1.452 Ergebnisse für „mahnung verzug“

Leserforumvon Kati_BLN | Inkasso | 4 Antworten | 26.01.2010 10:57
Wir weisen darauf hin, dass Sie bei Nichtzahlung auch ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang dieser Rechnung in Verzug kommen. ... eine Mahnung zu schicken? ... Wir weisen darauf hin, dass Sie bei Nichtzahlung auch ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang dieser Rechnung in Verzug kommen.
Leserforumvon doxam1 | Inkasso | 5 Antworten | 15.06.2007 20:47
Mahnung beläuft sich auf drei Monatsbeiträge plus 5 Euro Mahngebühren. ... Für den interessieren Laien stellen sich nun ein paar spannende Fragen: a) Befand sich K überhaupt jemals in Verzug? ... c) Befand sich K in der Zeit zwischen dem 01.06.2007 und dem 07.06.2007 in Verzug?
Leserforumvon go510745-43 | Inkasso | 11 Antworten | 13.03.2019 22:18
Verzug liegt hier eindeutig nicht vor. ... Bin ich durch die vertragsbindung automatisch im Verzug navh über 30 Tagen auch ohne 1.Mahnung? ... Auch wenn ich die hauptforderung g von fedex eingestehen, bin ich noch lange nicht im Verzug und keine Inkasso Kosten sind berechtigt, ich habe NIEMALS eine Mahnung von fedex erhalten!
Leserforumvon Zappelphilipp | Inkasso | 15 Antworten | 07.08.2007 15:39
mal so ne allgemeine frage an die experten/-innen dieses forums: woraus ergibt sich das eigentlich aus dem BGB, dass bei einer rücklastschrift auch direkt ohne vorherige mahnung verzug vorliegt und eine abgabe an den rechtsanwalt möglich ist? ... Sollte dies der Fall sein ergibt sich der Verzug wie folgt. ... das sind doch letztlich mahnkostne. oder bedarf es halt eben hier keienr mahnung mehr?
Leserforumvon mts | Inkasso | 4 Antworten | 14.10.2008 23:21
Zu dem unendlichen Thema Verzug, Mahnung, Nachsendeauftrag hat der BGH kürzlich ein Urteil erlassen, dass ich hier bekanntgeben möchte: BGH III ZR 91/07 vom 25.10.2007.
Leserforumvon Annetheke | Inkasso | 4 Antworten | 05.04.2005 15:23
Ist der eigentliche Verzug durch die Mahnung aufgehoben? ... Nach 286 (2) ist der Schuldner seit 08.03 in Verzug. Die Mahnung am 20.03.05 hätte sich also eigentlich erübrigt.
Leserforumvon fb345144-66 | Inkasso | 2 Antworten | 04.07.2012 18:40
Dies tat ich auch, jedoch mit Verzug etwa 1,5 Monate später. ... Eine Woche später, nach der Überweisung, bekam ich eine Mahnung des Mehrwertanbieter über die geforderte Summe plus Mahngebühr.
Leserforumvon fridolin501 | Inkasso | 10 Antworten | 12.07.2010 21:20
Hätte A eine Mahnung geschickt, hätte B sofort bezahlt, teilt B mit. ... Es gab also doch eine Mahnung. ... ----------------- "" Am 15.7.2010 von fridolin501 Nein, es ist definitiv kein Hinweis auf Verzug vorhanden, nur das Zahlungsziel von 30 Tagen... ----------------- " " Am 15.7.2010 von Inkassokontakt Steffen Osten Nach § 286/3 brauch der Gläubiger nicht mehr mahnen und der Schuldner ist automatisch nach 30 Tagen in Verzug durch Mahnung eher.
Leserforumvon tomadv | Inkasso | 9 Antworten | 16.06.2017 15:18
Zinsen wieder auf und sollte ich jetzt eine Mahnung mit Frist schreiben und gilt dann erst nach dieser Frist der Verzug? ... Zinsen wieder auf und sollte ich jetzt eine Mahnung mit Frist schreiben und gilt dann erst nach dieser Frist der Verzug? ... Wenn ich keine Mahnung mehr schreiben will, dann zum Anwalt?
Leserforumvon HighTech | Inkasso | 4 Antworten | 30.11.2013 22:59
Gültig schon, aber nicht geeignet, um den Verzug herbeizuführen. ... Es fehlt hier also der Hinweis das der Verbraucher nach 30 Tagen in Verzug kommt. Aber wenn der Zahnarzt jetzt am 14.12 ein Mahnung schreibt die Herr Mustermann am 15.12 erhält, muss dann Herr Mustermann Mahngebühren bezahlen bzw. ist dann der Verzug schon am 14.12, 15.12 eingetreten oder genügt dann nach Erhalt der Mahnung unverzügliche Zahlung also ohne schuldhaftes Zögern wie es so schön in der Rechtssprachc heißt. ----------------- ""
Leserforumvon maexis | Inkasso | 7 Antworten | 14.01.2016 10:42
Ich würde denen schreiben, dass alles längst bezahlt ist und man die Forderung mangels Vorlage einer Vollmacht und mangels Verzug zurückweist, da man auch nie eine Mahnung bekam. ... Es mangelt am Verzug. Sprich: Ohne Mahnung gab es keinen Verzug.
Leserforumvon slauer | Inkasso | 6 Antworten | 21.01.2004 18:23
Am 21.1.2004 von rama123 Was bitte schön spricht denn dagegen, dass eine Mahnung, die den Verzug ja erst begründet, sofern nicht Sondervoraussetzungen (vgl. § 286 BGB n.F.) gegeben sind, per email überdsandt wird. ... Und wo steht in diesem §, daß erst die Mahnung den Verzug begründet. Ich war immer der Meinung, daß eben gerade dieser § nunmehr keine Mahnung mehr erforderlich macht, sondern der Verzug 30 Tage nach Rechnungsstellung plus ein Tag Post begründet.
Leserforumvon franka43 | Inkasso | 9 Antworten | 11.09.2012 16:09
Steht dort irgendetwas von "Verzug oder Zahlung bis XXXX"? ... Wenn du jedoch im Verzug warst, gilt das was thehellion sagt. Automatischens Verzug setzen nur über AGB ist derweil nicht erlaubt.
Leserforumvon Ihlenam | Inkasso | 5 Antworten | 03.02.2016 10:04
Am 3.2.2016 von mepeisen Ab dem Datum, wo der Gegenüber in Verzug gesetzt wurde. ... Am 3.2.2016 von Albarion Der Verzug ist im BGB nach § 286 geregelt. ... Am 3.2.2016 von Ihlenam Als Mahnung kann man ja spätestens das Telefonat am 05.01. interpretieren.
Leserforumvon Stillhalter | Inkasso | 16 Antworten | 25.02.2021 01:44
[/quote] Warum sollte man eine Mahnung schicken, wenn du ohnehin schon in Verzug bist? ... [/quote] Warum sollte man eine Mahnung schicken, wenn du ohnehin schon in Verzug bist? ... Und wenn man in Verzug ist, braucht es auch keine Mahnung mehr.
Leserforumvon zmaster17de | Inkasso | 3 Antworten | 11.04.2005 16:08
Ich habe dem Kunden zwei Zahlungserinnerungen geschickt und nach zwei Monaten eine Mahnung. ... Am 11.4.2005 von Mahnman Es kommt meines Wissens nach darauf an, ob der Schuldner im Verzug ist. Wenn auf der Rechnung ein klares Zahlungsziel ersichtlich ist, kommt der Schuldner anschließend automatisch in Verzug.
Leserforumvon fb455325-95 | Inkasso | 1 Antwort | 08.12.2016 18:20
Da es sich um ein offensichtliches Kalenderdatum gehandelt hat, ist nun nach 30 Tagen "Verzug" eingetreten, falls man überhaupt davon sprechen kann, weil es ja keine finanzielle Fordernung gab. 1. ... Mahnung oder die 4. Mahnung?
Leserforumvon go442405-73 | Inkasso | 10 Antworten | 29.09.2016 17:58
Versuchen würde ich es an deiner Stelle trotzdem und die Inkassoforderung wegen fehlendem Verzug zurückweisen. Am 29.9.2016 von Harry van Sell Zitat (von arnonym117):st die Abgabe an das Inkassobüro sowieso nicht rechtens, da kein Verzug vorlag Bei einer Rücklastschrift tritt der Verzug automatisch ein. Fraglich ist jetzt wie genau die Mahnung formuliert war, dann könnte man in Verzug gewesen sein oder nicht.
Leserforumvon connlon | Inkasso | 3 Antworten | 15.08.2013 17:09
Da daraufhin keine Reaktion erfolgte, habe ich mit Fristsetzung eine Mahnung per einfacher Briefpost zugeschickt. ... Ist der Käufer aber jetzt schon in Verzug? ... Du hast den Kunden bereits wirksam in Verzug gesetzt.
Leserforumvon sterndeluxe | Inkasso | 1 Antwort | 07.12.2006 16:23
War ich jetzt automatisch im Verzug?
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