68 Ergebnisse für „berechnung neuberechnung“

Leserforumvon mullewatz06 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 22.08.2006 09:44
Hallo, ich musste vor 15 Tagen eine Neuberechnung abgeben, da mein Lebensgefährte Arbeitslos geworden ist. ... Die Berechnung meines Erstantrages dauerte genau 1 Woche? Wie kann es dann sein, dass eine Neuberechnung so lange dauert?
Leserforumvon Starboon | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 05.03.2011 23:43
Ich bin grad extrem geschockt, das meine Berechnung des Übergangsgeldes Unter meinem Arbeitslosengeld 1 liegt. ... Es geht um die Berechnung des Übergangsgeldes Mein letzter Bruttoverdienst damals waren 2200 Euro Brutto, und 1366 Euro Netto (War im Jahr 2006) Laut §46 SGB 9: Der Berechnung des Übergangsgelds werden 80 vom Hundert des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt) zugrunde gelegt, höchstens jedoch das in entsprechender Anwendung des § 47 berechnete Nettoarbeitsentgelt .... ... Die Neuberechnung erfolgt, weil durch Gutachten geklärt wurde, das die Leistungen zwecks Arbeitsunfallfolgen nun von der Berufsgenossenschaft zu tragen sind ----------------- ""
Leserforumvon Starboon | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 05.03.2011 23:44
Ich bin grad extrem geschockt, das meine Berechnung des Übergangsgeldes Unter meinem Arbeitslosengeld 1 liegt. ... Es geht um die Berechnung des Übergangsgeldes Mein letzter Bruttoverdienst damals waren 2200 Euro Brutto, und 1366 Euro Netto (War im Jahr 2006) Laut §46 SGB 9: Der Berechnung des Übergangsgelds werden 80 vom Hundert des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt) zugrunde gelegt, höchstens jedoch das in entsprechender Anwendung des § 47 berechnete Nettoarbeitsentgelt .... ... Die Neuberechnung erfolgt, weil durch Gutachten geklärt wurde, das die Leistungen zwecks Arbeitsunfallfolgen nun von der Berufsgenossenschaft zu tragen sind ----------------- ""
Leserforumvon Starboon | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 05.03.2011 23:43
Ich bin grad extrem geschockt, das meine Berechnung des Übergangsgeldes Unter meinem Arbeitslosengeld 1 liegt. ... Es geht um die Berechnung des Übergangsgeldes Mein letzter Bruttoverdienst damals waren 2200 Euro Brutto, und 1366 Euro Netto (War im Jahr 2006) Laut §46 SGB 9: Der Berechnung des Übergangsgelds werden 80 vom Hundert des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt) zugrunde gelegt, höchstens jedoch das in entsprechender Anwendung des § 47 berechnete Nettoarbeitsentgelt .... ... Die Neuberechnung erfolgt, weil durch Gutachten geklärt wurde, das die Leistungen zwecks Arbeitsunfallfolgen nun von der Berufsgenossenschaft zu tragen sind ----------------- "" Am 5.3.2011 von Starboon OMG, ich sehe gerade das mein Beitrag 3 mal gepostet wurde.
Leserforumvon Nubz | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 19.12.2023 08:58
Hallo, ich beziehe eine unbefristete EM-Rente, bei der Berechnung vom Wohngeld wird nur die Krankenversicherung berücksichtigt, aber nicht die Einkommenssteuer. ... In der Berechnung wurde nur ein Pauschalbetrag von 10% für die Krankenversicherung berücksichtigt. ... Ich bitte Sie daher um eine Neuberechnung mit der zusätzlichen Berücksichtigung der 10% Pauschale für die Einkommenssteuer."
Leserforumvon fb513010-69 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 12.04.2019 13:23
Durch die falsche und weitaus zu niedrige Berechnung des Wohngelds haben wir nach kurzem Durchrechnen einige tausend Euro zu wenig erhalten- da wir als Wohngeldbezieher auch recht knapp finanziell gestellt sind, wäre die Nachzahlung auf das Konto unserer Vermieter natürlich für mehrere Monate im voraus eine Riesenentlastung für uns aufgrund dessen dass wir für diese Zeit quasi "mietfrei" wären.... ... Am 12.4.2019 von fb513010-69 Ok, danke für die Infos- ich hatte dies auch so in meinem Überprüfungsantrag beantragt (also die Rücknahme der falschen bzw. unrichtigen Bescheide von Anfang an- also ab 08/2017) und natürlich auch die entsprechende Begründung dafür vorgetragen- die Mitarbeiterin selbst weiss ja auch selbst genau was da schief gelaufen ist und hatte es mir ja auch bestätigt - sie müsste jetzt nur schauen wie sie das ganze neu errechnet- denn das ganze ist wohl etwas komplex: Wir hatten aufgrund eines höheren Gehalts meiner Ehefrau ab 01/2018, im neuen Bescheid ab 08/2018 quasi 7 Monate keine Wohngeldzahlung da die "Überzahlung" in Höhe von insgesamt 927 EUR nun erstmal mit unserem niedrigeren Anspruch an Wohngeld verrechnet wurde...das alles ist ja nun nicht mehr im geringsten richtig gewesen, denn wir hatten nach einer schnellen Neuberechnung gar keine Überzahlung und wesentlich mehr Anspruch auf Wohngeld als ursprünglich auch für den neuen Bescheid gerechnet. ... Es fehlt nur die Neuberechnung und die Anweisung zur Nachzahlung.
Leserforumvon Peo | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 14.09.2005 12:31
Am 14.9.2005 von angie69 soweit mir bekannt ist, werden zur Berechnung immer die letzten 3 Jahre angerechnet bei der Berechnung, die man zusammenhängend garbeit hat. ... Am 14.9.2005 von Sunbee 1 @peo dein anspruch verlänger tsich wie @angie69 gepostet hat, allerdings um 1,5 monate. also wenn du, sagen wir mal 30 000€ die 3 monate verdienen würdest gäb es wohl mehr alg. berechnung ergibt sich aus dem mittel der beschäftigungszeit und so n sümmchen würd sich natürlich niederschlagen sonst bleibts wohl ungefähr gleich hoch( niedrig) sunbee Am 15.9.2005 von venotis quote:dein anspruch verlänger tsich ... allerdings um 1,5 monate.
Leserforumvon AxelK | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 05.12.2009 15:09
Dieses wurde zur Grundlage für die vorläufige ALG I Berechnung genommen. ... Die Neuberechnung kam zu folgendem Ergebnis: Bemessungsentgelt 53,71 Euro, Leistungsentgelt 36,96 Euro, Leistungssatz 24,76 Euro. ... Ich gehe inzwischen auch davon aus, dass die zweite, also die niedrigere Berechnung richtig ist.
Leserforumvon müllermilch | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 10.01.2018 15:17
So weit so gut, aber benötigt das JC auch die Kontoauszüge für die Berechnung des Bedarfs der letzten 3 Monate? ... Ist dieser Vorgang für die Berechnung des tatsächlichen Einkommens unbedingt nötig, wenn die Lohnzettel für diese Zeit vorliegen? ... Zitat:Ist dieser Vorgang für die Berechnung des tatsächlichen Einkommens unbedingt nötig, wenn die Lohnzettel für diese Zeit vorliegen?
Leserforumvon Sunbee 1 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 24 Antworten | 21.11.2010 16:35
Fax anmelden und ein Ausweisdokument mitbringen. http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a11/anhoerungen/index.html Zu den neuen, weiter nicht transparenten Berechnungen auch Richter Borchert (der maßgeblich dafür sorgte, dass die Regelsätze vor das Bundesverfassungsgericht kamen) http://www.welt.de/wirtschaft/article11105879/Richter-haelt-Hartz-IV-Reform-fuer-verfassungswidrig.html und für unsere Trolls: es geht nicht um die 5 Euro Erhöhung oder darum, dass diese aus anderen Gründen eine Verhohnepipelung ist, sondern um die Transparenz bei der Neuberechnung. und weiter für unsere Trolls: eine Neuberechnung, das wissen sogar user im Sozialforum, heißt nicht per se eine Erhöhung und zum Abschuß für unsere Trolls: Transparenz ist, wenn etwas durchsichtig und nicht wenn etwas unsinnig ist. ... Borchert sein wird, der auch die Neuregelungen zur Berechnung der Regelbedarfe (das ganze bekommt ja auch noch einen neuen Namen) dem Bundesverfassungsgericht vorlegen wird. Es geht allerdings insgesamt bei weitem nicht nur um die Regelbedarfe, deren Berechnung erneut nicht verfassungsgemäß ist und die Vorgaben des BVerfG in weiten Teilen unberücksichtigt lässt.
Leserforumvon Kerstin J. | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 04.02.2009 02:14
Mir wurde mal von der Arbeitsagentur gesagt, dass die Berechnung für ein volles Jahr gilt und innerhalb der nächsten 2 Jahre das Durchschnittseinkommen berechnet wird.
Leserforumvon AxelK | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 07.08.2010 13:28
Es geht darin überhaupt nicht um die Höhe der Regelleistungen, sondern ausschließlich darum, die Berechnung der selbigen für jedermann transparent zu machen. ... Unabhängig davon geht es in dieser Petition allerdings gar nicht um solche Details, sondern ausschließlich darum, die Art der Berechnung transparent zu machen.
Leserforumvon toni1962 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 19.06.2023 13:21
Grundlage der damaligen Berechnung war ein Jahresarbeitsverdienst von 33.243,44 DM. ... Jetzt stellt sich mir die Frage: Hätte 2021 eine Neuberechnung der BG erfolgen müssen ?
Leserforumvon Anami | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 18 Antworten | 08.12.2022 14:09
Und was genau steht drin zur Neuberechnung?... Ansonsten wartet man auf den neuen Bescheid mit der Berechnung ab 06/22. ... Ansonsten wartet man auf den neuen Bescheid mit der Berechnung ab 06/22.
Leserforumvon fb367463-2 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 14.10.2017 05:10
Es erfolgt also keine Auftröselung des ganzen Systems und eine Neuberechnung. ... Also, die Berechnung bis jetzt steht. ... Eine Auftröselung der alten Berechnung erfolgt nicht.
Leserforumvon daniela.k | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 31.05.2012 19:49
Sollte ich hier nicht auch eine Neuberechnung für Monat März vom Jobcenter bekommen ? ... Halt die Frage wieso keine Neuberechnung im März erfolgte und wie es weiter geht. ... Dann eine Neuberechnung für Mai bis August.
Leserforumvon logan77 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 02.09.2011 23:06
Zudem wurde ihr aufgrund der Neuberechnung ein Wohngeldbescheid ausgestellt, auf dem sie offiziell 105 € pro Monat erhält. ... Na gut, ich trau mich mal: § 29 WoGG Haftung, Aufrechnung und Verrechnung "(1) Ist Wohngeld nach § 50 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch zu erstatten, haften neben der wohngeldberechtigten Person die volljährigen und bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigten Haushaltsmitglieder als Gesamtschuldner. (2) Die Wohngeldbehörde kann mit Ansprüchen auf Erstattung zu Unrecht erbrachten Wohngeldes abweichend von § 51 Abs. 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gegen Wohngeldansprüche statt bis zu deren Hälfte in voller Höhe aufrechnen."
Leserforumvon Babydiva | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 29.08.2006 17:53
Dieser Freibetrag dürfte etwa 300,-- Euro betragen (für eine genaue Berechnung wäre der Bruttoverdienst notwendig). ... Bei der Berechnung der angemessenen Unterkunftskosten ist übrigens weniger die Wohnungsgröße, als viel mehr der Mietpreis und die Höhe der Nebenkosten entscheiden. ... Es wird dann automatisch eine Neuberechnung der Euch zustehenden Leistung vorgenommen und ein entsprechender Bescheid erlassen.
Leserforumvon Ostfriese | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 05.01.2006 21:11
Hallo, wie ist die Berechnung ? ... Kann eine Neue Berechnung beantragt werden? ... Mfg Ostfriese Am 6.1.2006 von Sunbee 1 @ostfriese gern geschehen sunbee Am 27.1.2006 von Ostfriese Hallo, ich hatte einen Antrag auf Überprüfung und Neuberechnung der Rente gestellt.
Leserforumvon mummel | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 30.03.2005 23:22
Ansonsten würde ich an eurer Stelle eine Neuberechnung des Unterhaltes in Betracht ziehen, da dein Freund nun auch für dich und für euer Kind U'hpflichtig ist (theoretisch), dass ist denke ich bei der Berechnung nicht berücksichtigt worden (der Selbstbehalt erhöht sich dadurch nicht unwesentlich). grüsse un_er_gruendlich
123·4