76 Ergebnisse für „werbungskosten erststudium“

Leserforumvon go429877-70 | Steuerrecht | 2 Antworten | 05.12.2015 12:48
. § 173 AO zu ändern und Aufwendungen, die ihm für sein Erststudium entstanden sind, jeweils als Werbungskosten zu berücksichtigen. ... Aufwendungen des Stpfl. für seine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, werden ab dem Veranlagungszeitraum 2004 gesetzlich vom Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten ausgeschlossen. ... Aufwendungen für sein Erststudium entstanden sind, hätte es aufgrund der gültigen Rechtslage diese nicht zum Abzug als Werbungskosten zulassen können.
Leserforumvon umsrechtkämpfer | Steuerrecht | 6 Antworten | 20.11.2017 11:19
Wie kann ich aktuell mein Erststudium von der Steuer absetzen? ... Am 20.11.2017 von muemmel Wie kann ich aktuell mein Erststudium von der Steuer absetzen? ... Bei Verlusten handelt es sich um Werbungskosten.
Leserforumvon Ritux | Steuerrecht | 1 Antwort | 24.06.2010 11:00
Hallo, folgende Situation: ich bin berufstätig und verheiratet, meine Frau unternimmt derzeit ein Erststudium ohne vorangegangene Berufsausbildung. ... Eine entsprechende Recherche im hiesigen und diversen anderen Foren ergab die Meinung, dass die Kosten idR. als Sonderausgaben bis max. 4T EUR anerkannt werden, allerdings ergibt sich ein Abzugsverbot nach §12 Nr.5 als Werbungskosten.
Leserforumvon henrus | Steuerrecht | 4 Antworten | 05.01.2005 15:47
Hallo allerseits, meine Frau absolviert gerade ein Erststudium nach dem Abitur. ... Der Einspruch wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass das Erststudium generell nicht absetzbar sei. ... Warum ist eine Fahrlehrerausbildung (Erstausbildung) als Werbungskosten abzugsfähig, ein Erststudium aber nicht?
Leserforumvon andrew_vd | Steuerrecht | 9 Antworten | 19.12.2007 14:49
Erststudium = Sonderausgaben, also keine Werbungskosten und wenn die Steuerbescheide bis 2006 bestandskräftig sind: sowieso nicht! ... Am 19.12.2007 von nataly Eugenie: Erststudium erst ab 2004 Sonderausgaben wegen Gesetzesänderung, davor aber Werbungskosten lt. ... dssid=2050&dsmid=5263 http://www.bafoeg-aktuell.de/forum/hochschulpolitik/t-kosten-fuer-erststudium-sind-werbungskosten-17.html http://www.steuerlinks.de/sr-erststudium-aufwendungen-bis-einschliesslich-2003-als-werbungskosten-absetzbar.html Doch aufgrund neuer Urteile können ehemalige Studenten ihre Kosten jetzt noch für die Jahre 2003 und früher als Werbungskosten geltend machen und so auch ohne Einkünfte eine schöne Steuerersparnis erzielen.
Leserforumvon student8181 | Steuerrecht | 5 Antworten | 17.02.2011 16:15
hallo, ich habe in jura das staatsexamen nicht geschafft und habe daher keinen abschluss. ich studiere nun an der fernuni hagen. ist das studium an der fernuni hagen nun mein erststudium, weil ich noch keinen abschluss besitze? ... Hier die Zitate aus G & P: „Zu der Frage, wann eine "erstmalige" Berufsausbildung bzw. ein "Erststudium" und damit lediglich beschränkt abziehbare Kosten vorliegen, hat die Finanzverwaltung Stellung genommen." ... Um deine Aufwendungen als Werbungskosten oder betriebsausgaben anzuerkennen, mußt du eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium haben.
Leserforumvon andrew_vd | Steuerrecht | 7 Antworten | 25.01.2006 23:09
Salü, nach einem Urteil dürfen Studiengebühren für ein Erststudium voll von der Steuer abgesetzt werden, sobald der Student arbeitet (als so. vorweggenommene Werbungskosten). ... Kosten für ein Erststudium gelten seit dem 01.01.2004 ausdrücklich nicht mehr als Werbungskosten, sondern können nur noch bis zu 4000€/Jahr als Sonderausgaben abgesetzt werden. ... Ein Erststudium führt in keinem Fall zu Werbungskosten (§ 12 Nr. 5 EStG). murgab hat den Fall gemeint, dass man bereits einen Job hat und z.B. über ein Fernstudium eine Zusatzausbildung erwirbt.
Leserforumvon fawn | Steuerrecht | 2 Antworten | 15.01.2011 19:21
Hallo Forum, eine Frage: ich habe von 2000-2004 studiert und leider erst jetzt gelesen, dass ein Verfahren beim BFH dazu anhängig ist: Verfahren VI R 7/10; Vorinstanz FG Hamburg 25.11.09, 5 K 193/08, Thema Absetzbarkeit Erststudium auch ohne vorangegangene Berufsausbildung. ... Danke Fawn Am 16.1.2011 von hh Ausgaben für ein Erststudium konnten nur bis 2003 als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Leserforumvon MMS89 | Steuerrecht | 2 Antworten | 21.02.2021 18:55
Mein vorangegangenes Erststudium habe ich teilweise im Ausland abgeschlossen. ... D.h., es gäbe keine Möglichkeit die Ausgaben über mehrere Jahre geltend, bzw. diese doch als Werbungskosten geltend zu machen. ... [quote]D.h., es gäbe keine Möglichkeit die Ausgaben über mehrere Jahre geltend, bzw. diese doch als Werbungskosten geltend zu machen.
Leserforumvon Miniway | Steuerrecht | 4 Antworten | 14.02.2005 22:45
Wenn dieser Examenskurs Teil des Studiums ist, dann kann er grundsätzlich nicht als Werbungskosten abgesetzt werden. ... Meine letzte Info zu dem Zeitpunkt war nämlich, ich zitiere: Berufsbegleitendes Erststudium In diesem Zusammenhang ist der BFH sogar noch einen Schritt weiter gegangen und hat auch die Kosten für ein berufsbegleitendes Erststudium den Werbungskosten zugeordnet, unabhängig davon, ob das Studium eine Basis für andere Berufsfelder schafft oder einen Berufswechsel vorbereitet (Aktenzeichen VI R 137/01). ... Im Gegensatz zu Werbungskosten ist bei Sonderausgaben ein Verlustvortrag nicht möglich.
Leserforumvon LullZnRoflz | Steuerrecht | 2 Antworten | 07.12.2018 11:52
Falls das Bundesverfassungsgericht also entscheidet, dass auch für das Erststudium/Erstausbildung Werbungskosten und Verlustvortrag erlaubt sind (Az.: 2 BvL 23/14, 2 BvL 24/14 und 2 BvL 26/14), betrifft das leider nicht meinen Zeitraum für Realschulabschluss und Abitur, oder? Am 7.12.2018 von hh Zitat:Falls das Bundesverfassungsgericht also entscheidet, dass auch für das Erststudium/Erstausbildung Werbungskosten und Verlustvortrag erlaubt sind (Az.: 2 BvL 23/14, 2 BvL 24/14 und 2 BvL 26/14), betrifft das leider nicht meinen Zeitraum für Realschulabschluss und Abitur, oder?
Leserforumvon hurlonzo12 | Steuerrecht | 7 Antworten | 30.12.2019 17:30
Kann ich die Abgeltungssteuer nun nutzen um Werbungskosten aus meinem Studium oder andere Sachen abzusetzen? ... Es müssen daher Werbungskosten von mehr als 3.000€ geltend gemacht werden, damit die Abgeltungssteuer niedriger wird. ... Ein Erststudium kann zwar nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden, aber sehr wohl als Sonderausgaben.
Leserforumvon yelamri | Steuerrecht | 2 Antworten | 03.07.2022 13:35
Erststudium.... Ausgaben, die du dabei tragen musst, können deshalb als Werbungskosten gelten. ... Das Finanzamt erkannte dies in beiden Fällen nicht an. - Der BFH entschied, dass das Master-Studium im Urteils-Einzelfall kein Erststudium ist und die dabei entstandenen Aufwendungen daher als Werbungskosten anzuerkennen sind.
Leserforumvon Schtreicher | Steuerrecht | 11 Antworten | 20.08.2004 13:27
Ein Pilot ist an mich herangetreten, der gerne seinen Pilotenlehrgang (etwa 40 TDE) zum Piloten bei der Lufthansa als Werbungskosten absetzen möchte. ... Nun ist aber ja so, dass auch das Erststudium eines jeden Vorab entstandene Werbungskosten sein können - hier hat sich die Rechtsprechnung ja mal zu Gunsten des Steuerpflichtigen gewendet. ... Aus diesem Urteil ist die irrige Meinung entstanden, dass man die Kosten der Erstausbildung allgemein als Werbungskosten ansetzen darf und Verlustvortrag geltend machen kann.
Leserforumvon dorian_grey | Steuerrecht | 3 Antworten | 16.06.2019 13:39
Da dies als beruflicher Umzug gilt, habe ich die angefallenen Umzugskosten bei ihr als Werbungskosten angegeben. ... Ich verwende WISO steuer:Web für die Erklärung und das Programm macht mich jetzt im letzten Schritt darauf aufmerksam, dass ich für meine Frau keine Angaben zum Einkommen gemacht hat (logisch, sie hatte ja auch keines) und dass Arbeitnehmer Ausgaben im Zusammenhang mit zukünftigen Arbeitsverhältnissen (was Umzugskosten für das Studium ja sind) als Werbungskosten berücksichtigen können. ... Bei einer Zusammenveranlagung würden die negativen Einkünfte der Ehefrau - sofern es sich nicht um ein Erststudium handelt und die Werbungskosten anerkannt würden - bereits im entsprechenden Jahr mit den positiven Einkünften des Ehemanns verrechnet werden.
Leserforumvon guest-12322.04.2017 21:03:06 | Steuerrecht | 2 Antworten | 09.04.2017 18:21
Guten Tag, in einer Einverdienerehe, in welcher der nichtarbeitende Partner als Vollzeitstudent (Erststudium) immatrikuliert ist, können ja sowohl die Sonderausgaben (Studienkosten) des Studenten wie auch die Werbungskosten des Arbeitenden per gemeinsamer Veranlagung von der Lohnsteuer des Arbeitenden abgesetzt werden (außer, ich habe da was falsch verstanden?). ... Ich würde mir natürlich wünschen, dass es dann im Idealfall heißt "Sonderausgaben werden zuerst abgesetzt, Werbungskosten danach, dabei 'übrig bleibende' Werbungskosten werden per Verlustvortrag in die Zukunft mitgenommen". ... Einnahmen minus Werbungskosten = Einkünfte aus nichtselbst.
Leserforumvon Marcel B. | Steuerrecht | 3 Antworten | 09.10.2017 14:01
Kann ich diese als Werbungskosten vollabsetzen oder auch nur im Rahmen der Pendlerpauschalen? ... Wo genau soll der Widerspruch zwischen Werbungskosten und Pendlerpauschale sein? ... Wo genau soll der Widerspruch zwischen Werbungskosten und Pendlerpauschale sein?
Leserforumvon TaxFuchs | Steuerrecht | 4 Antworten | 22.02.2020 14:35
Person A möchte nun Sonderausgaben für das Erststudium absetzen. ... Angenommen A würde die Ausgaben als Werbungskosten absetzen wollen, wäre die Situation eindeutig und durch die fehlende Beteiligung an den Kosten des Haushalts der Eltern an Ort E wäre keine doppelte Haushaltsführung und damit auch keine Miete und Fahrtkosten für Familienheimfahrten absetzbar.
Leserforumvon Aquis32 | Steuerrecht | 5 Antworten | 02.01.2019 20:31
Kosten für das Erststudium sind nach aktueller Rechtslage nicht zu berücksichtigen. ... Damit zusammenhängende Werbungskosten? ... Nein, hierbei handelt es sich um ihr Erststudium.
Leserforumvon Pierro1989 | Steuerrecht | 4 Antworten | 01.05.2019 13:43
Insofern verbliebe ein Verlustvortrag, der 2016 nicht verbraucht würde, für 2018, sodass sich die Abgabe lohnt, zumindest wenn es sich nicht um ein Erststudium handelt. ... Insofern verbliebe ein Verlustvortrag, der 2016 nicht verbraucht würde, für 2018, sodass sich die Abgabe lohnt, zumindest wenn es sich nicht um ein Erststudium handelt. ... Es handelt sich bei meinem Studium zwar um ein Erststudium, jedoch habe ich vorher eine Ausbildung absolviert.
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