37 Ergebnisse für „versteuern abfindung“

Leserforumvon andreas25602 | Steuerrecht | 4 Antworten | 16.01.2014 14:11
meine freundin hat per Arbeitsgericht bei Ihrem alten Arbeitgeber eine Abfindung von 3300 euro erstritten, nun kam ihre letzte gehaltsabrechnung und wir mussten feststellen das dafür ca 500€ steuern berechnet wurden. nun habe ich im netz vorher bei abfindungsrechner gesucht und die sagten immer das keine steuer fällig sei. kannh mir jemand sagen was da nun genau richtig ist ?? vielen dank im vorraus -- Editiert von Moderator am 16.01.2014 14:18 -- Thema wurde verschoben am 16.01.2014 14:18 Am 16.1.2014 von muemmel Abfindungen sind wie Arbeitslohn zu versteuern. Insofern kann man ohne nähere Angaben dazu nichts sagen: In welchem Jahr gab es die Abfindung, wieviel Lohn wurde in dem Jahr verdient... ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Leserforumvon rivale | Steuerrecht | 3 Antworten | 21.07.2008 15:45
Moin, Moin, wenn ich eine Abfindung von der alten Firma erhalte, aber eine Erwerbsminderungsrente beziehe, muß ich dann die Abfindung versteuern? ... Dabei wird die Abfindung nur zu einem Fünftel berücksichtigt, um den Steuersatz zu bestimmen. Zum steuerpflichtigen Einkommen gehört dann wieder die gesamte Abfindung.
Leserforumvon MD04 | Steuerrecht | 1 Antwort | 24.07.2007 10:44
Ein Arbeitnehmer scheidet zum 31.08. gegen Zahlung einer Abfindung aus seinem Unternehmen aus und fängt zum 01.09. eine neue Stelle an. ... Das alte Unternehmen zahlt eine Abfindung im ersten Monat nach dem Ausscheiden, sprich zum 30.09. Da der Arbeitnehmer zum 30.09. bereits das erste Gehalt seiner neuen Firma bekommt stellt sich die Frage der Versteuerung der Abfindung.
Leserforumvon pali04 | Steuerrecht | 2 Antworten | 25.08.2018 13:25
hallo der bundesfinanzhof hat die versteuerung von abfindungen verändert. d.h. die versteuerung erfolgt generell nach fünftelregelgung. ich habe im jahre 2011 eine abfindung erhalten. kann ich nachträglich auf das uteil verweisen und neu besteuert werden?
Leserforumvon Rud0606 | Steuerrecht | 2 Antworten | 19.02.2010 10:45
Hallo zusammen, habe aus meinem alten Arbeitsverhältnis durch eine Kündigungsschutzklage eine Abfindung in Höhe von 2600 Euro herausgeholt. Meine Frage ist jetzt, da diese mir jetzt Brutto von meinem alten Arbeitgeber auf mein Konto überwiesen wurde, ob ich diese bei meiner nächsten Steuererklärung versteuern kann, oder ob ich denn zu versteuernden Betrag an meinen Arbeitgeber zurück überweisen muß. ... Ob auch eine Abfindung wegen Reduzierung der Arbeitszeit um die Hälfte steuerbegünstigt ist, ist Gegenstand einer Revision beim BFH (Az.
Leserforumvon m109gdriver | Steuerrecht | 1 Antwort | 14.01.2008 22:44
Jetzt hat Herr Mustermann auch noch das Glück oder andere würden sagen Unglück bekommen dass ihm sein Arbeitgeber noch ein Angebot gemacht hat Ihn mit einer Abfindung vorzeitig in Rente zu schicken . ... Dieses Geld müsste dann aber für 10 Jahre ausreichen ob das wohl gehen würde denn wie viel muss wohl für diese Summe von 300.000.- € Abfindung an Einkommenssteuer Bezahlen ? ... Darf er sogar vielleicht seine Erwerbsmindertenrente von 1190.- € Monatlich trotz der Abfindung von 300.000.- € behalten , denn für seine Rente hat er ja selbst 35 Jahre einbezahlt und diese hat mit der Abfindung nach seiner Meinung nichts zu tun .
Leserforumvon Brummbaer1973@aol.com | Steuerrecht | 8 Antworten | 07.08.2012 00:04
Abfindung !! ... Wollte mal nachfragen, wie eine Abfindung versteuert wird? ... Kündigung Ende Februar Abfindung von 10000 Euro Nach eurer (bitte PS beachten) Meinung wäre diese Abfindung normal zu versteuern, da insgesamt auch nur wieder die 12000 p.a. zusammenkommen.
Leserforumvon Salfena | Steuerrecht | 0 Antworten | 27.03.2007 20:41
Ich wurde in 2006 zum 31.01.2007 gekündigt und konnte mir vor dem Arbeitsgericht noch eine kleine Abfindung erkämpfen, nicht viel, aber wenigstens etwas. Muss ich diese Abfindung in 2006 versteuern (sagt so mein Anwalt) oder in 2007, was mir natürlich lieber wäre, da ich nun arbeitslos bin.
Leserforumvon Salfena | Steuerrecht | 1 Antwort | 27.03.2007 20:42
Ich wurde in 2006 zum 31.01.2007 gekündigt und konnte mir vor dem Arbeitsgericht noch eine kleine Abfindung erkämpfen, nicht viel, aber wenigstens etwas. Muss ich diese Abfindung in 2006 versteuern (sagt so mein Anwalt) oder in 2007, was mir natürlich lieber wäre, da ich nun arbeitslos bin.
Leserforumvon peerchen | Steuerrecht | 1 Antwort | 23.09.2003 09:46
Wie kann ich eine Abfindung, die ich in 2004 erhalte, für mich optimal versteuern? ... Das heißt die Abfindung wird über fünf Jahre verteilt.
Leserforumvon watsonCGN | Steuerrecht | 3 Antworten | 12.07.2020 18:31
Diese will ich mit der Fünftelregelung versteuern. ... Brutto Abfindung 75000 € Jahres Brutto Verdienst des Vorjahres 55000 € =Netto Abfindung 41820 € Szenario 2 z.B. Brutto Abfindung 75000 € Jahres Brutto Einkünfte 0 € =Netto Abfindung 69282 € Was muss ich tun, um eine Auszahlung der Abfindung nach Szenario 2 zu erreichen?
Leserforumvon Ahnungslos03 | Steuerrecht | 1 Antwort | 21.11.2010 22:44
Arbeitnehmer AN erhält eine Abfindung über 100.000 € zum 31.03.2011. ... Muss AN die Abfindung in Deutschland versteuern bzw. eine Steuererklärung im Ausland für 2011 erstellen?
Leserforumvon Yesterdaymann | Steuerrecht | 0 Antworten | 14.07.2007 17:51
Hallo Folgender Fall: Das Unternehmen in dem ich momentan Arbeite würde mir eine Abfindung von 50.000 Euro zahlen. Eigentlich muss ich ja die Abfindung versteuern als wären es dann nur noch 25.000 Euro. ... Wäre es ratsam die Abfindung noch dieses Jahr zu bekommen oder wäre es besser wenn ich sie erst 2008 in Anspruch nehmen würde?
Leserforumvon Damezzo | Steuerrecht | 22 Antworten | 11.09.2020 14:26
Wenn man eine Abfindung in Höhe von "xxx Brutto Betrag" erhält, bleibt genau "xxx Netto Betrag" übrig. ... Ohne Zusammenballung muss der Arbeitgeber die Abfindung als „normalen" sonstigen Bezug versteuern. ... Allerdings wird der Arbeitgeber die Abfindung, die ja erst noch verhandelt werden muss, mit der Steuerklasse VI versteuern müssen.
Leserforumvon marketwizard | Steuerrecht | 1 Antwort | 03.12.2009 15:15
Hallo Zusammen, folgender Sachverhalt: Ich war Arbeitnehmer bis Okt 2009, dann Auflösungsvertrag mit Abfindung. ... Die Abfindung wird auf persönlichen Wunsch erst im Januar 2010 ausgezahlt. Ist es möglich die Abfindung komplett in der Schweiz zu versteuern ?
Leserforumvon WilhelmH | Steuerrecht | 3 Antworten | 08.06.2016 14:42
Frage: Welche Betrag ist hier zu versteuern? ... Die Arbeitgeberleistung ist zu 50 % steuerfrei, wenn sie aus einer ABFINDUNG oder TANTIEME "umgewandelt" wird. Bei dem genannten Beispiel ist es somit zutreffend, dass "nur" die 12.500,00 versteuert werden, vorausgesetzt, die 25.000 werden als Abfindung oder Tantieme vereinbart.
Leserforumvon LukasP | Steuerrecht | 3 Antworten | 13.01.2009 06:52
Die Auszahlung der Abfindung soll in Deutschland erfolgen und mein AG will die Abfindung in D voll besteuern! ... Da mit dem Land in dem ich wohne ein DBA besteht, waere die Abfindung doch dort zu versteuern? ... Am 13.1.2009 von hh Es soll doch der Arbeitsvertrag für das ruhende Arbeitsverhältnis in Deutschland aufgelöst werden und dafür dann auch eine Abfindung bezahlt werden, oder?
Leserforumvon Daydream2k | Steuerrecht | 1 Antwort | 23.03.2024 01:36
Ich erhalte eine Abfindung von ca. 140.000€. ... Laut Brutto Netto Rechner wären dann nämlich von den Brutto 140.000€ Abfindung noch 117.000€ da. ... Ich werde sogut wie kein Einkommen zum versteuern haben.
Leserforumvon Schalkefan | Steuerrecht | 2 Antworten | 20.03.2019 20:22
Hallo, bislang bin ich davon ausgegangen, dass ich meine Abfindung (aus Vergleich vor dem Arbeitsgericht) nach der 5-tel Regelung versteuern kann. ... Da ich nur kurz im Unternehmen war, fiel die Abfindung nicht so hoch aus. ... Zitat (von Schalkefan):Da ich nur kurz im Unternehmen war, fiel die Abfindung nicht so hoch aus.
Leserforumvon Anna_Lena76 | Steuerrecht | 9 Antworten | 04.11.2017 15:32
Ich plane meine Abfindung nach 1/5 Regelung zu versteuern und erwäge mich selbständig zu machen (alles im selben Kalenderjahr) Meine Fragen: 1) erhöhen Alg I Zahlungen durch Progression und Einkünfte aus selbständiger Arbeit die Steuer, die ich auf meine Abfindung zahlen muss? ... Zitat (von Anna_Lena76):Ich plane meine Abfindung nach 1/5 Regelung zu versteuern und erwäge mich selbständig zu machen (alles im selben Kalenderjahr) Hier ist zu beachten, dass die Fünftelungsregelung nur die Lohnsteuer betrifft. ... Mein AG möchte mich ungern in Teilzeit anstellen und bietet mir eine Abfindung an.
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