669 Ergebnisse für „umzug alg“

Leserforumvon .Aydin | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 16.08.2009 23:12
Habe bis zum heutigen Tag mit Eltern gewohnt und erhalte Alg 2. ... und muss ich dass vorher Beantragen den Umzug. ... Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen erbracht. ----------------- " Don`t feed trolls"
Leserforumvon Moglimaus | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 04.05.2010 21:05
Bei erforderlichem Umzug ist die Zusicherung allerdings zwingend zu erteilen. ... Wann ein Umzug erforderlich ist, lässt sich so pauschal nicht beantworten. ... Gruß, Axel. ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info" Am 4.5.2010 von Moglimaus @Axel, vielen Dank das hat mir sehr geholfen.
Leserforumvon knight79 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 27.09.2007 18:23
Was muss ich beachten wenn ich jetzt zurückziehen will bin ALG 2 empfänger? ... Am 27.9.2007 von Sunbee 1 @knight hier kannst du die für dich relevanten antworten entnehmen. http://www.123recht.net/Jobcenter-l%E4sst-mich-nicht-umziehen__f97037.html sunbee Am 27.9.2007 von Catlady Die Arge muss dir in jedem Fall einen Umzug genehmigen und sogar bezahlen, da es ein Umzug aus einem wichtigen Grund ist (diesen stellt eine Trennung eindeutig dar). ... sunbee Am 28.9.2007 von Catlady Damit die Kosten übernommen werden mus vor Mietvertrags unterzeichnung ein schriflticher Antrag gestellt werden Am 28.9.2007 von Sunbee 1 @sttom wie soll ein armer den umzug finanzieren?
Leserforumvon Milli78 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 12.09.2009 13:36
ALG I, habe keine abgeschlossene Berufsausbildung, bin 30J und habe zum ersten Mal mit der AG zu tun. ... Kann ich einen Bildungsgutschein für eine Ausbildung zur Refa in einem Betrieb mit weniger als 200 MAs bekommen und den Umzug bezahlt bekommen? ----------------- "" Am 12.9.2009 von guest-12318.10.2010 10:47:51 Mh, wieso solltest du den Umzug bezahlt bekommen?
Leserforumvon SchnappSchuss38 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 01.05.2009 12:24
Der bezieht mit seiner Frau und einem Kleinkind ALG II. ... Dann wären die 3 ALG II Bezieher nicht mehr Hauptmieter sondern Untermieter. ... Auch die U25 Tochter braucht nur dann die Zustimmung der ARGE, wenn zumindest absehbar ist, dass sie nach dem Umzug auf ALG II angewiesen sein wird.
Leserforumvon Polomaik | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 07.12.2004 11:59
Nachdem ihr die Wohnung jetzt erst bezieht, werden die vollen Kosten garantiert nicht bei ALG II, auch nicht übergangsweise, übernommen. ... Umzug wäre aus Gesungheilichen Gründen. ... In jedem Fall wird man aber davon ausgehen müssen, dass sich eine Bedarfsgemeinschaft, die ALG II nur erhält, wenn sie völlig mittellos ist, sich die größere Wohnung sowieso nicht leisten kann und daher auch ohne Druck von der Agentur zum Umzug gezwungen ist.
Leserforumvon Timmie92 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 15 Antworten | 10.06.2010 22:06
Hallo, wenn man als ALG-2-Empfänger eigenmächtig in eine andere Stadt mit anderer ARGE zieht und vor Ort dann ALG 2 neu beantragt, hat das dann irgendwelche Konsequenzen was den Bezug von ALG 2 angeht? ... Ich bin über 25 Jahre alt und der Umzug wäre für mich kostenlos. ... ----------------- "" Am 28.8.2010 von Timmie92 Mein Umzug steht nun demnächst an.
Leserforumvon azrael | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 23.11.2009 13:43
Danke. gruß azrael Noch was: Mädel hat bisher ALG bezogen und jetzt jetzt im Januar in ALG II rutschen. ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info" Am 23.11.2009 von azrael ALG II ab Jan. 2010. ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info" Am 23.11.2009 von azrael Der Umzug ist soweit ich weiß im Januar geplant, da der bisherige Mietvertrag erst Ende Dezember ausläuft.
Leserforumvon andreunity | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 24 Antworten | 28.03.2011 16:28
Hallo, ich bekomme zur Zeit ALG 2 und möchte zu meiner Freundin ziehen,die gleich um die Ecke wohnt.Daher bleibt die Arge zuständig,die ich auch gerade habe. ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info" Am 28.3.2011 von guest-12306.05.2011 11:25:43 Wenn du zu deiner Freundin ziehst IST das eine Bedarfsgemeinschaft. ... Meinst du die zahlen dir den Umzug, und weiter Leistungen, Und wenn die Freundschaft bricht dann den nächsten Umzug.
Leserforumvon Ichkannnix42 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 31.12.2011 14:40
Wegen dem Umzug muss der Job zum 30.06.11 gekündigt werden. ... Hat man jetzt, wenn man bis zum Umzug keine Beschäftigung gefunden hat, direkt Anspruch auf ALG I oder bekommt man wegen der Jobaufgabe eine 3 monatige Sperrzeit? ... Auch wenn der neue Arbeitsvertrag dann nicht mehr zustande kommt, darf dein ALG I nicht gesperrt werden.
Leserforumvon JeyJo | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 14.10.2011 15:59
Ich habe bis jetzt ALG 2 bezogen und werde dann halt Bafög beziehen. Ich würde gerne wissen, ob ich einen Zuschuss für den Umzug erhalten müsste.(?) Und eine andere Situation= Würde jemand ebenfalls Zuschuss erhalten, wenn er ALG 2 bezieht und wegen den Kosten seiner überteuerten Wohnung vom ALG 2 Träger zum Umzug aufgefordert wird?
Leserforumvon icecycle | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 24.03.2008 07:20
Wann braucht man für einen Umzug die Zustimmung von Amt ? ... Am 24.3.2008 von Sunbee 1 @icecycle bei alg2. sunbee Am 24.3.2008 von AxelK @icecycle: Eine Zustimmung bracht man überhaupt nicht, weder bei ALG I noch bei ALG II Bezug. ... Der Empfänger von ALG I ist von diesen Regelungen nicht betroffen.
Leserforumvon aeneas | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 06.02.2008 01:44
Wenn also einer ALG II bezieht, sitzt der andere automatisch mit in diesem Boot und wird entsprechende Angaben machen müssen. ... Die Umzugskosten werden von der ARGE getragen, wenn ein wichtiger Grund für den Umzug vorliegt. ... Dort würde X dann den Nachweis erbringen müssen, dass sie nicht in der Lage ist, den Umzug in Eigenregie durchzuführen.
Leserforumvon gentle_knight | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 03.05.2010 18:29
@gentle_night: Kannst Du den Umzug auf eigene Kosten bewerkstelligen, oder benötigst Du finanzielle Hilfe von der ARGE für den Umzug und/oder Kaution? ... Es werden auch jetzt schon Unterkunftskosten übernommen und der Umzug ist notwendig, also müssen auch zukünftig die angemessenen Unterkunftskosten übernommen werden. ... Der Umzug selbst, ergo die Umzugskosten, muss ich nicht beantragen, da die neue Wohnung nur unweit von der jetzigen ist, und ich das auch privat bewerkstelligt bekomme.
Leserforumvon Detlev | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 28.09.2004 23:34
falls die Wohnung beim neuen ALG II zu groß ist, muß ich sofort zum 01.01. umziehen, oder nach 6 Monaten.
Leserforumvon bigmama | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 15.08.2005 21:59
Kann mir jemand sagen, ob das bei ALG ll so einfach möglich ist? ... Einfach umziehen, sich beim derzeitigen amt zum soundsovielten Abmelden wegen Umzug und dann beim neuen Amt anmelden. ... Man ist das ein Sch... mit dem ALG ll !!!
Leserforumvon Camel1234 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 18 Antworten | 12.05.2020 00:45
Es ist weiterhin das selbe Jobcenter zuständig wie vor dem Umzug? ... Wann genau war der Umzug? ... Gründe für den Umzug habe ich in einem Schreiben verfasst.
Leserforumvon andrea1904 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 23.09.2009 15:37
Innerlich hatte ich geflucht, blieb aber ruhig und lies mir nochmal alles geben für einen Umzug. ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info" Am 23.9.2009 von andrea1904 Hallo Danke für deine Antwort Axel...:-) hier ein paar antworten für dich...;-) Die Arge Halle hat auf dem Schriftstück lediglich die Wohnung angekreuzt als angemessen, meines Erachtens ist das keine Zusicherung, da Sie den Umzug nicht als Notwendigkeit sehen. ... Erstens greift diese Einschränkung nur bei einem nicht erforderlichen Umzug, Dein geplanter Umzug ist aber erforderlich, und zweitens gilt diese Einschränkung auch nur bei einem Umzug innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der bisherigen ARGE.
Leserforumvon aquarium | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 15 Antworten | 23.04.2010 20:02
Die ARGE muss deinem Umzug zustimmen. ... Aber, Klugsch****modus an : @wirdwerden schrieb, "...ist es ohnehin mit ALG II vorbei". Der Zuschuss nach § 22 Abs. 7 SGB II ist kein ALG II. (§ 19 Satz 2 SGB II) Klugsch****modus aus.
Leserforumvon Slavonia | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 16.11.2011 04:00
quote:Jetzt kommt Post vom neuen zuständigen JC,das die Wohnung nicht angemessen ist und die Zustimmung zum Umzug und Übernahme der Kosten nicht entsprochen werden kann, da die Heizkosten mit 90.-€ zu hoch sind und somit mit 6.-€, über der als angemessen geltenden 84,-€ liegen. ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info" Am 16.11.2011 von Slavonia Hallo Axel Danke für die Antwort ! ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
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