22 Ergebnisse für „verwalter verwalterbestellung“

Leserforumvon tom2009 | Baurecht | 11 Antworten | 08.07.2008 20:53
Wir hatten vor kurzen Verwalterbestellung. ... Ich bin mir gerade nicht ganz sicher, meine aber, das ein Verwalter mit den Vollmacht-Stimmen nicht beim TOP Verwalterbestellung mitstimmen darf. ... Bevor noch mehr falschen geschrieben wird, eins ist klar: bei der Verwalterbestellung darf auch der Verwalter selbst, soweit er Miteigentümer ist und/oder Vollmachten wahrnimmt, mitstimmen.
Leserforumvon Jens_M. | Baurecht | 7 Antworten | 10.01.2008 09:54
Im Rahmen einer ETV wurden ein Eigentümer von anderen Eigentümern - auch zur Thematik Verwalterbestellung bevollmächtigt. ... Hat sich hier der Verwalter selbst bestellt? ... Vertrag mit Verwalter xy zu unterschreiben.
Leserforumvon Dinsche | Baurecht | 4 Antworten | 12.08.2008 14:09
Die ME hat für die ETV am 21.08.2008 als TOP die Verwalterbestellung auf die Liste setzen lassen. ... Die ME empfiehlt einen anderen Verwalter, aber dem würde ich nicht trauen! ... In Deinem Fall könntest Du einen Antrag auf Verwalterbestellung also erst 2009 geltend machen, wenn Euer Verwaltervertrag ausgelaufen ist und keine Verwaltung mehr besteht.
Leserforumvon bopalena | Baurecht | 2 Antworten | 21.08.2005 16:09
Darin heißt es, dass der Verwalter auf eigenen Wunsch zum Ende des Monats sein Amt aufgeben werde. ... Anzumerken ist auch, dass dieser Verwalter keinen geltenden schriftlichen Verwalterauftrag der Eigentümergemeinschaft vorweisen kann. ... Am 21.8.2005 von Odil ganz schnell: Mal WET-REcht zu Verwalter und Verwalterbestellung lesen: http://www.augustinowski.de/abc_weg/a_abc_ind.htm
Leserforumvon haselsteinchen | Baurecht | 4 Antworten | 18.05.2006 15:01
Einer Abberufung des Verwalters und gleichzeitiger Kündigung des Verwalterdienstvertrages bedarf es nicht, wenn die Verwalterbestellung und Verwalterdienstvertrag aufgrund der konkreten zeitlichen Befristung durch Zeitablauf beendet wurde. Wurde der Verwalter auf bestimmte Zeit bestellt, ist eine vorzeitige Abberufung/Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich, wenn nichts anderes mit dem Verwalter vereinbart wurde. Trotz Verwalterbestellung auf bestimmte Zeit kann vereinbart werden, daß die Eigentümergemeinschaft z.
Leserforumvon Popey | Baurecht | 11 Antworten | 16.07.2005 13:02
Hallo, habe vor wenigen Tagen einen Verwalter beauftragt das Haus 3Eg zu verwalten. ... BEVOR ein Verwalter beauftragt wird, will ich wissen, WER der Verwalter ist. ... Eine Verwalterbestellung, die über die Dauer von 5 Jahren hinausgeht, ist insoweit nach § 134 BGB nichtig.
Leserforumvon eigentümernr1 | Baurecht | 19 Antworten | 12.09.2008 13:48
Folgendes Problem: Wir haben für unsere WEG keinen Verwalter. ... Siehe also in der Teilungserklärung nach, was der Bauträger dort zum Thema Verwalterbestellung hat eintragen lassen!!! ... Wird der Beschluss nicht (fristgerecht) angefochten, ist die Verwalterbestellung jedoch wirksam und es entstehen keine zusätzliche Kosten für die WEG.
Leserforumvon Was weiss ich? | Baurecht | 15 Antworten | 09.12.2006 18:36
Denn ich möchte gerne, dass ein Verwalter vom Gericht bestellt wird. ... Aber: Wir haben ja nie eine Eigentümerversammlung abgehalten, auf der ein Verwalter hätte bestellt werden können. ... Der Brief wurde aber sicherlich jetzt erst aufgrund der Tatsache geschrieben, dass das Gericht in Sachen Verwalterbestellung einen Termin zur Verhandlung anberaumt hat (s.o.).
Leserforumvon guest-12318.02.2010 17:24:35 | Baurecht | 3 Antworten | 10.09.2005 22:48
Am 11.9.2005 von Gruwo Hallo, es ist zulässig und üblich, dass der Bauträger in der TE/ GO einen WEG-Verwalter bestimmt, im Regelfall sogar für die max. zulässige Dauer von 5 Jahren. Da Ihnen die TE schon vor Vetragsabschluss vorlag, hätte Ihnen die Verwalterbestellung eigentlich nicht vorborgen bleiben dürfen.
Leserforumvon FrauStressfrei | Baurecht | 42 Antworten | 31.01.2008 08:14
Sinnvoll ist bei der Verwalterbestellung auch gleich einen Verwaltervertrag abzuschließen, indem die Rechte und Pflichten festgehalten sind. ... Auch Verwalter sind nicht unantastbar. ... Beschlussfassung über einen Verwalter 2.
Leserforumvon ansi | Baurecht | 18 Antworten | 28.07.2008 05:26
Am 28.7.2008 von sika0304 Habt ihr einen Verwalter? ... Oder nennt der sich einfach Verwalter ? ... Dies beinhaltet unter anderem ein Wirtschaftsplan, eine jährliche Eigentümerversammlung, das Führen von Protokollen, Beschlussfassung, Verwalterbestellung, Rücklagenbildung, etc.
Leserforumvon Ratlos10 | Baurecht | 11 Antworten | 01.09.2008 11:32
D.h. also: Wenn 51% der MEA ( Wertprinzip) vertreten sind und diesr einen Verwalter wählt, gibt es ungeachtet der 49% die diesen Verwalter nicht wollen, den Verwalter den der alleinige Inhaber der 51%, will. ... Am 2.9.2008 von Dinsche Die Verwalterbestellung kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. ... Am 2.9.2008 von Ratlos10 Der von den 51% favorisierte Verwalter steckt mitten in der Insolvenz.Sollte als Anfechtungsgrund ausreichen,oder?
Leserforumvon saitist | Baurecht | 7 Antworten | 01.04.2008 20:34
Da die Mehrarbeit aber nicht vom Verwalter verursacht wird, sollte ihm das Recht einzuräumen sein, eine angemessene Erhöhung zu verlangen. @saitist: da Verwalterbestellung und Verwaltervertrag mit einfachen Mehrheiten beschlossen werden können, kann selbstverständlich auch eine Änderung der Vergütung seitens der Gemeinschaft einstimmig beschlossen werden. ... Icecycle: der Verwalter lässt sich nicht den Versand bezahlen, sondern den Aufwand bei der Eingabe der Rechnung (wobei man natürlich mal überlegen sollte, wieviele Rechnungen betrifft dies pro Jahr durchschnittlich und dann den Wert dagegen rechnet), deswegen ist es in meinen Augen unwichtig, ob jemand die Bescheinigung braucht oder nicht, der Erstellungsaufwand verändert sich dadurch ja nicht.
Leserforumvon Was weiss ich? | Baurecht | 16 Antworten | 05.11.2007 09:45
Da wir auch nicht über einen Verwalter verfügen (Nor-Verwalterbestellung wurde über das Gericht abgelehnt, andere Eigentümern weigern sich Eigentümerversammlung abzuhalten) wollen/drohen sie mir jetzt mit einer Klage auf Zustimmung zur Änderung?! ... Anspruch auf eine Verwalterbestellung besteht danach aufgrund der Vorschrift des § 21, Abs. 4 nicht. ... Ein Verwalter!
Leserforumvon benny2 | Baurecht | 6 Antworten | 12.04.2007 15:24
Dies wäre heutzutage Standard und das absolute Minimum an Service, welches man von einem seriösen Verwalter verlangen könne. ... (max. 3 Jahre immer gültig, außer bei Start, dann evtl. mal 5 Jahre) So ein Quatsch, ein Verwalter kann immer max. 5 Jahre bestellt werden, mit der Novellierung des WEG wird die Erstbestellung auf 3 Jahre begrenzt. ... Am 19.4.2007 von Bingoboss Hallo sika 0304, § 26 Abs.1 WEG: "Die Bestellung darf auf höchstens 5 Jahre vorgenommen werden" Ist die Verwalterbestellung auf unbestimmte Zeit erfolgt, so endet sie automatisch mit Ablauf der 5 Jahre.
Leserforumvon Wagener | Baurecht | 18 Antworten | 10.04.2006 14:17
Der Verwalter ist Beauftragter der Eigentümergemeinschaft. ... Vertaue dem Verwalter und Du wirst verarscht. ... Aber finde mal einen super Verwalter.
Leserforumvon Akinci | Baurecht | 7 Antworten | 07.03.2008 12:41
Aber eine höher Verwaltervergütung heißt auch nicht automatisch mehr Gehalt für den Verwalter (hach würde mich sowas freuen!), denn auch Verwalter haben einen deutlich gestiegenen Kostendruck! ... Und da Eure Verwalterin wohl noch bis 2009 bestellt ist und anzunehen ist, dass der Verwaltervertrag dementsprechend ebenfalls bis 2009 läuft, braucht sie in 2008 jedenfalls nicht über eine Vertragsverlängerung oder Verwalterbestellung diskutieren.
Leserforumvon harald2005 | Baurecht | 20 Antworten | 09.11.2005 15:03
Der Eigentümer der Anlage überträgt regelmäßig seine Stimmanteile auf den Verwalter. ... Der Verwalter hat sich aus meiner Sicht quasi selbstentlastet. ... Der Verwalter hat bei den Versammlungen also durch Stimmenübertragung immer die Stimmenmehrheit.
Leserforumvon Was weiss ich? | Baurecht | 3 Antworten | 10.07.2008 16:32
Wer meine Threads hier schon verfolgt hat weiß, dass das Wohnungseigentum in dem ich lebe und ME bin, keinen Verwalter hat, es keine Hausordnung existiert, wir nur zwei ME sind und jeder einen 50 % tigen Miteigentumsanteil hat. ... Da eine gerichtliche Verwalterbestellung meinerseits fehlschlug und ich nicht glaube, dass ich nochmals mit demselben Antrag vor Gericht durchdringen würde, stellt sich hier die Frage, wie man eine eventuelle Klage gegen ein solchen eigenmächtige Verhalten der ME formulieren und damit unterbinden kann.
Leserforumvon Ratlos10 | Baurecht | 20 Antworten | 29.08.2007 07:43
Einen Verwalter gibt es nicht, da es zu keiner Einigung kam. ... Bis vor 2 Jahren war X der Verwalter der ETG. ... Vielleicht deshalb ist "Not-verwalter" abgelehnt worden.
12