Wenn die überhöht sind wie kann ich mich da gegen wären.. Danke im Voraus.. ----------------- "" Am 26.3.2014 von mepeisen Natürlich sind die überhöht. ... Die Inkassogebühr selbst wäre bestenfalls 8aus Sicht des Inkasso) eine 1,3 gebühr.
(siehe Nr.2300 VV zum RVG) Man solle dem Anwalt schreiben, dass man einen Faktor größer 0.8 für ein Standardschreiben überhöht findet. ... Mit freundlichen Grüßen, Jarno -- Editiert von Jarno am 26.07.2019 01:41 -- Editiert von Jarno am 26.07.2019 01:42 -- Editiert von Jarno am 26.07.2019 01:46 -- Editiert von Jarno am 26.07.2019 01:49 Am 26.7.2019 von mepeisen Man muss eigentlich nicht mal die 0,8 Gebühr zahlen. ... Die Spanne reicht also von 0,00€ über 18€ (Gebühr für Schreiben einfacher Art) hin zur eher defensiven Empfehlung der Verbraucherzentrale.
Am 30.10.2020 von fdl_db 1,3 finde ich überhöht, deswegen gebe ich dir Recht. ... Das ist aber gemäß RDG/RVG eine Gebühr von exakt 0,00€... ... Das ist aber gemäß RDG/RVG eine Gebühr von exakt 0,00€...
In den titulierten 310 sind bereits rund 100 € an Märchengebühren enthalten (Punkt 3 : Nebenforderungen) Die zusätzlich zu den RA Gebühren aufgelisteten Inkassokosten wären weggefallen - die 14,28 € Kontoführungsgebühren ebenfalls - und die 40 € Mahnkosten erscheinen stark überhöht Da hättest Du erfolgreich teilwidersprechen sollen :-// Die Sache ist ganz einfach auch so das wenn das Inkasso erkennt das der Schuldner diversen Positionen nicht im MB widersprochen hat man automatisch erneut versucht später Gebührentechnisch nachzuladen Ein Inkassobüro versucht immer maximalen Profit einzufahren ----------------- "EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse " Am 17.12.2014 von Paul500 Ja leider. ich war damals überfordert.
Wenn die Inkasso-Forderungen überhöht sind, wie viel muss ich dann eigentlich zahlen? ... [/quote] Sie sind nicht überhöht. Die Gebühren entsprechen exakt der gesetzlichen Regelung (0,5 Gebühr für das erste Schreiben, Erhöhung auf 0,9 Gebühr, wenn nach dem ersten Schreiben nicht gezahlt wurde).
Hab denen nochmals per E-Mail geschrieben, dass ich von PayPal keinerlei Mahnungen oder Zahlungstermine bekommen hab und dass die Gebühr von BFS überhöht ist. ... Frage: Selbst wenn das Vorgehen von PayPal nach Schadenminderungspflicht nicht anfechtbar ist, ist die Forderung vom BFS defintiv überhöht. ... (in meinem Fall ist der Streitwert 27,02€) In der Forderung vom Inkassounternehmen beträgt die Gebühr jedoch 45€, das würde eine Geschäftsgebühr von 1,8 entsprechen.
Diese halte ich natürlich für überhöht, und ich möchte widersprechen. ... Am 13.6.2009 von ich101 "Diese halte ich natürlich für überhöht, und ich möchte widersprechen. ... Die Gebühr entspricht einer 1,5 Gebühr nach dem RVG und ist somit durchaus inordung.
Überhöht von LEGIAL oder im Rahmen? ... Überhöht von LEGIAL oder im Rahmen? ... Man kann das so akzeptieren, oder Du kannst die Inkassogebühren auf 18 Euro (0,30 Gebühr, ich sehe keine Rechtsdienstleistung) und die Bankrücklastgebühren auf 4 Euro senken.
Am 12.9.2017 von Xipolis Vorweg, die Kosten des Verfahrens und die Nebenforderungen erscheinen überhöht. ... Zitat:2/ Anwaltskosten Gebühr 45 Euro + Auslagen 9,00 Euro = 54 Euro Nicht korrekt (Umgehungstrategie § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO und § 4 Abs. 4 Satz 2 RDGEG). ... Angemessen wäre eine 0,3-Gebühr ((Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2) Teil 2 Abschnitt 3 VV-Nr. 2301 § 13 RVG) über 15,00 € zzgl. 3,00 € Auslagenpauschale (20 %), in Summe 18,00 € (für die höhere Gebühr bedarf es zumindest entsprechender Darlegung, die Auslagen werden prozentual pauschalisiert).
Mir kommen allerdings die Beträge, die das Inkasso für das Einspeisen in ihr System verlangt, ziemlich überhöht vor. ... Dezember 2022 12:25[/editmessage] Am 29.12.2022 von Ex Inkassomitarbeiter [quote=Siebenundsiebzig]Gerichtskosten, Gebühr - 36,00 € Auslagen des Antragstellers für dieses Verfahren, Vergütung Inkassodienstleistung für die Vertretung des Antragstellers im Mahnverfahren - 29,55 € Nebenforderung, Mahnkosten: 3,60 € Nebenforderung, Inkassokosten: 70,20 €[/quote] Alle Kosten sind iO und nicht überhöht. Am 29.12.2022 von Siebenundsiebzig [quote=Ex Inkassomitarbeiter]Alle Kosten sind iO und nicht überhöht.
36€ Gerichtskosten ( Gebühr §§ 3,34 Nr. 1100 KV GKG) Rechtsanwalts-/ Rechtsbeistandskosten Gebühr (Nr. 3305 VV RVG) 24,50 € Auslagen 9,80 € In Summe 70,30 € Zusätzlich als Nebenforderung Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit basierend auf einem Streitwert von 61,08€ In Summe soll ich nun also für eine Hauptforderung von 0,74€ Zinsen 129,84€ bezahlen????? ... Zinsen sind oft überhöht.
Forderung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
5 von 5 Sterne
Außerdem gelten als Obergrenze die Sätze der Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG). 34 Euro erscheinen hier jedoch überhöht. Da die schlichte Zahlungsaufforderung des Inkassobüros weder schwierige rechtliche Ausführungen noch eine besondere sachliche Auseinandersetzung enthält, wäre analog des RVG für sogenannte einfache Schreiben nur eine reduzierte Gebühr angemessen. ... Weiterhin ist im RVG bei einer reduzierten Gebühr nur die Rede, wenn sich der Auftrag auf das Verfassen eines einfachen Schreibens beschränkt.
Am 15.1.2020 von Albarion Die Inkassokosten (1,3 Satz) sind überhöht. ... Um das inhaltlich zu prüfen, ob die Gebühr korrekt und gerechtfertigt ist. ... Am 16.1.2020 von reichert99 Zitat (von Albarion):Die Inkassokosten (1,3 Satz) sind überhöht.
Ist die Inkasso-Gebühr angemessen?... Die Inkassokosten dürften einwenig überhöht sein. Erstattungsfähig sind bis zu einer vergleichsbaren 1,3 Gebühr nach dem RVG (also 32,50€ plus 6,50€).
Habe infoscore schon geschrieben das die Forderung unberechtigt ist, trotzdem Fordern sie das den Betrag an. 70 Euro Inkassokosten finde ich schon überhöht. ... Zitat (von go531825-19):70 Euro Inkassokosten finde ich schon überhöht. Zumal die Forderung unberechtigt ist. 1.3 Gebühr, ist im Falle Infoscore sowieso unzulässig.
Jetzt soll ich knapp 91 € zahlen - neben der Gebühr und dem Betrag für die Post stehen noch 26€ Mahnwesen drauf - wofür soll das bitte sein? ... Meiner Meinung nach sind die Gebühren in Summe überhöht oder liege ich da falsch? ... [quote=LinWei]Meiner Meinung nach sind die Gebühren in Summe überhöht oder liege ich da falsch?
Tatsächlich rechnen Inkasso-Unternehmen gerne eine 1,3 Gebühr ab, also etwas mehr als viermal so viel. ... Die von Ihnen angesetzte 1,3-Gebühr zzgl. Auslagen in Höhe von 70,20 EUR ist offensichtlich überhöht.
Nun, eigentlich sehe ich es nicht ein, dem nach zu geben, da ich die Gebühren für überhöht hallte und das Ignorieren schon geleisteter Zahlungen sehr fragwürdig finde. ... Wenn der Anwalt zusätzlich zum Inkasso eine eigene Gebühr verlangt, ist das völliger Blödsinn. ... In der speziellen Konstellation, also Anwalt, der als Prokurist dort arbeitet und falls er eine zusätzliche Gebühr verlangt, würde ich sogar so weit gehen, Strafanzeige wegen versuchten gewerblichen Betrugs zu erstatten.
LBB (Amazon Kreditkarte) und Real Inkasso
2,75 von 5 Sterne
Bei Streitwerten bis 500€ wäre die Gebühr auch niedriger. ... Bei Streitwerten bis 500€ wäre die Gebühr auch niedriger. ... Nebenforderungen -Mahnkosten: 18,00 Euro Die Mahnkosten erscheinen mir deutlich überhöht zu sein.
Dieser Kostensatz ist überhöht. ... Aber nicht mal die Gebühr dafür würde ich zahlen. ... Aber nicht mal die Gebühr dafür würde ich zahlen.