175 Ergebnisse für „anrechnung job“

Leserforumvon Brummbaer1973@aol.com | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 30.06.2013 12:49
Wenn Sie jetzt einen 450,00 euro Job annehmen würde, dürften Ihr hier auch nur die 165,00 Euro bleiben,oder gibt es hier eine geänderte Anrechnung ?
Leserforumvon Simoff | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 30.03.2013 12:26
Er nimmt einen 450€-Job an, der irgendwo zwischen 150-400€ liegt (ab 165€ natürlich Verrechnung mit ALG1). Er verspricht sich neben der sinnvollen Betätigung Vorteile durch diese sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wie Anrechnung auf die Arbeitsjahre bei der Rentenversicherung. Er möchte die 45 Arbeitsjahre bei der Rentenversicherung gerne vollmachen, denn mit 58 bekommt er sicher keinen festen Job mehr und kann dann vorzeitig in Rente gehen.
Leserforumvon butterkeks | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 13.05.2009 07:51
Hallo, wenn jemand ergänzend zu seinem Job noch Alg2 bekommt und dann ein erbe ins haus steht (ca. 600 euro evt.) wie wird das angerechnet? ... Auch eine Anrechnung über das Ende eines Bewilligungsabschnitts hinaus wird dabei als unproblematisch angesehen. 3. ... Eine Anrechnung auch über das Ende des Bewilligungszeitraumes hinaus ist demnach nicht zu beanstanden.
Leserforumvon fb480917-80 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 23.12.2017 13:52
.-€ vom job center, durch meinen schwankenden Lohn muss ich alle halbe Jahre auch zurück zahlen.. Nun meine Frage: mein Ex Freund hat post vom job center bekommen, er soll seinen gesamten Verdienst dar legen..also sich quasi nackig machen, weil sein Sohn (sehr geringe, fast nix) leistungen vom job center bekommt. ... Die Anrechnung fiktiven, als tatsächlich nicht verfügbaren, Einkommens ist in jedem Fall rechtswidrig.
Leserforumvon stoffi100 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 05.01.2014 23:43
Und was ist besser 450 € job oder 451 €. ... Die Anrechnung von Einkomen erfolgt zuerst auf die Regelleistung und erst dann auf die Miete. ... Einmal der 450€-Job und umgekhrt auch?!?
Leserforumvon Morgause | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 12.02.2012 22:40
Bei einem 400 €-Job oder einem Midi- oder Teilzeitjob kann sie ja pauschal die entsprechende Summe reinhauen + noch irgendwas für die Honoraraufträge, aber es geht darum, wie man es am besten machen kann, wenn es gerade nur Honoraraufträge gibt. Bei einem 400 €-Job + Honoraraufträgen haben wir es auch schon so gemacht, dass sie schnell und kurzfristig eine Nachzahlung machen konnte, wenn es in einem Monat zu wenig Honorareinkommen gegeben hat. ... Die volle Anrechnung des überzahlten Betrages im März empfinde ich auch als korrekt.
Leserforumvon denkrau | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 09.05.2011 21:55
Guten Abend, ich habe am 28.04. einen 400Euro-Job angetreten, die Arbeitszeit beträgt 1,5 Std./ Tag bei 6 tagen pro Woche.
Leserforumvon guest-12320.02.2013 11:37:23 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 21.01.2009 13:35
Hallo, ich brauche mal ein paar Tipps bezüglich der Anrechnung von einem Mini-Job gegenüber von Arbeitslosengeld und Hartz4. Ich bin seit 01.01.2009 arbeitslos und habe erst zum 05.02.09 einen Termin beim Arbeitsamt an dem ich erfahre wie hoch mein Alg1 ausfällt (Jahresbrutto: ca. 11.000 Euro) Ich habe einen Mini-Job der mir ca. 220 Euro einbringt. ... Des weiteren würde mich interessieren in wie weit sich mein Alg1 und mein Mini-Job auf das Alg2 meines Verlobten auswirkt?
Leserforumvon stedelijk | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 31.01.2006 19:59
Kurz meine Situation: - ich bin berufstätig - Teilzeit - ungefähr 630 Euro netto monatlich (Steuerklasse I) - nach der Anrechnung dieser Summe bekomme ich monatlich ungefähr 120 Euro ALG II. Ich habe die Chance, eine zusätzliche kleine Arbeit zu bekommen -Job auf Honorarbasis, 8 Stunden im Monat - 70 Euro.
Leserforumvon donald16113 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 20.01.2009 16:59
muß meine freundin bei allgII "Bedarfsgemeinschaft" bescheid sagen das sie ein mini-job von (200euro)hat? ... Selbst Einkommen von 10 Euro monatlich muss angegeben werden, auch wenn keine Anrechnung erfolgt.
Leserforumvon kixa | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 14.10.2019 10:32
Das Job Center sagt wenn der Lohn 01.12 drauf kommt ist alles gut . ... Zitat (von kixa):Das Job Center sagt wenn der Lohn 01.12 drauf kommt ist alles gut .Und was schreibt das JC? ... Wenn der laufende BWZ früher endet, wird die Anrechnung halt im nächsten BWZ fortgesetzt.
Leserforumvon wieverhältessich | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 17.12.2016 23:46
Hallo liebe Rechtsgelehrte, bitte helft mir in einer Streitfrage: Mini-Job mit 450 € als Angestellter bei Aufstockung durch eine Arge SGB2: Bei Fahrtkosten, um zum Arbeitsort zu kommen ist die Rechtslage klar: Pendelkosten sind im Freibetrag von 100 Euro Einkommen plus den 20 % anrechnungsfrei darüber inbegriffen! ... Also dürfte sich bei Anrechnung ein Widerspruch lohnen.
Leserforumvon Franziskaner | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 15.02.2012 20:16
Dabei schlug der Mensch vor, dass man die drei Monate aus der Studienzeit rausrechnen könne, obwohl ich in diesem Zeitraum sowohl ausreichend gearbeitet habe, um Rentenanwartschaft einzuzahlen, als auch das Studium mehr Zeit in Anspruch genommen hat als der Job (so dass man quasi parallel beides anrechnen kann). ... Ich hätte gedacht, dass dann beides angerechnet wird - der Job, für den ich ja Beiträge bezahlt habe (und somit ja eigentlich irgendwelche Punkte gesammelt haben dürfte) als auch das Studium, das ja damals auch noch bestand und, wie es im Gesetz heißt, den Großteil meiner Beschäftigung ausgemacht hat.
Leserforumvon guest-12316.03.2022 21:56:28 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 16.03.2016 18:10
Dort wurde uns gesagt, dass das Job Center für das Heizöl zuständig sei. ... Weil so wäre es diesen Monat das Job Center und ab nächsten Monat das Wohngeldamt. ... Das Jobcenter hat dementsprechend eine Berechnung des ALG II Anspruchs unter Berücksichtigung der Heizölkosten einerseits und Anrechnung des Wohngeldes als Einkommen andererseits zu berechnen und den sich rechnerisch ergebenden Bedarf zu decken.
Leserforumvon frank312 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 20.11.2012 15:12
Am 18.8 habe ich dann einen Job als Staplerfahrer über eine Zeitarbeitsfirma bekommen.
Leserforumvon Lexipedia | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 19.03.2018 18:27
Mein Partner bezieht ALGII Ich bekomme zur Zeit eine Erwerbsminderungsrente (1200,00) und gehe einem 450,0 € Job nach. Werden beide Einkommen zusammen angerechnet oder gilt für den 450,00 € Job evtl. eine andere Regelung?
Leserforumvon fb432267-95 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 12.01.2016 20:38
Hallo ....mir stellt sich die frage .... wenn man wohngeld beantragt und grade einen Job angetreten hat... dann werden ja die Einkünfte der nächsten 12 Monate und daraus der Durchschnitt genommen zur Berechnung oder?
Leserforumvon lilledjur | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 03.02.2013 21:51
Mein Vater meint, dass ab März mein Unterhalt sehr reduziert würde, da dann mein Job und die Halbwaisenrente, Zinsen (und Kindergeld sowieso) auf seinen Unterhalt angerechnet würden. Im Internet habe ich gelesen, dass ein Job neben einer Ausbildung nicht angerechnet werde. ... Unterhaltsrecht Bisher 670 € Bedarfssatz -184 € Kindergeld -389 € BAföG-Auszahlbetrag ------------ 97 € Restbedarf, den dein Vater zahlen musste ============ Nun mit Halbwaisenrente 670 € Bedarfssatz -184 € Kindergeld -204 € Halbwaisenrente -310 € BAföG (bereinigt um Halbwaisenrente) ----------- - 28 € Überdeckung des Bedarfssatzes =========== Dein Vater ist also so etwas im Recht, wenn er dir nicht mehr soviel zahlen möchte, er muss sogar ohne Anrechnung deines Nebenverdienstes gar nichts mehr zahlen.
Leserforumvon Shikishima | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 19.01.2012 22:34
Wenn ich deine Frage einmal so auffasse, dass du wissen mchtest, ob eine Chance besteht, die Mehrbedarfe, die dir whrend deiner AlgII Bezugszeit nicht gezahlt wurden noch nachtrglich zu bekommen, auch wenn du mittlerweile schon wieder in einem Job bist, dann ist die Antwort ja. Wenn dir die Betrge damals tatschlich zugestanden haben, dann kannst du die unabhngig davon einfordern, ob du mittlerweile wieder einen Job hast oder nicht. ----------------- " Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. ... kann ich ehrlich gesagt, gar nicht mehr so richtig sagen. ich hab sie angerufen, ihr von meinen problemen erzählt und sie wollte sich darum kümmern. weiß auch nicht mehr was auf dem beratungshilfeschein draufstand. es geht um eine fehlberechnung vom jobcenter. bei dem beginn der reha im märz 2009 ist mein ausbildungsgeld in die berechnung mit eingegangen. ich dachte, es wäre ok. stand ja so in dem bewilligungsbescheid drin. folgende änderungen sind eingetreten: *berücksichtigung mehrbedarf für ernährung *berücksichtigung mehrbedarf behinderung *anrechnung des ausbildungsgeldes abzüglich 20% nach etwa drei monaten sollte ich 1200 euro zurückzahlen. seit einigen monaten sind es nur noch 800 euro. wie die berechnung zustande kommt, geht aus dem bescheid nicht hervor. gegen diese forderung hab ich widerspruch eingelegt. bisher hab ich noch keine antwort. warum meine anwältin mich solange hinhält, ist mir auch ein rätsel. anfangs hatte sie angst, dass ich auf den forderungen sitzen bleibe aber aus den bescheiden geht m.e hervor, dass es nicht meine schuld ist. das ich ausbildungsgeld bekomme, war dem jobcenter ja bekannt. sie ist der meinung, solange das jobcenter die widersprüche nicht bearbeitet, bin ich erstmal von der rückzahlung befreit. naja....aber dreck, den ich unter den teppich kehre, ist auch nicht weg. ich bin da auch ein wenig naiv und kann mich nicht durchsetzen. ich denke, sie ist die anwältin. sie wird wissen was sie tut aber ich hab ihr die letzen monate öfter gesagt, dass ich endlich mal eine klärung möchte. allerdings geht sie da nicht drauf ein. deswegen denke ich auch stark über einen wechsel nach. quote:Was wurde denn überhaupt konkret beantragt?
Leserforumvon mensch2012 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 11.04.2013 11:06
Ab dann habe ich wieder einen Job als Kunstlehrerin.
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