21 Ergebnisse für „vermietung untervermietung“

Leserforumvon SvenBl | Steuerrecht | 2 Antworten | 23.05.2020 15:31
Entsteht ein Fallstrick, wenn die Person zum Lohnsteuerausgleich die Steuererklärung für die letzten 4 Jahre einreicht, ohne Anlage V mit einzureichen, d.h. die Untervermietung wie bisher einfach nicht zu erklären? ... Hätten die Mieteinkünfte trotzdem dennoch angegeben werden müssen seit dem ersten Jahr der Vermietung? ... Es ist daher glaubhaft zu machen, dass vorher keine Vermietung erfolgte.
Leserforumvon Monsterly | Steuerrecht | 2 Antworten | 21.08.2021 11:34
Die Vermietung weiß aber über die UV Bescheid und ist damit einverstanden. ... Nun kam er auf mich zu und meinte er muss eine Steuererklärung machen, weil diese Untervermietung als Einkommen zählt - wussten wir damals nicht- die Frage ist nun ist das wirklich ein Einkommen für ihn? ... [/quote] Die teilen im Regelfall die Mietkosten fair auf und dann fallen auch keine Steuern an, denn Steuern muss man nur dann zahlen, wenn man mit der Untervermietung Gewinn macht, wenn also der Hauptmieter vom Untermieter mehr Miete nimmt als er selbst anteilig für den untervermieteten Teil zahlt.
Leserforumvon LeonardoT | Steuerrecht | 4 Antworten | 13.11.2023 11:18
Infos die mir bekannt sind: Einkünfte aus Untervermietung sind grundsätzlich anzugeben, sofern diese 520,- im Jahr übersteigen. ... Insgesamt habe ich demnach 1.200€ Einkünfte aus Untervermietung, aber 0€ Gewinn. ... Die Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) enthält kein entsprechendes Feld, sondern nur diverse Werbungskosten.
Leserforumvon ssn | Steuerrecht | 22 Antworten | 29.08.2023 19:42
Zum Abschluß: Grundsätzlich ist eine kurzfristige Vermietung umsatzsteuerpflichtig. ... Für Bürgergeld vom JC wären die Einnahmen aus Vermietung [i]voll anrechenbares Einkommen[/i]. ... Die normale Untervermietung bedeutet auch längerfristige Vermietung an denselben Mieter und nicht nur Tageweise.
Leserforumvon fb388793-37 | Steuerrecht | 2 Antworten | 22.12.2019 20:03
Die GmbH holt die MwSt vom Finanzamt zurück bekommt sie aber durch die Untervermietung an die Privatperson nicht! ... Der Unternehmer kann nach § 9 Abs. 2 UStG gar nicht umsatzsteuerpflichtig an die GmbH vermieten, weil diese es nicht für vorsteuerunschädlich Umsätze verwendet, sondern für eine umsatzsteuerfreie Vermietung.
Leserforumvon ip550670-76 | Steuerrecht | 2 Antworten | 01.07.2020 10:21
Oder kann ich die Mietverträge Umsatzsteuerfrei gestalten und diese als private Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung melden? ... Da der Untermieter kein Kleinunternehmer ist, ist eine umsatzsteuerpflichtige Vermietung möglich. ... Zitat:Oder kann ich die Mietverträge Umsatzsteuerfrei gestalten und diese als private Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung melden?
Leserforumvon djafix | Steuerrecht | 3 Antworten | 01.11.2016 21:08
Jetzt frage ich mich, ob dafür Steuern fällig werden, da ich ja absolut keinen Gewinn mit der Untervermietung erziele. ... Achja, es handelt sich dabei auch nur um eine befristete Untervermietung, da Ende April der Mietvertrag sowieso im Einvernehmen aller Parteien (Ich, Vermieter und anderer Hauptmieter) gekündigt wird. ... Und Umsatzsteuer fällt bei der Vermietung von Wohnräumen nicht an.
Leserforumvon BenSch36 | Steuerrecht | 26 Antworten | 21.03.2019 13:40
Finanzamt lehnt Verluste aus Vermietung und Verpachtung für 2014 pauschal und für beide Immobilien ab, da keine auf Dauer ausgelegte Vermietungsbasicht nachgewisen werden konnte.
Leserforumvon Thorsten1967 | Steuerrecht | 14 Antworten | 20.12.2007 17:30
Zu versteuern ist bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Differenz aus Einnahmen und Werbungskosten. ... Wenn Vermieter die Untervermietung privater Personen erlauben, dann hat dies nichts mit dem Finanzamt zu tun. ... Von den gesamtkosten Deiner Wohnun fallen 38/88-tel auf die Untervermietung.
Leserforumvon Stammbaum | Steuerrecht | 4 Antworten | 04.01.2014 21:26
. § 4 Nr. 12a UStG, bei Vermietung an einen anderen Unternehmer kann aber zur Umsatzsteuerpflicht optiert werden. ... Unter 12. a heißt es, befreit von ist „die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten ...".
Leserforumvon BenS123 | Steuerrecht | 29 Antworten | 03.08.2023 15:48
August 2023 18:34[/editmessage] Am 3.8.2023 von muemmel Ja - ganz offenbar geht es ja nicht um die Vermietung eines Wohnraumes. ... Am 3.8.2023 von Tom998 [quote=muemmel]...ganz offenbar geht es ja nicht um die Vermietung eines Wohnraumes.... Ein Verzicht auf die Befreiung ist nur zulässig bei einer Vermietung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen.
Leserforumvon qwe987 | Steuerrecht | 5 Antworten | 07.12.2022 17:08
[/quote] Sowohl Einnahmen aus Untervermietung als auch Einnahmen aus der Vermietung über Airbnb sind beide grundsätzlich steuerpflichtig. Da man bei der Vermietung eines Zimmers über Airbnb mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr als 24.500€ Ertrag im Jahr erzielen wird, spielt die Gewerbesteuer aber keine Rolle, und für die Einkommenssteuer ist es egal, ob "Untervermietung" oder "über Airbnb". ... [quote=eh1960]Sowohl Einnahmen aus Untervermietung als auch Einnahmen aus der Vermietung über Airbnb sind beide grundsätzlich steuerpflichtig.
Leserforumvon guest-12316.03.2022 21:56:28 | Steuerrecht | 7 Antworten | 20.09.2021 12:10
Hallo Ihr Lieben Wir haben die Tage unseren Einkommensteuerbescheid erhalten, den ersten in den wir bzw. mein Mann Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung hatte, da wir einer Bekannten und Ihren minderjährigen Sohn haben bei uns wohnen lassen (dazu hatte ich vor einiger Zeit schon Mal etwas gepostet). ... Anderen Forenteilnehmern, die so eine Frage stellen empfehle ich, mindestens bei der erstmaligen Geltendmachung von Einkünften aus Vermietung steuerlichen Rat einzuholen. ... [quote=Gastkonto2015]minus pauschale 50% Werbungskosten, diese 474€ Einnahmen durch Nebenkosten haben sie dann wieder auf die 1250€ Mieteinnahmen der Kaltmiete hinzugerechnet, sodass dann wieder diese 1724€ heraus kommen und als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angerechnet werden.
Leserforumvon TheWho123 | Steuerrecht | 4 Antworten | 09.01.2024 12:13
Mit [i]Vermietung an Verwandte[/i] sind regelmäßig weder Verlobte noch Ehepartner in gemeinsamer Wohnung gemeint.
Leserforumvon FrankenWilli | Steuerrecht | 5 Antworten | 14.09.2017 10:25
Ich folge mal dem Beispiel auf der site http://www.mietrecht.org/untervermietung/untervermietung-einkuenfte-aus-vermietung/. ... Frank -- Editier von FrankenWilli am 14.09.2017 10:25 -- Editiert von Moderator am 15.09.2017 01:04 -- Thema wurde verschoben am 15.09.2017 01:04 Am 14.9.2017 von altona01 Sie müssen nur Steuern zahlen, wenn Sie durch die Untervermietung Gewinn erwirtschaften und dann auch nur den Gewinnanteil der Miete. Am 14.9.2017 von FrankenWilli Zitat (von altona01):Sie müssen nur Steuern zahlen, wenn Sie durch die Untervermietung Gewinn erwirtschaften und dann auch nur den Gewinnanteil der Miete.
Leserforumvon joku | Steuerrecht | 3 Antworten | 19.02.2007 11:00
In meiner privaten Kasse hätte ich nach Verrechnung der Einnahmen und anteiligen Ausgaben (Abschreibung 2%, Kreditzinsen, usw.) aus der Vermietung einen rechnerischen Verlust von rund 250 EUR im Jahr.
Leserforumvon NathalieGier | Steuerrecht | 4 Antworten | 16.11.2022 01:00
[/quote] Einkünfte werden nur aus der Vermietung erzielt. ... Betragen die in einem Jahr erzielten Mieteinnahmen aus der Vermietung bzw. Untervermietung der eigenen Wohnung bzw. des eigenen Hauses nicht mehr als 520 Euro, kann diese Miete ohne schlechtes Gewissen steuerfrei kassiert werden (R 21.2 Abs. 1 Einkommensteuerrichtlinien).
Leserforumvon guest-12320.06.2017 13:05:41 | Steuerrecht | 2 Antworten | 20.06.2017 11:11
Habe ich die Gefahr, dass durch den Verkauf der Wohnung herauskommt, dass ich die Untervermietung bei der Steuer angegeben habe und was hätte das für Konsequenzen? ... Gibt es eine Möglichkeit, dass ich dieses Jahr AirBnB Vermietung bei der Steuer mit angebe ohne den Verkauf der Wohnung versteuern zu müssen? (geringe Einnahmen durch Untervermietung spielen keine Rolle, solange ich selber die ganze Zeit drin gewohnt habe?)
Leserforumvon Ronny_Ratlos | Steuerrecht | 2 Antworten | 04.01.2023 13:48
Die Sachliche Verflechtung ist zumindest auf Basis Ehemann zu seiner eigenen GmbH (M) gegeben, aber ist das nicht durch die Vermietung an die GmbH der Ehefrau und Untervermietung wiederum an die GmbH des Ehemannes erledigt?
Leserforumvon go636385-27 | Steuerrecht | 14 Antworten | 13.06.2023 11:20
Die Untervermietung an sich ist schon eine umsatzsteuerlich relevante Tätigkeit. ... [/quote] Ertragsteuerlich hätten Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nicht aus Gewerbebetrieb. ... Die Untervermietung an sich ist schon eine umsatzsteuerlich relevante Tätigkeit.
12