63 Ergebnisse für „gewerbe gewerbeschein“

Leserforumvon Laeuschen | Steuerrecht | 0 Antworten | 19.02.2005 00:35
Diese wollen, dass man ein Gewerbe anmeldet. ... Ab welchem Umsatz brauche ich da einen Gewerbeschein, gibt es da klare Regeln?
Leserforumvon mühli | Steuerrecht | 2 Antworten | 18.11.2003 14:18
Brauche ich einen zweiten Gewebreschein, muss ich die "Erweiterung" auf meinem jetzigen Gewerbeschein eintragen lassen, oder gar nichts von beidem? ... Eigentlich müssten Sie wohl das neue Betätigungsfeld auf dem Gewerbeschein angeben lassen - letztlich ist das aber wohl allen egal, solange Sie Ihre Einnahmen ordnungsgemäß beim Finanzamt angeben und versteuern. Als Trainer sind Sie wahrscheinlich sowieso eher Freiberufler als Gewerbetreibender, müssten also eigentlich gar keine Gewerbe anmelden - und somit (jetzt noch) auch keine Gewerbesteuer zahlen.
Leserforumvon fb469344-64 | Steuerrecht | 0 Antworten | 03.07.2017 09:53
Hallo an alle, ich habe zur Zeit ein Gewerbe im Bereich Sales / Promotion / Copywriting angemeldet und eben ein Angebot für eine mehrwöchige, potenziell auch längerfristige und/oder exklusive, Zusammenarbeit mit der griechischen Niederlassung eines internationalen Unternehmens erhalten. Ist es mir mit meinem Gewerbeschein erlaubt, Aufträge aus dem Ausland anzunehmen und ggfs. auch kurzfristig aus dem Ausland zu arbeiten?
Leserforumvon mate123 | Steuerrecht | 1 Antwort | 12.12.2017 15:47
Kann der Vorsteuerabzug verwehrt werden, wenn die Rechnungsanschrift nicht gleich der Anschrift im Gewerbeschein ist? Nach einem Umzug wird vergessen, dass Gewerbe in der neuen Stadt anzumelden. ... Kann nun wenn das Gewerbe später angemeldet wird und nicht rückdatiert wird, der Vorsteuerabzug versagt werden, da die Rechnungsadresse in diesem Zeitraum nicht der Adresse im Gewerbeschein entspricht?
Leserforumvon juancarlos | Steuerrecht | 4 Antworten | 31.01.2024 12:45
Das Einkommen aus diesem Gewerbe wurde in Ö ordnungsgemäß versteuert. ... Reicht es wenn er nur die Anmeldung seines Nebenwohnsitzes sowie der Gewerbeschein einreicht? ... [quote=juancarlos]Reicht es wenn er nur die Anmeldung seines Nebenwohnsitzes sowie der Gewerbeschein einreicht?
Leserforumvon rette | Steuerrecht | 2 Antworten | 11.05.2007 20:33
Ein Bekannter von mir hat eine Firma und somit auch einen Gewerbeschein. ... Er hat aber kein Gewerbe, das mit Autohandel zu tun hat. ... Und wie würde es sich verhalten, wenn ein anderer Freund, der Schweizer Stattsbürger ist und dort auch ein Gewerbe betreibt, dies für mich tun würde?
Leserforumvon RR84 | Steuerrecht | 1 Antwort | 15.01.2010 21:34
Allerdings hat sie kein angemeldetes Gewerbe.
Leserforumvon Jason91 | Steuerrecht | 13 Antworten | 14.03.2010 12:59
Hallo, ich weis es gibt hier schon den ein oder anderen Beitrag zum Thema "Rechnung ohne Gewerbe" allerdings werde ich daraus nicht schlau deshalb stelle ich meine Frage mal genau so wie es meine Situation momentan verlangt. ... Du musst einen Gewerbeschein beantragen und dann mal etwas ins Thema einlesen. ... Ich habe mich an entsprechender Stelle in Berlin erkundigt und dort wurde mir gesagt, dass ich kein Gewerbe anmelden muss, da ich bis zu einem Umsatz von ca. 17.000 Euro als Kleinunternehmer gelte.
Leserforumvon fb492548-79 | Steuerrecht | 4 Antworten | 09.06.2018 21:23
Das heißt der Moderator muss mir eine Rechnung stellen,So lange der einen Gewerbe hat alles kein Problem. Was ist aber nun wenn der keinen Gewerbeschein hat. ... Und zweitens muss es nicht mal Gewinn sein, auch ein Gewerbe mit Verlust ist anmeldepflichtig.
Leserforumvon lilofee | Steuerrecht | 1 Antwort | 11.04.2005 08:53
Nun will ich mich mittels Gewerbeschein selbständig machen (erwarteter Umsatz höchstens ein gutes Taschengeld von ca. 200 Euro im Monat).
Leserforumvon TheWho123 | Steuerrecht | 6 Antworten | 28.12.2006 22:55
Nein, eigentlich muss man für jede Ausübung eines Gewerbes einen Gewerbeschein beantragen, als auch für Deine Aktivitäten. Bei den geringe Umsäten musst Du aber keine Strafe befürchten, wenn Du keinen Gewerbeschein beantragst. ... Mit dem Gewerbeschein hat diese Grenze nichts zu tun.
Leserforumvon Khat | Steuerrecht | 3 Antworten | 11.01.2006 11:29
Guten Tag, meine Schwester hat vor 3 Jahren ein Gewerbe auf Promotion angemeldet aber seit dem kaum mehr als 300 Euro jährlich verdient. ... Am 21.1.2006 von Khat Guten Tag, meine Schwester hat vor 3 Jahren ein Gewerbe auf Promotion angemeldet aber seit dem kaum mehr als 300 Euro jährlich verdient. ... Nun hab ich aber gehört, dass das Finanzamt bei angemeldetem Gewerbe ca. 3-4 Jahre akzeptiert, wenn keine Einnahmen erfolgen, aber nach dieser Frist SCHÄTZEN sie den Gewinn(im Promotionbereich) einfach und verlangen dann trotz allem die Steuer.
Leserforumvon LillyK | Steuerrecht | 2 Antworten | 29.05.2008 10:57
Außerdem arbeite ich sporadisch bei einem Bekannten in einem Verlag und stelle ihm dann dafür eine Rechnung aus (ich habe aber keinen Gewerbeschein). ... Grüße LillyK Am 29.5.2008 von sad Ohne Gewerbeschein gar nicht, einmalige Ausnahme ist meistens möglich. Wenn du ein Gewerbe anmeldest, geht auch Nebenberuflich, beim Gewerbeamt, gibt es gleich Fragebogen des Finanzamtes bzw. wird einer zugeschickt.
Leserforumvon mifupa | Steuerrecht | 2 Antworten | 21.10.2014 14:28
Deshalb hat er auch kein Gewerbe angemeldet, da die Gewinnerzielungsabsicht fehlt. ... Gibt es Probleme wegen einem fehlenden Gewerbeschein? ... Da Gewinnerzielungsabsicht keine Voraussetzung für ein Gewerbe ist, geht die Artgumentation fehl.
Leserforumvon pomn | Steuerrecht | 1 Antwort | 01.10.2008 15:26
ich habe seit einigen jahren schon einen gewerbeschein (für promotionarbeiten). beim letzten umzug (innerhalb berlins), vor über einem jahr, habe ich leider vergessen, das angemeldete gewerbe umzumelden!!
Leserforumvon fb522856-81 | Steuerrecht | 1 Antwort | 16.08.2019 16:44
Meine Frau übt zusätzlich noch nebenberuflich selbstständig (Gewerbe/Steuernummer - §19 Kleinunternehmerregelung) eine weitere Tätigkeit als Tanzlehrerin bei 2 anderen Unternehmen aus.
Leserforumvon AnnaKos | Steuerrecht | 2 Antworten | 20.11.2007 19:28
Hallo, ich habe eine Erinnerung zur Steuererklärung für 2006 bekommen, habe auch ein Gewerbe angemeldet gehabt, weil ich den Gewerbeschein für die freiberufliche Tätigkeit als Interviewerin im Call-Center und für Promotion gebraucht habe.
Leserforumvon wameniak | Steuerrecht | 6 Antworten | 03.09.2008 11:29
Für diesen kleinen Betrag möchte ich auch nicht unbedingt ein Gewerbe anmelden. ... Oder geht's gar nicht ohne angemeldetes Gewerbe? ... Wenn Du weitere Aufträge annimmst, dann solltest Du den Gewerbeschein beantragen.
Leserforumvon VieleFehler | Steuerrecht | 3 Antworten | 09.08.2015 14:34
Ich wusste leider von Anfang an, dass dies keine gute Idee ist ohne Gewerbeschein o.Ä. - ich war aber leider zu Dumm und zu Faul mich dadrum zu kümmern und hätte nicht gedacht, dass ich so schnell Probleme bekomme. ... Es kann durchaus sinnvoll sein den Gewerbeschein schnell zu holen und dann der Bank damit den unerwarteten Erfolg plausibel zu machen. ... Wenn du ein Gewerbe anmeldest, dürftest du wahrscheinlich recht bald einen Fragebogen des Finanzamts zugeschickt bekommen: http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/service/formulare/sonstige/gewerbeanmeldung/index.php -- Editiert von Guybrush Threepwood am 09.08.2015 18:16
Leserforumvon Zuse | Steuerrecht | 2 Antworten | 04.01.2004 16:17
Hallo und guten Tag, ich habe seit einiger Zeit einen Gewerbeschein und habe auch immer mal wieder Umsätze gemacht bzw. ... Seit 2001 bin ich festangestellt und das Gewerbe lief nur noch nebenher, bis ich es 2003 abgemeldet habe. ... Käufe zum Gewerbe ghörten, bzw. wie sollten die Prüfer die ebay-Geschäfte überhaupt finden?
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