Die Wohnung ist seitdem vermietet. ... Mittlerweile spiele ich aber mit dem Gedanken die DG-Wohnung zu verkaufen. ... Der Kaufpreis der Wohnung und des DG war nicht irgendwie aufgeteilt sondern zusammen.
Die Eigentüm deklarieren mit ihren Tieren, dass sie eigentlich lieber alleine auf dem Hof wohnen möchten, sind aber nicht willens, die Wohnung selbst zu erwerben. ... Als ihr die Wohnung gekauft habt, waren da die Hunde schon da oder wurden diese später angeschafft?
Ich habe vor einigen Monaten meine Wohnung verkauft.
Diese Wohnung gehört zur Hälfte einem Mann, der wegen Alzheimer unter gerichtlicher Betreuung steht und zur anderen Hälfte seiner geschiedenen Frau. ... Anwalt telefoniert und dieser sagte mir, dass das Prozedere nun wie folgt ablaufe: 1. wir beantragen bei unserer Bank das Darlehen 2. es folgt ein Termin beim Notar, in dem der Kaufvertrag unterschrieben wird 3. die Unterlagen gehen zum Vormundschaftsgericht, wo geprüft wird, ob der Preis akzeptabel sei 4. wenn das Gericht zustimmt, erfolgt ein Übergabetermin und die Wohnung gehört uns Ist das der normale Weg?
Am 7.1.2008 von R.M. sika hat recht, eine Auszahlung des Rücklagenanteils bei Wohnungsverkauf ist nicht zulässig, sonst müsste der neue diesen Anteil gleich wieder einzahlen. Allerdings kann man im Kaufvertrag einen entsprechenden zusätzlichen Betrag vereinbaren, denn das ist ja "Vermögen", dass mit der Wohnung übertragen wird.
Es gab in der Zwischenzeit einige Kaufinteressenten an der alten Wohnung, die jedoch alle absprangen, da der Erbpachtgeber immer fadenscheinige Gründe fand, dem Verkauf nicht zuzustimmen. ... Schließlich war ja der Veräußerungserlös der Wohnung Teil des Finanzierungsplans.
Im § 1 wird die Teilung beschreiben: Die Wohnung habe je nach Größe ein Miteigentumsanteil in 100stel.