162 Ergebnisse für „krankengeld 78“

Leserforumvon Kawabine | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 01.02.2007 18:44
Hallöchen, heute mal eine Frage zum Krankengeld. § 48 Abs. 3 SGB V sagt ja unter anderem aus: Bei der Feststellung der Leistungsdauer des Krankengeldes werden Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht oder für die das Krankengeld versagt wird, wie Zeiten des Bezugs von Krankengeld berücksichtigt. Zeiten, für die kein Anspruch auf Krankengeld besteht, bleiben unberücksichtigt. Die 78 Wochen beginnen ja mit Beginn des ersten Arbeitsunfähigkeitstages zu laufen, also ja auch bereits während der 6wöchigen Lohnfortzahlung des AG.
Leserforumvon webcasi | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 02.03.2017 13:59
Hallo, ich beziehe seit 78 Wochen Krankengeld wegen Depressionen. ... Wann habe ich keinen erneuten Anspruch auf Krankengeld? ... Wann erhalte ich unabhängig von der 3 Jahres Frist (78 Wochen) erneut Krankengeld?
Leserforumvon kaktusstachel | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 23.04.2007 12:25
Wenn ich so überschlage, dann sind die 78 Wochen Krankengeld, wenn ich die Zeit des Hamburger Modells mitzähle im August ungefähr um. ... WEnn ich im August nicht gesund bin und arbeiten kann und die BG sich bis dahin nicht gerührt hat und möglichweise solange Krankengeld bezahlt bis ich wieder fit bin, werde ich dann zum Sozialfall? ... Liebe Grüsse aus Berlin Am 23.4.2007 von quitschi32 Das scheint bei der BG üblich zu sein uns geht es genauso bei meinem mann wurde ein Halswirbelbruch festgestellt (HWK7) und jetzt sagen sie auf einmal hat er nichts mach dich auf einiges gefasst nach den 78 wochen kommt die Arbeitslosigkeit oder dein rentenantrag kleiner tip am rande geh aufs rathaus und beantrage eine erwerbsminderungsantrag der widerspruch bringt nicht viel haben wir auch schon gemacht kannst uns ja mal schreiben wie es bei dir weiter ging Am 23.4.2007 von Jogibear ja wenn die 78 Wochen auslaufen und du nicht arbeiten kannst mußt du Arbeitslosengeld beantragen.
Leserforumvon salando | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 09.12.2010 09:43
Übergangsgeld unberücksichtigt lasse (nach §49(3) ruht der Anspruch auf Krankengeld solange der Versicherte Übergangsgeld bezieht), müsste ich doch + 78 Wochen, bis 10.06.2011 noch Krankengeld beziehen dürfen??? ... Ü Geld laufen die 78 Wochen weiter. ... Dass während der Reha Krankengeld gespart wird, ist m.E. nur ein Effekt am Rande.
Leserforumvon tjorven73 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 24.12.2019 14:10
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/krankengeld-dauer-des-anspruchs-3-blockfristen_idesk_PI434_HI2558374.html Am 24.12.2019 von tjorven73 @Anami: ja, Restwochen von ca. 8 Wochen auf die 78. ... Innerhalb dieser Frist kann man wegen dieser Krankheit/Diagnose bis zu 78 Wochen Krankengeld erhalten. ... In jeder Blockfrist hat man Anspruch auf bis zu 78 Wochen Krankengeld, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind und es sich um die gleiche Krankheit handelt.
Leserforumvon webcasi | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 18.04.2024 07:46
Nun meine eigentliche Frage: Ich habe gelesen, dass die 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber auf den Bezug von 78 Wochen Krankengeld angerechnet werden. ... Die Krankenkasse hat da aber kein Krankengeld bezahlt. ... [/quote] Es scheint laut [link=https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankengeld-wie-lange-72-oder-78-wochen]Sozialverband Deutschland[/link] möglich.
Leserforumvon fb367463-2 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 27.06.2017 19:04
Guten Tag, Gemeinde Eine reine Interessensfrage: In § 48 SGB V steht ja, das Krankengeld wird Zitat:grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung geleistet, wegen derselben Krankheit jedoch längstens für 78 Wochen (also 546 Kalendertage) innerhalb einer Blockfrist von 3 Jahren Mich würde nun interessieren, wann genau das Krankengeld unbefristet bezahlt wird. Völlig klar, als Arbeitnehmer nur 78 Wochen. ... Damit tritt dann sozusagen in zweiter Stufe die 78 Wochen Regelung pro Krankheit ein, das heißt also 78 Wochen Krankengeld auf Krankheit A, danach 78 Wochen auf Krankheit B, danach 78 Wochen auf Krankheit C und so weiter und so fort.
Leserforumvon kaktusstachel | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 13.09.2007 10:38
Zunächst ein Versuch im Hamburger Modell weiter zu arbeiten, der nach einiger Zeit gescheitert ist, dann ca. 1 Jahr lang nur noch Krankengeld bekommen. ... Im August lief mein Krankengeld aus und ich musste leider ALG 2 beantragen, entschieden wurde natürlich noch nicht. ... Und Krankengeld ist nur Versicherungspflichtig, wenn man unmittelbar vor Beginn des Krankengeldbezugs auch versicherungspflichtig war.
Leserforumvon Sternchen08 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 06.09.2011 19:49
Mir hat die Kasse ohne jede Klage 78 Wochen das Krankengeld überweisen: Kein MDK, nichts. ... Hier ist wieder das Problem, das dann eigentlich erst die KK für 78 Wochen in der Leistungspflicht ist. ... Am 8.9.2011 von Fulgora Moin, das kann ich nicht ganz nachvollziehen, denn wäre dann nicht wieder Krankengeld zu zahlen, bis die 78 Wochen erschöpft sind.
Leserforumvon Seelen | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 19.01.2020 19:39
Am 21.1.2020 von sonnen8licht Innerhalb der Blockfrist von 3 Jahren nach Beginn der ersten Krankschreibung wegen einer Diagnose hat man in dieser Zeit maximal einen Anspruch auf bis zu 78 Wochen Krankengeld. ... Innerhalb dieser Zeit können maximal 78 Wochen Krankengeld wegen der Diagnose "Depression" gezahlt werden. Am 21.1.2020 von Anami Zitat (von Seelen ):krankengeld bekommen (Depression) also quasi nicht ausgeschöpft.....Niemand muss Krankengeld *ausschöpfen*. die 78 Wochen sind nur die maximale Zeit bis zur Aussteuerung.
Leserforumvon Machts.Sinn | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 09.03.2012 09:47
modul=esgb&id=149207&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive Davon können sicher auch andere provitieren: Bei der Prüfung, ob die Krankengeld-Höchstanspruchsdauer von 78 Wochen (= 546 Tage) tatsächlich verbraucht ist, werden Zeiten nicht berücksichtigt, für die kein Anspruch auf Krankengeld bestand – obwohl für diese Zeiten Krankengeld tatsächlich gezahlt wurde. ... Deswegen können die trotzdem gezahlten Krankengeld-Tage nicht in die verbrauchte Anspruchshöchstdauer von 78 Wochen einbezogen werden. ... Wer infolge des Urteils in der 3-jährigen Blockfrist die Höchstanspruchsdauer des Krankengeldes nicht ausgeschöpft hat, kann in der anschließenden Blockfrist wieder Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld geltend machen , auch wenn er inzwischen nicht mindestens sechs Monate arbeitsfähig u n d erwerbstätig war oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand.
Krankengeld / Zahlung 4 von 5 Sterne
Leserforumvon DEED123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 23.02.2018 16:58
Ich war erstmalig am 27.01.15 Krank- im Juli 2016 ausgesteuert nach 78 Wochen. ... Am 23.2.2018 von fb367463-2 (§ 48 SGB V) Krankengeld gibt es wegen derselben Krankheit für eine maximale Leistungsdauer von 78 Wochen (546 Kalendertage) innerhalb von je 3 Jahren ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. ... Es bleibt bei maximal 78 Wochen. http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Krankengeld-233.html#ue41 Am 24.2.2018 von DEED123 Nach Ablauf der Blockfrist (= 3 Jahre), in der der Versicherte wegen derselben Krankheit Krankengeld für 78 Wochen bezogen hat, entsteht ein erneuter Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Erkrankung unter folgenden Voraussetzungen: erneute Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit, mindestens 6 Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit und mindestens 6 Monate Erwerbstätigkeit oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehend. ------ Es geht in dem Falle GENAU darum, das ein Anwalt oder Richter es immer so oder so auslegen könnte, DA NICHT exakt beschrieben ist, ob die Krankschreibung nicht auch innerhalb der alten Blockfrist liegen darf...
Leserforumvon webcasi | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 17.12.2019 17:28
Die Krankenkasse hat zu mir gesagt, dass der Gesamtanspruch von 78 Wochen hiervon unberührt bleibt. ... Am 17.12.2019 von schneechen Zitat (von Sinje):Die Krankenkasse hat zu mir gesagt, dass der Gesamtanspruch von 78 Wochen hiervon unberührt bleibt. ... Ja, das ist korrekt. § 48 Abs. 3 SGB V: Bei der Feststellung der Leistungsdauer des Krankengeldes werden Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht oder für die das Krankengeld versagt wird, wie Zeiten des Bezugs von Krankengeld berücksichtigt.
Leserforumvon breiti123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 18 Antworten | 18.01.2021 09:46
Wenn nun die Blockfrist zu Ende ist bekomme ich dann für die restlichen 18 bzw. 12 Wochen(von 78 Wochen) nochmals Krankengeld in der neuen Blockfrist?? ... Am 19.1.2021 von Yogi1 Wenn die Blockfrist um ist, beginnt eine neue, in der Du wieder max. 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld hast. Am 20.1.2021 von breiti123 Zitat (von Yogi1):Wenn die Blockfrist um ist, beginnt eine neue, in der Du wieder max. 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld hast.
Leserforumvon pewoka | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 11.05.2008 09:15
A erhielt Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und anschließend Krankengeld. ... 78 Wochen (incl. Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber) ab Februar 2007 oder 78 Wochen (incl.
Leserforumvon spu | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 24.09.2016 08:10
Ich erhalte seit Oktober 2015 Krankengeld und bin gekündigt. Die 78 Wochen gehen noch bis Februar 2017. ... Werden diese 14 Wochen in denen ich Mutterschaftsgeld und kein Krankengeld erhalten habe hinten ran gehangen so dass das Krankengeld nicht im Februar sondern im Mai 2015 endet?
Leserforumvon ALG1 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 28.12.2016 17:44
- Erst durch betriebsbedingte Kündigungen 12 Monate ALG1 beziehen und danach durch Krankheit 78 Wochen Krankengeld beziehen ? Oder - erst durch Krankheit 78 Wochen Krankengeld beziehen, danach durch betriebsbedingte Kündigungen 12 Monate ALG1 beziehen ?
Leserforumvon fb515686-6 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 20.05.2019 20:12
Ich war bisher informiert gewesen das Krankengeld für die Dauer von 78 Wochen gilt für die gleiche Krankheit. Heute habe ich ein Brief bekommen vom meiner Krankenkasse. ..Das mein Krankengeld am 14.08.2019 endet.. 20 Wochen vorher. .... ist dies rechtens oder muss ich einspruch oder Rechtshilfe holen. ... 78 Wochen Krankengeld.
Leserforumvon pewoka | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 11.05.2008 09:15
A erhielt Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und anschließend Krankengeld. ... 78 Wochen (incl. Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber) ab Februar 2007 oder 78 Wochen (incl.
Leserforumvon andrealc | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 28.03.2010 22:23
Die 78 Wochen ( 6 Wochen Lohnfortzahlung und 72 Wochen Krankengeld sind nun vorbei) . ... Ich war allerdings wegen einer Gelenkversteifung am rechten Fuß krankgeschrieben während der 78 Wochen. ... In dieser Zeit kannst du wegen Krankheit A 78 Wochen insgesammt Krankgeschrieben werden, ohne das du Ausgesteuert wirst.
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