Leserforumvon
olha
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Steuerrecht
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1 Antwort
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03.08.2013 21:29
Der Testamentsvollstrecker setzt das Testament folgendermaßen um: der Gewinn wird geviertelt, jeder der Kinder erhält 6.000 im Jahr als Einkunft aus Vermietung und Verpachtung und muß dies entsprechend versteuern.