118 Ergebnisse für „rechnung berechnung“

Leserforumvon Ludwig_I | Steuerrecht | 1 Antwort | 09.01.2008 19:52
Privatperson A bekommt eine Rechnung von einem Kleinunternehmer B gem. §19 USTG vereinbarumgsgemäß ohne Berechnung von Umsatzsteuer. 3 Wochen später kommt erneut eine Rechnung vom Kleinunternehmer B die Bedingungen des § 19USTG als Kleinunternehmen seien nachträglich weggefallen und die Umsatzsteuer wird in Rechnung gestellt. Muss Privatperson A die korrigierte Rechnung akzeptieren ?
Leserforumvon pilot1961 | Steuerrecht | 6 Antworten | 15.04.2012 15:13
Zur Berechnung der Mehrwertsteuer gibt es verschiedene Möglichkeiten... besonders B2B werden häufig Nettopreise addiert und am Ende der Gesamt-Nettobetrag mit 0,19 für die Mwst und 1,19 für den Gesamt-Bruttobetrag multipliziert. ... EDIT: Zur Relevanz: Angenommen ich entscheide mich für Bruttopreise als Basispreise... bei Rechnung B2C ist alles schön, ich addiere Bruttopreise und weise am Ende der Rechnung die enthaltene MwSt aus. ... Wenn ich Bruttobeträge addiere, wird sich der B2B-Kunde über die Rechnung wundern...
Leserforumvon Nobbs | Steuerrecht | 4 Antworten | 29.05.2006 10:39
Jedoch finde ich diese ganze steuerliche Berechnung sehr kompliziert und bevor ich mir weiter meinen Focus schön rechne, brauche ich die Aussagen von objektiven und kompetenten Forumnutzern Hier die Sachlage: Der Wagen hat einen Wert von ca. €25.000, die Arbeitsstrecke sind 14km. ... Die Rechnung ist leider falsch.
Leserforumvon Maxe1983 | Steuerrecht | 3 Antworten | 20.06.2023 19:53
Separate Rechnung vorhanden. - Bodenbelag in ELW ist günstiger Teppichboden. Separate Rechnung vorhanden. ... [/quote] Du kannst die Berechnung auch auf einem separaten Blatt vornehmen und dann den Betrag nur für die ELW eintragen, sowie ein Kreuzchen in Spalte 2 bei direkte Zuordnung machen.
Leserforumvon witwe2008 | Steuerrecht | 3 Antworten | 24.02.2009 10:33
wer kann mir bei folgenden fall helfen. folgender sachverhalt: ich habe von 2005-2007 in den niederlanden gelebt und gearbeitet. nachdem ich ende 2007 wieder nach deutschland gezogen bin, habe ich vom holländischen finanzamt (belastingdienst) die papiere für die einkommenssteuererklärung 2007 erhalten. daraufhin habe ich einen steuerberater in den niederlanden beauftragt die einkommenssteuererklärung für mich zu machen. dieser hat sie für € 300,-- gemacht, raus kam, ich sollte ca € 1.500,-- bekommen. nach einigen wochen kam der bescheid vom niederländischen finanzamt. in dem bescheid stand, es würden mir € 100,-- ausbezahlt (die ich bekommen habe). daraufhin habe ich den steuerberater angerufen, das anhand seiner berechnung mit der vom finanzamt nicht stimmen würde. ich habe ihm den bescheid vom finanzamt zugefaxt, mit der bitte um prüfung. einige tage später bekam ich eine mail, daß das finanzamt in dem bescheid folgendes vergessen hatte "The tax authorities forgot to apply the employed persons tax credit of E 1.392." der steuerberater hat daraufhin nochmal einen brief an das finanzamt zugeschickt mit dem einwand, daß die o.g. vergessen hatten. der steuerberater sagte mir in der mail auch noch, das ich evtl. noch mehr bekommen würde "Based on resent case law it might be possible to lower the Dutch national insurance contributions with E 2.341, which means that the refund could increase to E 3.826" vor kurzem bekam ich vom steuerberater einen neue rechnung über € 320,-- und hier komme ich zum punkt, was mich auf die palme bringt! ... könnte ich nicht die rechnung an das finanzamt stellen, da diese den fehler mit dem bescheid verborgt haben? und muss ich den steuerberater zahlen, obwohl er mir nichts von einer neuen rechnung mitgeteilt hatte, nachdem ich ihm bescheid gegeben hatte, als ich den falschen bescheid vom finanzamt bekommen habe?
Leserforumvon vbakoenig | Steuerrecht | 15 Antworten | 27.08.2019 22:51
Oder muss ich auf der Rechnung zusätzlich etwas aufführen? ... Du kannst dieselbe Rechnung ausstellen, die du auch an die deutschen Kunden ausstellt. ... Mir geht es primär darum, wie die Rechnung nun konkret auszusehen hat.
Leserforumvon Kuzey123 | Steuerrecht | 7 Antworten | 02.03.2020 12:02
Die Berechnung der Steuer läuft dann über die Einkommenssteuer (so hab ich es verstanden). ... Die Rechnung von Summe X stelle ich dem Kunden. ... Ich kriege eine Rechnung vom Freiberufler von 900 EUR.
Leserforumvon nms-georg | Steuerrecht | 3 Antworten | 18.08.2008 11:34
Ist die Rechnung nun richtig, dass man am Ende des Jahres den Gesamtverdienst (also 6*800 + 6*3500 = 25000Euro) betrachten muss. ... Und zwar ist der LSt-Unterschied laut der obigen Rechnung 736Euro.
Leserforumvon Anheuser | Steuerrecht | 6 Antworten | 22.01.2014 20:20
Desweiteren kann die Bank Ihrem Vater das Konto kündigen bzw. eine Kündigung androhen, da Ihr Vater bei der Kontoeröffnung erklärt hat das Konto nur in eigener Rechnung zu führen und keine Geschäfts in fremder Rechnung, wie in diesem Fall, darüber abzuwickeln. ... Siehe z.B. hier ( erste Antwort ): http://www.gutefrage.net/frage/umsatzsteuer-berechnung-aussereuropaeisches-land Wenn ich komplett falsch liege, lasse ich mich gern berichtigen, allerdings ist das auch die Auskunft meiner Buchhaltung.
Leserforumvon naweko | Steuerrecht | 29 Antworten | 28.04.2010 09:38
Ich schick dir ne Rechnung,dann machst du gar keinen Gewinn. ... Ich schick dir ne Rechnung,dann machst du gar keinen Gewinn. Ne Rechnung?
Leserforumvon arnibanani | Steuerrecht | 7 Antworten | 27.09.2006 19:45
Ich hab mich bereits durch ettliche Themen durchgelesen und mich schlau gemacht, allerdings kann ich meine Berechnung nicht ganz glauben. ... Danke arni Am 27.9.2006 von Michael32 Nein, so wird das nicht berechnet, sondern der Eigenanteil wird abgezogen, somit lautet die rechnung : Listenpreis : 50 000 EUR Eigenanteil : 460 EUR 1% Regelung : 500 EUR - 460 EUR = 40 EUR zu versteuern Gruß Michael Am 27.9.2006 von hh Der geldwerte Vorteil (1% vo Listenpreis + 0,03% pro km) beträgt in Deinem Beispiel nicht 450€, sondern ca. 950€.
Leserforumvon guest-12307.02.2019 18:44:47 | Steuerrecht | 4 Antworten | 03.05.2018 07:05
Rechnung, bis auf die Behundertenpauschale bei der RV richtig ist? ... Am 3.5.2018 von hh Wenn die Dozentin nicht verheiratet ist, keine Rente, ALG oder andere Einkünfte bezieht, dann ist die Rechnung nach meiner Auffassung richtig.
Leserforumvon fb521860-69 | Steuerrecht | 13 Antworten | 05.08.2019 20:25
Der Steuerberater setzt die Rechnung als Betriebsausgabe ab. ... Korrekte Berechnung: GdE: 49.500,00 € ESt.: 12.099,00 € ./. 100,00 € (§ 35a Abs. 2 EStG) ergibt: 11.999,00 € Soli: 649,94 € (5,5%) = 12.648,94 Est. + Soli Beim Hinterz... ähm, "Spar"modell: GdE: 49.000,00 € ESt.: 11.903,00 € Soli: 654,66 € (5,5%) = 12.557,66 Est. + Soli also eine Differenz von wahnsinnigen 91,28 €. ... , dass die Rechnung "versehentlich" vollständig als BA erfasst werden wird!
Leserforumvon Jürbel | Steuerrecht | 4 Antworten | 17.09.2019 07:56
Hier erstellt der Kunsthändler eine zweite Rechnung, auf der das Datum der Abholung vermerkt ist. ... Oder der 31.11.2019 - Abholung und zweite Rechnung?
Leserforumvon Mosi2 | Steuerrecht | 5 Antworten | 05.02.2010 14:34
.), berechne ich dem Schweizer dann auf der Rechnung: 100 € Warenwert davon 19 € Umsatzsteuer (19%) oder 100 € Warenwert davon 0 € Umsatzsteuer (0%) oder 81 € Warenwert Keine Umsatzsteuer, da Lieferung nach Schweiz ? ... Berechnung sind da leider falsch) Ob man den Kunden darauf hinweisen muss, entzieht sich meiner Kenntnis.
Leserforumvon Sapanta | Steuerrecht | 1 Antwort | 12.01.2004 14:33
Hallo, ich habe im Nov/Dez 03 Dienstleistungen erbracht und die Rechnung jedoch erst im Jan 04 gestellt.
Leserforumvon absoluter_laie | Steuerrecht | 3 Antworten | 11.11.2021 11:37
Ich habe eine Frage zur USt Berechnung.
Leserforumvon wurm1 | Steuerrecht | 1 Antwort | 08.05.2019 15:14
Umsatzsteuersystem enthält eine Schwachstelle, da der Gesamtumsatz (netto) als Grundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer dient. ... Für jede Beratungssekunde werden 0,04 EUR brutto berechnet und in Rechnung gestellt. Für jede Beratungssekunde wird eine neue Rechnung über 4 Cent brutto erstellt (davon 0,03 EUR + 0,01 EUR MwSt).
Leserforumvon Wollex | Steuerrecht | 1 Antwort | 01.10.2021 01:42
Mir wurde gesagt, dass bei der Berechnung der Steuerberatergebühren der Lohn aus der Festanstellung nicht gezählt würde, weil dieser als Privateinlage verrechnet wird. D.h. dass die Rechnung für den Steuerberater eigentlich geringer als früher ausfallen müsste.
Leserforumvon Ersguterjunge66 | Steuerrecht | 1 Antwort | 02.03.2017 19:38
Die Rechnung erscheint mir zu hoch und habs sie deshalb bisher nicht bezahlt. ... Meine Frage: Ist die hohe Berechnung für den Abschluss berechtigt? Sind irgendwelche fristen vom Steuerberater nicht eingehalten worden, so das ich die Rechnung nicht mehr bezahlen muss?
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