Kann ich jetzt für den Unfall haftbar gemacht werden ? ... Und das hätte den Unfall verhindert? ... Meine Versicherung hat die Haftung abgelehnt, da die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde.
Unfall mit Mietwagen / Fahrerflucht / Haftung?
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Muss der Vermieter (als Halter) dennoch für den Schaden aufkommen oder muss ich irgendwie nachweisen, welches Auto den Unfall verursacht hat.
Hat jemand Ahnung, wie es da mit der Haftung aussieht, falls z.B. durch einen Mangel am Fahrrad ein Unfall geschieht und/oder sich jemand verletzt?
N geniesst nur Unfall-Versicherungsschutz bei der Tätigkeit und erhält kein Stundenlohn. ... Allerdings kann es in Einzelfällen ("absurde Dummheit") dennoch zur Haftung kommen. ... N geniesst nur Unfall-Versicherungsschutz bei der Tätigkeit und erhält kein Stundenlohn.
Zudem denkt er, dass er für Personen die auf der Heimfahrt einen Unfall verursachen ebenfalls die volle Haftung übernehmen muss (da sich diese teilweise in betrunkenem Zustand befinden). ... Zumindest solange der Unfall nicht durch Euer Verschulden verursacht wurde. ... Die Haftung ergibt sich aus den Nebenpflichten gemäß §241 II BGB.
ich hatte mit meiner tochter einen unfall in der rutsche im hallenbad. wir sind in dieser rutsche auf eine frau gerutscht, die stecken blieb (welchen grund das auch immer hatte, zu wenig wasser auf der rutsche?) ... War die Ampel nach den üblichen vorgaben eingestellt, wird wohl die Haftung des Betreibers weg sein.
Auf der fahrt kommt es in dieser dreier Gruppe zu einem Unfall mit Fahrer B. ... Nur in sehr speziellen Fällen von grober Fahrlässigkeit, nicht bei "normalem" Unfall. Wenn also A beispielsweise stark betrunken war, ist eine gewisse Haftung von A möglich.
Heute hatte ich auf einer Dienstfahrt einen Unfall. ... E. ----------------- "Rike" Am 1.10.2010 von annekatharina Ich dachte weil mir der Unfall ja auf einer Dienstfahrt passiert ist .......... ... Grundsätzlich ist das so, d.h. kein Unfallgegener der zahlt, kein Mitverschulden des AN, sonst nur anteilige Haftung des AG.
Noch am selben Abend (also ca. 2,5 Stunden nach dem Unfall) riefen wir jedoch bei den Verkehrsbetrieben an, um den Unfall zu melden (als nach Krankentransport/Krankenhaus klar war, dass es nicht so schnell wieder gut sein wird). ... Nach Absatz 2 ist lediglich die Haftung für Unfälle wegen höherer Gewalt ausgeschlossen. ... Berufen hab ich mich dabei grds. auf § 823 BGB (Schadenersatzpflicht) + § 1 Absatz 1 HPflG (Haftung für Schäden beim Betrieb von Schienenfahrzeugen).
Haben DB-Mitarbeiter den Unfall gesehen? ... Und die BG der Klinik wird denke ich mal auch daran interessiert sein ob da eine Haftung besteht. ... Sie können den Unfall nicht nachweisen.
Hallo, vor ca. einer Woche hatte ich mit meinem PKW einen kleinen Unfall, der wie folgt ablief: Ich fuhr eine ziemlich enge Strasse entlang, in der sich (je nach Fahrtrichtung) immer ein PKW in eine Haltebucht einordnen muss, um den Anderen durch zu lassen. ... selber gefahren und er hätte selber den Unfall verursacht. ... Ich muss vielleicht noch dazu sagen, das der Unfall (laut Polizei) eindeutig von dem gegnerischen PKW verursacht wurde.
Weil ich nicht damit gerechnet habe, dass was passieren könnte, habe ich ihm es gegeben um ca. 20 Minuten später einen Anruf zu bekommen: "Du Schatz, ich hatte einen Unfall, das Auto ist kaputt, niemand anderes ist zu Schaden gekommen" Zuerst war ich total geschockt und weil er in dem Moment nicht genug Geld gehabt hat, habe ich die Reparatur bezahlt, obwohl es ein wirtsch. ... Ich habe den Schaden nicht der Vollkasko gemeldet, weil das Auto nur auf Familienmitglieder versichert ist, für andere Personen wird keine Haftung übernommen (ist günstiger und im Normalfall fahr nur ich mit dem Auto, weil ich es den ganzen Tag brauche) und ein Versicherungsbetrüger bin ich nicht und will ich auch nicht werden...
A verursacht daraufhin einen Unfall.
Am 7.4.2004 von Miniway olla kinder unter 7 sind nicht schuld- sondern deliktunfähig, vorraussetzung für eine haftung bei kindern ist eine verletzung der aufsichtspflicht, aber natürlich nur wenn die gegnerische haftpflicht eine kulanzregelung hat. tatsächlich wurde diese regelung damals eingeführt um die deliktfähigkeit bei kindern im FLIESSENDEN verkehr einzuschränken, jedoch nutzen die versicherer die schwammige formulierung in der gesetzgebung natürlich aus um generell schäden abzulehnen. einfach widerspruch einlegen und notfalls rechtschutz bemühen, einen präzedensfall hierfür gibt es aber nicht, nachbesserung soll wohl irgendwann folgen, das kann aber dauern. gurss miniway Am 8.4.2004 von hh Kinder unter 7 Jahren sind für Schäden, die sie anrichten grundsätzlich nicht varantwortlich (§ 828 Abs. 1 BGB). (= schuldunfähig oder?) ... Hier ist nicht von fließendem Verkehr die Rede, sonden von einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug .
Zu dem Zeitpunkt als sich dieser Unfall ereignete, fiel noch Schnee. ... Ich kann mir vorstellen wie selbst der kleinste Unfall in die Tausende gehen kann. ... Entsteht durch die schuldhafte Verletzung der Streu- und Schneeräumpflicht ein Unfall mit Personen- oder Sachschaden, so ist der zum Streuen Verpflichtete schadenersatzpflichtig.
Und was hat der Unfall überhaupt mit Mieter und Nichtmieter zu tun, hätte das einem Mieter nicht auch passieren können? ... In meinen Augen ist das weiterhin ein Mangel am Tor und fällt damit in die Haftung des Torbetreibers. ... Fazit: Ich bleibe dabei, du bist raus aus der Haftung, ebenso auch der Freund für den du tätig warst.
Wie sieht das jetzt mit der Haftung aus? ... Der Unfall ereignete sich durch einen technischen/sicherheits Mangel was dem Betreiber bekannt war und als ich die Gewichte einstellen wollte kam das Gewicht herunter. ... Wäre der Betreiber seiner Überwachungs und Sorgfaltspflicht nachgekommen dann würde so ein Unfall nicht zustande kommen.
Bei dir war es gar keine Fahrerflucht, und bei dem anderen eine vollendete (weil 3 Tage zu spät sind, und er blöderweise zugegeben hat, dass er den Unfall bemerkt hat - wenn nicht wären womöglich auch 2 Monate OK). Für die Haftung ändert das aber nichts, ein Unschuldiger bleibt auch trotz Fahrerflucht unschuldig. ... Der Unfall fand im Gegenverkehr statt.
Manövriert er sich in Haftung, wenn er dies unterlässt? Oder hat er damit überhaupt nichts zu tun und einzig und allein der gesunde Menschenverstand der Dame hätte diese zur Achtsamkeit mahnen müssen, sodass es ein Unfall ohne jegliches Fremdverschulden gewesen wäre?
Ich habe immer die Auffassung vertreten, dass wir bei einem Unfall nicht haftbar gemacht werden können. ... Interessant wäre mehr über die Haftung durch Duldung zu erfahren. ... Er habe sie erst einige Wochen vor dem Unfall kontrolliert.