9 Ergebnisse für „lohnsteuer lohnsteuerklassen“

Leserforumvon casche | Steuerrecht | 2 Antworten | 08.02.2008 08:23
Kann man bis zur Geburt des Kindes die Lohnsteuerklassen 1/1 behalten und dann auf III/V umsteigen. ... Oder ist schon ein vorheriger Wechsel nötig, da ein Elternteil ja ab der Geburt in Mutterschutz bzw. dann in Elternzeit geht und damit ja keine Lohnsteuer mehr zahlt.
Leserforumvon MissRain | Steuerrecht | 2 Antworten | 08.10.2005 13:43
Frage: Kann sie von ihrem getrennt lebenden Noch-Ehemann eine Art Lohnsteuer-Finanzausgleich verlangen?
Leserforumvon Karsten369 | Steuerrecht | 5 Antworten | 07.09.2012 13:20
Während man eine zuviel bezahlt Lohnsteuer aufgrund einer ungünstigen Steuerklasse im Rahmen der Einkommensteuererstattung zurückerhalten würde, wird die Kürzung des ALG nach einer Steuerklassenänderung nicht ausgeglichen. ----------------- " " Am 7.9.2012 von Karsten369 Danke für die Antwort... quote:Der Wechsel der Steuerklasse auf 3/5 war jedoch ungeschickt ja, leider. ... Zur Ermittlung des Netto-ALG1 wird dann die bei Antragstellung gültige Steuerklasse zu Grunde gelegt: § 153 SGB III quote:(3) Haben Ehegatten die Lohnsteuerklassen gewechselt, so werden die als Lohnsteuerabzugsmerkmal neu gebildeten Lohnsteuerklassen von dem Tag an berücksichtigt, an dem sie wirksam werden, wenn 1. die neuen Lohnsteuerklassen dem Verhältnis der monatlichen Arbeitsentgelte beider Ehegatten entsprechen oder 2. sich auf Grund der neuen Lohnsteuerklassen ein Arbeitslosengeld ergibt, das geringer ist als das Arbeitslosengeld, das sich ohne den Wechsel der Lohnsteuerklassen ergäbe.
Leserforumvon Nils Weiler | Steuerrecht | 5 Antworten | 23.02.2017 15:38
Lieben Gruß Nils Am 23.2.2017 von Eugenie erstmal heißt es Einkommensteuererklärung, die man jährlich macht und die Lohnsteuerklassen ändert man nach der Hochzeit. ... Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. ... Ich weiß das man direkt nach der Hochzeit die Lohnsteuer ändert aber ab wann bekommt die steuern zurück?
Leserforumvon thomas_mg | Steuerrecht | 1 Antwort | 22.08.2007 20:28
Dazu sei gesagt, das wir im letzten Jahr (2006) nach der Hochzeit die Lohnsteuerklassen haben ändern lassen von 1 nach drei für mich und fünf für sie. ... bzw. welche möglichkeiten habe ich Überhaupt die "Steuerschulden" wieder los zu werden, den wäre ich wie es hätte sein soll von Anfang des Jahres in Lohnsteuerklasse 3 gewessen, ist meine einkommen Lohnsteuer frei.
Leserforumvon MSTein123 | Steuerrecht | 4 Antworten | 10.10.2019 14:38
Er berechnet die Lohnsteuer mit der Steuerklasse 6. ... Die Lohnsteuer wird anhand einer Abrechnung aus April 2019 berechnet. ... MM Jan - April 18 - Gehalt Mai - August - kein Gehalt, keine Ersatzleistung August bis heute - Lohnersatzleistung -- Editiert von MSTein123 am 10.10.2019 19:36 Am 11.10.2019 von Garfield73 M.E. kann der AG mit Lohnsteuerklasse 6 abrechnen (bin mir aber nicht 100% sicher, Lohnsteuerklassen gehen mich normalerweise nichts an ;-) ) Durch die Klasse 6 hast Du jetzt zwar höhere Abzüge, aber im Endeffekt ist es egal.
Leserforumvon Thomas.Cottbus | Steuerrecht | 8 Antworten | 05.01.2005 08:41
Sie verdient 10.000€ Lohnsteuer bei III/V: Er 10.291€, Sie 1.452€ (Gesamt: 11743€) Lohnsteuer bei IV/IV: Er 16.824€, Sie 0€ (Gesamt: 16824€) Tatsächlich zu zahlende Einkommensteuer ohne zusätzliche Werbungskosten usw. ... Die Erstattung wäre nicht der Frau zuzurechnen, da sie ja keine Lohnsteuer gezahlt hat sondern (das meinte ich) dem EM EM Stkl. ... Es ist richtig, dass die Lohnsteuerklassen einen erheblichen Einfluss auf Lohnersatzleistungen haben (ALG, Krankengeld).
Leserforumvon sakko123 | Steuerrecht | 11 Antworten | 24.07.2022 20:10
Am 25.7.2022 von hh [quote=bostonxl]die auf die Gehälter abzuführende Lohnsteuer bleibt in Summe auf das Jahr gesehen gleich.... Die auf die Gehälter abzuführende Lohnsteuer kann sogar sehr unterschiedlich sein. ... Die auf die Gehälter abzuführende Lohnsteuer kann sogar sehr unterschiedlich sein.
Leserforumvon go602293-46 | Steuerrecht | 11 Antworten | 12.02.2022 20:41
Mit den Lohnsteuerklassen hat das Ganze nichts zu tun! ... -Geben Sie diesen Betrag im Einkommensteuerrechner (NICHT Lohnsteuer!)
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