58 Ergebnisse für „absetzbar umzug“

Leserforumvon Punkton | Steuerrecht | 7 Antworten | 28.12.2023 21:19
Ich habe für den berufsbedingten Umzug auch tanken müssen (privates Auto) und habe mehrere Tankquittungen. ... Absetzbar sind nicht die Kosten laut Tankquittung. Vielmehr sind die Fahrtkosten absetzbar.
Leserforumvon Timo179 | Steuerrecht | 5 Antworten | 31.07.2009 19:53
Sind Kosten wie Provision neue Wohnung, Doppelmiete oder weitere Kosten steuerlich absetzbar? ... Umzugsfirma, unter Umständen auch Renovierungskosten) bezahlt hast, sind diese absetzbar. ... MfG Stefan Am 8.8.2009 von Eugenie es gibt 2 Gründe für die richtige Antwort "nö": 1. der Umzug war aus PRIVATEN Gründen 2. die ESt 2008 ist schon durch ( hier hätte ggf. aus den Umzugskosten unter den erw.
Leserforumvon Gday123 | Steuerrecht | 2 Antworten | 29.07.2019 12:27
Sind unsere Gerichts- und Anwaltskosten steuerlich absetzbar? ... Außerdem sind nicht unerhebliche Folgekosten (Wohnungssuche, Umzug) entstanden? Sind diese evtl. auch absetzbar?
Leserforumvon JHG | Steuerrecht | 6 Antworten | 23.03.2006 11:15
Liebes Forum, wenn nach Ablauf der Eigenheimförderung jemand sich eine größere Wohnung kauft und seine alte, selbstgenutzte und geförderte Wohnung vermietet, sind die Zinsen der ursprünglichen Finanzierung diser alten Wohnung als Werbungskosten absetzbar? ... Mit freundlichen Grüßen, JHG Am 23.3.2006 von hh sind die Zinsen der ursprünglichen Finanzierung diser alten Wohnung als Werbungskosten absetzbar?
Leserforumvon StefanHAM | Steuerrecht | 1 Antwort | 16.03.2015 13:13
Der Arbeitnehmer muss also gezwungenermaßen ausziehen; hierfür entstehen erneut Kosten für Umzug, Makler etc. ... ob diese Kosten erneut abgesetzt werden können? Es handelt sich hierbei ja um keinen freiwilligen Umzug, sondern um einen durch eine Behörde erzwungenen Umzug ...
Leserforumvon Nia123 | Steuerrecht | 1 Antwort | 01.06.2012 15:57
Ich arbeite nun seit 1,5 Jahren (erst ca. 9 Monate befristet - seitdem suche ich) und es ist ein privater Umzug. weiß jemand ob ich hier noch mit Berufseinsteiger argumentieren könnte. Habe nämlich folgendes gefunden: •Sie sind Berufseinsteiger und treten den ersten Job an und deswegen ist ein Umzug nötig Ich weiß das es einen Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen (§ 10 BUKG) gibt 2012 657 € weiß jemand ob es irgendeine Chance gibt - den auch für private Umzüge anzuwenden?
Leserforumvon Message | Steuerrecht | 5 Antworten | 14.05.2018 15:40
Angenommen wir würden in 2-3 Monaten die Nähe ihres neuen Arbeitsplatzes ziehen, lässt sich dieser Umzug dann von der Steuer absetzen? ... Am 24.5.2018 von Eugenie als haushaltsnahe Dienstleistung auf jeden Fall wären die Umzugskosten gem. § 35a EStG absetzbar! ... Und doppelte Haushaltsführung sehe ich auch problematisch -aber Versuch mach klug -allerdings ist ein Umzug nicht nur aus steuerlichen Gründenzu sehen, das ist nur ein Nebeneffekt!
Leserforumvon Körperklaus | Steuerrecht | 3 Antworten | 09.02.2006 17:11
Der erste Umzug hat aber wahrscheinlich bereits in 2004 stattgefunden und gehört daher auch in die Steuererklärung 2004. Auch die Fahrtkosten sind absetzbar. Der eine Monat mit 140km ist als Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte absetzbar.
Leserforumvon Fragen123 | Steuerrecht | 0 Antworten | 27.11.2015 21:21
Man wohnt zwar auch in dem Haus, aber der größte Teil der Wohnfläche wird gewerblich genutzt und der Umzug ist rein gewerblich motiviert.
Leserforumvon go439722-56 | Steuerrecht | 2 Antworten | 19.04.2016 17:48
Grundsätzlich sind ja Umzugskosten von der Steuer absetzbar. Ich habe den Umzug privat organisiert, indem ich mein Zeug nach und nach mit insgesamt vier Fahrten in die neue Wohnung gebracht habe. ... Übrigens kann man in D ohne Nachweis eine Pauschale von 730 Euro (wenn der Umzug nach dem 28.02.2015 stattfand) absetzen - nennt sich "sonstige Umzugkosten": https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/umzug-aus-beruflichen-gruenden-kosten-absetzen.html
Leserforumvon JoMel0103 | Steuerrecht | 4 Antworten | 13.08.2008 20:17
Aber Handwerkerrechnungen sind zu 20 % absetzbar. http://www.heimwerker-tipps.net/handwerker-kosten-bei-der-steuer-absetzen/ gruß Am 14.8.2008 von ikarus02 Nur der Lohnkostenanteil bis € 3.000,- einer nicht bar, sondern nur durch Überweisung bezahlten Handwerkerrechnung kann je Jahr zu 20 % abgesetzt werden, sofern der Lohnkostenateil auch gesondert ausgewiesen ist.
Leserforumvon Eisbein2 | Steuerrecht | 6 Antworten | 18.02.2008 01:27
Umzug aus beruflichen Gründen absetzbar? ... UMZUG STEUERLICH ABSETZBAR??? ... UMZUG STEUERLICH ABSETZBAR???
Leserforumvon Lonicera | Steuerrecht | 3 Antworten | 03.03.2005 10:06
- Kosten der Einbürgerung - Kosten der Heirat im Ausland als deutscher Staatsbürger - Kosten der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins ins Deutsche - Gibt es für einen ganz normalen Umzug aufgrund Heirat oder so, eine Pauschale? ... - Anwohnerparkausweis (den darf sich nicht jeder kaufen, nur wenn man in einer Straße wohnt, in der das Pflicht ist sich als Anwohner auszuweisen, da sonst tägliche Parkgebühren anfallen) Das ist zwar etwas viel, aber das sind so Sachen bei denen man hofft, dass sie absetzbar sind.
Leserforumvon go405684-11 | Steuerrecht | 0 Antworten | 14.01.2015 15:46
Hallo alle, Ich habe ein paar steuerliche Fragen zu meinem anstehenden/gerade laufenden Umzug. ... Der Umzug wird im März stattfinden. ... Sind hier alle drei Fahrten absetzbar?
Leserforumvon mixelmaxel | Steuerrecht | 6 Antworten | 08.07.2006 11:23
Das Finanzamt beharrte auf seiner Meinung das dieser Umzug privat veranlasst war. ... Die Kündigung forderte ja nur den Auszug und niemals einen Umzug und schon gar nicht wohin der Umzug erfolgen sollte. Hätte ich die doppelte Haushaltsführung in diesem Moment beendet,wären meine Kosten absetzbar.
Leserforumvon ipx | Steuerrecht | 2 Antworten | 05.10.2022 23:02
Kann dies als beruflich veranlasster Umzug gesehen werden? In diesem Fall wären nämlich Umzugskosten, doppelte Miete von Person X und weitere Kosten absetzbar... ... Am 6.10.2022 von hh [quote=ipx]Kann dies als beruflich veranlasster Umzug gesehen werden?
Leserforumvon webyogi | Steuerrecht | 13 Antworten | 24.07.2017 18:01
Ich sehe hier wirklich Null Chancen, die Rechtslage ist ziemlich eindeutig und die Finanzämter sind bestimmt nicht an einem Präzedenzfall interessiert (mir fielen dann zig Geschichten ein, warum ein privater Umzug plötzlich - durch die Kinder - doch wieder absetzbar wäre). ... Und zweitens bringt das deiner Tochter auch nichts, wenn zukünftig solche Umzüge absetzbar wären. ... Mal etwas gesponnen: Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt (wegen Unpünktlichkeit), und dann ein neuer Job - wieder beim selben Arbeitgeber - einen Umzug nötig macht, dann wäre es vielleicht absetzbar.
Leserforumvon Schw.H. | Steuerrecht | 4 Antworten | 23.08.2008 15:17
Mein Firmensitz wird verlagert und ich muss tgl. 277 km je Strecke mit dem ICE zurücklegen ( Umzug nicht möglich, da Frau schwerbehindert).Fahrtkosten Bahncard 100 320,-€ monatlich. ... Absetzbar sind etwa 18.300€, d.h. ca. 13.800€ mehr als bei der Bahnfahrt.
Leserforumvon guest-12318.04.2012 07:59:08 | Steuerrecht | 5 Antworten | 29.01.2006 07:47
Dein Umzug ist privat veranlasst, also nicht absetzbar, anders wäre es, wenn Du irgendwo arbeitest und erst dann da hin umziehst. ... Der srste Umzug, also vom Ruhrgebiet nach FFM war ja berufsbedingt, da ich in FFM eine neue Stelle gefunden habe und schlecht 250km pendeln kann. Der zweite Umzug, also von der WG in F in die eigene Wohnung nach Offenbach ist auch irgendwie beruflich bedingt, da ich als Wechselschichtler in der WG große Probleme habe, wenn ich Mittag oder Nachtschicht habe.
Leserforumvon proxximus | Steuerrecht | 2 Antworten | 20.08.2019 19:41
In meinem Steuerbescheid hat nun das Finanzamt zwar die vier Monate doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten anerkannt, nicht aber die Kosten für den Umzug im Juni. ... "Anders liegt der Fall, wenn Sie die doppelte Haushaltsführung beenden, indem Sie mit einem „großen" Umzug den Familienhaushalt und Lebensmittelpunkt an Ihren auswärtigen Beschäftigungsort verlegen. Dann sind die Umzugskosten nicht als Kosten der doppelten Haushaltsführung absetzbar, sondern als allgemeine Werbungskosten (nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG)."
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