19 Ergebnisse für „rentenversicherung rentenversicherungsbeiträge“

Leserforumvon Mia76 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 11.11.2007 22:57
Danke und viele Grüße Mia Am 11.11.2007 von nataly Wenn du kranken- unfall- und haftpflichtversichert warst, würde ich erst mal davon ausgehen, dass keine Rentenversicherungsbeiträge bezahlt wurden. ... Am 12.11.2007 von nataly Hier gibt es Broschüren zu deinem Thema: [URL]http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/lang_de/nn_18798/DRVB/de/Inhalt/Formulare__Publikationen/Info-Broschueren/Alle_20Broschueren,lv2=18834,templateId=renderPlain.html[URL] Am 12.11.2007 von nataly http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/lang_de/nn_18798/DRVB/de/Inhalt/Formulare__Publikationen/Info-Broschueren/Alle_20Broschueren,lv2=18834,templateId=renderPlain.html
Leserforumvon icicle | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 10.06.2010 15:18
Ist es korrekt, daß die Rentenversicherungsbeiträge an die KSK lediglich als "Betriebsausgaben" von der ARGE berücksichtigt werden oder muß die ARGE die RV-Beiträge wie bei anderen sozialversicherungspflichtigen Personen übernehmen? ... Meines Erachtens ist die Künstlersozialkasse eine Rentenversicherung wie die DRV auch und die Beiträge müssen von der ARGE (noch) übernommen werden, bzw. reduzieren das anrechenbare Einkommen. ... Dann wäre dein Beitrag zur KSK: 49,75 € Rentenversicherung 39,50 € Krankenversicherung 6,12 € Pflegeversicherung (ohne Kinder) ----------- 95,37 € Gesamtbeitrag zur KSK ======= Diesen Betrag ziehen sie vorab als (falsche) Betriebsausgabe ab, somit hast du nur noch einen Gewinn von 404,63 € 404,63 € "Nettoeinkommen" -160,93€ Erwerbstätigenfreibetrag ----------- 243,70 € anzurechnendes Einkommen ======= Korrekt wäre es aber so: 500,00 € Gewinn aus Selbständigkeit - 30,00 € Versicherungspauschale - 95,37 € Versicherungen nach § 11 Abs. 2 Punkt 3a und 3b - 80,00 € Erwerbstätigenfreibetrag nach § 30 ------------- 294,63 € anzurechnendes Einkommen ======== So, willst du dich jetzt wirklich rumstreiten, dass sie dir gute 50 € mehr geben, als dir zusteht?
Leserforumvon grizu82 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 02.12.2009 00:20
Hallo , zu meinem bedauern habe ich Post von der deutschen Rentenversicherung bekommen , dabei viel mir auf das es Arbeitskollegen gibt die sich ihre bisher selbst eingezahlten Beiträge haben auszahlen lassen .
Leserforumvon reinhard123mitglied | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 28.06.2017 10:26
Hallo, ich muss die Lücken in meinem Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung klären. ... Ab welchem Jahr müssen selbständige Rentenversicherungsbeiträge zahlen ?.
Leserforumvon Rasti | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 09.07.2005 18:20
wir haben jetzt einen neuen bewilligungsbescheid auf unseren hartz 4 antrag bekommen. es hat sich gegenüber vorher nichts geändert ausser das man jetzt von der zustehenden entsumme 78 euro für die rentenversicherung abgezogen hat. was von januar bis juni nicht der fall war. das würde bedeuten das wir als 5köpfige familie im jahr 936 euro weniger erhalten würden. da meine frau ab august auch alg 2 erhält gehe wir davon aus das man bei ihr auch nocheinmal 78 euro pro monat von der entsumme abziehen wird was im jahr eine differenz von über 1800 euro zusammen ausmachen würde. ----------------- "Vielen Dank" Am 9.7.2005 von alida Wo werden denn 78 € für Rentenversicherung abgezogen? ... Am 9.7.2005 von Alkeholix In meinem Katastrophen - Bescheid ist der Rentenversicherungsbeitrag auch aufgelistet steht unter Weitere zustehende Leistungen 156 Euro Rentenversicherungsbeiträge Wird dann wieder abgezogen einmal für mich und dann für meine 15 jährige Tochter die noch zur Schule geht.
Leserforumvon Halbwaise | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 17.01.2013 19:25
Dort musste er immer Rentenversicherung bezahlen. ... Insgesamt kann man sagen, dass auch die Rentenversicherung an der Lösung des Problems interessiert ist. ... Es existiert auch eine Diplomarbeit über den Betrieb meines Vaters, in dem als Kosten die Rentenversicherungsbeiträge aufgeführt sind.
Leserforumvon guest-12303.05.2014 11:07:52 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 06.02.2009 23:22
Bei Altersrentnern ist es ja so, wenn sie nebenbei noch beschäftigt sind, dass sie keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung zahlen müssen und auch der Krankenversicherungsbeitrag ist ermäßigt, weil kein Krankengeldanspruch besteht. ... Ich habe ja solange ich die Rente bekomme auch keine Anspruch auf Arbeitslosen- oder Krankengeld und Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen, während man Rente bekommt, ist auch irgendwie unlogisch.
Leserforumvon Wanderer | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 10.08.2007 17:38
Während die Arge noch Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt hatte, unterlässt das Sozialamt das - natürlich ohne weitere Begründung. ... zu Unrecht diskriminiert und insofern auch zu Unrecht ungleich behandelt, weil das medizinisch nicht kompetente Sozialamt aus der vielleicht temporären Einschätzung der Mediziner mit dem Nichtbezahlen der Rentenversicherungsbeiträge ihm eine Dauer-Klassifikation als e- oder a-unfähig aufstempelt, zu der sich die Sozialmediziner durch die Anordnung der Nachuntersuchung ausdrücklich nicht bekannt haben.
Leserforumvon fb367463-2 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 18.07.2015 01:57
In diesem Zusammenhang frage ich mich, ob sich meine Rente erhöht, wenn ich die Rentenversicherungsbeiträge auf meinen Minijob zahle. ... Für eine Beteiligungdes Arbeitnehmers an der Beitragszahlung zur Rentenversicherung spricht daher weniger der Ertrag einer hohen Rente, sondern vielmehr die Sicherung bestimmter Ansprüche.
Leserforumvon Roy_Khan | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 01.12.2017 15:26
Soweit ich weiß zählt eine Abfindung bei der Rente nicht als Einkommen und muss daher auch nicht angegeben werden, da der Betrieb aber nun fälschlicherweise in der Buchhaltung die Abfindung nicht als solche, sondern als Lohn und Gehalt buchte wurden ja nun auch Rentenversicherungsbeiträge gezahlt und die die Rentenkasse denkt es war der Lohn und wird sicherlich mir die Rente für den November streichen. ... Am meisten habe ich aber Angst, dass die Rentenkassen meinen Rentenstatus hinterfragen könnte, wenn sie mir nicht glaubt und denkt ich habe für mehrere Tausend Euro im Monat gearbeitet. :-( Danke für eure Hilfe. -- Editiert von Roy_Khan am 01.12.2017 16:25 Am 1.12.2017 von muemmel Soweit ich weiß zählt eine Abfindung bei der Rente nicht als Einkommen und muss daher auch nicht angegeben werden, da der Betrieb aber nun fälschlicherweise in der Buchhaltung die Abfindung nicht als solche, sondern als Lohn und Gehalt buchte wurden ja nun auch Rentenversicherungsbeiträge gezahlt Und die möchten Sie jetzt einfach verschenken? ... Nun ist mein Problem, dass durch die falsche Lohnabrechnung nun Rentenversicherungsbeiträge anfallen und die Rentenversicherung stutzig wird warum ich als voll erwerbsgeminderter Rentner plötzlich ein Bruttogehalt im November von fast 9.000 Euro habe und wird mit die Rente für den Monat streichen, so meine Angst.
Leserforumvon Momentum | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 18.05.2020 08:45
Auch die Rentenversicherungsbeiträge werden aus dem Bruttoeinkommen berechnet. Entwicklung der Rentenversicherungsbeiträge 2011-2020 RV-BeiträgeGesamtArbeitgeberanteilArbeitnehmeranteil 2018-2020------18,6 %--------9,30%---------------9,30% 2015–2017------18,7 %--------9,35%---------------9,35% 2013/2014-------18,9 %--------9,45%---------------9,45% 2011/2012-------19,6 %--------9,80 %-------------9,80 % https://www.imacc.de/rentenversicherungsbeitrag-rentenversicherung-beitragssatz/ Was sind 19k----bzw 27k ?
Leserforumvon irina1974 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 09.11.2010 10:04
Noch ein kleiner Tipp: Wenn du einen Minijob hast, kannst du für relativ kleines Geld deine Rentenversicherungsbeiträge aufstocken, so dass nicht nur Anrechnungszeiten an die Rentenversicherung gemeldet werden, sondern sogar richtige Beitragszeiten zählen.
Leserforumvon Attorney@law | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 28.04.2009 14:12
Könnte mir also z.B. die Deutsche Rentenversicherung eine (verbindliche) Auskunft erteilen? 3) Welche Rechtsbehelfe stehen mir gegen wen zur Verfügung, wenn mir - rechtswidrig - dennoch Rentenversicherungsbeiträge abgezogen werden?
Leserforumvon Anna-Sophia | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 13 Antworten | 14.04.2012 10:52
Nahtlose Krankschreibung liegt vor, also sollte zumindest das Übergangsgeld bei der Rentenversicherung kein Problem sein. ... Das Übergangsgeld wird von der Rentenversicherung gezahlt, daher hoffe ich, dass das Hin und Her zwischen AfA und KK hier keine Auswirkungen hat. ... War heute aufgrund eines Tipps der Dame der Rentenversicherung (!)
Leserforumvon scorer | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 03.08.2005 14:22
Im Januar 2005 wurde dem Antragsteller die Rente zugesprochen und die AA erhielt von der Rentenversicherung die erbrachten Leistungen zurück. ... Gruss, Rolli Am 4.8.2005 von Jogibear bedenke auch, das du die Zeit wo du noch ALG I erhälst Rentenversicherungsbeiträge für die abgeführt werden, deine Rente später also höher ausfallen würde.
Leserforumvon kixa | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 16 Antworten | 05.07.2023 13:06
[/quote] Du erhälst 10 Prozent Abzug wenn du Steuern vom Einkommen zahlst 10 Prozent wenn du Krankenversicherung und Pflegeversicherungsbeiträge zahlst und 10 Prozent für Rentenversicherungsbeiträge Also ist der 10 Prozent Abzug beim Minijob korrekt Am 18.7.2023 von Gwen1511 [quote=kixa]Wenn man sich den Berechnungsbogen oben anschaut.
Leserforumvon Iris85 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 19 Antworten | 29.08.2015 13:29
Als anrechenbares Einkommen werden monatlich 1133,33 Euro angegeben (18.000 Euro jährliches Brutto abzüglich 1000 Euro Werbungskosten, 1700 Euro Krankenversicherung und 1700 Euro Rentenversicherung). ... Du hast angegeben, dass dein Mann Steuern, Kranken- und Rentenversicherung zahlt. ... Beim Wohngeldrechner also nur angeben, Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge und dann komme ich auch auf 181 €.
Leserforumvon Martharecht123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 15 Antworten | 01.06.2020 18:24
Aber bitte hier mal nachlesen: https://rentenberatung-aktuell.de/rentenversicherung/leistungsrecht/1544-erweiterte-zurechnungszeiten-em-und-hinterbliebenenrenten.html Oh, sorry, das passt wohl nicht... ... Da kannst du Entgeltpunkte ansammeln, sofern du sv-pflichtig erwerbstätig bist oder ---frw.--- Rentenversicherungsbeiträge zahlst.
Leserforumvon Stratege | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 54 Antworten | 01.04.2006 23:37
Hallo! Folgende Situation: Ich wohne mit meiner Freundin und Ihrer 5-jährigen Tochter (im Moment ist Sie noch verheiratet) in einer 2,5 Zimmer-Wohnung. Meine Freundin bezieht ALG II und ich gehe arbeiten (Verdienst: etwa 1000,- Netto).
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