224 Ergebnisse für „steuererklärung 2010“

Leserforumvon duard11 | Steuerrecht | 1 Antwort | 10.03.2011 19:12
Hallo, ich habe einige Fragen zu unserer Steuererklärung. zu den Fakten: wir haben geheiratet am 24.09.10 Ich war bis zum 01.06.10 in der Ausbildung und und seit dem fest angestellt -> 01.06.10 - 24.09.10 Steuerklasse 1 Nach der Heirat bin ich steuerklasse 3 und meine Frau hat seit dem 5 ....Sie ist noch in der Ausbildung Nun zu meinen Fragen: 1. Nun werden unsere neuen Steuerklassen (III/V) doch für das komplette Jahr 2010 gerechnet, oder? ... Das würde doch bedeuten, das wir mit unseren alten Steuerklassen insgesamt für das Jahr 2010 zu viel Steuern bezahlt haben und durch die Einkommenssteuererklärung für 2010 mit einer nicht unerheblichen Rückzahlung zu rechnen haben ( Stimmt das so in etwa, oder habe ich einen grundsätzlichen Denkfehler?
Leserforumvon Ellidora | Steuerrecht | 2 Antworten | 29.05.2011 18:07
Habe ich zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2010 eine Schonfrist von drei Tagen? ... Könnte ich die Steuererklärung am Sonntag, den 05.Juni 2011 beim Finanzamt einreichen?
Leserforumvon Sonnenblume81 | Steuerrecht | 8 Antworten | 21.08.2011 13:40
Ich wollte mal fragen, ob es möglich ist, jetzt noch eine Steuererklärung für 2010 zu machen. ... Kann man dafür auch noch Steuererklärung machen? ... Kann man dafür auch noch Steuererklärung machen?
Leserforumvon Flojule | Steuerrecht | 4 Antworten | 24.08.2011 15:53
Wir haben 2010 geheiratet und jeweils von 1/1 und 1/1 auf 4/2 und 4/2 gewechselt.
Leserforumvon 000pazan000 | Steuerrecht | 3 Antworten | 30.05.2011 12:59
hallo, ich brauche mal eure hilfe. meine frau hat sich mitte letzten jahres von mir getrennt (verheiratet seit okt.2008 + 2,5 jähriger sohn). daraufhin bin ich ausgezogen und bezahle trennungsunterhalt und kindesunterhalt. wir haben uns auf gesammt 1000 euro im monat geeinigt. laut düsseldorfer tabelle und div. internetforen und rechnern passt das zu meinem gehalt. jetzt müssen wir eine steuererklärung machen und sie will natürlich die hälfte des betrages haben den wir eventuell zurückerstattet kriegen. aber wenn ich den trennungsunterhalt absetze und ihr noch die hälfte des erstatteten zahle, profitiert sie ja dopellt, weil sie letztes jahr nicht gearbeitet hat und somit auch keine steuern bezahlt hat. ich bin der meinung das das geld dann mir gehört. nun die frage, kann ich eine steuererklärung alleine machen mit steuerklasse 3 und meine noch ehefrau 5 oder muss die steuererklärung zusammen gemacht werden da wir ja noch verheiratet sind und nur ín trennung leben. sie hat mir auch schon geäußert das im falle, dass ich eine alleine machen würde und sie ihre unterschrifft oder unterlagen her geben müsste, sie es verweigern würde. bitte um schnelle antwort und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, bevor ich den teueren weg zum steuerberater angehe. ----------------- "" -- Editiert am 30.05.2011 12:59 -- Editiert am 30.05.2011 13:01 Am 30.5.2011 von hh quote:aber wenn ich den trennungsunterhalt absetze Den kannst Du im Jahr der Trennung nicht absetzen. quote: ich bin der meinung das das geld dann mir gehört. ... Ob die Erstattung Einfluss auf den Unterhaltsanspruch hat, solltest Du die Experten im Forum für Familienrecht fragen. quote:kann ich eine steuererklärung alleine machen mit steuerklasse 3 und meine noch ehefrau 5 Im Prinzip ja, was aber eine kräftige Nachzahlung mit sich bringen würde. quote:oder muss die steuererklärung zusammen gemacht werden da wir ja noch verheiratet sind und nur ín trennung leben. Eine solche Pflicht besteht nicht, jedoch bringt die gemeinsame Steuererklärung erhebliche Vorteile mit sich, auf die man bei einer getrennten Veranlagung verzichten würde. quote:sie hat mir auch schon geäußert das im falle, dass ich eine alleine machen würde und sie ihre unterschrifft oder unterlagen her geben müsste, sie es verweigern würde.
Leserforumvon sterntaler2801 | Steuerrecht | 1 Antwort | 23.03.2011 00:26
Und zwar: Lohnsteuererklärung für das Jahr 2010 Er: Steuerklasse 1 ; 45000€ Bruttoeinkommen Sie: Steuerklasse 1 ; 12000€ Bruttoeinkommen Folglich Er 8393 € Lohnsteuern im Jahr 2010 gezahlt Sie 168 € Lohnsteuern im Jahr 2010 gezahlt Dann im Dez 2010 die Heirat Er auf Steuerklasse 3 , Sie auf 5 Dann mit der Formel:Beide Bruttoeinkommen addieren, die Summe durch 2 teilen. Ergibt laut Splittingtabelle 2010 ein Steuersatz von 2452€, diese Summe mal 2 nehmen, und das ist die Summe die an Lohnsteuern für das Jahr 2010 fällig wären.
Leserforumvon XxBombermanxX | Steuerrecht | 3 Antworten | 24.04.2012 20:54
Und zwar habe ich 2010 in einem Unternehmen gearbeitet, das in die Insolvenz gegangen ist. ... Zum einen weil durch das Insolvenzgeld die Rückzahlung aus 2011 verringert wird und dann noch mal in der Steuererklärung 2010, wo ich einen Verdienst angeben musste, den ich nie erhalten habe. ... Also Korrektur in der Steuererklärung...nur wie und wo?
Leserforumvon MartinC | Steuerrecht | 3 Antworten | 29.05.2012 14:22
Wir sollen nun die Steuererklärung von 2010/2011 beim Finanzamt unterschreiben. Im Geschäftsjahr 2010/11 habe ich selbst wesentlich mehr für die GbR geleistet als er. ... Ist es nun möglich für das Finanzamt eine "vorbehaltliche Rechnung" zu schreiben und diese der Steuererklärung 2010/11 mit der Begründung beizulegen, dass man diese ggf. im GJ 2011/12 verrechnet, falls der andere Partner seine zu unrecht ausgeführte Überweisung nicht zurücknimmt und das Geld zurückzahlt?
Leserforumvon Peter86 | Steuerrecht | 3 Antworten | 14.09.2011 14:19
Hallo Leute, hab 2009 meine Steuererklärung abgegeben weil ich in diesem Jahr auch ausglernt hatte. ... Jetzt bekomme ich eine Erinnerung vom FA an die Erklärung von 2010.
Leserforumvon Sunnnbert | Steuerrecht | 1 Antwort | 10.01.2013 13:47
Hallo, 2010 hat eine Person A eine Steuererklärung abgegeben. Nach einer Veränderung der Umstände, sind dieser Person bestimmte Einkommen aus der Steuererklärung nicht mehr zuzurechnen.
Leserforumvon Sunnnbert | Steuerrecht | 1 Antwort | 16.01.2013 16:55
Hallo, muss für 2008 Änderungen in meiner Steuererklärung vornehmen. ... Leider habe ich meine Unterlagen 2010 weggeschmissen und weiss momentan nicht wie ich an die Belege kommen soll?
Leserforumvon Valaskjalf | Steuerrecht | 3 Antworten | 31.08.2011 01:17
Hallo, ich habe im Jahr 2010 durch eien Erbschaft ein Eigenheim erworben, in welchem ich jedoch nicht wohnen wollte. ... Nun ist die Steuererklärung für 2010 fällig, und mir schwant fürchterliches.
Leserforumvon felix220102 | Steuerrecht | 8 Antworten | 17.09.2011 10:08
Hallo, seit gut einem Monat bin ich nun von meiner Frau geschieden, die letzte "gemeinsame" Steuererklärung für 2010 steht allerdings noch aus. ... dann sollte es mit der gemeinsamen Steuererklärung klappen. ... dann sollte es mit der gemeinsamen Steuererklärung klappen.
Leserforumvon felix220102 | Steuerrecht | 2 Antworten | 17.09.2011 10:08
Hallo, seit gut einem Monat bin ich nun von meiner Frau geschieden, die letzte "gemeinsame" Steuererklärung für 2010 steht allerdings noch aus. ... Rückerstattungen für 2010 würde ich wohl kaum mehr kommen, oder ? ... Gruß felix220102 ----------------- "" Am 21.9.2011 von Schtreicher Hallo felix, da deine Ex in 2010 eigene Einkünfte hatte, hat Sie das recht (steuerlich) die gemeinsame Steuererklärung zu verweigern und demfolgend müsstest du dann deine eigene "getrennte" Steuererklärung machen, wodurch natürlich die Vorteile deiner Steuerklasse 3 verloren gehen.
Leserforumvon XxBombermanxX | Steuerrecht | 3 Antworten | 22.12.2012 18:35
Und zwar...da muss ich etwas länger ausholen...war ich von 01/2010 - 06/2010 bei einem Unternehmen beschäftigt und habe im Juni 2010 gekündigt. ... Meine Steuererklärung 2010 machte ich aber bereits mit den Daten aus dem Ausdruck zur elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2010, die genau dieses Geld beinhaltete, das ich ja bis dahin nie bekommen habe. ... Nun bekomme ich aber den Bescheid für die Steuererklärung 2011 und soll plötzlich 280€ nachzahlen, weil das Finanzamt die 850 Euro Lohnersatzleistungen mit zu Grunde legt.
Leserforumvon eagles | Steuerrecht | 1 Antwort | 11.08.2011 10:42
Hallo, meine Frau und ich leben seit Anfang des Jahres getrennt, allerdings wird für 2010 und 2011 gemeinsame Veranlagung benutzt. Das Problem ist, dass ich bisher keine Information über ihre Einkünfte aus 2010 erhalten habe, um die Steuererklärung abzuschließen. ... Wie kann sie dazu bewegt werden, doch endlich ihre Einkünfte aus 2010 an mich weiterzugeben?
Leserforumvon Brummbaer1973@aol.com | Steuerrecht | 0 Antworten | 29.03.2009 13:37
Hallo, habe eine frage bezüglich Übergangsgeld und Steuererklärung 2010 und eine bezüglich Anrechnung der Fahrkosten bei einer Qualifizierungsmaßnahme über 10 Monate über die DRV 1. Besteht die große wahrscheinlichkeit,das man bei der Steuererklärung im Jahr 2010 evtl eine Nachzahlung an das Finanzamt leisten muss,wenn man im Jahr 2009 Übergangsgeld bezogen hat ?? ... Kann ich die Differenz der mehrkosten, bezüglich der fahrkosten,die ich von der DRV nicht bezahlt bekomme,nicht als Pendlerpauschale 2010 geltend machen ??
Leserforumvon Sarah Blade | Steuerrecht | 1 Antwort | 15.04.2011 13:49
Hallo ich hätte mal ein paar Fragen zur Erstellung der Steuererklärung zweier Studenten. ... Kann ein Master-Student der sein Studium Anfang 2010 beendet und ab April 2010 Angestellt ist für die Steuererklärung 2010 die Ausgaben für dieses Studium komplett angeben (also auch die von früheren Jahren 2009, 2008...)als 'vorweggenommene Werbungskosten' oder wäre das nur un den jeweiligen Veranlagungszeiträumen möglich gewesen in denen sie angefallen sind. 2.
Leserforumvon Geraldus | Steuerrecht | 1 Antwort | 12.05.2013 18:47
Ich habe vor 4 Jahren meine letzte Steuererklärung abgegeben. ... Hat diese Frist auch Auswirkungen auf Steuererklärungen der Jahre (2011, 2010, 2009), welche ich ja noch nachträgebühren etc. abzusetzen). Oder reicht es, wenn ich die Steuererklärung der Jahre 2012, 2011, 2010 und 2009 am Jahresende 2013 abgebe?
Leserforumvon raap | Steuerrecht | 2 Antworten | 04.06.2012 18:44
Für 2010 und 2011 in den Erklärungen mit abgegeben, doch das Gewerbe steht nicht auf den Steuererklärungen drauf. ... Doch dies wurde nicht anerkannt bzw. steht nicht auf der Steuererklärung drauf. ... Es ist Person A erst jetzt aufgefallen, weil die neue Steuererklärung anfällt und auch kein Vordruck fürs Gewerbe mit bekommen hat. ----------------- "" Vielen Dank raap -- Editiert raap am 04.06.2012 18:55 -- Editiert raap am 04.06.2012 18:55 Am 4.6.2012 von hh Das Nebengewerbe wird dann angerechnet, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht besteht.
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