Am 26.3.2005 von luDa 1. die pfändung ist nu bis zur begleichung der hauptforderung und aller nebenkosten (zinsen, vollstreckungskosten, ermittlungskosten .-..) zulässig. 2. gepfändet werden darf solange und sooft bis gezahlt ist - maximal 30 jahre. 3. eine pfändung kann vom gläubiger ruhend gestellt werden (d.h. sie wird nicht weiter bedient, kann aber ohne rangverlust jederzeit wieder aufleben). 4. wenn alles gezahlt ist und weiter gepfändet wird kann man sich mit einer vollstreckungsabwehrklage dagegen wehren. ... Wenn es eine Lohnpfändung ist , dann ist der erste Ansprechpartner der Arbeitgeber, denn er führt ja die einbehaltenen Summen ab. ... mfg Am 30.3.2005 von Ex-Inkassomitarbeiter §§ 803 ZPO I Die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen erfolgt durch Pfändung.
Wer führt die Pfändung durch ? ... Wer führt die Pfändung durch ? ... Wer führt die Pfändung durch ?
Gruß kkoppi Am 30.6.2005 von Ex-Inkassomitarbeiter --mein Freund hat eine Lohnpfändung am Hals. ... Ist die Lohnpfändung aus heiteren himmel gekommen? ... * Ich kenne keinen Arbeitnehmer, der daraufhin die Pfändung beim Arbeitgeber einleitung würde!
Inwieweit trifft mich die Lohnpfändung? ... Am 18.2.2015 von leusel3 Okay, also wird er die Pfändung nicht zurückziehen... ... Ansonsten bleibt nur die Pfändung.
Hallo alle zusammen, aufgrund meiner Selbstständigkeit, die leider im letzten Jahr schief ging, werde ich bereits vom Finanzamt über eine Lohnpfändung gepfändet. ... Jetzt ist leider eine zweite Pfändung über 400 EUR auf mein Konto gekommen.
Vor einem Jahr hat die C Bank ihren Titel als Lohnpfändung geltend gemacht und A führt rund 50.-€ ab. ... Die Wohnmobilbank, die sich im Kreditvertrag die zukünftigen Einkommen vor langer Zeit hat abtreten lassen, oder die C Bank, deren Forderung jünger ist, die aber vor der Wohnmobilbank die Pfändung per Titel betreibt ?
Das war noch vor der Pfändung. ... Am 4.12.2015 von Albarion Hier mal ein paar Quellen/Infos: Möchte der Gläubiger nun eine Lohnpfändung erwirken, wendet er sich an das zuständige Vollstreckungsgericht. Dort stellt er unter Vorlage seines Titels und Angabe des Arbeitgebers einen Antrag auf Lohnpfändung.
Somit sind bei der Lohnpfändung zwei unterhaltsberechtigte Personen zu berücksichtigen. ----------------- " " Am 15.12.2005 von Jogibear schau in die Tabelle, bei 2 unterhaltspflichtigen ( Frau + Kind ) nach und dann sein Gehalt.
Ende letzen Jahre kam dieser Kredit wieder zum Vorschein und es stellt sich heraus das die sich nicht auf den Vergleich eingelassen haben sondern gleich die Lohnpfändung angemeldet haben. ... Ich zahle ja bereits eine hohe Summe für den Vergleich diese wurde jedoch bei der Lohnpfändung nicht angerechnet. ... War die Lohnpfändung - aus Sicht der Kreditbank - erfolgreich ?
Letzte Woche wendete sich nun ein Inkassobüro an den Arbeitgeber des Schuldners zwecks Lohnpfändung wegen der titulierten Forderung. ... Warum schaltet sich auf einmal ein Inkassobüro mit der Beitreibung durch Lohnpfändung ein, nicht der RA? ... Also wird das IB beauftragt zu ermitteln wo du dich aufhältst oder besser noch, wer dein AG ist, um direkt dort eine Lohnpfändung duchrzuführen.
Jetzt meine Frage, Ist ein Kontopfändung sinn voller als Lohn Pfändung beim Arbeitgeber? ... oder geht das jetzt schneller weil ich schon das Pfändung und Überweisungsbeschluss Titel habe!!... Am 10.4.2005 von Deniz Kaan Also sagen wir mal ich komme mit der Lohnpfändung Sache nicht so Durch, ich weiß natürlich nicht wie viel ich bekommen werde?
Darf Inkasso trotz Zahlung Lohnpfändung betreiben?
3 von 5 Sterne
Ein Mahnverfahren selbst ist noch keine Pfändung. ... Und das würde heißen, dass die per Pfändung mehr pro Monat bekommen statt jetzt per Ratenzahlung. Und die werden dann einen Teufel tun und die Pfändung wieder aufheben.
Hallo, ich stehe kurz vor der Pfändung bzw muss ich ein Vermögensverzeichnis ausfüllen das mir der GV zugestellt hat. ... Ansonsten steht bestimmt als Nächstes eine Lohnpfändung an, was in den meisten Fällen nicht zum positiven Erscheinungsbild beim Arbeitgeber beiträgt.
Zum Thema Arbeit ich hab seit der Pfändung jährlich die Arbeitsstelle gewechselt bzw müssen immer wenn die Lohnpfändung reinflatterte kam auch bald darauf die Kündigung..
Wenn es Dein Ziel ist, die zu umgehen, wird Dir hier keiner gern helfen. - Wenn dann eine Pfändung droht, sofort mit dem Gläubiger in Verbindung setzen und eine Ratenzahlung vereinbaren, damit die Pfändung ruhend gestellt und das Konto wieder freigemacht wird. - Wenn das Konto durch eine Pfändung blockiert ist, kann Dich auch die "Bank für Jedermann" rausschmeissen. ... Und man Dir übrigens auch mit Lohnpfändung kommen bis Pfändungsgrenze. ... Am 26.4.2005 von hjbartel Hallo Angie, viele Banken sind mittlerweile rigoros und schmeissen die Kunden raus, sobald eine Pfändung kommt.
Ich denke, ich werde nun wirklich mal ein solches Einschreiben aufsetzten, dass ein Beschluss notwendig wäre zwecks Unterhaltspflicht und Pfändung, sowie die Ratenvereinbarung mit Firma A. ... Es kann zwar durchaus so sein, dass deine Frau gestrichen werden würde (sie liegt auch selbst oberhalb der Freigrenze) aber automatisch ist das halt nicht der Fall. quote:Ich denke, ich werde nun wirklich mal ein solches Einschreiben aufsetzten, dass ein Beschluss notwendig wäre zwecks Unterhaltspflicht und Pfändung, sowie die Ratenvereinbarung mit Firma A.
Die Pfändung wurde zwar wieder ruhiggestellt aber trotzdem frag ich mich ob das alles rechtens ist da ich weder Mahnung, Brief oder ähnliches bekam. ... [quote=Molex2013]Die Pfändung wurde zwar wieder ruhiggestellt aber trotzdem frag ich mich ob das alles rechtens ist da ich weder Mahnung, Brief oder ähnliches bekam[/quote] Musst du auch nicht.
Hallo ihr Lieben, Ich hoffe auf euer Wissen: Vor 2 Tagen wurde ich von meinem Arbeitgeber informiert das eine Pfändung vorliegt, die Unterlagen hat er mir zukommen lassen, es handelt sich um einen Bescheid aus 2007. ... Leider hat der Gläubiger aber auch eine Pfändung meines Kontos erwirkt, dort ist der pfändungsfreibetrag natürlich geringer da kein Urlaubsgeld usw angerechnet wird.
Am 11.6.2006 von luDa sicher muss der job in einer eV angegeben werden. eine pfändung halte ich gleichwohl für unwahrscheinlich, da ganz offensichtlich keine pfandfreien beträge erwirtschaftet werden Am 11.6.2006 von tintenkleks Okay danke erstmal . ... In der Regel verliert niemand seinen Job, nur weil eine Lohnpfändung vor der Tür steht.
Dann scheint es durchaus berechtigt, soweit eine Pfändung nach §850d ZPO vorliegt.