92 Ergebnisse für „arbeitslosengeld rückzahlung“

Leserforumvon Coolwater70 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 24 Antworten | 10.06.2007 17:02
Jetzt habe ich in meinen Unterlagen gesehen, das das Arbeitsamt mir ein letztes Arbeitslosengeld am 31.03 zahlte. ... Ich gehe schon davon aus, dass es sich hier um Arbeitslosengeld 1 handelt. Mein Verdienst in der Firma war ca. 1200 € und das danach berechnetet Arbeitslosengeld war knapp 800 €.
Leserforumvon Immi4 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 21.07.2020 10:54
Seit dem beziehe ich bis längstens 31.08.20 Arbeitslosengeld wegen Arbeitsunfähigkeit unter Aufforderung zur Reha seitens des JOB Centers. ... Im letzten Fall würde dann eine Rückzahlung an das Job Center drohen ? (Erwerbsmunderungsrente ca. 900 € gegenüber Arbeitslosengeld 1.800 €) Das wäre dann fatal !
Leserforumvon biberschreck2 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 11.04.2008 22:15
Nun zu meinem Problem: Das Arbeitsamt überwies mir allerdings schon vom 01.11-30.11.2007 mein Arbeitslosengeld, wo ich mich noch im Zivildienst befand.
Leserforumvon Dalya | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 14.08.2009 14:25
Hallo nochmal ihr lieben, hier gehts um eine Rueckzahlung (Anhoerung !) ... Aufgelistet war es so : Arbeitslosengeld II 351 euro Leistungen fuer Unterkunft und Heizung 150,52 euro Mehrbedarfe fuer Alleinerziehende 126 euro Leistungen fuer Unterkunft und Heizung 150,51 Euro darauf habe ich geschrieben , ich moechte eine genaue Auflistung, Was mir im Juni zustand und was ich bekommen habe..... ... Leistungen fuer mich : Arbeitslosengeld 2 =351,00 Euro Leistungen fuer Unterkunft und Heizung = 80,52 Euro Mehrbedarf fuer Alleinerziehende : =126,00 Euro Leistungen fuer meine Tochter : Leistungen fuer Unterkunft und Heizung = 80.51 Euro Es ergibt sich somit eine Ueberzahlung von 638,03 euro Ich hoffe ihr versteht es LG ----------------- "" Am 14.8.2009 von AxelK @Dalya: Wirst Du nicht in der Sache mittlerweile schon anwaltlich vertreten?
Leserforumvon Fabel1408 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 16.06.2011 10:55
Hallo, ich habe ein Problem, da die Agentur für Arbeit eine Rückzahlung von Arbeitslosengeld fordert. ... Vom 01.08.2010 bis 31.08.2010 habe ich mich arbeitslos gemeldet, um keine versicherungstechnischen Probleme zu kommen und um Arbeitslosengeld zu erhalten. ... Mal ganz davon abgesehen, dass ich vorher nie etwas schriftlich oder mündlich mitgeteilt bekommen habe, dass ich das Arbeitslosengeld zurück zahlen muss..
Leserforumvon Allison | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 30.03.2011 19:40
Hallo, kurze Frage zur Rückzahlung von ALG II. Wenn man vom 01.09.2008 - 31.01.2009 ALG II nach SGB II bezogen hat (letzter Zahlungszufluss 30.12.08) und dann in der Zeit vom 01.01.2009 - 31.01.2009 eine kurzfristige Beschäftigung aufgenommen hat, das der ARGE auch telef. mitgeteilt hat, muss man das Arbeitslosengeld II für den Zeitraum vom 01.01.09 - 31.01.09 zurückbezahlen, wenn das Gehalt für die kurzfristige Beschäftigung erst in der zweiten Februar-Hälfte zugeflossen ist? ... Rechtliche Grundlage für Ihren Widerspruch: Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld ... § 2 Berechnung des Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit ... (2) Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. -- Editiert am 30.03.2011 19:47 Am 30.3.2011 von Allison @hamburgerin01 Daaaaanke... hab es grad gelesen.. wie toll ist das denn...
Leserforumvon muna04 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 12.03.2011 17:52
Arbeitslosengeld wird am Monatsende rückwirkend gezahlt. ... Ganz einfach deshalb, weil auch eine zwischenzeitlich erfolgte Rückzahlung nichts daran geändert hätte, dass der Tatbestand des Betruges erfüllt war/ist. Eine frühzeitige Rückzahlung hätte an der Strafbarkeit Eures Handelns nichts geändert.
Leserforumvon Escaflowne | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 02.08.2016 01:59
Hallo, ich war einige Monate ALG-2 Empfänger, am 2. März 2016 fing ich an in Vollzeit zu arbeiten. ALG-2 bekam ich Ende Februar und Ende März überwiesen für das jeweils kommende Monat.
Leserforumvon wolfi86 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 19.09.2011 21:54
Hallo, Ich habe heute einen Brief vom Amt bekommen. Ich war 2010 insgesamt 3 Monate arbeitslos. Nun wollen sie vom 05.04.-18.04.
Leserforumvon Joker27 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 24.06.2009 10:47
Hallo zusammen, ich bekomme derzeit Arbeitslosengeld 1 und habe vor einen 1 monatigen Vollzeitkurs zu absolvieren. ... Normalerweise dürfte ich für diese Zeit kein Arbeitslosengeld beziehen, also müßte es melden. ... Rückzahlung des ALG I und eine Strafanzeige wegen Betruges.
Leserforumvon BloodyNova | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 10.11.2008 15:14
Mir wurde noch bis einschliesslich 15.02.2007 Arbeitslosengeld 1+2 gezahlt. ... Dann habe ich ende 2007 2 bescheide zur Rückzahlung bekommen, einmal ALG 1 und einmal ALG 2-jeweils 460 € für 2 Monate.
Leserforumvon Studiosus | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 11.08.2004 16:20
Aufgrund der Tatsache, dass ich in dem JAhr mit dem Wehrdienst fertig wurde, bekamen meine Eltern anfänglich kein Kindergeld und weniger Arbeitslosengeld. ... Um die Rückzahlung kommst Du nicht umhin, Gruss katinka - siehe auch im net den: BAFÖG-Rechner Am 9.9.2004 von alida Das ist die berühmte Rücknahme eines rechtswidrig begünstigendes Verwaltungsaktes nach § 45 SGB X.
Leserforumvon AnjaHol | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 02.04.2010 11:05
Hallo, ich beziehe seit etwa 1 1/2 Jahren neben meiner Arbeit noch Arbeitslosengeld 2 zusätzlich, da ich nicht genug verdient habe. ... Nun im Januar hat er sich bei der ARGE für das Arbeitslosengeld gemeldet.
Leserforumvon bimob7 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 31.12.2008 10:36
Hallo, Ein Bezieher von Arbeitslosengeld arbeitet zusätzlich für 156€, bzw die erlaubten 15h je Woche, dies war dem AA auch gemeldet. ... Kann das AA auf Rückzahlung bestehen? ... Und das man Arbeitslosengeld erst bekommt wenn man sich arbeitslos meldet wissen alle.
Leserforumvon Frank Wittmer | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 24.01.2006 12:52
Der Sachbearbeiter meint nun jedoch, dies sei keine reguläre Krankmeldung und deshalb hätte ich kein Recht, auf eine Rückzahlung.
Leserforumvon guest-12330.06.2011 12:15:24 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 27.06.2011 17:12
Ende Mai erhielt ich aber mein volles Arbeitslosengeld. ... wird das zuviel gezahlte Geld "irgendwann" mit den laufenden Zahlungen verrechnet oder eine Rückzahlung vereinbart?
Leserforumvon Jäzzmän | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 02.03.2007 13:48
Habe mich dann gleich beim Arbeitsamt gemeldet und bekam ca. 730,00€ Arbeitslosengeld I. ... Das jetzt vorliegende Forderungsschreiben sollte Angaben darüber erhalten, auf Grundlage welcher gesetzlichen Bestimmungen die Rückzahlung gefordert wird. ... Grundsätzlich kann sicherlich eine Rückzahlung gefordert werden, wenn dem AA erst jetzt bekannt wurde, dass Du Dich zum Zeitpunkt X pflichtwidrig verhalten hast.
Leserforumvon fb464588-23 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 38 Antworten | 26.04.2017 21:45
Ich habe angeblich im August 2006 zuviel Arbeitslosengeld bekommen. Ich weiß es nicht mehr ob ich dort überhaupt Arbeitslosengeld bezogen habe. ... Muss ich das eigentlich Am 27.4.2017 von Retels Sicher, dass es sich um Arbeitslosengeld handelt?
Leserforumvon onkelsam | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 23.01.2010 12:02
Hallo nochmal! Also das AA sagt, sie hätten überzahlt, weil ich in einem Arbeitsverhältnis über 15 Stunden wöchentlich gestanden hätte. Die meinen einen Zeitraum Januar bis Marz 2005!!
Leserforumvon Seven1988 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 04.12.2014 18:12
Nun habe ich aber noch Bafög erhalten und dachte mir, statt Arbeitslosengeld zu beantragen könnte ich mir auch in der Zeit einen Job suchen und von dem Bafög leben. ... Auch Arbeitslosengeld hättest Du nicht bekommen.
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