157 Ergebnisse für „umzug arbeitsamt“

Leserforumvon agapimu | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 15.10.2004 13:41
Wie verhält es sich rechtlich, wenn das Arbeitsamt ihm in einer anderen Stadt eine Stelle anbietet, wofür er umziehen müsste (ein Auto hat er nicht). ... Inwieweit muss er diesem Angebot folgen und kann man dadurch, dass ich mich zu einer eheähnlichen Gemeinschaft mit ihm erkläre, den Umzug verhindern?
Leserforumvon ibizaspace | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 23.02.2006 12:52
Arbeitsamt gibt meine Unterlagen an Zeitarbeitsf. trotz Umzug?! ... Weiterhin würde ich gerne wissen inwieweit das Arbeitsamt verpflichtet ist kosten für den Umzug etc zu zahlen.... ... Am 23.2.2006 von realmandozer ach, ich würde auch so gerne nach hh ... aber ich müsste hier kündigen und dort nen job suchen ... zahlt mir das arbeitsamt dann den umzug ???
Leserforumvon JimBeamUltra | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 07.10.2007 20:07
Aus welchem rechtlich zulässigen Grund Dir das Amt aber einen Umzug bezahlen sollte, kann ich nicht erkennen. ... Den Umzug kann Dir niemand verbieten. ... Wenn Du trifftige Gründe für einen Umzug hast, kannst Du mit der ARGE sprechen und die Gründe schildern.
Leserforumvon Roosi | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 17.08.2004 12:46
Sollte es klappen, sie entscheidet sich diese Stelle anzunehmen, wer bezahlt ihren Umzug oder besser in wie weit wird sie vom Arbeitsamt unterstützt ? MfG Roosi Am 17.8.2004 von alida Wenn es mit der Arbeitsstelle klappt, kann sie Mobilitätsbeihilfe beim Arbeitsamt beantragen. Antrag aber unbedingt VOR dem Umzug stellen.
Leserforumvon dylan79 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 18.02.2010 23:01
Hab mal eine Frage zu den Themen: Miete und Arbeitsamt Meine Wohnsituation ist folgende: Wohne zur Zeit noch daheim. ... Zahlt das Arbeitsamt eigentlich die Miete oder muss ich das von meinem ALG bezahlen? ... Die übernehmen u.U. auch den Umzug und zahlen dann die Miete, sofern diese nicht zu hoch ist.
Leserforumvon Spidermann234 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 23.06.2017 20:37
Hilft das Arbeitsamt in dem Fall? ... Hilft das Arbeitsamt in dem Fall? ... Nach meinem Wissen wird die Kaution nur übernommen wenn der Umzug zwingend notwendig ist.
Leserforumvon doggy29 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 10.08.2012 10:35
Wie gesagt ich habe nichts gegen einen Umzug, wenn man mir finanziell unter die Arme greift. ... Jedoch ist die Arbeitsvermittlerin im Arbeitsamt nicht dafür zuständig, sondern das Jobcenter. ----------------- "" Am 10.8.2012 von AxelK @Marie-Sophie: quote:Jedoch ist die Arbeitsvermittlerin im Arbeitsamt nicht dafür zuständig, sondern das Jobcenter. ... Somit hat er mit dem Jobcenter, jedenfalls zur Zeit, noch überhaupt nichts zu tun und dieses ist auch aktuell nicht für einen Umzug oder ähnliches zuständig.
Leserforumvon mr. | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 11.12.2005 20:41
Nun haben wir uns überlegt,das sie in meine umgebung zieht,nach köln.sie hat dort auch eine wohnung gefunden, der vermieter will aber erst vom ATeam Köln eine betätigung, das die die Miete übernehmen.Wie stellt man das am besten an.Muss das Kölner Arbeitsamt sie aufnehmen?Die haben ja bestimmt keine lust dazu, weil kostet sie ja ersteinmal geld.Was gibt man da am besten als grund für den umzug an??
Leserforumvon feronia | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 07.06.2010 23:19
Meine Frage: Muß das Arbeitsamt die Renovierungskosten bzw. ... Hätte das Arbeitsamt, wenn ich in Münster eine Whg. gefunden hätte und den entsprechenden Arbeitsvertrag vorgelegt hätte einem Umzug zustimmen müssen? ... Muß das Arbeitsamt einem Umzug unter den o.g.
Leserforumvon nichtdurchblicker | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 12.05.2008 12:37
Beim Arbeitsamt sagte man ihr dass für sie eine Reha-Ausbildung sehr zu empfehlen ist. ... Hast du selbst gar keine soziale kontakte, dass du so einfach gleich an umzug denkst??? ... Hast du selbst gar keine soziale kontakte, dass du so einfach gleich an umzug denkst???
Leserforumvon Silent_Soul_X | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 20 Antworten | 27.06.2006 10:11
Muss ich mir eine Bestätigung vom Arbeitsamt oder ähnliches einholen? ... Ich will ja den Umzug gar nicht bezahlt bekommen. ... Ich versthe nur nicht wo sich das Arbeitsamt etwas dadurch einsparen soll, wenn ich in ne neue Wohnung ziehe, die gleich teuer ist.
Leserforumvon Saras | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 14.02.2007 14:52
Beginn ist bereits am 21.02.2007 und der Umzug müsste bis spätestens 28.02.2007 erfolgen, da ich vorsorglich meine alte Wohnung gekündigt hatte,als ich vom vorherigen Arbeitgeber gekündigt wurde und mir eine neue Stelle gesucht habe, da ich sowieso in einer anderen Stadt tätig werden wollte. ... Kann ich vom Arbeitsamt verlangen, dass sie mir den Antrag sofort bearbeiten sollen, da ich so kurzfristig umziehen muss? ... Ich habe übrigens nur einen sehr kleinen Haushalt und könnte den Umzug auch auf Eigenregie durchführen.
Leserforumvon verklagen? | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 10.01.2005 23:30
Andererseits wird ein Umzug unter AlGII nur finanziert, wenn die Behörde diesen veranlasst hat. ... Dann könnte ein anderes Arbeitsamt Ansprechpartner werden. ... Ist in diesem Fall das Sozialamt oder die Agentur für Arbeit für unseren Umzug zuständig?
Leserforumvon Alias08 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 12.05.2011 10:29
Dort war ich bereits auf dem Arbeitsamt. ... Meine Frage nun, wie hoch darf die Miete sein damit sie vom Arbeitsamt Rosenheim übernommen wird? ... Muss ich in Rosenheim selbst extra einen Antrag auf Leistungen stellen, oder macht das das Arbeitsamt Augsburg automatisch beim Umzug, den Austausch meiner DAten beim Umzug.
Leserforumvon guest-12312.01.2012 22:50:16 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 06.12.2005 13:06
Da er mittellos ist, müsste ihm auch der Umzug sowie eine neue Einrichtung bezahlen. ... Des Weiteren: Bei einem vom Amt angeordnetem Umzug zahlt das Amt die Umzugkosten (Renovierungen von 2 Wohnungen, LKW, Kaution etc.) ... Hat er die muss er eine Bescheinigung vom Vermieter vorlegen beim Arbeitsamt was die Wohnung kostet.
Leserforumvon Zemra | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 07.05.2012 17:29
hallo... ich bin seit 1.5. arbeitslos und hab hier relativ schlechte chancen einen neuen job zu finden. habe nun beschlossen von bayern nach hamburg zu ziehen. arbeitsamt würde die umzugskosten zahlen wenn ich mietvertrag u arbeitsvertrag von hamburg vorlege. also das habe ich mal von jemand gehört, selber nachgefragt hab ich noch nicht. stimmt das so? ... also wenn ich zb für 2 monate die miete von meinen wohnort und der neuen wohnung in hamburg zahlen muss, weil sich das mit der kündigungsfrist überschneidet. zahlt die auch das arbeitsamt? ... Solltest Du tatsächlich in Hamburg eine Arbeitsstelle und weitestgehend zeitgleich eine Wohnung finden, kann der Umzug aus dem Vermittlungsbudget finanziert werden.
Leserforumvon Eisbärin | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 07.07.2005 13:33
Vom Arbeitsamt werden doch die Umzugskosten übernommen, wenn man bisher in einer "unangemessenen Wohnung" lebt und deshalb zum Umzug aufgefordert wird. Wird aber dieser Umzug auch bezahlt, wenn man aus einer "unangemessenen Wohnung" wieder in eine "unangemessene Wohnung" umzieht, die allerdings günstiger ist, als die bisherige Wohnung?
Leserforumvon kathi1310 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 13.02.2007 09:25
Als ich diese Unterlagen nun 2 Wochen vor dem geplanten Umzug wieder einreichen wollte, hieß es "es sehe ganz schlecht aus mit dem Umzug". Das Amt würde keine trifftigen Gründe sehen einem Umzug zuzustimmen. ... Das Arbeitsamt wird uns diese Zusicherung jedoch definitiv NICHT geben, wie ich gestern erfahren habe.
Leserforumvon renee23_lena | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 24.01.2010 23:19
Ich war diesen Sommer als saisonkraft in schleswig holstein arbeiten und auch wohnsitzlich da hauptangemeldet. habe dem arbeitsamt da auch mitgeteilt, das ich die saison 2010 ab 1.märz auch wieder in dem betrieb anfangen möchte und kann. nun möchte ich dies doch nicht mehr machen und könnte ab 1.märz oder evt. etwas später (wo ich angst hab das da das problem liegt fürs aa) wieder eine arbeitsstelle bekommen. meine frage in diesem fall ist jetzt eigentlich, ob mir die agentur probleme machen könnte wenn ich mich woandershin ummelde hauptwohnsitzlich und falls ich meine neue arbeitsstelle etwas später anfange, als mitgeteilt, ob es da probleme geben könnte. wäre echt nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte,da ich mich auf diesem gebiet durch wenig arbeitslosigkeit kaum auskenne und angst hab einen fehler zu machen, sodass sie mir evt. sogar das geld sperren.
Leserforumvon Kathrina | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 18 Antworten | 07.11.2007 09:12
Denn aufgrund der Tatsache, dass sie selbst gekündigt hatte, ging das Arbeitsamt davon aus, dass sie für ihre Arbeitslosigkeit selbst verantwortlich war. ... Erstmals wurde entschieden, dass nicht nur der Umzug des Ehegatten, sondern auch eines nicht ehelichen Partners ein "wichtiger Grund" für eine derartige Eigenkündigung sein kann. ... Nach Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses, wenige Wochen danach, meldete sie sich beim Arbeitsamt des neuen Wohnortes arbeitslos.
123·5·8