112 Ergebnisse für „umzug bundesland“

Leserforumvon Kaktusbilly | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 04.09.2007 20:17
Hallo Ich möchte Mitte Oktober in ein anderes Bundesland ziehen. ... So das ich damit gleich Mitte Oktober im neuen Bundesland das vorlegen kann, bei der neuen Arge. 2.) ... Du musst den Umzug nicht "beantragen".
Leserforumvon HUGO939 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 20.08.2007 16:21
Wenn man im eigenen Bundesland keine oder schlechte Aussichten auf einen Arbeitsplatz hat und im Nachbarland(Bundesland) eine Stelle annehmen kann bekommt man vom AA vielleicht einen Zuschuß zum Umzug? ... Am 20.8.2007 von Sunbee 1 @hugo ergänzend zu @axel wäre noch wichtig, dass du die mögliche stelle nachweisen kannst. sunbee Am 21.8.2007 von HUGO939 Guten Morgen, vielen Dank erstmal für Euer Interesse.Es geht hierbei um meinen Sohn der bis September noch Zeitsoldat ist.Er wäre ab Oktober arbeitslos und das hiesige Arbeitsamt teilte ihm schon mit das eine Beschäftigung als Bäcker(erlenter Beruf)sehr schlecht aussieht.Nun hat er die Möglichkeit in der Stadt in der er zur Zeit noch stationiert ist einen Arbeitsplatz als Bäcker zu bekommen dies wäre aber in Rheinland-Pfalz gemeldet ist er aber bei uns in Hessen.Ein Umzug dorthin wäre notwendig.
Leserforumvon Jonny70 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 14.03.2015 12:14
Überlege gerade in ein anderes Bundesland zu ziehen. ... Gruss Jonny ----------------- "" Am 15.3.2015 von AxelK @Jonny: Auf die laufenden Verfahren hat der Umzug zunächst einmal keinen direkten Einfluss. ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info " Am 15.3.2015 von wirdwerden Die örtliche Zuständigkeit des Gerichts, bei dem die Verfahren anhängig sind, bleibt auch bei Umzug erhalten. wirdwerden ----------------- ""
Leserforumvon Zuljino25 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 27.05.2020 18:11
So das mir das Amt helfen kann mit dem Umzug, evtl. ... So das mir das Amt helfen kann mit dem Umzug, evtl. ... Und dir dann den Umzug dorthin und die Bude /Einrichtung bezahlen?
Leserforumvon Jane24 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 11.10.2004 23:23
Einmalig den Umzug zahlen, monate- oder jahrelang keine laufenden Leistungen mehr. Vor einem Umzug sich mit beiden Sozialämtern, dem alten und dem neuen, in Verbindung setzen, dann könnte es klappen mit Umzugkostenbeihilfe, Übernahme der Kaution und vielleicht sogar Beihilfe für neue Einrichtungsgegenstände. ... Werde mich gleich morgen mal mit den Ämtern in Verbindung setzen und nachfragen wie es aussieht mit einem Umzug.
Leserforumvon Amira | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 17.05.2006 19:59
Darf ich von Bundesland Berlin nach Bundesland Brandenburg ziehen? ... Ein Erwachsener über 25 Jahre kann immer noch umziehen in Deutschland wohin er will, im Gesetz steht nur, ein Hilfeempfänger soll die ArGe vor dem Umzug informieren. ... Dennoch müssen die Mietkosten von der ArGe auch übernommen werden, wenn sie den Umzug abgelehnt hat.
Leserforumvon Kaktusbilly | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 13.03.2007 20:50
Ich möchte jetzt aus privaten Gründen in ein anderes Bundesland ziehen. ... Vater Staat finanziert einen Umzug hauptsächlich dann nur, wenn Vater Staat einen auch zum Umzug, um die Mietkosten zu senken, aufgefordert hat. ... Ich habe meine Wohnung zum 31.05. gekündigt um in ein anderes Bundesland zu ziehen, da ich mir dort mehr Chancen auf einen Job erhoffe, in meiner jetzigen Gegend habe ich einfach kein Glück und die ARGE hat mir innerhalb eines Jahres grad mal eine Adresse gegeben.
Leserforumvon Elkstone | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 08.11.2022 14:22
Guten Tag ins Forum, für eine Bekannte (kommt mit dem Internet nicht so klar) möchte ich folgende Frage klären: Die betreffende Person ist Rentnerin mit Altersgrundsicherung und ist von einem Bundesland A in ein anderes Bundesland B gezogen. Bereits in der vorhergehenden Mietwohnung im Bundesland A hat sie Grundsicherung im Alter bekommen. ... Da sie inzwischen ja in einem anderen Bundesland B bzw. einer anderen Stadt wohnt: Muss Sie diese Nachzahlung aus dem alten Mietverhältnis dem aktuellen Grundsicherungsamt melden?
Leserforumvon Hackbert | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 19.07.2005 01:54
Hallo zusammen... da ich eine enue AUsbildung in einem neuen Bundesland beginne, möchte gerne meine Freundin mit ziehen.
Leserforumvon bigmama | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 15.08.2005 21:59
Einfach umziehen, sich beim derzeitigen amt zum soundsovielten Abmelden wegen Umzug und dann beim neuen Amt anmelden. Die werden sicher fragen warum der Umzug stattgefunden hat und darauf werde auch ich sagen " Ja hat denn nicht jeder das Recht seinen Wohnort frei zu wählen ?" ... Am 17.8.2005 von altona01 Lösch... -- Editiert von hamburgerin01 am 17.08.2005 00:21:15 -- Editiert von hamburgerin01 am 17.08.2005 00:21:34 Am 17.8.2005 von Coxy Also mir hat man in Berlin gesagt, dass das ALTE Arbeitsamt die neue Wohnung im neuen Bundesland genehmigen muss und so habe ich das auch gemacht.
Leserforumvon guest-12320.07.2011 12:11:47 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 03.02.2011 22:17
Die Kosten für den Umzug sind deshalb vom Jobcenter zu übernehmen. ... Diese Kosten werden allerdings nur dann übernommen, wenn es Dir aus besonderen Gründen im Einzelfall nicht möglich ist, den Umzug in Eigenregie mit Freunden und Verwandten durchzuführen. ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info" Am 3.2.2011 von guest-12320.07.2011 12:11:47 hallo axel vielen dank für die info. es handelt sich hierbei um ein vollzeitarbeitsverhältnis, dass natürlich auch sozialversicherungspflichtig ist. also an einen umzug durch deine firma dachte ich jetzt nicht, sondern eher an einen umzugswagen, den ich mir dann ausleihen würde, um das dann in eigenregie bzw mit freunden zu machen viele grüße ----------------- "" Am 3.2.2011 von AxelK @fragender: Okay, dann habe ich das missverstanden.
Leserforumvon Isabell0508 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 22.02.2016 12:52
Schwierig ist nur der Umzug innerhalb einer Gemeinde, wobei der bei Ihnen auch anstandslos genehmigt würde. ... Wenn Ihr damit einverstanden sein, dürfte der Umzug in der Tat kein allzu großes Problem sein und selbst der Umzug müsste m.E. vom Jobcenter gezahlt werden (Transporter + Aufwandsentschädigung für Helfer). ... Und diese Zusicherung wird nur dann erteilt, wenn der Umzug erforderlich ist.
Leserforumvon go639921-80 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 28.07.2023 18:12
-Ca 4-6 Wochen vor dem Umzug kann sie dem Sozialamt in B schriftlich mitteilen, dass man wegen Umzug ab dem xxDatum nicht mehr in B leistungsberechtigt ist. ... Und was passiert, wenn der Umzug aus Sicht des JC B nicht erforderlich ist? ... [quote]Und was passiert, wenn der Umzug aus Sicht des JC B nicht erforderlich ist?
Leserforumvon Catlady | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 04.03.2008 16:55
Somit ist alleine schon aus diesem Grund ein Umzug erforderlich. ... Aber es ist mir wichtiger das Bundesland zu wechseln, als die Kosten erstattet zu bekommen. ... Durch die vermieterseitige Kündigung und die Schwangerschaft ist der Umzug notwendig.
Leserforumvon stengel | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 19 Antworten | 14.11.2007 21:28
Nächstem Somemr soll der Umzug sein, ebenso der Schulwechsel. ... BAFÖG bekommen ja nur die, die in einem anderen Bundesland zur Schule gehen, bzw dazu gezwungen sind. ... (vom land sachsen) Febr. 2006 Umzug eigene Wohnung in Berlin, weiter Schwerhörigengymmi und BAfög + Wohngeld __________________ soweit alles klar?
Leserforumvon diesel1802 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 25.03.2014 10:20
Von meiner Familie kann ich keine Hilfe mehr erwarten, da meine Eltern schon 70 Jahre alt sind und ebenfalls nicht gesund und Freundschaften habe ich zwar, aber nicht so umfangreich, dass wir einen kompletten Umzug aus zwei Wohnungen in eine gestämmt bekommen.
Leserforumvon geruchsprofi | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 19.02.2015 21:55
Auf meine Frage hin das ich kein Geld für die Kaution habe teiilte sie mir mit das das Jobcenter hir in NRW mir da nicht weiterhelfen können da sollte ich in Bayern die notwendigen Anträge stellen da es ein anderes Bundesland ist.
Leserforumvon frank100 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 25.05.2009 04:26
Muss definitiv raus von zuhause und will auch selber eine eigene Wohnung in einem anderen Bundesland! ... Den Umzug finanzier ich selber, weil paar Euros hab ich noch! ... Umzug heisst für mich der Transport der Möbel & co.
Leserforumvon aquarium | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 04.12.2008 22:46
über eine antwort wäre ich sehr dankbar mit freundlichen grüßen dennis Am 5.12.2008 von altona01 Niemand kann Ihnen das Umziehen in ein anderes Bundesland verbieten. ... Zu Deiner Frage: Selbstverständlich kann Dir niemand einen Umzug verbieten, auch nicht in ein anderes Bundesland. ... Selbstverständlich bleibt die Zahlungsverpflichtung natürlich auch nach dem Umzug bestehen und kann notfalls natürlich auch in einem anderen Bundesland zwangsweise beigetrieben werden.
Leserforumvon gonzolinchen66 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 28.03.2013 13:17
Normal wird ja nur ein Umzug hier in der Umgebung bezahlt bzw. man erhält nur Umzugskosten in der Höhe, die dafür notwendig wären. ... Dann wurde noch behauptet, man kenne außerdem die Höchstgrenze der KDU dort nicht, diese habe ich aber zwischenzeitlich schriftlich von dem zukünftigem Jobcenter vorliegen.Die gefundene Wohnung ist lt. der Listen in diesem anderen Bundesland angemessen! ... Nur, wenn der Umzug nicht erforderlich ist, weshalb bekam ich dann die Genehmigung?
123·5·6