Hallo Zusammen, ich habe ein paar Fragen zu meinen Nebenjobs. Ich bin Studentin im Masterstudium (Wirtschaftsinformatik mit Bachelorabschluss in Medieninformatik) und habe einen unbefristeten Mini Job im Einzelhandel.
Zweite Frage : Darf ich dann dazu einen 400 Euro Job haben? ... Dabei musst Du angestellt sein, Der Job muss als Minijob angemeldet sein und der AG muss pauschale Abgabe für Steuern und Sozialversicherung in Höhe von insgesamt 30% abführen.
Aber der Job soll ja offenbar ohnehin auf Lohnsteuerkarte erfolgen. ... In meinem ersten Job komme ich nie auf über 400,-. ... Bin erst 20 und momentan Ausbildungssuchend, um die Zeit zu überbrücken und um an Geld zu kommen, schau ich mich nun nach Nebenjobs um. ----------------- "" Am 17.4.2012 von muemmel Dann gilt, was in meinem Beitrag von 12.13 Uhr steht.
Ich bin Student und habe einen 400 Euro Job, bei dem ich genau 200 Euro verdiene und freiberuflich nen Vertrag für Nachhilfe geben, bei dem ich so ca. 100 Euro verdiene, je nachdem ob Ferien sind.
Hi, ich bin Student und verdiene mir derzeit durch folgende "Nebenjobs" Geld für mein Studium dazu: 1. ... Job: 325€ 2. Job: 100€ 3.
Hallo zusammen, Ich bin momentan Studierender mit zwei Nebenjobs. Einerseits bin ich als Steuerklasse 1 eingestufter Werkstudent (über 450 Euro im Monat, also kein Minijob) und fing letzten Monat gleichzeitig mit einer freiberuflichen Tätigkeit als Künstler an (Kleinunternehmer), welche schon im ersten Monat ebenfalls 450 Euro übersteigt, jedoch weniger einbringt als meinen ersten angestellten Job. ... Würde mein erster Job (angestellt) auf Minijob-Basis laufen, könnte ich meine freiberufliche Künstlertätigkeit auf Steuerklasse 1 anheben?
Allerdings hatte ich im Jahr 2014 auch zwei Nebenjobs in geringfügiger Beschäftigung in denen ich 3300€ (keine Abgaben) und 1030€ (130€ Lohnsteuer) verdient habe. ... Am 9.2.2016 von Eugenie der echte Minijob wird nicht in der ESt-Erklärung angegeben, der zweite Job mit LOSt-Abzug gehört in die Anlage N und wird damit gegengerechnet. ... Ganz offensichtlich war der zweite Job keine geringfügige Beschäftigung - sonst wäre keine Lohnsteuer angefallen.
Ich bin Studentin und habe zwei Nebenjobs. Der eine Job ist bei mir an der Uni und läuft auf LSK 1. ... Nun habe ich seit zwei Monaten einen zweiten Job.
Liebe Grüße Larno Am 17.1.2018 von hh Zitat:Und warum können nicht beide Nebenjobs pauschal versteuert werden? ... Am 18.1.2018 von Eugenie falsch - es kann nur ein Job auf Minijobbasis laufen. ... Aber wenn Job 1 ( Steuerklasse 1) + Job 2 ( Klasse 6) insgesamt im Jahr nicht viel über 1000,-- betragen, kann man das auch machen und sich die Steuern dann im Folgejahr mit einer Einkommensteuererklärung zurück holen.
Ich habe einen 400 Euro Job bei einem Pflegedienst seid anfang des Jahres. ... Ich darf mit einer Hauptbeschäftigung nur einen 400 Euro Job haben. ... Und nein, mein Arbeitgeber hat nichts dagegen da sich die Nebenjobs ja nicht in direkter Konkurrenz befinden.
Sind diese beide steuer- und sozialversicherungsfrei (für den Angestellten) wenn der Verdienst aus den beiden Nebenjobs zusammen 400 Euro nicht überschreitet? ... Am 26.2.2008 von booda hallo - muss man bei einem 400 € Job unter den 400 € bleiben oder gibt es eine Grenze, die höher liegt?
Mein Mutter einen einen Job im Krankenhaus. ... Die Kuka hat nun diese Rente als Hauptjob miner Mutter gemeldet, beim Finanzamt, und ihr eigentlicher Job wurde mit Steuerklasse 6 klassifiziert (Steuerklasse für Nebenjobs?).
Dieser Job läuft erneut auf die Lohnsteuerkarte Klasse 1. ... Werden die pauschalen abgaben von 25% beim Mini-Job auch dazu gerechnet? ... Es ist unerheblich, wie viele Nebenjobs man hat, es ist nur wichtig, dass der Gesamtauszahlungsbetrag ALLER Nebenjobs 400,-- Euro nicht übersteigt.
Es war offiziel ein 450€ Job. ... Für den AN ist der Job steuerfrei. 2. Auf Lohnsteuerkarte - der Job wird regulär versteuert.
Ein zweiter Job müsste mit Steuerklasse 6 angemeldet werden, da fallen dann ab dem ersten Euro Steuern an. ... Oh ja, Minijob hatte ich vergessen, passt ja oft bei Nebenjobs. ... Im Prinzip hat ein volljähriger Azubi genau die gleichen Rechte und Pflichten bezgl. eines Nebenjobs wie ein Arbeitnehmer. ----------------- "" Am 18.7.2013 von rockabily Ich habe in meinem Ausbildungsvertrag nachgeschaut und dort steht nichts davon drinne. ----------------- "" Am 18.7.2013 von reckoner Hallo, ich hab' jetzt mal schnell etwas gegoogelt, und ich muss zugeben, dass ich etwas falsch lag (hatte ich aber auch angemerkt).
Ich arbeite in einer Festanstellung, habe einen 400€ Job und noch einen Minijob auf Steuerkarte Klasse 6. ... Das ist also noch weniger, als das, was Du vom AG Deines Nebenjobs netto ausgezahlt bekommst. ... Ich habe Hauptberuflich einen Teilzeit job und verdiene dort ca. 900€ brutto (steuerklasse 3), jetzt habe ich zusatzlich ein job in aussicht wo ich 350 € verdienen würde (mini job), der arbeitgeber wll von mir aber das auf Steuerklasse 6 verrechnen mit 2% Pauschalversteurung die ich selber zu tragen hätte.
Habe durch Verwandte einen Job in einer Firma bekommen, bei dem ich 2 1/2 Monate wöchentlich 40 Stunden arbeite. ... MfG Nico PS: Ingesamt arbeite ich exakt 50 Tage ----------------- "" -- Editiert Nico132 am 09.07.2012 14:20 -- Editiert Nico132 am 09.07.2012 14:20 -- Editiert Nico132 am 09.07.2012 14:21 Am 9.7.2012 von muemmel Die Frage ist, was Sie bisher (also seit dem 01.01.2012) gemacht haben - das spielt dabei nämlich eine wichtige Rolle. ----------------- " " Am 9.7.2012 von Nico132 Ich war bisher Schüler und habe sonst keine Nebenjobs oder ähnliches gemacht.
bei Zwei Minijobs bis max 450 EUR wird es kritisch - weil du einen Hauptjob hast kannst du nur einen 450 EUR Job machen. ... bei Zwei Minijobs bis max 450 EUR wird es kritisch - weil du einen Hauptjob hast kannst du nur einen 450 EUR Job machen. ... Ich habe nicht vor weitere Aufträge oder andere Dinge zu machen, lediglich diese eine Sache in Form eines Nebenjobs.
Hallo, ich habe eine Frage bzgl. eines Nebenjobs. ... Für den AN sind es ein Job im Haupterwerb (Entlohnt auf Steuerkarte und SV- Pflichtig)und ein Nebenjob, für deren Entlohnung der Arbeitgeber pauschal die Abgaben abführt. ... Daher handelt es sich für den Hauptjob und den 400€-Job um den gleichen Arbeitgeber und somit ist die Konstruktion unzulässig. ----------------- " " Am 5.11.2011 von Harry van Sell quote:Woraus sollte sich das ergeben, wenn weder der Handwerksbetrieb noch das Planungsbüro eine Kapitalgesellschaft sind?
Was ich nicht mitgeteilt habe ist, dass ich von einem 450 EURO Job in den anderen gewechselt bin (was meines Erachtens auch nicht notwendig ist). ... Schließlich darf nur ein Job auf Steuerklasse 1 ausgeübt werden. Ein zweiter Job muss auf Steuerklasse 6 ausgeübt werden.