87 Ergebnisse für „einkommen einkommensanrechnung“

Leserforumvon guest-12315.02.2016 16:40:55 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 08.05.2012 09:37
Wird dann ihr Einkommen angerechnet? ... Ihr Einkommen liegt bei ca. 800 netto. ... Und die Einkommensanrechnung ist in § 11b SGB 2 erläutert. ----------------- " " Am 8.5.2012 von guest-12315.02.2016 16:40:55 Und der Regelsatz steht der jungen Frau auch zu, obwohl sie arbeitet?
Leserforumvon Fabinella | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 02.08.2007 23:55
Wird das Einkommen meines Mannes bei der Bafögberechnung mit einbezogen?
Leserforumvon Cruz Grande | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 27.04.2006 23:57
Muß nicht die Unterhaltsverpflichtung vom Einkommen abgezogen werden?? ... titulierte Unterhaltsverpflichtungen bei der Einkommensanrechnung des Pflichtigen für seine Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden. Der Elternteil, der barunterhaltspflichtig ist, kann unter der Voraussetzung, dass es sich um titulierte Beträge handelt, diese Beträge von seinem Einkommen abziehen, bevor auf dessen Grundlage ausgerechnet wird, ob damit auch die Versorgung der Bedarfsgemeinschaft gesichert werden kann.
Leserforumvon mtl24 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 07.01.2008 00:06
Dann dürften diese 100 Euro nicht als Einkommen angerechnet werden. ... Beträgt das Einkommen aber nur 1300 Euro, interessieren die Raten nicht, und das Einkommen wird voll angerechnet. ... Dann wäre Dein Einkommen nämlich wohl höher als der Leistungsanspruch.
Leserforumvon anke1975 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 22.03.2013 20:40
(geringes Einkommen). ... Wieviel würde von seinem Einkommen angerechnet? ... Das solltest Du bitte klarstellen, bevor wir uns weiter mit der Frage der Bedarfsgemeinschaft und der Einkommensanrechnung beschäftigen.
Leserforumvon tantum | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 25.02.2011 21:22
Meine Fragen: 1. ist das Einkommen oder Vermögenserhöhung? ... Wie wird angerechnet (oder auch nicht) wenn das Vermögen nach Zufluss des Geldes a, innerhalb des Schonvermögens liegt (Einkommensanrechnung?) ... Kann ich mein Einkommen in Vermögen für Altersvorsorge unschädlich umwandeln, OHNE dass Verwertungsausschluss erfolgt (Grenzen Schonvermögen Altersvorsorge bei weitem nicht ausgenutzt) 4.
Leserforumvon desten | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 20.11.2007 14:45
Lg, Destan Am 20.11.2007 von nataly § 68 SGB 7: Höhe der Waisenrente (1) Die Rente beträgt 1. 20 vom Hundert des Jahresarbeitsverdienstes für eine Halbwaise, 2. 30 vom Hundert des Jahresarbeitsverdienstes für eine Vollwaise. (2) 1Einkommen (§§ 18a bis 18e des Vierten Buches) einer über 18 Jahre alten Waise, das mit der Waisenrente zusammentrifft, wird auf die Waisenrente angerechnet. 2Anrechenbar ist das Einkommen, das das 17,6fache des aktuellen Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt. 3Das nicht anrechenbare Einkommen erhöht sich um das 5,6fache des aktuellen Rentenwerts für jedes waisenrentenberechtigte Kind der Berechtigten. 4Von dem danach verbleibenden anrechenbaren Einkommen werden 40 vom Hundert angerechnet. (3) Liegen bei einem Kind die Voraussetzungen für mehrere Waisenrenten aus der Unfallversicherung vor, wird nur die höchste Rente gezahlt und bei Renten gleicher Höhe diejenige, die wegen des frühesten Versicherungsfalls zu zahlen ist. ... Am 20.11.2007 von nataly Nähere Infos zur Einkommensanrechnung bei der Waisenrente hier: http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_e027.htm
Leserforumvon D.H. | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 02.09.2009 10:43
.: B 4 AS 70/07 R Selbstverständlich ist Krankengeld - wie jedes andere laufende Einkommen - im Monat des Zuflusses anzurechnen, unabhängig davon, für welchen Zeitraum dieses gewährt wird. ... Gibt es seitens der ARGE eigentlich irgendeine Begründung für ihre doch recht seltsame Art der Einkommensanrechnung?
Leserforumvon Scharlie_Haparr | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 17.08.2010 21:12
Und so wird für jedermann offensichtlich, dass die Antragsrücknahme allein der Umgehung der Einkommensanrechnung dienen sollte. ... Nicht aber Einkommen in Vermögen verwandelt worden sein - was ja automatisch geschieht: Alles, was vor einem später bewilligten Erstantrag zugeflossen ist, ist kein Einkommen mehr, sondern Vermögen. ... Falls dann einfach weiterberechnet wird, wäre ein einmaliges Einkommen von z.
Leserforumvon prendrelesarmes | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 22.02.2023 10:23
Am 22.2.2023 von smogman Der Unterhalt für Kinder ist kein Einkommen der Mutter, sondern Einkommen der Kinder. Dieses Einkommen mindert die Freibeträge nach § 23 BAföG. ... Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz verweist beim Thema Einkommensanrechnung auf das BAföG.
Leserforumvon ulikahl | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 07.03.2019 20:55
Mit dem Erbfall ist das Einkommen vorhanden, da insofern auch bereits eine Verfügungsmöglichkeit besteht. ... Es handelt sich um (i.d.R. einmaliges) Einkommen, das unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten aber als "bereites Mittel" zur Verfügung stehen muss. ... D. h., es ist unter Hilfebedürftigkeitsgesichtspunkten darauf zu achten, zu welchem Zeitpunkt die als Einkommen qualifizierten Erbmittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen, weil auch erst ab diesem Zeitpunkt eine Einkommensanrechnung von insoweit erst dann "bereiten Mitteln" erfolgen kann."""
Leserforumvon shazzy | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 20.03.2005 14:43
Hallo, ich habe mich gerade neu hier angemeldet und hoffe, daß mir jemand Auskunft geben kann. Mein Mann ist kürzlich verstorben und ich muß nun u.a. auch sehen, wie es finanziell weitergeht, und einen optimalen Kompromiß zwischen staatl. Leistungen, Hinzuverdienst und auch Zeit für meine Kinder zu finden, und auch Zeit, meine persönliche Kraft und Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.
Leserforumvon SimoneF | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 28.09.2009 18:16
Die ARGE hat jeweils nach dem Zuflussprinzip und Vorlage meiner Rechnungsstellungen das Einkommen angerechnet. ... Die Einkommensanrechnung nach dem Zuflussprinzip war natürlich zunächst einmal korrekt. ... Dann wird nämlich, wie bei Dir geschehen, dass Einkommen ohne Berücksichtigung der Steuer angerechnet.
Leserforumvon AxelK | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 18.06.2008 17:14
Krankenhausverpflegung darf nicht als Einkommen angerechnet werden. Zumindest bis zum 31.12.2007 gab es für die übliche Verwaltungspraxis, nach der die Verpflegung bei stationären Aufenthalten als Einkommen angerechnet wurde, keine Rechtsgrundlage. Zwar hat das BSG - leider - ausdrücklich nicht über die neue, seit dem 01.01.08 geltende ALG II Verordnung entschieden, nach der die Einkommensanrechnung jetzt ja verbindlich festgeschrieben ist.
Leserforumvon fb432267-95 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 12.01.2016 20:38
Das durch 12 geteilt wird is klar, aber sind dann immer noch ca 160 Euro die zwar angerechnet würden, welche man aber nicht zur Verfügung hat.... man beantragt doch wohngeld um die mietkosten tragen zu können.... wenn die jetzt 160 Euro mehr Einkommen anrechnen als man hat kann man die miete ja immernoch nicht zahlen -.- was n das für quak... *_* -- Editier von fb432267-95 am 12.01.2016 20:39 Am 14.1.2016 von Rechtsanwalt David Witzel http://www.123recht.net/Wohngeld-Einkommensanrechnung-__a157147.html
Leserforumvon nataly_999999 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 07.08.2008 13:03
Insgesamt lag unser Einkommen unter 7000 EURO so dass das Finanzamt keine Steuererklärung von uns verlangt. ... Wenn Du selbständig bist und ergänzendes ALG II beziehst, dann richtet sich - bis zum Abrechnungszeitraum 31.12.2007 - Dein anzurechnendes Einkommen nach dem steuerrechtlich festgestellten Gewinn. ... Eure Leistungsbescheide dürften, hinsichtlich der Einkommensanrechnung, als vorläufig erlassen worden sein.
Leserforumvon AxelK | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 05.10.2007 17:36
Dieses wurde selbstverständlich bei der ARGE angegeben und - auf Grund meiner Selbsteinschätzung des Gewinns - erfolgte eine entsrpechende Einkommensanrechnung. ... Zeitgleich mit Erhebung der Klage habe ich der ARGE dann auch mitgeteilt, dass keine weiteren EÜR vorgelegt werden, sondern dann im nächsten Jahr der Steuerbescheid, der dann als Grundlage für die entgültige Einkommensanrechnung zu dienen hat. ... Das Einkommen wird weiterhin in gleicher Höhe wie bisher angerechnet.
Rückzahlung an ALG2 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon maria 29 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 03.12.2015 15:38
Ja - der Fehler des Mitarbeiters hebt ja die gesetzlichen Vorschriften über die Anrechnung von Einkommen nicht auf. ... Das hatte ich schon erwähnt - weil die Schlamperei des Mitarbeiters die Vorschriften über die Einkommensanrechnung nicht aufhebt. ... Aber: Formaljuristisch stellt sich zunächst einmal die Frage, wie groß denn die Spannbreite in dem monatlichen Einkommen war, wie viel Einkommen laufend angerechnet wurde und ob die Leistungsbewilligung immer vorläufig gewesen ist oder nicht?
Leserforumvon python27 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 13.07.2008 16:15
Das heißt, ihr Einkommen wird auf die Gesamtleistung (nach Abzug der Freibeträge) angerechnet, und wenn dann noch ein Restanspruch bleibt, bekommt Ihr weiterhin ALG II. ... Die Einkommensanrechnung erfolgt immer im Monat des Gehaltszuflusses, hier also ab September. ... Dann wird die ARGE ab September ein fiktives Einkommen (basieren auf dem vertraglichen Gehalt) anrechnen und monatlich, nach Vorlage der Gehaltsabrechnungen, jeweils korrigieren.
Leserforumvon x-kissa | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 02.02.2009 16:31
Wegen des Zuflussprinzips wurde mein Gehalt als Einkommen berechnet.. ... Danach sind die, mit der Erwerbstätigkeit verbundenen, Ausgaben vom Einkommen anzusetzen, sofern (und der Hinweis fehlt widerum) das Einkommen über 400 Euro beträgt. ... Dort steht nichts anderes, als das vom Einkommen ein Freibetrag nach § 30 SGB II abzuziehen ist.
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