99 Ergebnisse für „zahl schuld“

Leserforumvon DarkBlue | Inkasso | 4 Antworten | 03.06.2007 21:10
Schließlich ist man ja nicht schuld, wenn die ihre Buchhaltung nicht im Griff haben. ... ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... Oder sind die tatsächlich selbst schuld, wenn die Briefe verschicken, die dem Grunde nach nicht gültig sind?
Leserforumvon Put02 | Inkasso | 2 Antworten | 30.06.2008 17:14
Ich weiss, er ist selber Schuld, aber die kurze Zeit kann doch nicht stimmen, zumal man ja sehen muss, dass eine Überweisung auch Zeit braucht. ... Am 30.6.2008 von thehellion Ob Okay oder nicht spielt keine Rolle Der Gläubiger " darf " an ein Inkassobüro weitergeben - wenn er will auch an mehrere Büros - Die Durchsetzungsfähigkeit der Gebühren des extern beauftragten Erfüllungsgehilfen vor Gericht steht aber auf einem anderen Blatt Zahl einfach die HF plus die im Schreiben vom 23.6 aufgelisteten Mahgebühren ..und gut ist
Leserforumvon fsmueller | Inkasso | 5 Antworten | 20.12.2004 13:39
Am 20.12.2004 von Michael32 Dann zahl doch jetzt an den Gläubiger mit dem Zusatz "zur Verechnung auf die Hauptschuld und warte mal ab. Am 20.12.2004 von Laeuschen ...ich denke aber, die lassen sich auch nicht foppen ;-) wahrscheinlich bleibt die schuld bestehen, bis alles bezahlt ist... ----------------- " Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"
Leserforumvon vorrester | Inkasso | 5 Antworten | 10.06.2010 20:15
.:-) Gibts Schulden zahl sie, gibts keine dann nicht K. ----------------- "Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!" Am 10.6.2010 von CBW Hallo, warum schließt du einen Vergleich, wenn du deiner Schuld nicht bewusst bist?
Leserforumvon Nick64 | Inkasso | 7 Antworten | 09.06.2007 13:54
Es besteht kein Zweifel, dass A zu 100% die Schuld trägt. ... Das BGH-Urteil kenne ich nicht. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon bslbsl | Inkasso | 4 Antworten | 01.08.2018 16:34
Wie sieht es aus mit der alten "falschen" Anschrift - ist es quasi meine Schuld, dass ich noch die alte Anschrift bei der Bank habe oder müssten die sich drum kümmern, die korrekte ausfindig zu machen? ... Und wogegen soll ich dann widersprechen, damit zahl ich ja schon alles?
Leserforumvon Der-unwissende-1980 | Inkasso | 7 Antworten | 10.07.2007 14:39
Hallo Ihr Lieben, möchte meine Schuld bei meinem Gläubiger in Raten abzahlen. ... Zinsen und Mahnspesen gehen in Ordnung. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... So gesehen sehe ich nur 2 Möglichkeiten: Unterschreiben und diese 45 EUR in Kauf nehmen oder ohne diese Kosten in einer Summe zahlen. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon Zimmerpflanze | Inkasso | 6 Antworten | 09.05.2009 14:26
. - Der Schuldner verzichtet auf Einwendungen jeglicher Art hinsichtlich des Grundes und der Höhe der Schuld. ... Es hängt davon ab, wie hoch die Forderung ist, ob die Forderung von Ihnen unbestritten ist, was vorher gelaufen ist usw.... ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon Moonlight | Inkasso | 6 Antworten | 26.10.2007 10:47
Hauptforderung 2899,74 Verzugszinsen 490,94 Vorgerichtliche Kosten 501,16 Kosten für Auskünfte 24,57 Gesamt 3916,14 abzgl. geleiste Zahl.- 1132,89 Bleibt 2783,52 und auf 2290,69 weiter 8,19% Zinsen. ... Vielen Dank Am 26.10.2007 von Michael32 Naja, das IB verrechnet halt erst mal die Geldeingänge auf seine Kosten und erst dann auf die wirkliche Schuld.
Leserforumvon Olivia2006 | Inkasso | 6 Antworten | 11.03.2010 00:22
Ich weiß das ich Verzug war und die Schuld nehme ich auf mich. ... Außerdem ist mir aufgefallen das die Vertragsnr. beim Inkasso Schreiben nicht richtig ist, da eine Zahl fehlt.
Leserforumvon andyeifel | Inkasso | 14 Antworten | 12.06.2007 09:57
Wenn Sie sich von dem so einschüchtern und vorführen lassen, selber Schuld. ... So lange der Typ keine Straftat begangen hat, die halbwegs beweisbar ist, können Sie sich auch kaum irgendwo beschweren. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... Gruß Cabby Am 13.6.2007 von thehellion zahl die Hauptforderung 131,31€ an den Gläubiger direkt (konto) und stelle dem Inkassounternehmen wg den Gebühren den rechtsweg anheim !
Leserforumvon fabianmax | Inkasso | 8 Antworten | 23.03.2020 23:21
Schön guten Tag und zwar hatte ich bei Vodafone bis ende letzten Jahres einen DSL Vertrag nun habe ich Anfang des Jahres ein Inkasso schreiben erhalten von Königs Inkasso das es angeblich noch eine offene Rechnung gebe, ich hatte eigentlich das Geld Frist gerecht bezahlt nun ist mir aber aufgefallen das meine Bank bei dem Verwendungszweck eine zahl falsch übernommen hatte und deswegen die Zahlung nicht zu meinem Vodafone Konto zugeordnet werden konnte, ich habe aber auch keine Rückzahlung von Vodafone erhalten, nun habe ich Vodafone eine Email geschickt mit meinem Konto Auszug als beweiß das ich die Rechnung Frist gerecht bezahlt habe, das Geld wurde den auch Nachträglich auf die Rechnung gebucht so das alles begleichen war, nur leider will Vodafone die Gebühren vom Inkasso nicht erlassen und meinte ich muss trotzdem die 77€ zahlen da es kein Fehler ihrerseits war ist das Rechtens oder was kann ich dagegen machen? ... Zwar war es durchaus ein Fehler deinerseits, aber die sind selbst Schuld, wenn sie nicht mal eine Mahnung versenden, sondern stattdessen direkt ein Inkasso beauftragen.
Leserforumvon xTarabasx | Inkasso | 5 Antworten | 13.08.2007 11:59
Wer sich mit den Leuten einlässt, ist selber schuld. ... Das sagt alles... ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
EOS DID Forderung Otto 5 von 5 Sterne
Leserforumvon Kingbhoy | Inkasso | 6 Antworten | 16.04.2016 21:16
Dieses will unter Aktenzeichen XYZ eine Schuld bei mir betreiben. ... Am 17.4.2016 von alucard2005 Zahl die Hauptforderung unangekündigt direkt an den Gläubiger ( nicht an Eos) Evtl noch plus 10 euro an mahngebuehren pauschal dazurechnen.
Leserforumvon Nightangel89 | Inkasso | 10 Antworten | 19.01.2010 20:11
Ich habe dort angerufen und ihr das erklärt, die Dame am anderen Ende meinte jedoch ich habe eine Kontoführungspflicht und somit wäre ich selber Schuld und müsse alle Kosten bezahlen. ... MfG, Nightangel ----------------- "" Am 20.1.2010 von thehellion Mein Tip : Zahl unangekündigt wie oben empfohlen aufs GL Konto und warte auf das kommende IB Schreiben und weise dann die Forderung ohne auf den 1 Inkassobrief einzugehen mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurück und setze den Inkassoladen im selben Schreiben darüber in kennntis das es keine offene Forderung gibt. 2 oder 3 Bausteinbriefe werden noch kommen Am besten Du postest dann ´nochmal ----------------- "" Am 20.1.2010 von actrostom Nein , das Inkasso wird dann noch 3-4x versuchen von dir ihre Kosten zu bekommen.
Leserforumvon musi-kuss | Inkasso | 5 Antworten | 30.08.2010 21:33
Das ist natürlich zugegebenermaßen meine Schuld. ... Liebe Grüße Am 30.8.2010 von thehellion Zahl doch erst mal die Summe die Deiner Meinung nach unstrittig ist ----------------- "" Am 31.8.2010 von Mr.Cool Die regelmäßigen Monatsgebühren sind längst überfällig und sollten schnellstens bezahlt werden.
Leserforumvon AbsolutUnwissender | Inkasso | 5 Antworten | 05.04.2008 21:49
Ich zahl die 100,- EUR in einer Rate. ... Da Sie Ihre Schuld damit getilgt haben, bitten Sie um Bestätigung, dass keinerlei Ansprüche mehr gegen Sie bestehen und Ihnen der Titel zugesendet wird.
Leserforumvon chris_beli | Inkasso | 5 Antworten | 06.06.2008 16:48
Hallihallo, ich hab ein Problem mit Creditreform Münster und bin mir eigentlich keiner Schuld bewußt. ... Zahl doch erstmal die richtige Summe, also die 22,51€.
Leserforumvon Ratsuchende85 | Inkasso | 10 Antworten | 04.01.2018 17:57
Meine Frage ist: Dummerweise habe ich die Zahl-/Einspruchs-Frist aufgrund Weihnachten versäumt. ... Am 5.1.2018 von Xipolis Zitat (von Ratsuchende85):Meine Frage ist: Dummerweise habe ich die Zahl-/Einspruchs-Frist aufgrund Weihnachten versäumt. ... Diese Unterlagen sollten Sie für den Fall der Fälle sicher verwahren, da Sie nur damit nachweisen können, dass die Schuld bezahlt ist.
Leserforumvon Blob | Inkasso | 11 Antworten | 04.04.2009 13:16
Am 5.4.2009 von thehellion Wenn Du nicht sicher bist dann zahl die 13 unangekündigt an den Verkäufer und ignoriere das Inkassoschreiben zunächst und warte auf den 2 Inkassobrief und weise die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurück - Setze das INkasso im selben Schreiben darüber in Kenntnis das es keine offenenen Forderungen gibt und verweise auf den rechtsweg Untersage die Speicherung Deiner Daten gem BDSG per fax und email machen lg -- Editiert am 05.04.2009 20:31 Am 5.4.2009 von Blob Hallo! ... Ich gestehe mir aber dann keine Schuld ein, oder? ... Denen zahl ich keinen Cent!
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