Recht ist und ich tatsächlich keinen Anspruch auf eine Erhöhung des Freibetrages zur Vemeidung unbilliger Härten habe.
Leserforumvon Poldi80 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 29.03.2005 10:18
Danke Am 29.3.2005 von Jogibear Waisenrente gibt es nur, wenn du als Kind einen oder beide tote Elternteile hast ( § 48 SGB VI ). ... Der Anspruch besteht nur max. bis zur Vollendung des 27. ... Am 10.4.2005 von Jogibear hast du schon mal welche ( Waisenrente ) bekommen?
Leserforumvon studi19 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 05.06.2010 15:19
- JA Waisenrente (2009) - 85,84€ und unter punkt 4: quote:Erhält das Kind BAfög -JA 584€ Also insgesamt 584 + 85,84= 669,84 x 12 = 8038.08€ Damit komme ich ja über den folgenden Betrag: quote:Der Kindergeldanspruch für ein über 18 Jahre altes Kind in Schul-, ... besteht nur dann, wenn dessen Einkünfte und Bezüge den Grenzbetrag von 8004€ (2004 bis 2009: 7680€) im Klanederjahr nicht übersteigen. Heißt das, dass ich keinen Anspruch mehr auf Kindergeld bekomme, oder ist es eventuell so, dass man nicht das ganze Bafög, bzw. nicht die ganze Waisenrente anrechnet?
Leserforumvon Chantalle123mitglied | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 09.01.2017 20:27
Jetzt hat das Kind einen Antrag auf Waisenrente gestellt. Im Vorfeld wurde ihr allerdings schon mündlich versichert, das sie nur einen Anspruch auf eine Halbwaisenrente hätte, da die Mutter noch lebt.
Leserforumvon shazzy | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 20.03.2005 14:43
Ich bin 35, habe zwei Kinder 9 u. 11 - da bekomme ich große WiRe 55% und die Kinder je Waisenrente 10 %, oder? ... Bleibt mein WiRe Anspruch, wenn die Kinder wegen Ausbildung über das 18. ... Hierbei wird aber getrennt nach WiRe und Waisenrente, oder?
Leserforumvon Lexi23 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 10.09.2011 12:44
Wartezeit von 5 J. muss auch bei der Witwenrente erfüllt sein: quote:Nach dem Tode des Ehegatten besteht für Sie ein Anspruch auf eine Witwenrente beziehungsweise Witwerrente, wenn Ihr verstorbener Ehepartner die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen hat .
Leserforumvon guest-12327.01.2020 18:10:11 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 12.04.2010 16:59
Meiner bescheidenen Meinung nach ist die Nachzahlung der Waisenrente als Vermögen anzurechnen und nicht als Einkommen. ... Es ist also unerheblich, wann der Anspruch entstanden ist, sondern es kommt nur darauf an, wann das Geld tatsächlich ausgezahlt wurde. ... Wie Jens schon ganz richtig geschrieben hat, ist Einkommen in dem Monat anzurechnen, in dem es zufließt, unabhängig davon, wann der Anspruch entstanden ist.
Leserforumvon Alex_98 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 21.09.2018 13:43
Bestand in diesem Zeitraum ein Anspruch auf halbwaiserente? ... Lebensjahres die Waisenrente, (Paragraph 48, SGB VI), wenn einer der folgenden Punkte erfüllt ist: -Das Kind befindet sich in der Schul- oder Berufsausbildung, -im Studium, -es leistet ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ab, -es hat eine Behinderung und überschreitet bestimmte Einkommensgrenzen nicht. ... Lebensjahres die Waisenrente, (Paragraph 48, SGB VI), wenn einer der folgenden Punkte erfüllt ist: -Das Kind befindet sich in der Schul- oder Berufsausbildung, -im Studium, -es leistet ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ab, -es hat eine Behinderung und überschreitet bestimmte Einkommensgrenzen nicht.
Leserforumvon Flum2 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 20.02.2017 13:58
Mein Arbeitgeber verwies mich darauf, dass ich noch keinen Anspruch auf Ausbezahlung durch ihn hätte. ... Die Krankenkasse meint nun, ich hätte als Waisenrentnerin keinen Anspruch auf Krankengeld. ... Am 21.2.2017 von wirdwerden Doofe Frage: schliessen sich nicht Job und Waisenrente aus?
Leserforumvon Alex_98 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 23.11.2018 21:05
Kindergeld wurde in der zeit jedoch gezahlt , nur keine waisenrente. ... Denn bei einer berufsvorbereitenden Bindungsmaßnahme gibt es laut rv waisenrente: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_48ANL1R17 Für den Anspruch auf Waisenrente ist es jedoch nicht zwingend erforderlich, dass eine Förderung der Agentur für Arbeit nach §§ 51 ff.
Leserforumvon Mattes1234 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 31.07.2019 11:51
Für eine Übergangszeit zwischen Schul-und Berufsausbildung wird die Waisenrente noch gezahlt. Diese Zeit beträgt max. 4 Monate. § 48 (2, Nr. 2 b) SGB VI https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__48.html (4) Der Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente besteht längstens ... 2. bis zur Vollendung des 27. ... Damit wird über den 31.07. hinaus erst einmal auch keine Waisenrente mehr gezahlt.
Leserforumvon jessi19853 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 26.06.2010 13:19
In den schreiben stand: Für *** besteht ein anspruch auf Waisenrente ab 1.6.2010 Die waisenrente endet mit dem 31.07.2010 Für die zeit ab 1.7.2010 werden laufen monatlich ***euro gezahlt. Die rente für den jeweiligen Monat wird am monatsende ausgezahlt Für die monatliche Zahlung und die nachzahlung werden auf das angegebene Konto überwiesen ---------------------------- Die nachzahlung haben wir erhalten.Heute kam ein schreiben von der Niederlassunf Renten service indem steht Ihr leistungsträger hat uns angewiesen,die vorbezeichnete laufende Rente erstmals Ende 07.2010 für Monat 07.2010 zu überweisen Für die Zahlung haben wir folgendene Angaben gespeichert: ***** usw Jetzt fragen wir uns ob sie für diesen Monat wegen der nachzahlung keinen anspruch mehr hat.Vielleicht werdet ihr ja daraus schlau.Die nachzahlung war genauso hoch wie die normale zahlung,die sie sonst erhält.
Leserforumvon fb366571-89 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 11.07.2013 14:29
Ich interpretiere den Satz so, dass hier von einer 40 Stunden Woche ausgegangen wird und ich nur dann Anspruch auf Halbweisenrente habe, wenn ich nicht mehr als 19 Stunden arbeite, da ich dann mind. 21 Stunden fürs Studium bzw. ... Ich möchte in der Zeit zwischen Oktober und Dezember weiterhin einen Anspruch auf Halbweisenrente haben. Habe ich mit einen 20 Stunden-Arbeitsvertrag immernoch Anspruch auf Halbweisenrente?
Leserforumvon Poldi80 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 28.09.2004 10:11
Normalerweise würden mir Kindergeld und Waisenrente zustehen. ... Wie ist das in dem Fall habe ihc wenn ich verheiratet bin überhaupt ncoh Anspruch auf dieses Geld?
Leserforumvon theflex | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 28.02.2009 20:06
Jetzt war das damals nur so, dass mein Vater diesen Antrag nicht gestellt hat, weil er davon nichts gewusst hat und ich natürlich auch nicht, weil ich ehrlich gesagt nicht mal gewusst habe, dass ich überhaupt Waisenrente bekomme. ... MfG theflex Am 1.3.2009 von Schnebi hmmm... also prinzipiell gilt bei Sozialleistungen, und im besonderen bei Versicherungsleistungen, wie es die Waisenrente ist, der Grundsatz: Keine Anspruch vor Antragstellung. Aber ob es bei der Waisenrente im im speziellen evtl. eine Ausnahme gibt weiss ich nicht.
Leserforumvon Chrissle | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 10.05.2005 15:28
Hallo, meine Mutter ist Ende 2001 verstorben, woraufhin ich Anspruch auf Halbwaisenrente zugeteilt bekam. ... Am 10.5.2005 von Jogibear du hast ab dem Mai 2004 keinen Anspruch mehr auf die Waisenrente gehabt.
Leserforumvon dimuri23 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 10.11.2023 00:45
Grundsätzlich dürfte die Rückforderung korrekt sein, weil die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Waisenrente entfallen sind. ... Demnach bestand zunächst kein Anspruch auf Waisenrente für die Zeit vom 01.07.2022 bis 31.05.2023 in Höhe von X Euro. Aufgrund des eingereichten Antrages auf Weiterzahlung der Waisenrente bestand nunmehr ein Anspruch auf Waisenrente über den 30,06.22 hinaus bis zum 31.08.22 (Vollendes des 27.Lebensjahres).
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