59 Ergebnisse für „arbeitslosengeld kürzung“

Leserforumvon Tanja Weigelt | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 22.06.2004 09:39
Jetz mußte ich von meinen Arbeitslosengeld satte 600,-€ Strafe zahlen. Das Arbeitslosengeld wurde über 2 Mon. um die Hälfte gekürzt und hat noch nicht einmal für die Miete gereicht.
Leserforumvon Junior1582 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 09.02.2010 15:01
Hallo ich habe am 16.12.09 einen Neuantrag auf Arbeitslosengeld II beantragt. ... Jetzt zur Frage Ist es korekkt das ich deswegen ne kürzung von 30 % für drei monate bekomme??
Leserforumvon 123lamber123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 27.04.2022 15:20
Müsste er mit einer Kürzung des Arbeitslosengeldes rechnen? Im Internet kann man nur von Fällen lesen, bei welchen AN voll Vollzeit in Teilzeit wechseln wollten und daher weniger Arbeitslosengeld erhalten. Wie ist es aber mit AN, die bereits in Teilzeit sind und genau bei der Stundenzahl bleiben wollen, also nichts verkürzen wollen, erhalten die dann auch eine Kürzung des bereits eh gekürzten Arbeitslosengeldes (gekürzt in dem Sinne, da sie ja weniger erhalten, weil sie natürlich nicht so viel verdienen wie Vollzeitarbeitnehmer)?
Leserforumvon olafbn | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 02.08.2004 18:15
Also meldet sich der Beschäftigte beim Arbeitsamt und beantragt erneut Arbeitslosengeld. ... Erfolg hatten damit zwei Arbeitslose, denen das Arbeitslosengeld gekürzt worden war, weil sie sich zu spät arbeitslos gemeldet hatten.
Leserforumvon Maverich | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 26 Antworten | 30.10.2004 18:12
Hallo, Hart IV sieht vor, dass einem Arbeitsunwilligen das Arbeitslosengeld II (Sozialhilfe) gekürzt wird. ... Wenn Sie arbeitsunwillig sind, sieht das Gesetz eine Kürzung vor. ... und denne muss ich noch beim erziehungsgeld aufpassen. ist doch krank von vater staat, dass ich mir sage, mein kind muss zwischen april und juni geboren werden, weil ich dann noch nicht genug jahreseinkommen hatte und so erziehungsgeld bekomme...super planung.... egal, ich finde es dennoch traurig, der elternteil, der alleine die kinder groß zieht und keine finanzielle unterstützung vom partner bekommt, auf sozi angewiesen ist. sorry, aber da denke ich noch gerne an das DDR-system zurück, kinder hatten automatisch einen krippen- und kindergartenplatz in der nähe der arbeitsstätte der eltern, der auch bezahlbar war, denn das bisschen essensgeld konnten die ellis bezahlen bzw. eine familie ab drei kindern + mehr wurde man davorn befreit. mir hat es nicht geschadet dass meine ellis mich "abgegeben hatten" auch wenn man heute noch oft hört, dass solche leute "rabenellis" sind - sehe ich anders grüße Am 8.11.2004 von Jogibear Das weicht doch nun doch etwas von der hier gestellten Frage ( Kürzung ALG II ) ab.
Leserforumvon horrorvacui | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 10.11.2010 12:31
Ich hab gehört wenn ich in der Schweiz Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt habe, das ich wenn ich wieder in Deutschland bin dadurch auch Arbeitslosengeld 1 beantragen kann. ... Am 12.11.2010 von muemmel Hi, tja, eine 30%ige Kürzung des Alg 2 für 3 Monate wäre aber statt einer Sperrfrist auch denkbar. Gruß vom mümmel ----------------- " " Am 14.11.2010 von RHW Hallo, evtl. ist es eine Möglichkeit, zunächst in der Schweiz Arbeitslosengeld zu beantragen.
Leserforumvon Geralt von Riva | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 02.07.2022 14:18
Hallo zusammen, eine ältere Person in meinem Umfeld ist zurzeit arbeitslos und erhält Arbeitslosengeld 1. ... Also bspw. hat er davor in einem Betrieb als Personaler einen Wert X verdient. und bekommt nun einen Prozentsatz von X als Arbeitslosengeld 1. ... Am 2.7.2022 von muemmel Anamis Antwort ist falsch: Ist man nicht mehr bereit oder in der Lage, die alte Stundenzahl zu arbeiten, verringert sich das Bemessungsentgelt und damit das Arbeitslosengeld (§ 151(5) SGB 3).
Leserforumvon S.Schick | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 13 Antworten | 24.03.2009 10:28
Wir erhalten Arbeitslosengeld zwei zuzüglich Elterngeld und Kindergeld. ... SO ich habe nun Kontoauszug minderwertige Abrechnung und Wiederspruch gegen Kürzung zum Amt geschickt und warte nun schon 1,5 Monate. ... Ich denke mal, dass es dann erst gar nicht zu der 100 % Kürzung gekommen wäre....
Leserforumvon ricardoroesen | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 11.06.2005 15:35
hallo, wie sieht die rechtliche lage aus, wenn ich, eine mir vom arbeitsamt zugeteilte maßnahme nicht besuche. im rechtsbehelf der arbeitsagentur steht man müsse mit einer 3 wöchigen sperre rechnen. der sachbearbeiter droht allerdings mit einer kompletten sperre des arbeitslosengeldes, aufgrund dessen, dass er in diesem fall meine verfügbarkeit anzweifelt.
Leserforumvon Nici1993 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 11.11.2015 10:40
Eine Kürzung von Arbeitslosengeld I aufgrund eines gekauften neuen Pkw ist übrigens Unsinn. ... Beim "normalen" Arbeitslosengeld kommt es weder zu einer Kürzung, noch zu einer Anrechnung noch zu einer Verwertungspflicht.
Leserforumvon weigant123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 26.11.2016 15:26
Gestern habe ich vom Arbeitsamt ein Änderungsbescheid erhalten: Kürzung des Arbeitslosengeldes um 140 Eur monatlich. Wortlaut: der Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld gem. 136 SGB iii wird gemäß 48 SGB X geändert, weil wesentliche Änderungen.... ... Zumindest sieht § 151 SGB III Absatz 5 das so vor: Ist die oder der Arbeitslose nicht mehr bereit oder in der Lage, die im Bemessungszeitraum durchschnittlich auf die Woche entfallende Zahl von Arbeitsstunden zu leisten, vermindert sich das Bemessungsentgelt für die Zeit der Einschränkung entsprechend dem Verhältnis der Zahl der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden, die die oder der Arbeitslose künftig leisten will oder kann, zu der Zahl der durchschnittlich auf die Woche entfallenden Arbeitsstunden im Bemessungszeitraum Platt gesagt: Wer nicht mehr voll arbeiten kann, bekommt auch kein volles Arbeitslosengeld.
Leserforumvon SK77hu | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 13.10.2004 20:44
Wer sich verspätet meldet, muss mit der Kürzung des Arbeitslosengeldes rechnen. ... Die Agentur für Arbeit bewilligte daraufhin Arbeitslosengeld nur unter Abzügen, weil sich der Arbeitslose bereits Mitte Oktober hätte melden müssen. ... Gegen die Kürzung des Arbeitslosengeldes wehrte sich der Arbeitslose vor Gericht.
Leserforumvon muckelchen1963 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 24.10.2007 17:25
Wenn Sie die Arbeitszeit kürzen mit der o.g Begründung hat das keine Folgen für sie sollten nur drauf achten dieses der Agentur/ARGE schnellstmöglichst mitzuteilen und die erste Gehaltsabrechnung mit der geminderten Stundenanzahl einzureichen, damit Ihr Einkommen neu berechnet werden kann, wodurch Ihnen mehr Arbeitslosengeld II zusteht, da sich der Einkommensüberhang Ihres Mannes verringert und sie ggf. selbst wieder hilfebedürftig werden. Am 24.10.2007 von AxelK Ergänzend zu @Clonk: Eine Kürzung der Stundenzahl aus gesundheitlichen Gründen ist selbstverständlich - ohne Sanktionen - möglich.
Leserforumvon guest-12310.09.2010 13:09:17 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 07.07.2010 22:20
Anderseits beträgt die Kürzung bei Meldeversäumnissen nicht 30, sondern lediglich 10%. ... Von der Kürzung ist "nur" die Regelleistung betroffen.
Leserforumvon wilfried23 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 29.08.2021 15:57
Nun zu meinem "Problem" : Ich bin im Zwiespalt ob ich mich arbeitslos melden soll und für 15 Monate Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen soll. ... [/quote] Du bist 56 Jahre: - Anspruch auf ALG1 18 Monate minus Sperrzeit wegen Eigenkündigung - wegen dreimonatiger Sperrzeit Kürzung der Bezugsdauer um Viertel (§ 148 SGB III) - verbleibt eine Bezugsdauer für ALG1 von 13,5 Monaten - mit 56 Jahren kann es überdies sein das sich die Arbeitsagentur zur Arbeitsplatzsuche auffordert (Bewerbungen schreiben, zum Amt kommen, ...) - Du sprachst von eigenem Vermögen zur Überbrückung der Zeit bis zur Rente.
Leserforumvon Harley2013 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 10.06.2017 23:12
Nun beziehe ich seit einiger Zeit Arbeitslosengeld. ... Ansonsten würde es bei der Kürzung bleiben. ... Nun spielt aber dabei auch noch die Kürzung des Arbeitslosengeldes eine Rolle.
Leserforumvon Harry12 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 32 Antworten | 09.02.2023 09:13
Das Arbeitslosengeld wird aus dem Entgelt der zuvor gearbeiteten 50% berrechnet. ... Dann wäre die Kürzung richtig. ... Die Kürzung halte auch ich daher für falsch.
Leserforumvon aden0001 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 25.04.2005 01:27
Ich bekomme derzeit Arbeitslosengeld und habe nun von der Agentur für Arbeit ein Angebot einer Zeitarbeitsfirma bekommen, dessen Lohn netto 200€ weniger als das ALG ausmacht. ... Am 25.4.2005 von Bernhard Diener Sie "müssen" nicht, aber eventuell müssen sie dann mit einer Kürzung oder Sperre ihres Arbeitslosengeldes rechnen Am 25.4.2005 von angie69 Denk doch mal so: Du hast jetzt zwar 200€ mehr ALG und würden bei Jobannahme 200€ einbüsen, aber......wie lange bekommst Du ALG ???? ... Unser Frager müsste nur einen Job annehmen, bei dem er soviel bekommt wie das Arbeitslosengeld, max. 20% weniger.
Leserforumvon aa444aa | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 15.01.2023 11:57
Nach langer Krankheit ist er nun als Arbeitloser angemeldet und hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. ... Nun hat das Arbeitsamt, ihm sein Arbeitslosengeld gekürzt, mit der Begründung, dass er nicht mehr voll erwerbsfähig ist, somit nicht mehr voll vermittelbar ist und aus diesem Grund die Höhe der Zahlungen nach unten angepasst wird.
Leserforumvon fry202021 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 20.06.2022 11:47
Hi, Mein alter Arbeitgeber ist etwas langsam.. Wenn man noch Geld bekommt, nachdem man ein halbes Jahr aus dem Unternehmen ausgeschieden ist und Fall 1 ALG 1 Bekommt und Fall 2 ALG2 bekommt, wird das dann angerechnet oder checkt das das Arbeitsamt, das das keine "Einnahmen" sind und von vor dem Alg Bezug ist? Also ich meine, ob dann die ALG Leistungen gekürzt werden.
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