9 Ergebnisse für „kosten scheidungskosten“

Leserforumvon stephaniep | Steuerrecht | 5 Antworten | 01.03.2012 20:38
Hallo, ist es möglich die Kosten der Scheidung als aussergewöhnliche Belastungen bei der Steuer geltend zu machen? ... Vielen Dank im Voraus :-) LG S.P. ----------------- "" Am 1.3.2012 von Tehlerfeufel Ja, alle Scheidungskosten, also z.B.
Leserforumvon MiDu | Steuerrecht | 3 Antworten | 20.05.2013 16:34
Hallo, Eigentlich dachte ich ja, dass Scheidungskosten absetzbar seien. In meinem Bescheid für 2012 steht jetzt jedoch: "Scheidungskosten sind nur insofern als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen,als es sich um Kosten für den Versorgngsausgleich und das Umgangsrecht für die Kinder handelt." ... Ich bin absoluter Laie,aber einen Anwalt damit zu beauftragen, würde doch wahrscheinlich mehr kosten als nutzen?
Leserforumvon guest-12329.06.2009 22:08:30 | Steuerrecht | 5 Antworten | 08.01.2009 14:05
Kann ich diese Kosten auch irgendwo absetzen z.B. bei den Sonderausgaben? ... Ich habe aber mal vor langer Zeit gelesen, dass man Scheidungskosten absetzen kann. ... Ich denke, dass ich da dann die Kosten wohl absetzen werde.
Leserforumvon Keken | Steuerrecht | 1 Antwort | 28.07.2004 16:14
Kann ich diese Kosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen?
Leserforumvon Avaya | Steuerrecht | 4 Antworten | 27.01.2014 10:42
Hallo, in der Lohnsteuererklärung kann man die Kosten für einen Anwalt geltend machen, soweit es sich um Scheidungskosten handelt, korrekt?! ... Grüße Avaya Am 27.1.2014 von Nogger90 Hallo Avaya, ja Scheidungskosten können Sie in Ihrer Lohnsteuer-/Einkommensteuererklärung geltend machen. Neben den Kosten für Anwalt und Gericht können Sie u.a. auch Kosten für Fahrten diesbezüglich ansetzen.
Leserforumvon Engelchen1993 | Steuerrecht | 5 Antworten | 27.03.2009 15:52
Noch eine andere Frage: Kann man bei der Einkommenssteuererklärung die Kosten der Hochzeit als außergewöhnliche Belastung mit angeben? Die Scheidungskosten werden ja auch berücksichtigt? ... Am 28.3.2009 von Gaby1707 nein, die Kosten einer Hochzeit sind steuerlich nicht absetzbar, dafür erhaltet ihr den Vorteil der gemeinsamen Veranlagung.
Leserforumvon Joe_m900 | Steuerrecht | 2 Antworten | 28.06.2008 07:39
Schönen Gruß, Joe -- Editiert von Joe_m900 am 28.06.2008 07:41:36 Am 28.6.2008 von Schtreicher Hier eine Fundstelle, für einen Teil von Ihnen angesprochenen Kosten/Fahrten lohnt sich also ein Einspruch: ........................... Die unmittelbaren und unvermeidbaren Kosten des Scheidungsprozesses einschließlich der Scheidungsfolgeregelungen sind als zwangsläufig erwachsen anzusehen. ... Zu berücksichtigen sind auch Scheidungskosten, die der Stpfl. auf Grund einer vom Gericht übernommenen Vereinbarung der Ehegatten zahlt, nicht jedoch die Kosten, die der Stpfl. abweichend von der gerichtlichen Entscheidung übernimmt (è BFH vom 21.2.1992 - BStBl II S. 795 = SIS 92 17 04 ..........................
Leserforumvon bankosi | Steuerrecht | 3 Antworten | 18.04.2013 10:24
Die Mitarbeiter haben mir gesagt, wenn der Rechtsanwalt zwingend erforderlich gewesen ist, werden die Kosten berücksichtigt. ... Ich wundere mich warum mir am Telefon nicht sofort der Hinweis gegeben wurde. ----------------- "" -- Editiert bankosi am 18.04.2013 10:25 -- Editiert bankosi am 18.04.2013 10:26 Am 18.4.2013 von muemmel Nö - es gab ja gerade ein Urteil, daß Scheidungskosten voll absetzbar sind, und die haben auch nichts mit der Sicherung des Einkommens zu tun: http://www.scheidung.de/aktuelles/urteil-scheidung-komplett-steuerlich-absetzbar.html ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Leserforumvon kay-und-katja | Steuerrecht | 7 Antworten | 08.03.2007 17:24
Meine Arbeitskollegin hat mir erzählt, Sie hätte vor Jahren die Kosten Ihrer Hochzeit im Lohnsteuerjahresausgleich angegeben, wusste aber nicht mehr wie? ... ----------------- "kay-und-katja" Am 8.3.2007 von Schtreicher Tja, da solltet ihr euch mal ganz schnell wieder scheiden lassen, denn nur Scheidungskosten sind absetzbar. ... Sie behauptet aber steif und fest, sie hätte sogar die Rechnung für Ihre Brautschuhe eingereicht. ----------------- "kay-und-katja" Am 8.3.2007 von Schtreicher Also wenn Sie wirklich das so steif und fest behauptet, dann soll sie dir doch den Steuerbescheid mitbringen und zeigen, dass das Finanzamt die Kosten auch anerkannt hat!
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