Für das Haus und das Kind werden wir wahrscheinlich Eigenheimzulage bekommen, obwohl die Eigenheimzulage 1.1.2006 weg ist. Unser zweites Kind wird im Mai 2006 geboren. ... Ende Januar 2006 geboren.
Wohnsitzes führt also nicht zu einem Anspruch auf die Eigenheimzulage für 2005. ... Sollte Ihr es nicht mehr schaffen, in diesem Jahr einzuziehen, dann müsst Ihr beim Abfassen des Kaufvertrages darauf achten, dass Besitz, Nutzen und lasten auch erst 2006 auf Euch übergehen. ... Nein, das funktioniert auch dann, wenn die Eigenheimzulage zum 31.12.2005 abgeschafft wird.
Eigenheimzulage 2006 bewilligt..nun Einzug Kind
4,5 von 5 Sterne
Ich habe 2006 eine Eigentumswohnung bezogen und bekomme auch noch die Eigenheimzulage.
Eine Frage zur Eigenheimzulage und der Höhe der positiven Einkünfte: Wurde im Jahr 2005 noch mit meiner Frau zusammenveranlagt. Aufgrund der Trennung erfolgt ab 2006 eine Einzelveranlagung. ... Frage: Wie ist die Summe der positiven Einkünfte 2005/2006 zu ermitteln ?
Eigenheimzulage/Folgeobjekt
3,5 von 5 Sterne
Ich bin nun von folgender Sachlage ausgegangen: Eigenheimzulage für Erstobjekt: 2003 - 2005 Förderzeitraum für Folgeobjekt: 5 Jahre Beginn des Förderzeitraumes: 2006 (§ 7 Satz 3, 2. Halbsatz EigZulG) Anspruch auf Eigenheimzulage für Folgeobjekt: 2006 - 2010 Das Ganze habe ich dann in 2 verschiedene Steuersoftware-Pakete eingegeben (Steuer-Spar-Erklärung 2006 und Quicksteuer 2006). Dabei habe ich ein für mich unerwartetes Ergebnis bekommen: Eigenheimzulage für Erstobjekt: 2003 - 2005 Förderzeitraum für Folgeobjekt: 5 Jahre Beginn des Förderzeitraumes: 2003 (§ 3 EigZulG) Anspruch auf Eigenheimzulage für Folgeobjekt: 2006 - 2007 Es geht also die Förderung für 3 Jahre verloren.
erst in 2006 übergegangen ist, dann steht Dir auch erst ab 2006 die Eigenheimzulage zu. ... Am 18.4.2006 von hh Also steht Dir die Eigenheimzulage erst ab 2006 zu und zwar bis einschließlich 2013, also insgesamt 8 Jahre. Die Eigenheimzulage für 2006 muss allerdings auch sofort ausgezahlt werden und nicht erst in 2007.
Hi, ich und meine Frau bekommen Eigenheimzulage, besitzen das Haus 50-50. Nun haben wir uns im Juni 2006 getrennt. ... Für 2006 und 2007 wurde EHZ natürlich schon gezahlt.
Hallo zusammen, zusammen mit meiner Frau habe ich in 2005 eine gebrauchte Wohnung gekauft, die wir Anfang März 2006 bezogen haben.
Eigenheimzulage bei späteren Verkauf zurückzahlen?
4,25 von 5 Sterne
Hallo, muss man die Eigenheimzulage bei einem späteren Verkauf zurückzahlen? Ich habe von 1999 - 2006 Eigenheimzulage bezogen, anschließend vermietet und heute die Wohnung verkauft.
Eigenheimzulage "Neuantrag" möglich?
4 von 5 Sterne
Mein Antrag auf Eigenheimzulage wurde abgelehnt (nicht unentgeltliche Nutzung durch Angehörige). ... Die Verrechnung des Darlehens mit der Miete war aber bereits Ende 2006 abgeschlossen. ... Kann ich daher nochmals einen Antrag stellen, eben dann ab 2006?
Wir bekommen schon seit 3 Jahren Eigenheimzulage.
Eigenheimzulage / zuzurechnende Kinder
5 von 5 Sterne
Hallo, ich erhalte Eigenheimzulage ab 2006, bis einschließlich 2007 auch für meinen Sohn.
Ende 2005 bin ich vorerst wieder an meinen Meldeort zurückgekehrt, möchte jedoch in 2006 wieder in das Haus ziehen und die Sanierung fortsetzen. ... Die Frage: Wann kann ich mit Erfolg Eigenheimzulage beantragen und welche Kosten werden im Antrag angegeben (was ist zb. mit den laufenden Kosten der Sanierung)?
Hallo und frohes neues Jahr, Habe in 2006 zusammen mit meiner Tochter ein 2-Familienwohnhaus gebaut, welches wir im Jan. 2007 bezogen haben. ... Oder spricht hier dagegen, daß die Eigenheimzulage mit Wirkung vom 1.1.06 abgeschafft wurde? ----------------- " " Am 7.1.2008 von hh Vorausetzung dafür, dass überhaupt eine Anspruch auf Eigenheimzulage besteht, ist natürlich, dass der Bauantrag vor dem 01.01.2006 gestellt wurde.
Soweit ich das verstehe, müßte ich dann die bereits erhaltene Eigenheimzulage von 2005/2006 wieder unserem Finanzminister überweisen Gruß Michael Am 4.5.2006 von guest123-673 --- editiert vom Admin Am 4.5.2006 von guest123-673 --- editiert vom Admin Am 5.5.2006 von hh Du hast doch die Eigenheimzulage für 2005 bereits erhalten. ... Eine Überschreitung für den Zeitraum 2005/2006 spielt dann keine Rolle mehr, da eine einmal zurecht gewährte Eigenheimzulage für den Rest des 8-Jahreszeitraumes einkommensunabhängig gewährt wird. Du hast also bezüglich der Eigenheimzulage kein Problem.
Hallo, meine Partnerin und ich haben im Dez. 2005 (also Lasten 2005 - Einzug / Nutzen 2006)eine DHH f. 180.000,- EUR gekauft.
Ich dachte, es wäre so einfach wie bis 2006: einmal beim FA beantragen, und die zahlen acht Jahre lang regelmäßig so ohne weiteres. ... Am 23.6.2008 von oerdiz. quote:Ich dachte, es wäre so einfach wie bis 2006: einmal beim FA beantragen, und die zahlen acht Jahre lang regelmäßig so ohne weiteres. ... Auch die Eigenheimzulage setzte Anschaffungskosten oder Herstellungskosten voraus.
Der Kauf (notariel) war Ende Feb. 96, "Übergang Kosten Nutzen Lasten" im April 96, das würde heißen, ich könnte die Wohnung noch jetzt verkaufen, muß aber darauf achten, dass der "Übergang Kosten Nutzen Lasten" erst im April 2006 stattfindet! Somit hat der Käufer seine Eigenheimzulage und ich bin aus der Speku-Frist.
mein Fall: ich habe in 2006 ein Wohngebäude geerbt das seit 2003 nach § 10 f gefördert wurde. ... Ich habe nirgends einen "Verbrauch" oder "Verlusst" der Förderung gefunden, wie das zb. bei der Eigenheimzulage der Fall ist.
Am 23.3.2006 von JHG Lieber HH, vielleicht habe ich mich mssverständlich ausgedrückt: 1998 Erwerb einer DGW, Förderung mit Eigenheimzulage, 100 als Darlehen; 2006 Erwerb einer anderen Whg und Auszug, die DGW wird vermietet.