258 Ergebnisse für „kosten betriebskosten“

Leserforumvon bollé | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 22.02.2009 12:35
Nun meine frage, ich muss ca. 200 euro betriebskosten nachzahlen und da meine finanzielen mittel begrenzt sind, möchte ich fragen ob das bafögamt die kosten übernimmt? Am 22.2.2009 von altona01 Das Bafög-Amt übernimmt die Kosten nicht.
Leserforumvon guest-12318.11.2020 05:35:50 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 16 Antworten | 15.07.2010 21:03
Das Gesetz definiert Nebenkostennachzahlungen als Kosten der Unterkunft in dem Monat, in dem die Nachzahlung fällig ist. ... Ich würde allerdings anders argumentieren: Die Betriebskosten gehören zu den Kosten der Unterkunft und sind von der ARGE in tatsächlicher Höhe zu übernehmen. ... Ich bin nicht in der Lage, diese Kosten auch nur abzustottern.
Leserforumvon Beate-A. | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 13.06.2005 09:48
Wir bekommen ALG II und im April 2005 mußten wir 109 Euro Betriebskosten aus Mietvertrag für das Jahr 2004 nachzahlen. Beim Mieterbund Brandenburg habe ich gelesen, dass diese Kosten von der ARGE übernommen werden müssen auch für 2004. ... Denn wenn ich Betriebskosten zurückbekommen hätte, müßte ich dies auch melden und man hätte uns das Geld um diesen Betrag gekürzt.
Leserforumvon guest-12326.05.2020 10:03:24 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 18 Antworten | 24.10.2010 21:25
- also zu den Betriebskosten!!!! ... - also zu den Betriebskosten!!!! ... Daher bezahlte ich von anfang an Betriebskosten dazu.
Leserforumvon Rapunzel47 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 13.12.2008 04:23
2. mußte ein Arbeitslosenhilfeempfänger auch schon die Betriebskosten zurückzahlen!! ... Ab 01.01.07 hatte ich einen neuen Gasanbieter, weil der Alte die Kosten zum neuen Jahr wieder erhöhen wollte!! der neue Anbieter übernahm mich zu den Bedingungen dh monatlichen Kosten wie der alte Anbieter!!
Leserforumvon steikue | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 05.08.2006 11:52
Die ARGE bewilligte die Übernahme der Kosten für Zwischenablesung Heizung wegen Nutzerwechsel in Höhe von 35,00 EUR, jedoch nicht die Übernahme der Betriebskostenabrechnung in Höhe von 67,02 EUR. ... Die Übernahme der Betriebskostenabrechnung in Höhe von 67,02 EUR sowie die Übernahme der Kosten für Zwischenablesung Heizung wegen Nutzerwechsel in Höhe von 35,00 EUR betreffen ein und denselben Wohnraum. Aus diesem Grund ist es Herrn A. unverständlich, weshalb ihm nur die Kosten für die Zwischenablesung (Heizung) wegen Nutzerwechsel in Höhe von 35,00 EUR bewilligt wurde.
Leserforumvon rodeoflip | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 16 Antworten | 03.09.2009 16:41
Sollte nichts eingereicht werden wird die ARGE die Betriebskosten bist zur feststellung sperren. ... Jeder Posten muss im Mietvertrag unter „Betriebskosten" genau benannt sein. ... Darin stand aber nicht Kosten oder wieviel genommen wurde..
Leserforumvon AxelK | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 20.10.2010 18:07
Insbesondere an alle Berliner hier im Forum: Das Bundessozialgericht hat gestern in drei Revisionsverfahren über die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung in Berlin entschieden. ... Für die Festellung der angemessenen Betriebskosten ist auf örtliche Übersichten auf die sich daraus ergebenden Durchschnittswerte aller nach der Betriebskostenverordnung umlegbaren Kostenarten abzustellen. 4. ... Gleiches Haus, seine Ausstattung eher noch einfacher, er kein ALG2 Bezieher.....Der Unterschied: ich wohne schon lange hier, er seit 2 Jahren... http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/de/wohnlagenkarte.shtml Das hier quote:Für die Festellung der angemessenen Betriebskosten ist auf örtliche Übersichten auf die sich daraus ergebenden Durchschnittswerte aller nach der Betriebskostenverordnung umlegbaren Kostenarten abzustellen.
Leserforumvon Fragman123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 12.03.2017 18:04
Aus ihr gehen weder die anfallenden Kosten noch die von Ihnen gezahlten Vorauszahlungen hervor. ... Am 12.3.2017 von Sir Berry Zitat (von Fragman123):Aus ihr gehen weder die anfallenden Kosten noch die von Ihnen gezahlten Vorauszahlungen hervor. ... Am 14.3.2017 von drkabo Im Ausgangsbeitrag stand aber "Aus ihr gehen weder die anfallenden Kosten noch die von Ihnen gezahlten Vorauszahlungen hervor. ".
Leserforumvon MR671 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 24.10.2013 00:27
ansich bin ich aufgrund meines gehaltes jetzt nicht mehr hilfebedürftig. jedoch sehe ich es persönlich so, das die tatsächlichen kosten in angemessener höhe zu übernehmen wären wenn ich noch im leistungsbezug stehen würde. da die abrechnung aber für einen zeitraum erfolgt wo ich noch im leistungsbezug stand, stellt sich mir die frage inwie weit die arge die kosten trägt oder eben nicht. für qualifizierte antworten bin ich im vorfeld schon mal dankbar. ----------------- " "
Leserforumvon Bantam | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 12.06.2005 07:33
Gruß Bantam Am 12.6.2005 von alida Nachzahlung aufgrund der Nebenkostenabrechnung zählt bei Fälligkeit zu den Kosten der Unterkunft und sind voll zu übernehmen.
Leserforumvon Silent_Soul_X | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 29.06.2006 21:53
, außerdem müssen sie dich zunächst auffordern, deine *Kosten der Unterkunft* zu senken.
Leserforumvon guest-12316.03.2022 21:56:28 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 14.02.2022 17:34
Anfang Januar Antrag gestellt auf Übernahme der Kosten für Heizölbeschaffung. ... Neben-& Betriebskosten angewendet werden. ... Werden/wurden diese Kosten vom Jobcenter bisher vollständig übernommen.
Leserforumvon guest-12327.07.2020 19:01:31 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 05.05.2020 17:07
Ich werde neben Kindergeld und Halbwaisenrente noch vom Jobcenter finanziert, diese übernehmen auch die Kosten meiner Unterkunft bis Ende Mai. ... Am 6.5.2020 von Solan196 Ob das JC diese Kosten übernommen hat ist fraglich, ich gehe von aufstockendem ALG II aus und dann dürfte der TE einen Anspruch auf das Guthaben haben. ... Am 6.5.2020 von user08154711 Zitat (von Solan196):Ob das JC diese Kosten übernommen hat ist fraglich, ich gehe von aufstockendem ALG II ausZitat (von user08154711):2.
Leserforumvon berndh123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 03.01.2021 13:23
Meine Frage ist, ob alle Jobcenter bei einer Nachzahlung der Betriebskosten (NUR Betriebskosten, also keine Heizung oder Strom) diese übernehmen müssen. ... Kann es das nun auch bei den Betriebskosten? Immerhin sind diese nicht von mir zu beeinflussen - und dies war auch das Argument, warum das frühere JC die Kosten übernahm.
Leserforumvon Ella54 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 26.01.2016 11:20
Sie kommt weder mit den Betriebskosten noch mit den Heizkostenabschlag aus. ... Deshalb konnten die Betriebskosten ja auch nicht rechtzeitig angepasst werden. ... Der Vermieterin war anscheinend die ganze Zeit bewusst, dass die Kosten nicht deckend sein würden.
Leserforumvon Anne1268 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 12.10.2015 20:47
Okay, dann hat sich halt im Juni die Bedürftigkeit verringert (genaugenommen die Kosten der Unterkunft).
Leserforumvon fb490058-2 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 10.05.2018 09:36
Und nur weil das Jobcenter behauptet das die neuen Kosten unangemessen sind, muss das noch lange nicht stimmen. ... Was genau soll die neue Wohnung kosten? Bitte aufgeteilt nach Kaltmiete, Betriebskosten, Heizkosten. 3.
Leserforumvon guest-12311.01.2024 23:22:20 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 22.05.2023 22:30
Im Haupt- bzw. auch im Untermietvertrag steht nur EINE Gesamtzahl, was die Betriebskosten bzw. die Heizkosten in Summe kosten. ... [quote=moinik]Im Haupt- bzw. auch im Untermietvertrag steht nur EINE Gesamtzahl, was die Betriebskosten bzw. die Heizkosten in Summe kosten.[/quote]zB 250,- Kaltmiete + 150,- Betriebskosten als monatl.
Leserforumvon michael.schmidt | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 15.10.2023 20:09
Nach der Novelle des WoGG wurde gemäß §13 WoGV der Lastenzuschuss für Eigentümer auf 36 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für Instandhaltungs- und Betriebskosten angesetzt. Nun frage ich mich: wenn die tatsächlichen Kosten für Betriebskosten und Instandhaltung unter 36 Euro fallen, wird dann trotzdem die 36 Euro angesetzt? ... Am 16.10.2023 von smogman [quote=michael.schmidt]Nun frage ich mich: wenn die tatsächlichen Kosten für Betriebskosten und Instandhaltung unter 36 Euro fallen, wird dann trotzdem die 36 Euro angesetzt?
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