335 Ergebnisse für „umzug übernahme“

Leserforumvon Slavonia | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 09.03.2012 20:36
Auch zur Übergabe der bisherigen Wohnung fällt jetzt nach dem Umzug eine Fahrt zur alten Wohnung an.Das JC lehnte die Übernahme dieser Kosten für die Fahrten ab und zahlte "nur" die Ummeldung vom Telefon.Mir wurde mitgeteilt, dass die beantragten Fahrkosten nicht übernahmefähig sind.Das Schreiben enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung. Ist die Übernahme dieser Fahrkosten grunsätzlich ausgeschlossen?
Leserforumvon Slavonia | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 16.11.2011 04:00
Jetzt kommt Post vom neuen zuständigen JC,das die Wohnung nicht angemessen ist und die Zustimmung zum Umzug und Übernahme der Kosten nicht entsprochen werden kann, da die Heizkosten mit 90.-€ zu hoch sind und somit mit 6.-€, über der als angemessen geltenden 84,-€ liegen.Die Bruttokaltmiete liegt mit 306,36 € aber noch 50.64 € unter der Höchstgrenze!... Gibt es die Bestätigung der Angemessenheit und Zusicherung der Übernahme der künftigen KdU schriftlich? ... quote:Jetzt kommt Post vom neuen zuständigen JC,das die Wohnung nicht angemessen ist und die Zustimmung zum Umzug und Übernahme der Kosten nicht entsprochen werden kann, da die Heizkosten mit 90.-€ zu hoch sind und somit mit 6.-€, über der als angemessen geltenden 84,-€ liegen.
Leserforumvon Laura-Marie | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 15 Antworten | 28.04.2021 15:54
Das gilt allerdings sowohl für die derzeitige, als auch für die zukünftige Wohnung und auch bei einem Umzug. ... Warum kommst du von JC-Hopping (erstmaliger Umzugswunsch ist geschildert) nun auf grundlosen Umzug? ... Deshalb ist Umzug in billigeres angedacht.
Leserforumvon AnnieB | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 25.06.2010 13:58
Unseres Erachtens ist diese Wohnung angemessen, aus diesem Grund stimmen wir dem Umzug in die genannte Wohnung zu. " Mein Anwalt betrachtet diese Bewilligung gleichzeitig als Zusage für die Übernahme der beantragten Umzugskosten, auch wenn die Sachbearbeiterin nicht wisse, was sie genehmigte. Die Anträge auf Übernahme der Umzugskosten lagen zu diesem Zeitpunkt vor. ... Es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen Zustimmung zum Umzug und Zusicherung der Übernahme der Umzugskosten: Die Zustimmung (oder besser Zusicherung) zum Umzug beinhaltet lediglich die Verpflichtung, die künftigen Unterkunftskosten zu übernehmen.
Leserforumvon andrea1904 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 23.09.2009 15:37
Innerlich hatte ich geflucht, blieb aber ruhig und lies mir nochmal alles geben für einen Umzug. ... Am 18.09.09 bekam ich wieder Post von der Arge Halle, das Wohnungsangebot was ich bevorzugte war angekreuzt als > angemessen und das nächste Kreuz war bei > Die Kosten für den Umzug werden nicht übernommen, weil keine leistungsrechtliche Notwendigkeit vorliegt, u.a. wurde noch hin geschrieben > keine Übernahme Mietkaution. ... Erstens greift diese Einschränkung nur bei einem nicht erforderlichen Umzug, Dein geplanter Umzug ist aber erforderlich, und zweitens gilt diese Einschränkung auch nur bei einem Umzug innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der bisherigen ARGE.
Leserforumvon florentine1975 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 16 Antworten | 06.05.2008 00:07
Du bist zur Kostensenkung/Umzug aufgefordert worden und somit muss die ARGE auch sämtliche, mit dem Umzug im Zusammenhang stehenden Kosten tragen. ... Krankheit, fehlende soziale Kontakte) nicht in der Lage bist, den Umzug in Eigenregie auszuführen. ... Dann beim Sozialgericht eine einstweiligen Anordnung auf Übernahme der Mietkaution beantragen.
Leserforumvon Chrissy22 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 10.10.2007 16:26
Niemand muss sich einen Umzug genehmigen lassen. ... Du bekommst die Zusicherung für die Übernahme der KdU für eine neue Wohnung nur dann, wenn diese Kosten angemessen sind. ... Hat denn die ARGE grundsätzlich zugestanden, dass der Umzug notwendig ist?
Leserforumvon icecycle | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 24.03.2008 07:20
Wann braucht man für einen Umzug die Zustimmung von Amt ? ... War der Umzug nicht notwendig, werden die KdU max. in Höhe der bisherigen Kosten übernommen. ... Allerdings gibt es auch dort die Möglichkeit der Übernahme von Umzugskosten, wenn der Umzug beruflich bedingt ist.
Leserforumvon altona01 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 16 Antworten | 30.08.2011 00:10
Lediglich die Zusicherung für die Übernahme der Kosten einer konkreten Wohnung gibt es nicht schriftlich, was m.E. vorliegend unschädlich ist. ... Nachdem die grundsätzliche Zustimmung zum Umzug erteilt wurde, ist m.E. eine Zusicherung zur Übernahme der Kosten für eine konkrete Wohnung entbehrlich (siehe § 22 Abs. 5 S. 3 SGB II n.F., bzw. § 22 Abs. 2a S. 3 SGB II a.F.). ... Heist im Klartext: Dem Umzug wurde schriftlich zugestimmt.
Leserforumvon Platypus | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 30.06.2009 14:21
Die alles entscheidende Frage ist also, ob ein Umzug notwendig ist. ... Es sollte zunächst, unter Vorlage des ärztlichen Attestes, Zustimmung zum Umzug und zur Übernahme der erforderlichen Kosten beantragt werden. Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: www.axelkrueger.info" Am 25.7.2009 von Nikita2006K Krankheitsbedingter Umzug wird in vielen Fällen von der Krankenkasse übernommen.
Leserforumvon .Aydin | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 16.08.2009 23:12
und muss ich dass vorher Beantragen den Umzug. ... Entscheidend für die Übernahme der künftigen Unterkunftskosten ist allein die Angemessenheit der angemieteten Wohnung. ... Diese können zusammen mit dem Antrag auf Zusicherung zur Übernahme der Unterkunftskosten beantragt werden.
Leserforumvon Kaktusbilly | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 04.09.2007 20:17
Du musst den Umzug nicht "beantragen". ... Gleichzeitig musst Du am neuen Wohnort einen neuen ALG II Antrag stellen, einschließlich Übernahme der KdU. ... Umzug soll von Dessau nach Kiel gehen..
Leserforumvon Flossi | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 22.06.2007 09:39
norm_ID=0202200 Am 22.6.2007 von AxelK Im Zusammenhang mit einem gewünschten Umzug sträube ich mich gegen den Begriff "um Erlaubnis fragen". ... Selbst dann, wenn die neue Wohnung doppelt so teuer ist, wie die alte, kann Dir niemand den Umzug verbieten. Aber: Vor einem Umzug, bzw. vor Unterschrift eines neuen Mietvertrages, solltest Du Dir von der zuständigen ARGE die Zusicherung der Übernahme der zukünftigen KdU einholen.
Leserforumvon lustikuss | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 26.02.2008 19:08
Hallo, wenn ich die Beiträge hier richtig gelesen habe, werden die Kosten für den Umzug und die Renovierungskosten nur übernommen, wenn der Umzug NOTWENDIG ist, wobei eine Notwendigkeit bei Arbeitsaufnahme, Familienzusammenführung und Trennung offenbar meist gegeben ist. ... Die Übernahme der Umzugs- und der Renovierungskosten, die mit insgesamt 1.000,-€ veranschlagt sind, wird trotzdem abgelehnt.
Leserforumvon Brot_zeit | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 12.02.2009 18:35
meine fragen: -besteht anspruch auf umzugskosten und kautionsübernahme -besteht anspruch auf erstausstattung -besteht anspruch auf vorschuss miete, da die erste überfällig ist vielen dank schonmal und lg Am 12.2.2009 von guest123-2205 --- editiert vom Admin Am 12.2.2009 von Brot_zeit hallo...dank erstmal... also ich bin über 25 und meine freundin unter 25. das ding ist, das sie und ich, da es ganz kurzfristig war, den mietvertrag vor genehmigung unterschrieben haben, dies aber auch nicht wussten, eine erlaubnis brauchen. auf jedenfall wurde es ja erlaubt der umzug in diese wohnung. also wird auch nichts übernommen wie umzugskosten etc. wie ist es jetz mit dem vorschuss für miete, da wir wegen dem umzug und den leistungseinstellungen der alten arge kein geld habe......
Leserforumvon Obdachloser | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 14.09.2012 01:08
Frage, wird solch ein Umzug vom Amt gezahlt? ... und Gehn-Italien schreibt man mit-ohne h " Am 14.9.2012 von AxelK @Obdachloser: Bei Bezug von ALG I ist die Übernahme von Umzugskosten aus dem Vermittlungsbudget möglich. ... @Muggeli: quote:Ist ein Umzug nicht erforderlich, wird in der Regel die Übernahme für die Unterkunftskosten abgelehnt.
Leserforumvon neuzugang | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 15.04.2008 01:18
Wer zahlt den Umzug? ... Gibt es Geld für den Umzug oder wird eine FA bezahlt? ... Sind erst vor 2 Jahren da eingezogen, Umzug war freiwillig und wurde alleine bezahlt. neuzugang Am 15.4.2008 von nataly BSG12 Die korrekte Abkürzung ist SGB 12 oder SGB XII SGB = Sozialgesetzbuch Mit BSG wird üblicherweise das Bundessozialgericht abgekürzt. -- Editiert von nataly am 15.04.2008 14:29:01 -- Editiert von nataly am 15.04.2008 14:29:31 Am 15.4.2008 von Sunbee 1 @neuzugang je nach behinderung kann die wohnungsgröße um ca 10-15 % überschritten werden. in der regel sind es für eine person bis 50qm. die überschreitung gilt auch für die höhe der regional unterschidlich geregelten höhe der kdu. teilerstausstattung, dafür sehe ich eine möglichkeit. ich glaube aber nicht, dass er alles bekommt, denn hausrat muß geteilt werden. hier sind zwei leistungsträger zuständig für das sich trennende paar, schon deshalb wird sich der leistungsträger des ausziehenden gegen eine volle übernahme wehren. sunbee Am 15.4.2008 von neuzugang je nach behinderung kann die wohnungsgröße um ca 10-15 % überschritten werden.----- Stehen einem Behinderten mit 100% nicht generell 60qm zu?
Leserforumvon David1911 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 08.09.2015 13:32
Heute bekomme ich allerdings die ablehnung für fen umzug. ... Wir brauchen allerdings die übernahme der kaution. ... Man verbietet Ihnen ja auch den Umzug nicht.
Leserforumvon Jane24 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 11.10.2004 23:23
Einmalig den Umzug zahlen, monate- oder jahrelang keine laufenden Leistungen mehr. Vor einem Umzug sich mit beiden Sozialämtern, dem alten und dem neuen, in Verbindung setzen, dann könnte es klappen mit Umzugkostenbeihilfe, Übernahme der Kaution und vielleicht sogar Beihilfe für neue Einrichtungsgegenstände. ... Werde mich gleich morgen mal mit den Ämtern in Verbindung setzen und nachfragen wie es aussieht mit einem Umzug.
Leserforumvon azrael | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 23.11.2009 13:43
Zusammenlegung einer Familie ein rechtfertigender Grund für einen Umzug. ... Wenn nein, zunächst schriftlich/nachweislich einen Antrag auf Zustimmung zum Umzug und Übernahme der Umzugskosten stellen und auf schriftlichem Bescheid bestehen. ... Und ist der Umzug noch für dieses Jahr geplant?
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