56 Ergebnisse für „berechnung elternzeit“

Leserforumvon eine_frage123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 12.05.2015 23:34
Den Anspruch auf die Einmalzahlung (Weihnachtsgeld) habe ich mir außerhalb der Elternzeit arbeitet. Dieses wurde lediglich in der Elternzeit (November, wie üblich bei meinem ehemaligen AG) ausgezahlt. ... Hätte ich die Einmalzahlung vor oder nach meiner zwischenzeitlichen Elternzeit erhalten, wäre es in die Berechnung des ALG 1 eingeflossen.
Leserforumvon DerUwe | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 23.08.2021 22:33
Er war bis zum 13.06.2021 in Vollzeit-Elternzeit, seit dem 14.06.2021 arbeitet er halbtags (Elterngeld Plus Zeit), hat jedoch aufgrund Corona 50 % KUG, sprich statt 4 Stunden täglich kommt er nur 2 Stunden. Herr Muster rechnet sich wie folgt das Brutto aus: Monatslohn bei 40 h: 3750,00 EUR brutto Juni (13 Tage Elternzeit, 17 Tage Arbeitszeit) bei 40 h: 3750,00 EUR / 30 * 17 = 2125,00 EUR brutto (Alternativ bei Arbeitstagen (9 Tage Elternzeit, 13 Tage Arbeitszeit): 3750,00 EUR / 22 * 13 = 2215,91 EUR brutto) Regulär wären es bei Teilzeit 20 h: 2125,00 EUR / 2 = 1062,50 EUR brutto Durch 50 % Kurzarbeit wären es bei 10 h: 1062,50 EUR / 2 = 531,25 EUR brutto (553,98 EUR bei AT-Rechnung). ... Die Personalabteilung nach Reklamation in der Nachberechnung das Brutto nochmal auf knapp 288 nach unten korrigiert und beharrt fest darauf, dass laut Steuerbüro die Berechnung so richtig ist.
Leserforumvon Ball3344 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 25.03.2010 19:32
Person V bleibt auch ab 22.10 (Geburtstermin) in Elternzeit den ersten Lebensmonat in Teilzeit daheim. ... Vielen dank Lieben Gruß ----------------- "" Am 8.6.2010 von magic799 Hallo, für die Berechnung des Elterngeldes ist immer der Zeitraum vor (!)
Leserforumvon Susanne717 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 30.11.2009 18:47
Hallo, ich möchte mein derzetiges Arbeitsverhältniss zum Ende der Elternzeit kündigen.
Leserforumvon Yvonnche77 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 30.06.2008 21:49
Trotzdem habe ich vorab schon eine Frage zur Berechnung des ALG I, bzw. zur Bemessungsgrundlage. Vom 25.02.04 - 25.02.07 befand ich mich in Elternzeit (innerhalb der Elternzeit habe ich verschiedene Jobs, jedoch alle nur auf 400,- € Basis, ausgeübt). ... Gehe ich richtig in der Annahme (da meine Elternzeit nicht als Bemessungszeitraum betrachtet wird), das bei der Berechnung das ALG I auch mein Gehalt der Vollzeitstelle einfließt?
Leserforumvon angle07 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 23.05.2014 07:14
Morgen, kurze Frage zur Berechnung. ... In der Elternzeit ging ich für ein paar Monate arbeiten. ... Das Arbeitsamt sagte gestern das ich durch die Elternzeit Anspruch auf ALG 1 habe.
Leserforumvon wolct | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 21.06.2007 17:32
Juli in Elternzeit. Die Frage: Wie fließt die Elternzeit in die Berechnung des ALG 1 ein?
Leserforumvon wolct | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 21.06.2007 17:32
Juli in Elternzeit. Die Frage: Wie fließt die Elternzeit in die Berechnung des ALG 1 ein?
Leserforumvon Pete1976 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 09.03.2006 14:37
Meine Frau folgte mir während der 3jährigen Elternzeit. ... Jetzt soll auf Grund der Elternzeit (kein Einkommen) ein Pauschalwert (ein zu erwartendes Einkommen in ihrem Beruf) der Berechnung zugrunde gelegt werden, der in keinem Verhältnis zu ihrem letzten Einkommen steht. ... MfG Pete Am 9.3.2006 von altona01 Ich halte die Berechnung schlichtweg für falsch, weil das Alg nach dem letzten Gehalt vor der Elternzeit berechnet werden müßte.
Leserforumvon guest-12327.02.2020 17:42:03 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 24.02.2020 20:30
Da die Berechnung in der Firma aber zeitverzögert erfolgt erhalte ich das Geld effektiv erst September 19 bis August 20. ... Nachteil 1: Es werden die letzten 12 Monate vor der Elternzeit in die Berechnung des Elterngeldes eingerechnet d.h. der Verkauf von Januar 19 läuft effektiv nur mit dem Monat September 19 d.h. mit 100€ auf. ... Wenn ich mich zu dem Thema belese finde ich nur Fälle, wo es die Diskussion geht, ob die Ansprüche in die Berechnung mit einfliessen.
Leserforumvon *kristin* | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 18.02.2010 09:20
Bitte helft mir, ich will nicht ganz dumm beim Arbeitsamt erscheinen ;-) ----------------- " " Am 18.2.2010 von hatigje79 Hallo, meines Wissens wird die Elternzeit einfach ausgeblendet bei der Berechnung und die Monate davor herangezogen. ... Oh man, wird sicherlich viel rennerei.... ----------------- " " Am 19.2.2010 von hatigje79 Nein, es werden meines Wissens die 7 Monate nach der Elternzeit und 5 Monate davor für die Berechnung hergenommen. ... Dazu zählt Arbeit, Krankengeld, Elternzeit, etc.....
Leserforumvon diggieboo | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 24.09.2012 13:49
hallo, ich wurde nach meiner elternzeit gekündigt und beziehe nun arbeitslosengeld 1. vor meiner elternzeit hatte ich zusätzlich einen 4oo€ job, den ich nach der elternzeit wieder aufgenommen habe. übt man den nebenjob schon 12-18 monate vor der arbeitslosigkeit aus, wird einem das nicht gegen das arbeitslosengeld gerechnet.....schön dachte ich mir. nun meldet sich das arbeitsamt und sagt mir, da ich wärend der elternzeit den nebenjob nicht ausgeübt habe,komme ich nicht auf die besagten 12-18 monate und so wird mir der rest gegen gerechnet. jedoch bin ich schon seit 2008 in meinem nebenjob tätig und hatte nur die unterbrechung wärend der elternzeit. darf das amt die elternzeit mit einrechnen, obwohl ich ihn schon so lange davor ausgeübt habe? bei der berechnung für das alg1 wird die elternzeit ja auch nicht berücksichtigt... danke schon mal
Leserforumvon fb538132-75 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 12.02.2020 13:41
Hallo, Ich war in den letzten 2 Jahren in Elternzeit. ... Nun sagt mir die Agentur für Arbeit das die für die Berechnung des Arbeitslosengeldes das Einkommen vor den 2 Jahren Elternzeit ran ziehen. ... Dürfen die den Zeitraum vor der Elternzeit ran ziehen?
Leserforumvon Timmy63 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 25.06.2015 18:13
Die Regelung ist recht kompliziert und damit natürlich auch die Berechnung. ... Normalfall bei der Berechnung des Bemessungszeitraums: 1. ... Mit anderen Worten, keine Sorge wegen der Elternzeit, es gilt nur Ihr altes Arbeitseinkommen, vor allem, da Sie einen Restanspruch aufbrauchen wollen.
Leserforumvon hyperlaeufer | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 21.05.2010 09:23
-zur Zeit beziehe ich ALG2, da das Elterngeld zu gering ist (in der Berechnung ist aber nur unser Sohn und ich berücksichtigt, da meiner Lebensp. ... Wobei ich ehrlich gesagt nicht weiß, inwieweit das mit der Elternzeit zu vereinbaren ist. ... Das Elterngeld hat - bei der ALG II Berechnung - mit dem Betriebsergebnis nichts zu tun.
Leserforumvon guest-12306.10.2022 09:06:48 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 07.02.2021 23:43
Jedenfalls wurde jetzt das Kalenderjahr 2019 als Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes verwendet. Womit echt deutlich weniger Geld für meine zwei Monate Elternzeit zustande kam. ... Der Antrag auf Elterngeld wurde mit den Einkünften gestellt, die sie vor der Elternzeit als Erzieherin hatte.
Leserforumvon schnecki0088 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 14.01.2019 22:16
Jetzt wird meine Tochter dieses Jahr 3 und meine Elternzeit ist somit beendet. ... Die Elternzeit zählt auch als versicherte Zeit. ... Zumindest bis vor einigen Jahren war es sogar so, dass sich Elternzeit auf die Höhe des ALG I (meist positiv) ausgewirkt hat, weil der Berechnung dann nichtmehr das letzte Gehalt zu Grunde gelegt wurde, sondern ein fiktiver Betrag, der Abhängig von Ausbildung und Durchschnittseinkommen hätte verdient werden können.
Leserforumvon Mausi-Muckel04 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 02.11.2008 19:04
Ich habe nach meiner Elternzeit 12 Monate Vollzeit gearbeitet, habe dann nahtlos in einer anderen Firma angefangen,allerdings nur Teilzeit.
Leserforumvon angle07 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 15 Antworten | 07.05.2009 13:05
ich bin echt sowas von froh wenn wir von dem verein wieder weg sind. schreiben jetzt natürlich schon fleißig bewerbungen und hoffen auf ein gutes ergebnis. ich hab auch endlich die erlaubnis (mündlich, schriftlich kommt hoffentlich bald) meiner firma (bin ja in elternzeit) und kann somit auch arbeiten gehen, was ich auch tun werde. ich finde es nur schade das man unverschuldet in solche situationen rutscht und dann auch noch um sein geld kämpfen muss. wir arbeiten gerne und wollen das auch bis zur rente oder auch länger. sorry für den offtopic. melde mich wenn es was neues gibt. liebe grüße angi Am 7.5.2009 von AxelK @angle: quote:der sachbearbeiter vom aa war allerdings auch sehr nett und meinte sie würde wieder aufgehoben werden sobald beim arbeitsgericht entschieden wurde das er für die kündigung nichts kann. dieses würde dann auch rückwirkend geschehen. ... Gruß, Axel Am 9.5.2009 von angle07 da bin ich wieder. bescheid kam heute. ich könnte ausrasten. von einer kürzung wegen sperre steht nichts drinn, aber ich stehe nicht drinn. sie haben meinen sohn aufgeführt und meinen freund, aber mich nicht. weiter hinten werde ich dann wieder aufgeführt, das ich den bedarf habe, aber weiter unten bei berechnung des zahlbetrages .... etc. steht bei mir 0 eur!
Leserforumvon guest-12319.02.2010 17:37:03 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 31 Antworten | 23.08.2004 17:25
Auch der Antrag auf ALG II/ Sozialgeld erscheint mir seltsam.... oder ist Sozialgeld das, was wir in Elternzeit in Zukunft kriegen??? ... Werde auch nach der Elternzeit GARANTIERT nie wieder Sozi kriegen (oder ALG o.ä.). ... "Ruht" der dann während der Elternzeit oder muss ich zu sinnlosen Massnahmen (Umschul. o.ä.) etc?
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