405 Ergebnisse für „umzugskosten umzug“

Leserforumvon AnnieB | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 25.06.2010 13:58
Die Anträge auf Übernahme der Umzugskosten lagen zu diesem Zeitpunkt vor. Man könne nicht den Umzug bewilligen und die erforderlichen Umzugskosten davon ausnehmen. ... Es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen Zustimmung zum Umzug und Zusicherung der Übernahme der Umzugskosten: Die Zustimmung (oder besser Zusicherung) zum Umzug beinhaltet lediglich die Verpflichtung, die künftigen Unterkunftskosten zu übernehmen.
Leserforumvon FairPlay123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 03.07.2010 06:15
ArGe hat Umzug (schriftlich) zugestimmt,da Wohnung zu klein und zu teuer ist und wegen private Gründe. Aber nun stellen die sich quer mit den Umzugskosten. ... Ob der Umzug innerhalb der gleichen Stadt erfolgt oder nicht, ist dabei unerheblich.
Leserforumvon ReKo30 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 04.08.2011 14:39
Heute habe ich die Übernahme der Umzugskosten durch die Arge beantragt, aufgrund der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses. ... Am 4.8.2011 von Flo Ryan Die ARGE hat hier recht, Umzugskosten werden nur erstattet, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird. ... Möglicherweise kommt jedoch eine Erstattung der Umzugskosten nach §4 Abs. 1 Satz 1 BUKG in Betracht, welcher die Erstattung der Umzugskosten aus Anlass der Einstellung regelt -> VOR Umzug beim Dienstherren nachfragen. ----------------- "" Am 4.8.2011 von Flo Ryan Dass die ARGE Umzugskosten nur bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung übernimmt, ist übrigens in §53 SGB III geregelt. ----------------- "" Am 4.8.2011 von Gerd aus Berlin "Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - Viertes Kapitel - Leistungen an Arbeitnehmer (§§ 45 - 216b) Dritter Abschnitt - (weggefallen) (§§§ 53 - 56) §§ 53 - 56 (weggefallen )" "§ 45 SGB III Förderung aus dem Vermittlungsbudget (1) Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist."
Leserforumvon keine-gerechtigkeit | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 23.06.2017 21:38
Die Umzugskosten sind teilweise abgelehnt worden. ... Die Umzugskosten sind teilweise abgelehnt worden. ... Zu übernehmen sind nämlich alle Kosten, die ausschließlich durch den Umzug entstehen und die ohne Umzug nicht anfallen würden.
Leserforumvon Papaya030 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 12.07.2020 08:49
Wenn der Umzug bereits erfolgt ist, war das Jobcenter vor Unterschrift des Mietvertrages über den beabsichtigen Umzug informiert? ... Der Ein/Umzug wurde bewilligt und auch der Wohnung zugestimmt. ... Ist der Umzug, bzw. der Einzug in die neue Wohnung bereits erfolgt?
Leserforumvon consowai | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 14.02.2009 13:55
Der Umzug wurde von der jetzigen ARGE als erforderlich angesehen und genehmigt. ... Als ich dann wegen der Umzugskosten vorsprach, wurde mir gesagt, daß nur ein Betrag von 92,-- € übernommen werde, außer man könne den Umzug aus gesundheitlichen Gründen (gegeben) nicht selbst durchführen. ... Wer kann uns mit einem Rat weiterhelfen wie ich die Umzugskosten von der ARGE doch noch in voller Höhe bewilligt bekommen kann, da unser Auszug hier zum 30.03.09 stattfinden muß.
Leserforumvon Epitaph | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 27 Antworten | 28.01.2021 12:21
Der Umzug wäre erforderlich. ... Kaution und Umzugskosten? ... Den Anspruch auf Erstattung der Umzugskosten im Widerspruchs- bzw.
Leserforumvon Lieber_Berliner | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 03.07.2004 09:05
Kann das Arbeitsamt die Umzugskosten ablehen? ... Und deshalb muss ich den Umzug allein zahlen? ... Das Arbeitsamt zahlt dann, wenn die Arbeitsaufnahme vom Umzug abhängig ist und man sich VORHER um die Kosten bemüht.
Leserforumvon jerry006 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 26.11.2005 14:25
" Was haben die Wohnungsbeschaffungskosten mit den Umzugskosten zu tun? ... Den Umzug habe ich privat mit einem Kumpel vorgenommen. ... Gruß Am 27.11.2005 von altona01 Zum Thema Umzug gibt es nur einen Absatz im SGBII (§22 Absatz3) § 22 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (1) 1Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.... (2) 1Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. 2Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind. (3) 1Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden. 2Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.
Leserforumvon Platypus | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 30.06.2009 14:21
Müssen Umzugskosten vom Leistungsträger gezahlt werden, wenn ein Grundsicherungsempfänger aus gesundheitlichen Gründen (mit Attest) umzieht? ... Die alles entscheidende Frage ist also, ob ein Umzug notwendig ist. ... Es sollte zunächst, unter Vorlage des ärztlichen Attestes, Zustimmung zum Umzug und zur Übernahme der erforderlichen Kosten beantragt werden.
Leserforumvon Obdachloser | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 25.03.2016 00:20
Meine lieben Forum Freunde, ich grüße Euch alle hier auf der Seite 123recht.net ... durch einen Betriebsbedingte Entlassung werde ich in kürze (30.05) meine Stelle verlieren ... eine neue Arbeitsstelle habe ich schon unterschrieben und werde diese bald (01.06) antreten ... nur ist das Problem das ich kein Geld für einen Umzug (Donauwörth >>> Aachen) habe ... Frage an Euch alle, bis zur welcher Höhe € zahlt die Agentur für Arbeit die reinen Umzugskosten? ... ich danke euch allen im voraus herzlichst für Eure Beiträge und Hilfe ... -- Editiert von Moderator am 25.03.2016 13:59 -- Thema wurde verschoben am 25.03.2016 13:59 Am 25.3.2016 von Michael32 https://www.ummelden.de/umzugskosten-uebernahme-arge.html Am 25.3.2016 von Obdachloser Zitat (von Michael32):https://www.ummelden.de/umzugskosten-uebernahme-arge.html Danke für den Link.
Leserforumvon cheero | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 14.06.2007 10:23
Auch bezüglich der Umzugskosten? ... Auch bezüglich der Umzugskosten? Umzugskosten werden nur dann vom Amt übernommen, wenn dieses zuvor dem Umzug zugestimmt hat.
Leserforumvon andrea1904 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 23.09.2009 15:37
Innerlich hatte ich geflucht, blieb aber ruhig und lies mir nochmal alles geben für einen Umzug. ... Insofern ist m.E. der Umzug erforderlich und die Umzugskosten müssen von der ARGE Halle übernommen werden. ... Erstens greift diese Einschränkung nur bei einem nicht erforderlichen Umzug, Dein geplanter Umzug ist aber erforderlich, und zweitens gilt diese Einschränkung auch nur bei einem Umzug innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der bisherigen ARGE.
Leserforumvon spyware | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 24.02.2017 11:10
Und haben wir in irgendeiner weise die Chance auch noch einen Teil von dem Umzug finanziert zu bekommen? ... Wenn die neuen AG keine Umzugskosten zugesagt haben, erstmal nein. Berufsbedingte Umzugskosten können dann bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Leserforumvon kleidermaus | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 26.09.2013 12:40
Umzug ist bewilligt, Wohnung angemessen, soweit alles klar. Jetzt geht es um die Umzugskosten.
Leserforumvon JeyJo | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 14.10.2011 15:59
Ich würde gerne wissen, ob ich einen Zuschuss für den Umzug erhalten müsste.(?) ... dank e ----------------- "" Am 14.10.2011 von AxelK @JeyJo: Wenn Du umziehen musst, weil Du ein Studium in einer weit entfernten Stadt aufnimmst, ist dieser Umzug eindeutig studienbedingt und Du wirst keine Umzugskosten vom Jobcenter erhalten. ... Von den wenigen Ausnahmen, die es hinsichtlich dieses Leistungsausschlusses gibt, dürfte keine auf die Umzugskosten anzuwenden sein.
Leserforumvon sunny249 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 05.04.2006 09:53
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen - danke und Grüße Am 5.4.2006 von altona01 Hat die ArGe Ihren Bekannten zum Umzug aufgefordert? ... Im Gesetz steht dazu: SGBII § 22 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (2) 1Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. 2Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind. (3) 1Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden. 2Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. ... Übrigens: Mein eigener Umzug hier ist ohne Staatskosten organisiert!
Leserforumvon Durchstarterin | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 22.03.2008 15:19
Die Bezahlung der Umzugskosten direkt an das ausführende Unternehmen zu zahlen, ist meines Wissen absolut gängige Verwaltungspraxis und irgendwie auch durchaus im Interesse des LE. ... Leider muss ich Dir auch sagen, dass Du eben nicht darauf bertrauen durftest, dass die Umzugskosten übernommen werden, weil Du diesbezüglich keinen Bewilligungsbescheid vorliegen hattest. ... Dann ist Rechtsgrundlage für die Übernahme der Umzugskosten m.E. nicht § 53 SGB III (Mobilitätshilfe), sondern § 22 Abs. 3 SGB II, nämlich Kosten der Unterkunft.
Umzugskosten Alg I 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon guest-12313.02.2024 09:53:28 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 26 Antworten | 22.06.2015 19:45
Ein Umzug wird nur gefördert, wenn er der Arbeitsaufnahme dient. ... Eine Einladung zum Vorstellungsgespräch reicht nicht für die Bewilligung von Umzugskosten. ... Aber würde das Amt den Umzug später noch bezahlen?
Leserforumvon daniela.k | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 18.01.2011 21:05
Er kennt an seinem derzeitigen Wohnort niemand der im beim Umzug helfen kann, hat selber auch keinen Führerschein. ... Wie kann er das Jobcenter überzeugen ihm zumindest ein Darlehn zu bewilligen das er den Umzug mit einem Unternehmen realisieren kann ? ... Dazu gesagt, er hat z.B. auch mit dem Rauchen aufgehört und spart dieses Geld nun für seinen Umzug.
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