738 Ergebnisse für „inkassogebühren hoch“

Leserforumvon kersche | Inkasso | 4 Antworten | 04.11.2013 13:20
Den Betrag von 45,41 an das Universum Inkasso habe ich nicht überwiesen, da sich die Inkassogebühren von 37,50 Euro sowie die angegebenen Kontoführungsgebühren von 9,85 Euro weder Paragraphenmäßig noch sonst irgendwie in der Rechnung erschließen lassen. ... CJS" Am 4.11.2013 von thehellion Meine Freundin arbeitet bei Universum Inkasso Das Frankfurter Büro hat noch nie expl wg vorgerichtlicher Inkassogebühren bzw Kontoführungsgebühren geklagt Warum ? Nicht durchsetzungsfähig http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/ Kommt auf Dein Nervenkostüm an !
Leserforumvon go360944-15 | Inkasso | 7 Antworten | 11.03.2013 07:33
Können und Dürfen geht im Inkassogeschäft immer http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/ Die HF muß vom Tisch - sonst riskierst Du eine Anzeige wg Eingehungsbetrug - Die restlichen Gebühren kannst Du Dir allerdings ersparen ----------------- "Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen " Am 11.3.2013 von mepeisen zu 1) Das nennt sich dann halt Forderungsaufstellung und ist eine Aufschlüsselung. Die 29€ von oben sind jedenfalls aus meiner Sicht erklärungsbedürftig und vm Gefühl her zu hoch.
Leserforumvon Brixx9 | Inkasso | 1 Antwort | 05.09.2018 01:05
Sind 70,20 € Inkassokosten bei 30€ Hauptforderung zu hoch?
Leserforumvon LaLeLuLaLeLu | Inkasso | 13 Antworten | 05.02.2010 21:39
Hallo, ich habe mal ein Frage: Wie hoch dürfen Inkassokosten sein? ... Denn wenn das Inkasso an den Anwalt weitergibt wirds teurer Anwaltsgebühren sind im gegensatz zu Inkassogebühren durchsetzungsfähig ----------------- "" Am 12.2.2010 von equinox81 @thehellion: Aber auch nur wenn dem ersten Schreiben eine entsprechende Vollmacht oder Abtrittserklärung durch den Gläubiger beigefügt wurde.
Leserforumvon conym18 | Inkasso | 3 Antworten | 09.03.2006 18:57
Ich bin aber der Meinung, die aufgelisteten Gebühren sind viel zu hoch.
Leserforumvon Verpeilt | Inkasso | 8 Antworten | 20.02.2019 18:51
- ich hab was von 25€ gelesen, Infoscore verlangt bei einer Hauptforderung von 280 € jedoch 57€ Inkassogebühren im Allgemeinen - mir werden unter einem Aktenzeichen und Forderungen mit dem gleichen Datum/ Ursprungs, jedoch unterschiedliche Rechnungen ( Rechnung / Forderung 1: 41€ und Rechnung / Forderung 2: 31€) Inkassogebühren i.H.v. 37€ und 32 € berechnet. - Da alles unter einem Aktenzeichen läuft, gehe ich davon aus, das die Inkassokosten so zu hoch sind, der Synergieeffekt durch ein Aktenzeichen sorgt doch nur für einen Arbeitsaufwand, berechnet wird jedoch einzeln. ... Am 20.2.2019 von Harry van Sell Zitat (von Verpeilt):Wie hoch dürfen Mahnbescheidgebühren sein? ... Somit sind die 57 EUR zu hoch als reine Gebühr für einen Mahnbescheid.
Leserforumvon Mathiasrei | Inkasso | 3 Antworten | 25.05.2018 12:05
Finde ich sehr hoch.
Leserforumvon grübeline | Inkasso | 7 Antworten | 17.02.2008 17:38
Mit der Speicherung und Weitergabe meiner daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden ------------------------------------------------- Eine erfolgreiche Klage expl wg nicht beglichener nicht titulierter Gebühren eines extern beauftragten Inkassobüros ist mir bisher nicht bekannt. lg Am 18.2.2008 von Zappelphilipp dir zwar nicht bekannt, aber gleichwohl existent. zur meidung von wiederholungen: http://www.123recht.net/Wie-hoch-sind-Inkasso-Geb%C3%BChren-in-der-Regel__f91839__p2.html und http://www.123recht.net/Inkassokosten-nach-neuerer-Rechtsprechung-erstattungsf%E4hig__f107170.html ----------------- "Bässäwissä." ... Hier bei grübeline ginge es nur um die Inkassogebühren Die HF plus 10 € ist dann ja ( hoffentlich) beglichen. p.s Ktoführungsgebühren 18 € !!
Leserforumvon 72074 | Inkasso | 2 Antworten | 12.08.2012 14:28
Auf die Schreiben des Inkassobüros habe ich geschrieben, das die Hauptforderung so nicht stimmt und die Inkassogebühren viel zu hoch sind. ... Bei reinen Inkassogebühren sollte man die Zahlung jedoch verweigern. ----------------- "Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
Leserforumvon Amalia Evolet | Inkasso | 18 Antworten | 03.11.2016 13:45
Daher erscheinen die Gebühren bei geringen Forderungen relativ hoch. ... Theoretisch wären nur 18 € zu zahlen (15 € Inkassogebühren plus 3 € Auslagenpauschale) http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/ Das Inkasso will aber deutlich mehr so das man davon ausgehen kann das an einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht gedacht wurde.Abgesehen davon ist die Rechtsprechung nicht unbedingt inkassofreundlich.
Leserforumvon Muranyi | Inkasso | 8 Antworten | 31.01.2010 12:00
Da ich vor kurzem im Fernsehen eine Reportage über unzulässige Inkassogebühren gesehen habe, wollte ich mich mit dem Schreiben nochmal genauer auseinandersetzen. ... Theoretisch wären noch rund 7 Raten offen, um die Inkassogebühren zu bezahlen. ... Nutze mal den von mir obengenannten Bilderdienst und lade die Original-Dateien damit hoch. ----------------- "Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Leserforumvon Rattentata | Inkasso | 5 Antworten | 07.10.2013 06:37
Wie hoch können diese Kosten maximal sein? ... Es wird vermutlich ein Posten recht hoch ausfallen: Kosten für Telefonvertrag bis Ende der Laufzeit=Schadensersatz. ... Wie wäre es denn, wenn zukünftig die Telekomiker dazu schreiben "Bitte bezahlt die Rechnung nicht, damit wir möglichst viel an den Mahngebühren und Inkassogebühren mit verdienen!"
Leserforumvon Blub22 | Inkasso | 27 Antworten | 13.11.2016 19:06
Zitat:Sind die Inkassogebühren in der Höhe berechtigt? ... Nur finde ich Inkassogebühren in Höhe von 88,42€ doch schon etwas dreist . ... Zitat:Sind die Inkassogebühren in der Höhe berechtigt?
Leserforumvon lieblein | Inkasso | 9 Antworten | 26.03.2014 10:08
Frage sind diese Inkassogebühren rechtens. ... Das hier ist ja fast doppelt so hoch. quote:Verzugszinsen §288 BGB 6,79€ Gläubigerkosten 8,00€ Dürften ebenfalls überhöht sein. ... Sicherheit gibts nur beim Anwalt." -- Editiert mepeisen am 26.03.2014 11:05 Am 26.3.2014 von lieblein Also sind dieInkassokosten gem §2 RVG Nr. 2400 VV RVG von 108,00€ zu hoch… auch wenn die forderung von 2012 ist ----------------- "" Am 26.3.2014 von mepeisen Ja, eindeutig. ----------------- "Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar.
Leserforumvon Rickster | Inkasso | 2 Antworten | 06.03.2010 17:32
Rein gefühlsmäßig (ok ich gestehe, ich habe keine Ahnung) kommen mir die Kosten doch sehr hoch vor. Im folgenden stehen auf Schreiben Nr.1: Kaufbetrag 6,00€ + Bankgebühren 16,50€ + Adressermittlungsentgelt 10,50€ + Bearbeitungsgebühr 6,62€ + Mahngebühr 5,11€ __________________________ Gesamtbetrag 44,73€ und in Schreiben Nr.2: Kaufbetrag 4,85€ + Bankgebühren 16,50€ + Adressermittlungsentgelt 0,00€ + Bearbeitungsgebühr 6,62€ + Mahngebühr 5,52€ __________________________ Gesamtbetrag 33,08€ Nun ja, für eine Originalforderung von 10,85€, Inkassogebühren von insgesamt 66,96€ draufzuschlagen kommt mir doch etwas eigenartig vor. ... Die Bankgebühren sind ggf. etwas hoch (Normal ca. 6 Euro zzgl.
Leserforumvon Fragender96 | Inkasso | 11 Antworten | 07.11.2013 20:13
A empfindet diesen Betrag deutlich zu hoch, zumal A vor dem Inkassoschreiben nie eine Mahnung erhalten hat. ... Am 7.11.2013 von thehellion Hat a die Hauptforderung ohne Inkassogebühren ans Inkassobüro überwiesen ? ... (einen Tag später) die Inkassogebühren eingebucht wurden. ----------------- "Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar.
Leserforumvon 50vincent | Inkasso | 1 Antwort | 02.04.2020 22:24
Weitere Aufforderungen zur Begleichung der Inkassogebühren habe ignoriert. Ich habe dem Inkasso kein Schreiben zum Widerspruch der Gebühren geschrieben, sondern nur, das diese zu hoch wäre (das wird so von der Verbraucherschutzsentrale vorgeschlagen). ... Den tenor in diesem Forum habe ich bereits entnommen, Inkassogebühren sind nicht zu zahlen, vielmehr sollte darauf gesetzt werden, dass tatsächlich ein Mahnbescheid erwirkt wird.
Leserforumvon maexis | Inkasso | 8 Antworten | 12.02.2018 15:20
Allerdings kommen mir die Inkassogebühren leicht hoch vor. ... Aber wie soll ich die Inkassogebühren verweigern?
Leserforumvon Patrick855 | Inkasso | 5 Antworten | 01.02.2017 09:31
Sind die Inkassogebühren in Höhe von 22,50EUR gerechtfertigt? ... Gruß Patrick Am 1.2.2017 von Retels Zitat (von Patrick855):Mahnkosten Auftraggeber: 4,00EUR Zinsen: 0,55EUR Das würde ich eBay noch zweckgebunden überweisen, Rest ist quatsch und/oder zu hoch.
Leserforumvon Jörg83 | Inkasso | 5 Antworten | 02.03.2004 21:37
Ist ja alles soweit klar und so, aber die Gebühren sind fast so hoch wie die Hauptforderung. ... Mfg Jörg Am 2.3.2004 von Susanne Kamm Machen Sie das ganze so, Inkassogebühren sind so leicht nicht gerichtlich geltend zu machen, aus diesem Grund fordern die meissten Inkassobüros erst garnicht weiter, aber bezahlen Sie umgehend die Hauptforderung. ... Das sind sie nur nicht, wenn man als Gläubiger einen unerfahrenen Junganwalt, einen Frischling eben, damit befasst. ----------------- "Joh. 19, 22" Am 4.3.2004 von Lebenskünstler hallo ..hab auch eine frage zu obigen....aus eurer Diskussion geht nicht hervor ...wie hoch diese Gebühren und auslagen max sein dürfen ich selbst habe zur Zeit mit einem Inkassobüro zu tun bei einer schuld von 40,70€ belaufen sich die Gebühren und Auslagen auf 43,13€ da mir diese Summe als zu hoch scheint habe ich mich ein wenig informiert aber nicht viel herausgefunden.....laut Creditreform Neuss darf bei einer Forderung von 200€ max. eine gebühr von 20€ verlangt werden.... ich bemerkte aber aus dem Wortlaut das es sich darum nicht um maximal Werte handelt und bin nun erst richtig irritiert. da ich die Widerspruchsfrist von 14Tagen bereits versäumt habe und schon eine 2.Mahnung erhalten habe werde ich wohl den vollen Betrag überweisen müssen (Lehrgeld) Trotzdem interressiert es mich brennend wie hoch diese Gebühren max. sein dürfen um eventuelle spätere überhöhte Forderungen gekonnt abwehren zu können.
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