48 Ergebnisse für „pfändung abtretung“

Leserforumvon Panthera | Inkasso | 2 Antworten | 26.11.2009 17:18
Ich habe eine Abtretung schon seit längerer Zeit laufen.Der AG zieht den lfd. ... Nachsatz: Es ist doch eigentlich so, das wer zuerst kommt mahlt zuerst, bei Abtretung u. nachfolgender Pfändung. Oder wird das Prinzip aufgehoben bei Abtretung 2 unterhaltsberechtigt und nachfolgender Pfändung 1 unterhaltsberechtigt ?
Leserforumvon Andreas360 | Inkasso | 5 Antworten | 25.02.2008 14:33
Fall: B will nur die Abtretung an C übertragen. ... Hier geht die Abtretung über. ... Eine Abtretung kann an und für sich mündlich erfolgen.
Leserforumvon outlaw2010 | Inkasso | 8 Antworten | 09.12.2005 10:15
Am 15.12.2005 von hjbartel @murgab: die Aussage, dass Abtretung nicht vor der Pfändung schützt, stimmt nicht. ... Wenn eine Abtretung vor diesem Zeitpunkt datiert, geht die nachfolgende Pfändung ins Leere. ... Am 15.12.2005 von hjbartel Hallo, ich habe nur eine falsche Aussage (Abtretung schützt nicht vor Pfändung) korrigiert.
Leserforumvon Miledy | Inkasso | 0 Antworten | 25.03.2019 13:41
Sollte der neue Inkassodienst tatsächlich die Pfändung betreiben, gehen dann die Abtretungen vor?
Leserforumvon Filmsammler | Inkasso | 3 Antworten | 11.08.2009 17:43
Sie verweist auf den kreditvertragspassus über die Abtretung zukünftiger Einkommen und fordert die Überweisung der 50.-€. ... Die Wohnmobilbank, die sich im Kreditvertrag die zukünftigen Einkommen vor langer Zeit hat abtreten lassen, oder die C Bank, deren Forderung jünger ist, die aber vor der Wohnmobilbank die Pfändung per Titel betreibt ?
Leserforumvon Rdaa | Inkasso | 1 Antwort | 23.02.2022 18:15
[/u] aus einem Schreiben vom Inkasso ist es zu lesen, wenn ich von der Inkasso vorgeschlagenen Rate nicht einzahle: Sie müssen daher damit rechnen, dass in Kürze der GV mit einem Auftrag zur: Mobiltelefon-Pfändung PC-Pfändung Mobiliarpfändung bei Ihnen vor der Tür steht [u]gilt als nicht Erpressung oder Nötigung ?
Leserforumvon guest-12318.09.2021 18:58:33 | Inkasso | 3 Antworten | 20.07.2021 16:21
Eine Abtretung alleine ist erst mal nur ein Stück Papier. Der Punkt ist: Solange die Abtretung nicht geltend gemacht wird, bleibt sie unberücksichtigt. ... Dann und nur dann gibt es eine Rangfolge und die vermutlich früher vereinbarte Abtretung geht der Pfändung vor.
Leserforumvon JoeBanana | Inkasso | 1 Antwort | 15.11.2023 15:09
Hier handelt es sich ja nicht um eine Pfändung, daher vermute ich mal nein, aber ich wollte dennoch mal nachfragen, um sicher zu sein.
Pfändung ohne Titel 3,5 von 5 Sterne
Leserforumvon Terez | Inkasso | 34 Antworten | 21.05.2015 21:48
. -- Editiert von vundaal76 am 27.05.2015 21:53 Am 27.5.2015 von Terez Hallo und danke für eure Antwort, Ich habe ein Titel jetzt,kam am 23.5.2015 an,1 Woche später als die Pfändung. ... Ich habe schon Einspruch erhoben.Zitat: Beim Amtsgericht welche mir die Pfändung und Überweisungs Beschluss gesendet hat . ... Zitat:Beim Amtsgericht welche mir die Pfändung und Überweisungs Beschluss gesendet hat .
Leserforumvon andre00 | Inkasso | 2 Antworten | 10.01.2005 17:05
Ein Notar ist immer dann erforderlich, wenn später der Eindruck aufkommen könnte, man hätte die Abtretung im Nachhinein geschrieben, z.B. um eine Pfändung ins Leere laufen zu lassen. ... Wichtig ist, dass auch Deine Mutter unterschreibt, dass sie die Abtretung annimmt.
Leserforumvon Deal2909 | Inkasso | 10 Antworten | 21.02.2007 20:47
. ----------------- " " Am 22.2.2007 von Eidechse Genau, und es wird sich wahrscheinlich auch um eine Abtretung und nicht um eine Pfändung handeln.
Leserforumvon josef1973 | Inkasso | 8 Antworten | 08.08.2013 17:10
Ist da die Abtretung ausgeschlossen?
Leserforumvon king123123 | Inkasso | 8 Antworten | 13.03.2013 17:07
Diese Abtretung wird dem Arbeitgeber bzw. ... Falls ja : Pfändung war fruchtlos ? ... Sprich: Es zählt beim Arbeitgeber bei Pfändungen das Datum der Abtretung/ des Pfändung- und Überweisungsbeschlusses als Kriterium, wer zuerst bedient wird.
Leserforumvon moppelchen | Inkasso | 3 Antworten | 09.02.2008 20:17
a und b sind verheiratet, bekommen eine tochter. sie schliessen eine lv ab, für den todesfall sind eingetragen 1. person b, 2. die tochter. b zieht mit der tochter aus, die ehe wird geschieden...der vertrag wird mit einer geringen summe beitragsfrei gestellt. a behält den versicherungsschein.....person b hat schulden, kann nicht zahlen.....haas und co melden sich.....irgendwann pfänden die eben diese versicherung. person b weiss davon nichts. dann....inzwischen ist die tochter über 20, person a übergibt ihr den versicherungsschein....auszahlbar dieses jahr. die tochter ruft die versicherung an und erfährt von der pfändung....ist sauer.....und b erfährt auf diese weise von der pfändung. frage: der schein ist bei der tochter. der aztermin ist in ca 2 monaten. person a lebt. person b geht inzwischen einer geregelten tätigkeit nach und könnte kleinstraten zahlen. dürfen die den schein einfach so pfänden, obwohl person a ja eigentlich jetzt anspruch auf diese summe hat? ... Also "gehört" a die Versicherung, wenn die LV aber verpfändet wird, muss a das erfahren haben, da ihn die Versicherung informieren muss und er eine Abtretung unterzeichnen musste.
Leserforumvon go395148-47 | Inkasso | 4 Antworten | 11.04.2017 11:39
Wenn eine Pfändung heute ausgesprochen wird und es morgen eine Abtretung gibt, ist die Pfändung vorrangig.
Leserforumvon duke9 | Inkasso | 6 Antworten | 12.11.2014 13:05
Eine etwaige spätere Pfändung würde dann eh ins Leere gehen. ... Die Abtretung spielt keine Rolle (wenn es eine solche Abtretung überhaupt gibt). ... Wenn die tatsächlich eine Abtretung hätten, würden sie die auch nachweisen können.
Leserforumvon fb443131-28 | Inkasso | 21 Antworten | 07.06.2016 14:20
-Abgabe der Vermögensauskunft -Pfändung Ihres Gehalts -Pfändung Ihrer Bankkonten -Pfändung Ihrer Lebensversicherung -Pfändung Ihrer Rentenansprüche -Besuche von Gerichtsvollziehern fordere ich Sie auf, den fälligen Betrag in Höhe von 1205,88 EUR innerhalb von 10 Tagen auf das Bankkonto XXX zu bezahlen. ... Dem Schreiben der RAe Neumeyer nach ("vertreten durch die") und auch gemäß der Geschäftsnummer des VB, welche hier mit "EU" beginnt, scheint zumindest keine Abtretung stattgefunden zu haben. Korrekt, denn hätte eine Abtretung stattgefunden wäre das ja innerhalb Deutschland gelandet und dann hätte man auch nicht über einen europäischen Mahnbescheid gehen müssen.
Leserforumvon aknemed | Inkasso | 54 Antworten | 23.09.2010 18:08
. ----------------- "" Am 23.9.2010 von Dieter25 Der Verzicht auf die Pfändungsfreigrenze ist sicherlich nicht freiwillig erfolgt und m.E.im übrigen schlicht und einfach unwirksam; die bewußte Pfändung eines bis unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegenden Betrages sittenwidrig.
Leserforumvon MaHa4 | Inkasso | 30 Antworten | 08.12.2014 10:11
Ich denke, ich werde nun wirklich mal ein solches Einschreiben aufsetzten, dass ein Beschluss notwendig wäre zwecks Unterhaltspflicht und Pfändung, sowie die Ratenvereinbarung mit Firma A. ... Man kann bei einer Abtretung dem neuen Gläubiger zunächst auch stets dieselben Vorbehalte machen wie dem Ursprungsgläubiger. ... Es kann zwar durchaus so sein, dass deine Frau gestrichen werden würde (sie liegt auch selbst oberhalb der Freigrenze) aber automatisch ist das halt nicht der Fall. quote:Ich denke, ich werde nun wirklich mal ein solches Einschreiben aufsetzten, dass ein Beschluss notwendig wäre zwecks Unterhaltspflicht und Pfändung, sowie die Ratenvereinbarung mit Firma A.
Leserforumvon Shaly | Inkasso | 7 Antworten | 04.12.2015 17:57
Sie fordert die Abtretung des pfändbaren Gehalts an Sie. Beilage soll sein ( Beilage schon komische Wortwahl, aber ok) Kopie der Abtretung und Forderungsaufstellung Was habe ich als Beilage? ... Das war noch vor der Pfändung.
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